Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08, 1 Ws 72/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Führungsaufsicht nach Gesetzesänderung: Rechtslage bei gleichzeitig eintretenden Führungsaufsichten; Begriff der neuen Führungsaufsicht; Berücksichtigung von Weisungen in der fortbestehenden Führungsaufsicht
- Judicialis
StGB § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsicht; Geltung der ...
- Wolters Kluwer
Anwendung des § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsicht; Geltung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des § 68e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsicht; Geltung der ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2007 - II StVK 936/07
- LG Nürnberg-Fürth, 22.01.2007 - II StVK 950/07
- OLG Nürnberg, 07.02.2008 - 1 Ws 71/08, 1 Ws 72/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 262 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 21.09.2010 - 3 Ws 411/10
Eintritt der Führungsaufsicht im Fall der Anschlussvollstreckung; Anwendbarkeit …
Rn. 9 Der Senat teilt die Auffassung, wonach aufgrund teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB diese Vorschrift auch auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist (vgl. hierzu OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017; anders unter maßgeblicher Orientierung an dem Wortlaut der Vorschrift: OLG Köln, Beschl. v. 13.01.2010 - 2 Ws 20-21/10).Rn. 12 Wenn auch der Fall des gleichzeitigen Eintritts hierbei keine Erwähnung findet, so lässt die Begründung des Gesetzesentwurfs unmissverständlich erkennen, dass ein Nebeneinander von Führungsaufsichten gerade nicht für sinnvoll erachtet wurde (OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017), so dass bei teleologischem Verständnis des § 68 e Abs. 1 S. Nr. 3 StGB diese Regelung gleichermaßen auf gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten anzuwenden ist.
Rn. 14 Wegen der Aktualität und Sachnähe der hiesigen und noch bis zum 11.12.2010 andauernden Strafvollstreckung liegt es nahe, die wegen der letzten vollständigen Strafverbüßung eintretende Führungsaufsicht als "neue Führungsaufsicht" i.S.d. § 68 e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB anzusehen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, BeckRS 2008, 5017).
- OLG Düsseldorf, 05.02.2009 - 3 Ws 451/08
Vergütung des als Zeugenbeistand tätigen Rechtsanwalts als Einzeltätigkeit
Schließlich wird die Ansicht vertreten, die Beiordnung nach § 68b StPO begründe regelmäßig nur den Auftrag zur einer Einzeltätigkeit, die entsprechend Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG zu vergüten sei (so OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, NStZ-RR 2008, 328; OLG Bamberg, 1. Strafsenat, DAR 2008, 493 f.; OLG Zweibrücken, 1. Strafsenat, StRR 2008, 163; OLG Celle, 1. Strafsenat, NdsRPfl 2007, 351 f.; OLG Dresden, 3. Strafsenat, RVGreport 2008, 265 f.; OLG Frankfurt, 2. Strafsenat, NStZ-RR 2008, 264; 5. Strafsenat, StRR 2007, 83; OLG Hamm, 1. Strafsenat, NStZ-RR 2008, 96; OLG Oldenburg, 1. Strafsenat, NdsRpfl 2007, 222 f.;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., VV 4301 Rnr. 8;… Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., 4301 VV Rnr. 11-14; Lohle, JurBüro 2007, 202 f.). - OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 1 Ws 123/10
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch eines als Zeugenbeistand beigeordneten …
Hingegen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung in jüngerer Zeit teilweise eine Vergütung lediglich wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV zugelassen (vgl. etwa OLG Hamburg, 2. Strafsenat, Beschluss vom 05.05.2010 - 2 Ws 34/10, zitiert nach juris; OLG Hamm, 2.Strafsenat, Beschluss vom 14.07.2009 - 2 Ws 159/09, StraFo 2009, 474; KG, 1. Strafsenat, Beschluss vom 07.05.2009 - 1 Ws 47/09, zitiert nach juris; OLG Jena, 1. Strafsenat, Beschluss vom 09.02.2009 - 1 Ws 370/08, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, Beschluss vom 05.02.2009 - 111-3 Ws 45 1/08, 3 Ws 45 1/08, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, 1. Strafsenat, Beschluss vom 28.10.2008 - 1 Ws 176/08, StraFo 2009, 262; OLG Stuttgart, 5. Strafsenat, Beschluss vom 30.05.2008 - 5 - 2 StE 2/05, zitiert nach juris, allerdings offen lassend, ob in Ausnahmefallen nicht dennoch Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG Anwendung finden könne, NStZ-RR 2008, 328; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 Ws 91/08, zitiert nach juris; OLG Bamberg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.04.2008 - 1 Ws 157/08, DAR 2008, 493; OLG Zweibrücken 1. Strafsenat, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 Ws 346/07, StRR 2008, 163; OLG Dresden, 3. Strafsenat, Beschluss vom 17.12.2007 - 3 Ws 84/07, RVGReport 2008, 265 unter Aufgabe der Rechtsprechung aus OLG Dresden, Beschluss vom 13.06.2007 - 3 Ws 36/07; OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschuss vom 21.05.2007 - 1 Ws 195/07, zitiert nach juris; OLG Oldenburg, 1. Strafsenat, Beschluss vom 21.03.2007 - 1 Ws 101/07, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, 5. Strafsenat, Beschluss vom 26.02.2007 - 5 - 1 BJs 322/85 -2- 3/05, 5-1 BJs 322/85-2-3/05, zitiert nach juris).".
