Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 31 Abs. 2, § 246 Abs. 10 BauGB, § 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 BauNVO
Bauplanungsrecht: Asylbewerberunterbringung; zum Verhältnis der Befreiungsmöglichkeiten nach § 246 Abs. 10 und § 31 Abs. 2 BauGB | Asylbewerberunterkunft mangels Freiwilligkeit des Aufenthalts Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter; § 246 Abs. 10 BauGB lex ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Unterbringung von Asylbegehrenden in Gewerbegebieten unter Würdigung nachbarlicher Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Unterbringung von Asylbegehrenden in Flintkaserne in Bad Tölz: Aufhebung der Baugenehmigung rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterbringung von Asylbegehrenden in Flintkaserne in Bad Tölz - Aufhebung der Baugenehmigung rechtmäßig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Befreiungen für Flüchtlingsunterkünfte im Gewerbegebiet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Befreiungen für Flüchtlingsunterkünfte im Gewerbegebiet
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Befreiung für Asylbewerberunterkunft bei bauplanungrechtlichem Ausschluss von Anlagen für soziale Zwecken im Gewerbegebiet möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Befreiung für Asylbewerberunterkunft bei bauplanungrechtlichem Ausschluss von Anlagen für soziale Zwecken im Gewerbegebiet möglich
- boorberg.de (Pressemitteilung)
Unterbringung von Asylbegehrenden in Flintkaserne in Bad Tölz - Aufhebung der Baugenehmigung rechtmäßig
- jurop.org (Rechtsprechungsübersicht)
Unterbringung von Flüchtlingen seit der BauGB-Novelle von November 2014
- juraforum.de (Kurzinformation)
Flüchtlingswohnheime gehören nicht ins Gewerbegebiet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Unterbringung von Asylbegehrenden in Gewerbegebieten unter Würdigung nachbarlicher Interessen
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.2014 - M 11 K 14.3715
- VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 912
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95
Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Zudem sind Asylbegehrende von den Entscheidungen der Verwaltung der Unterkunft - z.B. im Hinblick auf die Raumbelegung - abhängig' so dass von einer - wie das Bundesverwaltungsgericht fordert (B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - ZfBR 1996' 228) - Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises nicht die Rede sein kann. - VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12
Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung (BVerwG' B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998' 173; VGH BW' B.v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - juris Rn. 13;… BayVGH' U.v. 13.9.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 25;… B.v. 29.1.2014 - 2 ZB 13.678 - juris Rn. 5) davon aus' dass eine Unterkunft für Asylbegehrende keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt' sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter. - VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109
Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis …
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung (BVerwG' B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998' 173;… VGH BW' B.v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - juris Rn. 13; BayVGH' U.v. 13.9.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 25;… B.v. 29.1.2014 - 2 ZB 13.678 - juris Rn. 5) davon aus' dass eine Unterkunft für Asylbegehrende keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt' sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter. - BVerwG, 04.06.1997 - 4 C 2.96
Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung (BVerwG' B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998' 173;… VGH BW' B.v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - juris Rn. 13;… BayVGH' U.v. 13.9.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 25;… B.v. 29.1.2014 - 2 ZB 13.678 - juris Rn. 5) davon aus' dass eine Unterkunft für Asylbegehrende keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt' sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter. - VGH Bayern, 29.01.2014 - 2 ZB 13.678
Gebietserhaltungsanspruch; Wohnnutzung; Asylbewerber; Rücksichtnahmegebot
Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373
Dabei geht der Senat mit der herrschenden Meinung (BVerwG' B.v. 4.6.1997 - 4 C 2.96 - NVwZ 1998' 173;… VGH BW' B.v. 14.3.2013 - 8 S 2504/12 - juris Rn. 13;… BayVGH' U.v. 13.9.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 25; B.v. 29.1.2014 - 2 ZB 13.678 - juris Rn. 5) davon aus' dass eine Unterkunft für Asylbegehrende keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt' sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter.
- VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 4 S 16.191
Asylbewerberunterkunft in Gewerbegebiet
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B. v. 5.3. 2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 4) folge daraus keine Verpflichtung der planenden Gemeinde, alle nicht erwünschten Nutzungen durch ausdrückliche Festsetzung auszuschließen.Die Festsetzungen unter Punkt 2.3 dieses Bebauungsplans schließen eine solche ausnahmsweise Zulassung auf den ersten Blick nicht aus, sehen sie aber auch nicht ausdrücklich vor (…vgl. VG München, B. v. 30.11.2015 - M 1 SN 15.4780 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 4).
Rn. 55 b) Mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 3, m. w. N.) geht das Gericht davon aus, dass eine Unterkunft für Asylbewerber keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt, sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter.
Rn. 58 Unter den dort genannten Voraussetzungen werden die - in § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB im Unterschied zu § 31 Abs. 2 BauGB nicht genannten - Grundzüge der Planung nicht berührt (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 a. a. O. Rn. 6).
Rn. 62 Anders als beim vom Bevollmächtigten der Antragstellerin zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 4) wurde hier keine der in § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO genannten Anlagen (etwa eine solche für kirchliche Zwecke) einzeln herausgegriffen und ausnahmsweise für zulässig erklärt und lediglich für die sonstigen Anlagen in dieser Vorschrift keine ausdrückliche Regelung getroffen (…vgl. BayVGH, B. v. 8.1.2016, a. a. O.).
Der Bebauungsplan geht aber von seiner ausdrücklich regelnden Wirkung nicht so weit, wie es im Fall des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 2015 geschehen war (BayVGH, B. v. 5.3.2015, a. a. O., juris Rn. 4).
Dadurch musste er so ausgelegt werden, dass in Nummer 2 die Anlagen für soziale Zwecke wegen ihrer Nichterwähnung im Gegensatz zu den Anlagen für kirchliche Zwecke als nicht ausnahmsweise zulässig anzusehen waren (BayVGH, B. v. 5.3.2015, a. a. O., juris Rn. 4).
Die neue Norm sei nach dem eindeutigen Wortlaut für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 für die dort im Einzelnen aufgeführten Einrichtungen in Gewerbegebieten als lex specialis zu § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB anzusehen (BayVGH B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 6).
Will sie nichts zu einer bestimmten Nummer sagen (anders bei BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 die Erwähnung wenigstens einer Anlage der in mitten stehenden Nummer), bleibt es damit - abgesehen vom eben zitierten Ausnahmefall, auf den der Bevollmächtigte der Antragstellerin verweist- beim Verweis auf § 8 Abs. 3 BauNVO.
§ 246 Abs. 10 BauGB geht insofern als speziellere Norm der allgemeinen Befreiungsvorschrift nach § 31 Abs. 2 BauGB vor (BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 6;… VG München, B. v. 30.11.2015 - M 1 SN 15.4780 - juris Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15
Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes …
Zur Begründung hat er auf sein Schreiben vom 3.12.2014, mit dem er im Rahmen der Angrenzeranhörung Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben hatte, sowie ergänzend auf den Beschluss des VGH München vom 5.3.2013 - 1 ZB 14.2373 - verwiesen, wonach der Bebauungsplan ausdrücklich eine Ausnahme im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB für soziale Zwecke vorsehen müsse.Die Situation entspreche derjenigen, die Gegenstand des Beschlusses des Bayerischen VGH vom 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - gewesen sei.
Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von demjenigen, über den der Bayerische VGH in seinem vom Kläger zitierten Beschluss vom 5.3.2015 (- 1 ZB 14.2373 - juris) zu entscheiden hatte.
