Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 14 Abs. 1 BauGB, § 5 Abs. 1 BauNVO, Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Ausschluss von Fremdwerbung durch Ortsgestaltungssatzung | Großflächige Anlage für Fremdwerbung in Dorfgebieten; Generelles Verbot von Anlagen für Fremdwerbung im B-Plan; Anforderungen an Ortsbildqualität; Verhältnismäßigkeit einer Veränderungssperre
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 14 Abs. 1 BauGB, § 5 Abs. 1 BauNVO, Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Ausschluss von Fremdwerbung durch Ortsgestaltungssatzung | Großflächige Anlage für Fremdwerbung in Dorfgebieten; Generelles Verbot von Anlagen für Fremdwerbung im B-Plan; Anforderungen an Ortsbildqualität; Verhältnismäßigkeit einer Veränderungssperre - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauNVO § 5 Abs. 1; BauGB § 14 Abs. 1
Bewirkung der Einheitlichkeit eines Gemeindegebiets durch ein traditionell ländlich geprägtes Straßenbild; Voraussetzungen für ein generelles Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen in Dorfgebieten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewirkung der Einheitlichkeit eines Gemeindegebiets durch ein traditionell ländlich geprägtes Straßenbild; Voraussetzungen für ein generelles Verbot von großflächigen Fremdwerbeanlagen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Generelles Verbot von Fremdwerbeanlagen in Dorfgebieten unzulässig
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 14 Abs. 1 BauGB, § 5 Abs. 1 BauNVO, Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Ausschluss von Fremdwerbung durch Ortsgestaltungssatzung | Großflächige Anlage für Fremdwerbung in Dorfgebieten; Generelles Verbot von Anlagen für Fremdwerbung im B-Plan; Anforderungen an Ortsbildqualität; Verhältnismäßigkeit einer Veränderungssperre
Papierfundstellen
- ZfBR 2015, 708
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Rn. 4 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt' dass das baugestalterische Ziel' eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebiets durch optisch störende Anlagen zu verhindern' ein beachtenswertes öffentliches Anliegen ist (vgl. BVerwG' U.v. 25.6.1965 - IV C 73.65 - BVerwGE 21' 251/255; U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40' 94/99).Demgemäß sind generalisierende Regelungen' die die Zulässigkeit von Werbeanlagen im Allgemeinen oder die Zulässigkeit bestimmter Werbeanlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen' wiederholt als vertretbar angesehen worden (vgl. die Rechtsprechungsnachweise im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.4.1972 a.a.O.).
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. April 1972 - IV C 11.69 - (BVerwGE 40' 94) entschieden' dass das generalisierende Verbot bestimmter Werbeanlagen im bestimmten Baugebieten eine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters finden müsse; es hat deshalb ein generelles Verbot großflächiger Werbetafeln in Mischgebieten für unzulässig angesehen.
Dagegen werden kleinere Werbeanlagen in der Regel nicht als störende Fremdkörper wahrgenommen (vgl. BVerwG' U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40' 94/99: "… erweisen sich die … Einwände als unbegründet' soweit für reine und allgemeine Wohngebiete sowie für Dorf- und Kleinsiedlungsgebiete Werbeanlagen für Zettel- und Bogenanschlag nur in Form von Säulen oder säulenähnlichen Werbeträgern in bestimmten Abmessungen zugelassen sind").
Zwar gehören Werbeanlagen als solche weder allein zum Bauplanungsrecht noch allein zum Bauordnungsrecht; sie sind vielmehr im Ansatz je nach der gesetzgeberischen Zielsetzung sowohl einer bauplanungsrechtlichen als auch einer bauordnungsrechtlichen Regelung zugänglich (vgl. BVerwG' U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40' 94).
- BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Rn. 4 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt' dass das baugestalterische Ziel' eine Beeinträchtigung des vorhandenen oder durch Planung erstrebten Charakters eines Baugebiets durch optisch störende Anlagen zu verhindern' ein beachtenswertes öffentliches Anliegen ist (vgl. BVerwG' U.v. 25.6.1965 - IV C 73.65 - BVerwGE 21' 251/255; U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BVerwGE 40' 94/99).Der Vorrang des Wohnens in Dorfgebieten (s. § 5 Abs. 1 BauNVO 1962 und § 5 Abs. 1 BauNVO 1968: "Dorfgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und dem Wohnen") wurde mit der Baunutzungsverordnung 1990 abgeschafft' so dass die frühere Rechtsprechung zur (Un-)Zulässigkeit von Werbeanlagen in Dorfgebieten (vgl. BVerwG' U.v. 25.6.1965 - IV C 73.65 - BVerwGE 21' 251 m.w.N.) überholt ist.
- BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98
Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Dagegen ist das Bauordnungsrecht einschlägig, soweit die nähere Umgebung bzw. das Straßenbild geschützt werden soll (vgl. BVerwG' U.v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - NVwZ 2000' 1169/1170).
- BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97
Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Dies schließt nicht aus' dass über den Schutz einer Mehrzahl von Straßenbildern letztlich mittelbar das gesamte Ortsbild geschützt wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 4 NB 15.97 - NVwZ-RR 1998, 486/487; BayVGH' U.v. 11.9.2014 - 1 B 14.169 - NVwZ-RR 2015' 193). - BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76
Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz - …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in seinem Urteil vom 22. Februar 1980 - 4 C 44.76 - (BayVBl 1980' 408) klargestellt' dass die erforderliche Einheitlichkeit bzw. Homogenität auch durch eine städtebaulich bedeutsame Prägung eines bestimmten Teilgebiets einer Gemeinde bewirkt sein kann. - VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.169
Den Gemeinden steht nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO die Befugnis zu, zur Wahrung …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903
Dies schließt nicht aus' dass über den Schutz einer Mehrzahl von Straßenbildern letztlich mittelbar das gesamte Ortsbild geschützt wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 4 NB 15.97 - NVwZ-RR 1998, 486/487; BayVGH' U.v. 11.9.2014 - 1 B 14.169 - NVwZ-RR 2015' 193).
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2024 - 3 S 827/24
Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses; …
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt nicht, dass eine zum Zweck der Sicherung geplanter Beschränkungen der Zulässigkeit von Fremdwerbeanlagen erlassene Veränderungssperre stets schon tatbestandlich auf ein vorläufiges Verbot von Werbeanlagen beschränkt wird (entgegen BayVGH, Beschl. v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 -, juris Rn. 8).Eine gesetzeskonforme Auslegung bzw. Reduktion ihres Regelungsgehalts komme angesichts des klaren Normwortlauts nicht in Betracht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 -).
Denn der im Anschluss an eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erhobene Forderung der Antragstellerin, die Wirkungen der Veränderungssperre schon tatbestandlich auf ein vorläufiges Verbot von Werbeanlagen zu beschränken (vgl. BayVGH, Beschl. v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 -, juris Rn. 8), steht voraussichtlich bereits entgegen, dass die Antragsgegnerin auf den hier betroffenen Flächen auch - abweichend von der bisherigen Festsetzung eines "Geländes für gewerbliche Zwecke" - ein Mischgebiet festsetzen will.
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2023 - 3 S 938/23
Baden-Württemberg; kommunale Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen …
Es genügt, dass das jeweilige Straßen- und Ortsbild überhaupt schutzwürdig ist (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540 - juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 29.06.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 4). - VG Wiesbaden, 29.09.2016 - 6 K 1032/16
Unwirksamkeit eines bauordnungsrechtlichen Fremdwerbeausschlusses
Je kleinteiliger und differenzierter eine Satzungsregelung ist, desto eher ist sie dem Bauordnungsrecht zuzuordnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 1 ZB 13.1903 -, juris Rn. 6; BVerwG…, Urteil vom 11. Mai 2000 - 4 C 14/98 -, juris Rn. 17).Stellt sich der streitgegenständliche Bereich als Mischgebiet und einem pauschalen Fremdwerbeausschluss daher nicht zugänglich dar, bleibt zwar die Frage nach einer im Einzelfall bestehenden Schutzwürdigkeit im Regelungsbereich, die auch in Mischgebieten einen pauschalen Fremdwerbeausschluss rechtfertigen kann (BayVGH, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 1 ZB 13.1903 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 20. Januar 2015 -15 ZB 13.2245 -, juris Rn. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 06. April 2011 - 8 S 1213/09 -, juris Rn. 25).