- OLG Jena, 09.07.2012 - 1 Ws 218/12
Führungsaufsicht: Gleichzeitig eintretende Führungsaufsichten nach Vollverbüßung …
Nach Vollverbüßung mehrerer Freiheitsstrafen tritt bei der Entlassung nur einmal Führungsaufsicht ein, und zwar wegen der Verurteilung, deren Straferkenntnis als letztes verbüßt wurde (Anschluss OLG Nürnberg, 7. Februar 2008, 1 Ws 71/08).Demgegenüber haben die Oberlandesgerichte Nürnberg (Beschluss vom 7.2.2008, 1 Ws 71-72/08, bei juris) und Hamm (Beschluss vom 21.9.2010, 3 Ws 411/10, bei juris) entschieden, dass nach Vollverbüßung mehrerer Gesamt- bzw. Freiheitsstrafen Führungsaufsicht nur wegen einer der Verurteilungen eintritt.
- KG, 14.01.2020 - 5 Ws 165/19
Vermeidung mehrerer parallel laufender Führungsaufsichten im Falle der …
Im Falle der Anschlussvollstreckung wie hier bedeutet "Entlassung aus dem Strafvollzug" die endgültige tatsächliche Entlassung in die Freiheit und nicht das Ende der Vollstreckung der ersten Strafe (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 1 Ws 71/08 und 1 Ws 72/08 - juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. September 2010 - III-3 Ws 411/10 - juris Rn. 4;… Fischer, StGB 66. Aufl., § 68f Rn. 7 m.w.N.).Rn. 15 1. Weisungen im Hinblick auf die hier entfallene Führungsaufsicht können entsprechend § 68b Abs. 4 StGB im Rahmen der Ausgestaltung der aufrechterhaltenen Führungsaufsicht erteilt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 1 Ws 71/08 - juris Rn. 14;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68e Rn. 6 m.w.N.).
- OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der …
Rn. 14 Mit Eintritt der neuen Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 1 StGB hat die zu diesem Zeitpunkt nach § 67d Abs. 5 Satz 2 StGB bestehende und nur ruhende Führungsaufsicht nach § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB geendet (…Stree/Kinzig a.a.O. § 68e Rdz. 1c;… Fischer StGB 58. Aufl. § 68e Rdz. 7;… vgl. zur Anwendung dieser Vorschrift auf alle Fälle sukzessiv oder sogar zeitgleich eintretender Führungsaufsichten auch BT-Drucks. 16/1993, S. 22; OLG Hamm NStZ-RR 2011, 64; OLG Nürnberg NStZ-RR 2008, 262). - KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in …
Da der Gesetzgeber den geschilderten Fall nicht bedacht und deshalb keine ausdrückliche Vorsorge für ihn getroffen hatte, um seine Absicht durchzusetzen, nur eine einzige Führungsaufsicht laufen zu lassen, hat die Rechtsprechung diesem Willen zum Durchbruch verholfen, indem sie in teleologischer Auslegung die Führungsaufsicht nur für die zuletzt vollstreckte Strafe als eingetreten betrachtet (vgl. OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 7. Februar 2008 - 1 Ws 71/08, 1 Ws 72/08 - juris und 4. Februar 2008 - 1 Ws 792/07 - ihm folgend OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 356, 357; Senat, Beschluß vom 10. September 2008 - 2 Ws 129/08 -). - LG Dresden, 27.10.2009 - 5 Qs 39/08 Deshalb ist der wechselseitig erhobene Vorwurf, durch die jeweilige Gegenansicht werde entgegen der "Gesamtverweisung" in der Vorbemerkung des 4. Teils der jeweils andere Abschnitt "ausgeschlossen" (OLG Zweibrücken, StRR 2008, 163; OLG Bamberg, VRS 114, 445 ff. - beide jeweils für Einzeltätigkeit) ohne argumentativen Wert.
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