Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 112 Abs 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 114 Abs 2 Nr 2 StPO, § 309 StPO, § 370 Abs 1 AO
Haftbefehl: Anforderungen an die Konkretheit der Darstellung des Tatvorwurfs im Steuerstrafverfahren - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 114 ; StPO § 309
Haftbefehl; Haft; Untersuchungshaft; Ordnungsgemäßheit; Steuerhinterziehung; Neufassung; Beschwerde; Beschwerdegericht - rechtsportal.de
StPO § 114; StPO § 309
Haftbefehl; Haft; Untersuchungshaft; Ordnungsgemäßheit; Steuerhinterziehung; Neufassung; Beschwerde; Beschwerdegericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die ordnungsgemäße Konkretisierung des dringenden Tatverdachts in einem Haftbefehl gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Konkretisierung des Tatverdachts in einem Haftbefehl bei Steuerstraftaten; Zulässigkeit der Neufassung eines Haftbefehls ...
Verfahrensgang
- LG Limburg, 19.06.2006 - 1 Qs 78/06
- LG Limburg, 26.06.2006 - 1 Qs 88/06
- OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Es müssen vielmehr im konkreten Einzelfall besondere Umstände feststellbar sein, die den Verdacht stützen (vgl. OLG München NStZ 1996, 403f.). - BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04
Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Insoweit werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes gegen die Strafnorm des § 370 a AO (vgl. Urteil v. 28.10.2004, Az.: 5 StR 276/04; Beschl. v. 22.7.2004, Az.: 5 StR 85/04) geteilt. - BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Insoweit werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes gegen die Strafnorm des § 370 a AO (vgl. Urteil v. 28.10.2004, Az.: 5 StR 276/04; Beschl. v. 22.7.2004, Az.: 5 StR 85/04) geteilt.
- BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90
Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Rn. 45 Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen läuft die Verjährungsfrist, die vorliegend 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 370 AO), von dem Zeitpunkt an, zu dem die Jahresanmeldung abzugeben war (vgl. BGH wistra 1991, 215;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 78 a Rdnr. 15 m. w. N., Erbs-Kohlhaas/Senge a.a.O. Rdnr. 108; a. A. OLG München Beschluss vom 1.10.2001 Az.: 2 Ws 1070/01 zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01
Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
In einem solchen Fall wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass das Beschwerdegericht nicht selbst den ordnungsgemäßen Haftbefehl erlässt, vielmehr dies dem dafür grundsätzlich zuständigen Amtsgericht vorbehalten bleibt (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 153 f; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 f; OLG Düsseldorf StV 1996, 440). - BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Die Verteidigung kann sich vorliegend nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHR EStG § 9 Abs. 1 Werbungskosten 1) berufen, wonach es für die Anerkennung als Betriebsausgaben nicht darauf ankommt, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind. - OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99
Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
In einem solchen Fall wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass das Beschwerdegericht nicht selbst den ordnungsgemäßen Haftbefehl erlässt, vielmehr dies dem dafür grundsätzlich zuständigen Amtsgericht vorbehalten bleibt (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 153 f; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 f; OLG Düsseldorf StV 1996, 440). - OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.). - OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96
Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.). - OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01
Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
Rn. 45 Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen läuft die Verjährungsfrist, die vorliegend 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 370 AO), von dem Zeitpunkt an, zu dem die Jahresanmeldung abzugeben war (vgl. BGH wistra 1991, 215;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 78 a Rdnr. 15 m. w. N., Erbs-Kohlhaas/Senge a.a.O. Rdnr. 108; a. A. OLG München Beschluss vom 1.10.2001 Az.: 2 Ws 1070/01 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 16.05.2024 - 1 Ws 192/24
Bestehen des Haftgrunds der Fluchtgefahr eines Beschuldigten; Anweisung der …
Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere - hier nicht feststellbare - Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2010 - 2 Ws 347/09 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2002 - 2 Ws 27/02 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18.12.1998 - 2 AR 144/98 (K) - 4 Ws 264/98 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2006 - 1 Ws 87/06 -, Rn.128, juris, m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 Ws 37/96 -, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2022 - 1 HEs 509/21 -, beck-online). - LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20 Hingegen reicht für die Annahme einer Verdunkelungsgefahr die allgemeine Vermutung, der Beschuldigte werde alles unternehmen, um nicht überführt zu werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2006, 1 Ws 87-88/06), ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (OLG Schleswig, SchlHA 1954, 25;… Meyer-Goßner/Schmitt, Schmitt, aaO, § 112 Rz. 28); auch die die bloße Gelegenheit zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ist insoweit zu wenig (OLG Köln, StV 1997, 37; OLG München, NJW 1996, 941).