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2016 - 5 S 605/16
Nachbarklage gegen Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft nahe eines …
Rn. 22 Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2015 - 1 ZB 14.2373 -, juris, zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bebauungsplan einer Auslegung zugänglich sei und dass die dort in Rede stehende textliche Festsetzung über die Art der baulichen Nutzung die in § 8 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 BauNVO genannten Anlagen auf Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausschließe, da bei einer anderen Sichtweise die ausdrückliche Nennung der in § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO aufgeführten Nutzungen überflüssig und ohne erkennbaren Sinn wäre.Rn. 28 Dabei darf offenbleiben, ob die Befreiungsentscheidung im Hinblick auf den geplanten Standort des Bauvorhabens in einem als Grünfläche und nicht in einem als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich des Bebauungsplans überhaupt in § 246 Abs. 10 BauGB ihre Rechtsgrundlage finden kann und ob, falls nicht, insoweit ein Rückgriff auf § 31 Abs. 2 BauGB zulässig wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 5. März 2015 - 1 ZB 14.2373 -, NVwZ 2015, 912; Scheidler, NVwZ 2015, 1406 [1409]).
- VG München, 30.11.2015 - M 1 SN 15.4780
Wohnanlage für Asylbewerber in Gewerbegebiet
Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet ..." schließt - soweit ersichtlich - eine solche ausnahmsweise Zulassung nicht aus, sieht sie jedoch auch nicht ausdrücklich vor (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 6).1.2 Mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 3, m. w. N.) geht das Gericht davon aus" dass eine Unterkunft für Asylbewerber keine - im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vornherein unzulässige - Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinn darstellt" sondern eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter.
Unter den dort genannten Voraussetzungen werden die - in § 246 Abs. 10 Satz 1 BauGB im Unterschied zu § 31 Abs. 2 BauGB nicht genannten - Grundzüge der Planung nicht berührt (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 a. a. O. Rn. 6).
§ 246 Abs. 10 BauGB geht insofern als speziellere Norm der allgemeinen Befreiungsvorschrift nach § 31 Abs. 2 BauGB vor (BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 08.01.2016 - 1 CS 15.2687
Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft - Umdeutung einer erteilten Ausnahme in …
Rn. 2 1. Die Beschwerdebegründung verkennt, dass der Beschluss des erkennenden Senats vom 5. März 2015 (1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413) auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar ist, so dass die zum Teil wörtlichen Zitate aus diesem Beschluss nicht weiterführen.Im Gegensatz zu dem im Beschluss vom 5. März 2015 (a. a. O.) entschiedenen Fall lässt der hiesige Bebauungsplan die weiteren in § 8 Abs. 3 BauNVO genannten Ausnahmen unberührt.
- VG Augsburg, 21.04.2016 - Au 5 K 15.1897
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Gewerbegebiet
Rn. 45 Mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 3) geht die Kammer davon aus, dass eine Unterkunft für Asylbewerber keine im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vorne herein unzulässige Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinne darstellt, sondern vielmehr eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter.Dies bedeutet aber auch, dass bei Nichtvorliegen einzelner Tatbestandsvoraussetzungen des § 246 Abs. 10 BauGB auf § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht zurückgegriffen werden kann, weil die speziellere der allgemeinen Norm vorgeht (BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16
Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für …
Hintergrund hierfür ist, dass es sich bei Flüchtlingsunterkünften nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zwar um Anlagen für soziale Zwecke handelt (vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373, NVwZ 2015, 912 juris Rn. 3;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 17.06.2013 - 2 Bs 151/13, NVwZ-RR 2013, 990 juris Rn. 17, jeweils m.w.N.; vgl. in Abgrenzung hierzu zum bauplanungsrechtlichen Begriff des Wohnens BVerwG, Beschl. v. 17.12.2007 - 4 B 54/07, juris), sie aber als "wohnähnliche" Nutzung im Gewerbegebiet regelmäßig gebietsunverträglich sind (…BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 4 C 16/97, BVerwGE 108, 190 juris Rn. 37;… Hamburgisches OVG, a.a.O.). - VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
Temporäre Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft unter Ausnahme von einer von …
Die Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB ist hier für die Genehmigung der Asylbewerberunterkunft notwendig, da sie als Anlage für soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 3 m.w.N.) der beabsichtigten Planung der Antragstellerin widerspricht. - VG Augsburg, 21.04.2016 - Au 5 K 15.1899
Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Gewerbegebiet
Rn. 43 Mit der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - BayVBl 2015, 413 - juris Rn. 3) geht die Kammer davon aus, dass eine Unterkunft für Asylbewerber keine im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO von vorne herein unzulässige Wohnanlage im bauplanungsrechtlichen Sinne darstellt, sondern vielmehr eine Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter.Rn. 46 Nr. 1 BauGB nicht zurückgegriffen werden kann, weil die speziellere der allgemeinen Norm vorgeht (BayVGH, B. v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 6).