- VG Würzburg, 27.07.2017 - W 5 K 16.177
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in den Gründen des …
Dienten Dorfgebiete nach Maßgabe der Baunutzungsverordnungen 1962, 1968 und 1977 noch "vorwiegend der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und dem Wohnen", so dienen sie seit Inkrafttreten der Baunutzungsverordnung von 1990 (sic) auch der "Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben" (vgl. § 5 Abs. 1 BauNVO in den jeweiligen Fassungen; s. hierzu auch BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 4).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, des erkennenden Gerichts sowie der übrigen bayerischen Verwaltungsgerichte (vgl. exemplarisch BayVGH, B.v. 20.1.2015 - 15 ZB 13.2245 - BeckRS 2015, 42449; BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 4; VG Würzburg, U.v. 8.5.2014 - W 5 K 12.575 - juris Rn. 32; VG München, U.v. 26.11.2015 - M 11 K 15.815 - juris Rn. 22; VG Ansbach, U.v. 22.11.2016 - AN 9 K 16.00421, AN 9 K 15.02380, AN 9 K 15.02299 - juris Rn. 29; VG Regensburg, U.v. 12.12.2013 - RO 2 K 13.1669 - BeckRS 2013, 59778; VG Augsburg, U.v.
- VG Düsseldorf, 26.03.2026 - 9 K 4626/24
Werbeanlage, Werbeanlagensatzung, Gestaltungssatzung, städtebauliche Prägung, …
Rn. 117 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 1 ZB 13.1903 -, juris, Rn. 4; zur städtebaulichen Eigenart i.S.d. § 172 BauGB Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 160. EL August 2025, § 172, Rn. 39. - VG Ansbach, 22.11.2016 - AN 9 K 15.02380
Baugenehmigung einer Werbeanlage bei generalisierendem Verbot durch …
Wenn gleich die erforderliche Einheitlichkeit bzw. Homogenität durch eine städtebaulich bedeutsame Prägung eines bestimmten Teilgebiets einer Gemeinde wie die Ortsdurchfahrt bewirkt sein kann, und eine "besondere" Schutzwürdigkeit des Teilgebiets nicht vorauszusetzen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris, Rn. 4), sind gleichwohl zur Annahme einer Schutzwürdigkeit der gesamten Ortsdurchgangsstraße einheitliche ortsgestalterische Gründe zu fordern. - VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540
Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen
Es genügt vielmehr, dass das jeweilige Straßen- und Ortsbild überhaupt schutzwürdig ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 21.03.2017 - 15 C 16.2369
Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer …
In Orientierung an Nr. 9.1.2.3.1 des Streitwertkatalogs beträgt der Streitwert für das Klageverfahren daher im vorliegenden Fall einer herkömmlichen, klassischen (unbeleuchteten) Werbetafel, auf der auf Papier gedruckte, angeleimte Werbeträger ausgestellt werden sollen, 5.000,-- Euro (…vgl. auch BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 9 ZB 11.2279 - juris Rn. 6;… B.v. 11.2.2014 - 1 ZB 12.1614 - juris Rn. 9;… U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 32; U.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 12;… VGH BW, B.v. 24.1.2017 - 8 S 2081/16 - juris Rn. 21;… U.v. 21.2.2017 - 3 S 1748/14 - juris Rn. 60;… OVG Saarl., B.v. 26.8.2015 - 2 E 136/15 - juris Rn. 3;… OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 18.12.2014 - OVG 10 N 47.14 - juris Rn. 15). - VG München, 28.03.2017 - M 1 K 16.3707
Ausschluss von Fremdwerbung durch Satzung
Der undifferenzierte Ausschluss von Fremdwerbung - unabhängig von deren Größe - ist deshalb regelmäßig wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unwirksam (BayVGH, B.v. 29.6.2015 - 1 ZB 13.1903 - juris Rn. 5). - VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 15.381
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung
Nachdem eine solch großflächige Werbeanlage im dortigen Bereich noch ohne Vorbild ist, würde die geplante Werbeanlage das ländlich geprägte Ortsbild von ... negativ beeinflussen und somit als störender Fremdkörper wahrgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2015, Az. 1 ZB 13.1903 - juris). - VG Ansbach, 22.11.2016 - AN 9 K 16.00421
Verstoß einer Werbeanlage gegen das Verunstaltungsgebot
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