- OLG Frankfurt, 06.11.2015 - 1 Ws 154/15
Fluchtgefahr nur, wenn Umstände des Falles Entziehen wahrscheinlicher machen als …
Der historische Vorgang, der die Tat im verfahrensrechtlichen Sinne beschreiben soll, ist so genau darzustellen, dass der Beschuldigte den gegen ihn erhobenen Vorwurf nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann (vergl. Beschluss des Senats vom 26.10.2006, 1 Ws 87/06, 88/06).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 27.03.2006 - 4 II 18/06
- OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 282 (Ls.)
- StV 2007, 9
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01
Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).Diese auf die Straferwartung abstellende Regelfallbeurteilung gilt auch für die Prüfung der Pflichtverteidigerbestellung in einem Jugendstrafverfahren (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm NStZ 2004, 293 m.w.N.).
Demgegenüber ist eine Pflichtverteidigerbestellung nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe zu erwarten ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm NStZ 2004, 293;… z.T. a.A.: Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 68 Rn. 21, 24).
Es ist daher eine extensive und großzügige Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO zu Gunsten des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten geboten (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f. [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm StraFo 2002, 293 f.;… Eisenberg, a.a.O., § 68 Rn. 23).
Dabei wird im Allgemeinen ein Verteidiger umso eher notwendig sein, je jünger der Angeklagte ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ;… Eisenberg, a.a.O., § 68 Rn. 23).
Maßgebend dafür, ob die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig ist, sind letztlich die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ).
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwer wiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Hamm NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23-25 m.w.N.).Diese Grundsätze gelten auch im Jugendstrafverfahren, wobei es sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch im Bereich des Jugendstrafrechts unerheblich ist, ob sich die drohende Straferwartung allein aus der abzuurteilenden Tat oder aber infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe bzw. einer Gesamtstrafe ergibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23).
b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).
Diese auf die Straferwartung abstellende Regelfallbeurteilung gilt auch für die Prüfung der Pflichtverteidigerbestellung in einem Jugendstrafverfahren (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm NStZ 2004, 293 m.w.N.).
Demgegenüber ist eine Pflichtverteidigerbestellung nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe zu erwarten ist (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185 [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm NStZ 2004, 293;… z.T. a.A.: Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 68 Rn. 21, 24).
- OLG Hamm, 22.04.2002 - 2 Ws 88/02
Pflichtverteidiger, Beiordnung des Anwalts des Vertrauens, Beiordnung bei einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Es ist daher eine extensive und großzügige Auslegung des § 140 Abs. 2 StPO zu Gunsten des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten geboten (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184 f. [OLG Brandenburg 28.11.2001 - 1 Ss 46/01] ; OLG Hamm StraFo 2002, 293 f.;… Eisenberg, a.a.O., § 68 Rn. 23).Hat sich für den Angeklagten bereits ein Rechtsanwalt seines Vertrauens gemeldet, so beschränkt sich das Auswahlermessen des Vorsitzenden in der Regel auf die Bestellung dieses Anwalts, auch wenn er nicht beim Gericht dieses Bezirks zugelassen ist, sofern jedenfalls Gerichtsort und Sitz des Rechtsanwalts nicht allzu weit voneinander entfernt sind (vgl. OLG Hamm StraFo 2002, 293 f.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rn. 11 f. m.w.N.).
- OLG Hamm, 26.09.1996 - 3 Ss 1079/96
Durchführung der Hauptverhandlung ohne den zum Termin nicht erschienenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Diese Grundsätze gelten auch im Jugendstrafverfahren, wobei es sowohl im Bereich des allgemeinen Strafrechts als auch im Bereich des Jugendstrafrechts unerheblich ist, ob sich die drohende Straferwartung allein aus der abzuurteilenden Tat oder aber infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe bzw. einer Gesamtstrafe ergibt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23).b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 27.12.2005 - 1 Ws 194/05
Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Die Beschwerde ist gemäß § 304 Abs. 1 StPO zulässig (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -).b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98
Sachliche Änderung eines Urteils im Wege der Urteilsberichtigung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).
- KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
Jugendstrafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.). - KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12
Jugendstrafverfahren: Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung
Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken, StV 2007, 9; OLG Köln, StraFo 2003, 420 jeweils m.w.N.).Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig, StV 2009, 86; OLG Hamm, StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe, StV 2007, 3; OLG Saarbrücken, StV 2007, 9).
- LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2013 - 5 Qs 19/13
Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen der Pflichtverteidigerbestellung
Dabei erscheint es bereits zweifelhaft, ob bei drohender Jugendstrafe - unabhängig von deren prognostizierter Höhe - stets ein Verteidiger zu bestellen ist, zumal nach der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184; OLG Hamm NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Karlsruhe StV 2007, 3), der die Kammer folgt, noch nicht einmal die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendschöffengericht automatisch die gerichtliche Bestellung eines Verteidigers gebietet. - OLG Schleswig, 18.04.2008 - 2 Ss 32/08 Jedoch bedarf § 140 Abs. 2 StPO einer jugendspezifischen Auslegung, die zu berücksichtigen hat, dass der Jugendliche oder Heranwachsende insbesondere in der Regel unerfahren ist im Umgang mit staatlichen Instanzen, eingeschränkte sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten hat und dadurch in seiner Interessenwahrnehmung vor Gericht gehandikapt sein könnte, Ostendorf, JGG 7. Aufl., 2007, § 68 Rn. 7. Dieses führt zu einer extensiven Interpretation der Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung zugunsten des Beschuldigten, Ostendorf a.a.O., Saarländisches OLG, Entscheidung vom 03.05.2006 - 1 Ws 87/06 -, Brandenburgisches OLG, Entscheidung vom 28.11.2001 -1 Ss 46/01 -.
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 04.10.2005 - 1 Ws 371/05
Widerruf der Strafaussetzung
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Die Entscheidung ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung stellt einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, der zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung an die Strafvollstreckungskammer führt (ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschluss vom 04.10.2005, 1 Ws 371/05). - OLG Jena, 07.09.2005 - 1 Ws 338/05
Widerruf der Strafaussetzung
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
Frühere Anhörungen bzw. Anhörungsversuche ersetzen diese daher selbst dann nicht, wenn sie Fragen betreffen, die für den zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung stehenden Bewährungswiderruf relevant werden können (Senatsbeschluss vom 07.09.2005, 1 Ws 338/05).
- LG Arnsberg, 16.10.2008 - 2 Qs 89/08
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung
Der Verurteilte ist vielmehr grundsätzlich zu einem vom Gericht bestimmten Anhörungstermin zu laden (…OLG Karlsruhe, a. a. O, OLG Schleswig, a.a.O.; LG Saarbrücken, NStZ-RR 00, 245; LG Berlin, NStZ 1989, 245; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 87/06;… Karlsruher Kommentar zur StPO, §§ 453, Rdnr. 7 ff). - LG Nürnberg-Fürth, 10.07.2009 - 12 Qs 50/09
Bewährungswiderruf: Aufhebung bei unwirksamer Zustellung im Ausland
Bei Fehlen der Gelegenheit zur mündlichen Anhörung ist die Widerrufsentscheidung als fehlerhaft aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 10.04.1989 - 2 Ws 164/89; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.1993 - 2 Ws 96/93; LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.02.2000 - 4 Qs 77/99 I; LG Zweibrücken, Beschluss vom 19.05.2000 - 4 Qs 52/00 I; LG Zweibrücken, Beschluss vom 20.02.2003 - Qs 3/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 Ws 371/05; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2006 - 1 Ws 87/06; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2006 - 2 Ws 516/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2007 - 1 Ws 49/07), weil die unterlassene Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26.01.1999 - 1 AR 1573/98; LG Regensburg, Beschluss vom 02.04.2004 - 1 Qs 30/04).
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