- VG Schwerin, 19.01.2016 - 2 B 3825/15
Unterkunft für Flüchtlinge im Gewerbegebiet
Rn. 12 Die Kammer hat darüber hinaus in einem vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bezüglich einer für das Vorhabengrundstück erteilten Nutzungsänderungsgenehmigung vom 24. Mai 2012 entschieden, dass die geplante Asylunterkunft auch nicht nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig ist, da es sich aufgrund der wohnähnlichen Nutzung solcher Unterkünfte nicht um Anlagen für soziale Zwecke handelt (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 29. September 2012 - 2 B 409/12 -, amtlicher Umdruck S. 5 ff.; vgl. anders - Anlage für soziale Zwecke mit wohnähnlichem Charakter - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. März 2015 - 1 ZB 14.2373 -, BayVBl 2015, 413, juris Rn. 3; vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, Rn. 9 ff., juris). - VG Würzburg, 10.07.2025 - W 5 K 24.1492
Klage der Standortgemeinde gegen Baugenehmigung für den Neubau einer …
- VG Ansbach, 03.05.2017 - AN 9 K 16.00105
Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft in …
- VG Ansbach, 13.09.2016 - AN 9 S 16.00830
Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft und Rücksichtnahmegebot
- VG München, 14.07.2025 - M 1 S 25.3385
Erfolgloser Eilantrag einer Standortgemeine wegen Nutzungsänderung eines …
- VG München, 19.12.2016 - M 8 K 15.5442
Erfolgreiche Nachbarklage gegen Unterkunft zur Unterbringung von Wohnungslosen …
- VG München, 08.07.2025 - M 1 SN 25.2826
Klage einer Standortgemeinde, Flüchtlingsunterkunft, Asylunterkunft, Abweichung …
- VG Augsburg, 21.07.2023 - Au 5 S 23.1052
Eilrechtsschutz des Nachbarn, Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines …
- VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 3 S 24.169
Erfolgloser Antrag nach §§ 80a Abs. 3, Abs. 5 VwGO einer Gemeinde: Ausnahme von …
- VG Schwerin, 27.03.2024 - 2 B 536/24
Nutzungsänderung; Umwandlung eines Verwaltungsgebäudes zu einer …
- VG Schleswig, 30.01.2017 - 8 A 31/16
Baurecht: Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet, Anlage für soziale Zwecke
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 1 CE 15.2077
Dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern; öffentliche Sicherheit und Ordnung.
- VGH Bayern, 16.04.2015 - 1 CS 14.2371
Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren
- VG München, 27.04.2016 - M 9 K 15.5084
Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden im Außenbereich
- VG Würzburg, 20.11.2015 - W 5 E 15.1187
Nutzungsänderung von Gebäudeteil
- VG Würzburg, 20.11.2015 - W 5 E 15.1186
Nutzung von Gebäudeteilen als befristete Notunterkunft für Asylbegehrende
- VG Karlsruhe, 03.12.2025 - 2 K 7200/24
Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Anschlussunterkunft; …
- VG München, 19.10.2016 - M 9 K 16.711
Erfolglose Nachbarklage gegen Aufstockung eines Gebäudes (Gemeinschaftsunterkunft …
- VG München, 19.10.2016 - M 9 K 16.712
Baugenehmigung zur Aufstockung auf ein bestehendes gewerblich genutztes Gebäude …
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