Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 575/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 119 StPO, § 119a StPO, § 126 Abs 2 StPO, § 126a StPO, § 61 Nr 1 StGB
Vollzug einer einstweiligen Unterbringung: Anwendbares Recht in Thüringen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Unterbringung [§ 126a StPO] Anordnungen und Maßnahmen im Vollzug nach ThürPsychKG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnungen und Maßnahmen im Vollzug nach ThürPsychKG
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 11.11.2011 - 840 Js 16096/10
- OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 575/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 3 VAs 78/84
Auszug aus OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 575/11
Rn. 8 Allerdings deckt sich der Zweck der einstweiligen Unterbringung nach § 126a Abs. 1 StPO, der Schutz der Allgemeinheit vor gemeingefährlichen Tätern, zum Teil mit den Zwecken der Unterbringung im Maßregelvollzug nach §§ 61 Nr. 1 und 2, 63, 64 StGB (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 284, 285;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. § 126a Rn. 1; siehe auch § 29 Abs. 2 ThürPsychKG ).
- KG, 02.01.2013 - 4 Ws 138/12
Untersuchungshaftvollzug: Zuständigkeit für Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Soweit Obergerichte mit Beschwerden im Verfahren nach § 119a StPO befasst waren, haben sie jeweils ohne Erörterung der Zuständigkeitsfrage in der Sache entschieden, obwohl die ihnen vorgelegten Entscheidungen teils (wohl) von Spruchkörpern, teils von deren Vorsitzenden erlassen wurden (vgl. OLG Thüringen, einerseits StV 2011, 36, 37 [Vorentscheidung durch den Vorsitzenden], andererseits Beschluss vom 3. Januar 2012 - 1 Ws 575/11 - bei juris [Vorentscheidung "der Strafkammer"]). - OLG Köln, 07.09.2012 - 2 Ws 644/12
Zwangsbehandlung eines gem. § 126a StPO Untergebrachten
Rn. 19 In Anbetracht des - planwidrigen - Fehlens gesetzlicher Regelungen zur Frage der medikamentösen Behandlung krankheitsbedingt einwilligungsunfähiger, vorläufig nach § 126 a StPO untergebrachter Personen ist im Wege der Rechtsanalogie auf die entsprechenden Regelungen des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, des Maßregelvollzugsgesetzes und des Strafvollzugsgesetzes zurückzugreifen, die nach Maßgabe der jüngeren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (B. v. 23.3.2012, 2 BvR 882/09) verfassungskonform auszulegen sind (zu einem ähnlichen Lösungsansatz, allerdings unter Heranziehung der Regelungen des ThürPsychKG vgl. Thüringer Oberlandesgericht, B. v. 3.1.2012, 1 Ws 575/11 - juris; zur Zwangsmedikation auf der Grundlage von § 101 StVollzG vgl. OLG Hamm, B. v. 7.8.2001, 3 Ws 250/11 - juris).
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