Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Art 54 SchÜbk, § 174 Abs 1 StPO
Einstellung des Ermittelungsverfahrens wegen Verurteilung in Schweiz; Bindungswirkung für deutsche Ermittlungsbehörden - strafrechtsiegen.de
Ermittlungsverfahren - Einstellung wegen Verurteilung in Schweiz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verurteilung in der Schweiz; Bindungswirkung des Art. 54 SDÜ für deutsche Ermittlungsbehörden; Strafklageverbrauch bei Straftaten in Deutschland und der Schweiz
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.06.2016 - C-486/14
Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21
Die Entscheidung einer ausländischen Staatsanwaltschaft, mit der das Strafverfahren beendet und das Ermittlungsverfahren gegen eine Person ohne die Auferlegung von Sanktionen endgültig eingestellt wird, ist nach der Rechtsprechung des EuGH nur dann nicht als rechtskräftige Entscheidung i.S.d. Art. 54 SDÜ einzustufen, wenn aus der Begründung hervorgeht, dass dieses Verfahren eingestellt wurde, ohne dass eingehende Ermittlungen durchgeführt worden wären (vgl. auch EuGH, Urteil vom 29.06.2016, C-486/14, juris). - BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21
Das wird zwar in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter seine Absicht, sich alsbald mit der Beute zu entfernen, noch nicht verwirklicht hat, sondern sich z.B. auf dem Tatgrundstück, also im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen, befindet, oder solange der Täter aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2000, 4 StR 131/00, StV 2001, 622-623, mwN). - EuGH, 22.12.2008 - C-491/07
Turanský - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21
Rn. 5 Allgemein lässt sich feststellen, dass der EuGH die Vorschrift des Art. 54 SDÜ nur auf gerichtliche oder behördliche Entscheidungen anwendet, mit denen die Strafverfolgung in einem Mitgliedsstaat endgültig beendet wird (vgl. auch EuGH, Urteil vom 22.12.2008, C-491/07, juris). - BGH, 28.03.2017 - 2 StR 395/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (keine Beihilfe nach Beendigung)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2022 - 1 Ws 356/21
Das Diebesgut war aus dem räumlichen Bereich des Entwendungsorts bereits entfernt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.03.2017, 2 StR 395/16, juris).
- OLG Naumburg, 01.11.2023 - 1 AR 119/22
Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung an einen Drittstaat bei …
Rn. 22 Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 21. Februar 2022, 1 Ws 356/21 - zitiert nach juris) hat im Rahmen der Prüfung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über die Anordnung der Erhebung der öffentlichen Klage ausgeführt, dass auch staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügungen, mit denen eine Strafverfolgung endgültig beendet wird, nur dann keine rechtskräftige Entscheidung im Sinne von Art. 54 SDÜ darstellen, wenn keine eingehenden Ermittlungen durchgeführt worden sind (…OLG Karlsruhe, a. a. O., Rn 5).Rn. 53 Nach den oben dargestellten Auslegungsgrundsätzen des Europäischen Gerichtshofs muss die Einstellung eines Verfahrens als abschließende Entscheidung im Sinne von Art. 50 GRCh angesehen werden, wenn sie nach einer Prüfung in der Sache erfolgt ist (vgl. bereits oben die wörtlich zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; weiterhin EuGH, Urteil vom 5. Juni 2014, C-398/12; Urteil vom 29. Juni 2016, C-486/14; Urteil vom 16. Dezember 2021, C-03/20; Urteil vom 22. März 2022, C-151/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Februar 2022, 1 Ws 356/21 - alle zitiert nach juris).
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