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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34691
OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. November 2006 - 1 Ws 675/06, 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,34691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Die den Verkehr des Beschuldigten mit der Vertretung seines Heimatlandes betreffende Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜG (BGBl. 1969 II 1585, 1625), Nr. 135 Abs. 1 S. 3 RiVASt soll dem Zweck der Vorschriften über die Benachrichtigung der konsularischen Vertretung Rechnung tragen, der allein darin besteht zu verhindern, dass Angehörige eines fremden Staates, die außerhalb ihre Heimat vielfach nur über geringe oder gar keine Sozialkontakte verfügen, dort aufgrund staatlichen Zugriffs spurlos aus der Öffentlichkeit verschwinden (BGH NStZ 2002, 168).
  • EGMR, 13.02.2001 - 24479/94

    Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Diese Rechtsgarantien umfassen den Anspruch des Inhaftierten auf Einsicht in die Ermittlungsakte, soweit er sie benötigt, um sich über die der Haftentscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel zu informieren (BVerfG NStZ 1994, 551, 552; EGMR NJW 2002, 2013, 2015).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter …

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
    Sie besteht hier in dem Haftbefehlserweiterungsbeschluss der Jugendkammer vom 22. September 2006, den die Kammer dem Angeklagten am 10. Oktober 2006 ordnungsgemäß nach § 115 StPO eröffnet hat (die Erledigung im Wege der Rechtshilfe wäre nicht ausreichend gewesen, vgl. auch OLG Stuttgart NStZ 2006, 588).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …

    § 115 StPO ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entsprechend anwendbar, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG StV 2001, 691 ; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; Senat, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, StV 2007, 589; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 -, juris; OLG Hamm , Beschluss vom 05.02.2009 - 3 Ws 39/09;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).

    Sie wird jedoch rechtlich und tatsächlich anders bewertet als im Ursprungshaftbefehl (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23.10.2001 - 1 Ws 1273/01 - und vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, in juris und StV 2007, 589 [Ls.]).

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 5 Ws 202/13

    Haftbeschwerde; Prozessuale Überholung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Anfechtbar ist dabei grundsätzlich stets ausschließlich die zuletzt ergangene, den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. November 1991, 1 Ws 1086/91, zitiert nach juris Rn. 4; Hanseatisches OLG…, Beschluss vom 22. Februar 1994, 1 Ws 40/94, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 9;… Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 27. Mai 2008, 4 Ws 136/08, zitiert nach juris Rn. 6;… Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 29. Juni 2010, III-2 Ws 149/10, zitiert nach juris Rn. 12 m.w.N.;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 117 Rn. 8).

    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. dazu: OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, zitiert nach juris Rn. 10).

  • OLG Hamm, 03.12.2024 - 3 Ws 417/24

    Untersuchungshaft; Vorführung vor den zuständigen Richter; Haftprüfung; Vorrang …

    Ein solches käme nur dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Beschuldigte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02. Februar 2017, 4 Ws 422/16; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2015, 2 Ws 664/15, OLG Koblenz, Beschluss vom 06. November 2006, 1 Ws 675/06, juris).
  • OLG Koblenz, 23.12.2015 - 2 Ws 664/15

    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen eine überholte Haftfortdauerentscheidung

    Gültige Grundlage der Untersuchungshaft und als solche anfechtbar ist grundsätzlich nur die letzte auf Haftfortdauer erkennende gerichtliche Entscheidung (st. Rspr. des OLG Koblenz, vgl. 2 Ws 507/14 v. 20.10.2014; 2 Ws 702/13 v. 05.12.2013, 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN.).

    Rn. 4 Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Beschwerde käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Untersuchungshaft beendet wäre und der Angeklagte ohne Zuerkennung eines solchen Interesses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen könnte (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 507/14 v. 20.102014; 1 Ws 675, 676/06 v. 06.11.2006 - StV 2007, 589;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO. vor § 296 Rn. 18a mwN.).

  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde …

    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • OLG Hamm, 05.02.2026 - 2 Ws 4/26

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Sitzungshaftbefehls; Verhältnismäßigkeit …

    Vielmehr besteht grundsätzlich ein besonderes Feststellungsinteresse an der Rechtswidrigkeit einer prozessual überholten Haftentscheidung, wenn die Haft beendet ist und der Angeklagte ohne Zuerkennung des besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses mangels Beschwer eine gerichtliche Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahme nicht mehr erreichen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2015 - 2 Ws 664/15; OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2013 - 5 Ws 202/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675/06, jeweils beck online m.w.N.).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 11/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 14/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 15/12
    Da die Untersuchungshaft weiter vollzogen wird und die Beschuldigten die erweiterten Haftbefehle - wie geschehen - vollumfänglich angreifen können, besteht für die Beschwerden gegen die Haftbefehle vom 4. Juli 2012 auch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 Ws 675/06 u. 676/06, OLGSt StPO § 117 Nr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22685
OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 1 Ws 676/06 (https://dejure.org/2006,22685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags; Bezugnahme auf Anlagen

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags; Bezugnahme auf Anlagen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf Anlagen und Aktenbestandteile zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren; Formelle Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Der Antragsschrift muss - verfassungsrechtlich unbedenklich (…BVerfG NJW 1988, S. 1773; NStZ 2004, S. 215) - die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO zu entnehmen sein (…Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Celle, 16.04.1997 - 3 Ws 95/97

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Maßgeblichkeit der Angabe von Tatsachen und …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Wird aber - wie hier - erst durch die Kenntnisnahme vom Inhalt der in Bezug genommenen Anlagen oder sonstiger Schriftstücke die erforderliche schlüssige Sachverhaltsdarstellung erreicht so ist eine Bezugnahme unzulässig (…Meyer-Goßner, a.a.O.; OLG Celle, NStZ 1997, S. 406), Eine solche Art der Darstellung würde nämlich, da nicht mehr die eigene Sachdarstellung tragendes Element des Antrages wäre, zu einer Umgehung der Formvorschrift des § 172 StPO führen.
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1989 - 2 Ws 229/89
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2006 - 1 Ws 676/06
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in der Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 7. Januar 2000 - 5 Ws 5/2000 - OLG Düsseldorf NJW 1989, S. 3296).
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 1 Ws 153/11

    Vorliegen von Formerfordernissen für die Erhebung einer öffentlichen Klage i.R.e. …

    Die Darstellung und die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten betrifft aber regelmäßig den Kernpunkt eines Strafverfahrens, so dass auf ihre Darstellung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf Klageerzwingung nicht verzichtet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Oktober 2006- 1 Ws 676/06;… OLG Düsseldorf, NJW 1989, S. 3296).
  • OLG Hamm, 12.04.2011 - 1 Ws 174/11

    Vorliegen der Voraussetzungen des Klageerzwingungsverfahrens i.R.d. Kaufs oder …

    Rn. 8 17. Oktober 2006 - 1 Ws 676/06; OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • OLG Hamm, 18.12.2014 - 5 Ws 333/14

    Zu den strengen Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3 …

    Denn die Darstellung und die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Be­ schuldigten betrifft regelmäßig den Kernpunkt eines Ermittlungs- bzw. Strafverfah­ rens, so dass auf ihre Darstellung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines An­ trags auf Kfageerzwinigung nicht verzichtet werden kann (vgl.: Beschluss des hiesi­ gen 1. Strafsenats vom 17. Oktober 2006 zu 1 Ws 676/06; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 3296), worauf der Generalstaatsanwalt in seiner Stellungnahme vom 29. Okto­ ber 2014 bereits zutreffend hingewiesen hat.
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