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Weitere Entscheidung unten: VG München, 04.10.2017

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39424
VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673 (https://dejure.org/2017,39424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673 (https://dejure.org/2017,39424)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 1 ZB 15.1673 (https://dejure.org/2017,39424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsuntersagung für die Unterhaltung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte; Kennzeichnung der Vergnügungsstätte als bauplanungsrechtlicher Nutzungsbegriff durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb; Beurteilung ihrer Gebietsverträglichkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsuntersagung für die Unterhaltung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte; Kennzeichnung der Vergnügungsstätte als bauplanungsrechtlicher Nutzungsbegriff durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb; Beurteilung ihrer Gebietsverträglichkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 3 A 1112/11

    Vergnügungsstätte in Abgrenzung zu Schank- und Speisewirtschaften

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Nicht entscheidend ist die konkrete Bezeichnung der Einrichtung oder deren eindeutige Zuordnung zu einer der unstreitig als Vergnügungsstätten zu wertenden Betriebe wie z.B. Diskotheken, Nachtclubs oder Nachtbars, sondern ob die Einrichtung bei wertender Gesamtbetrachtung von ihrem Gesamterscheinungsbild und ihrer Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zutreffend davon aus, dass es für den Störungsgrad einer Vergnügungsstätte und damit deren Gebietsverträglichkeit in erster Linie auf die Musik und weniger das Tanzen sowie die Größe des Lokals, die für die Anzahl der Gäste und die dadurch bedingten sonstigen Begleiterscheinungen (z.B. Störungen durch das Kommen und Gehen von Besuchern in den Nachtstunden) entscheidend ist, ankommt (vgl. OVG Berlin, B.v. 10.11.2004 - 2 S. 50.04 - NVwZ-RR 2005, 160;… OVG SH, B.v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 34, 36; HessVGH, B.v. 22.2.2012, a.a.O.).

    Liegt der Nutzungsschwerpunkt bei täglich wechselnden, in den Nachtstunden beginnenden Musikprogrammen, handelt es sich um eine Vergnügungsstätte (vgl. HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte liegt vor, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643;… B.v. 19.11.1990 - 4 B 162.90 - juris Rn. 8).

    Das Gericht hat daher zu Recht im Hinblick auf die Größe des Lokals mit der von der Beklagten zugestandenen Besucheranzahl von 200 Personen einen großen Einzugsbereich bejaht (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643;… OVG SH, B.v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 19.11.1990 - 4 B 162.90

    Bauplanungsrecht: Rechtliche Beurteilung von Vergnügungsstätten nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte liegt vor, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; B.v. 19.11.1990 - 4 B 162.90 - juris Rn. 8).

    Außerdem können der mit jeder Vergnügungsstätte typischerweise verbundene Zu- und Abgangsverkehr und die damit ausgelösten Geräusch- und sonstigen Immissionen als weitere Merkmale geeignet sein, eine Vergnügungsstätte als "kerngebietstypisch" zu qualifizieren (vgl. BVerwG, B.v. 19.11.1990 - 4 B 162/90 - juris Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 1 MB 16/09

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zutreffend davon aus, dass es für den Störungsgrad einer Vergnügungsstätte und damit deren Gebietsverträglichkeit in erster Linie auf die Musik und weniger das Tanzen sowie die Größe des Lokals, die für die Anzahl der Gäste und die dadurch bedingten sonstigen Begleiterscheinungen (z.B. Störungen durch das Kommen und Gehen von Besuchern in den Nachtstunden) entscheidend ist, ankommt (vgl. OVG Berlin, B.v. 10.11.2004 - 2 S. 50.04 - NVwZ-RR 2005, 160; OVG SH, B.v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 34, 36;… HessVGH, B.v. 22.2.2012, a.a.O.).

    Das Gericht hat daher zu Recht im Hinblick auf die Größe des Lokals mit der von der Beklagten zugestandenen Besucheranzahl von 200 Personen einen großen Einzugsbereich bejaht (vgl. BVerwG, U.v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643; OVG SH, B.v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Zwar konnten nach den älteren Fassungen der Baunutzungsverordnung Vergnügungsstätten grundsätzlich auch als "sonstige Gewerbebetriebe" zulässig sein, aber nur, wenn es sich nicht um kerngebietstypische Vergnügungsstätten handelte (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - NVwZ 2000, 1054).

    Für die Frage, ob ein Betrieb nach der Art der Nutzung das Wohnen wesentlich stört, ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten, es kommt nicht auf die konkreten Immissionen im Einzelfall an (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - NVwZ 2000, 1054).

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Zwar konnten nach den älteren Fassungen der Baunutzungsverordnung Vergnügungsstätten grundsätzlich auch als "sonstige Gewerbebetriebe" zulässig sein, aber nur, wenn es sich nicht um kerngebietstypische Vergnügungsstätten handelte (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - NVwZ 2000, 1054).

    Für die Frage, ob ein Betrieb nach der Art der Nutzung das Wohnen wesentlich stört, ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten, es kommt nicht auf die konkreten Immissionen im Einzelfall an (vgl. BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207; U.v. 24.2.2000 - 4 C 23.98 - NVwZ 2000, 1054).

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Das Gericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt mit der Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut ist (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2001 - 4 B 50.01 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Es gehört zu den prozessualen Pflichten des Bevollmächtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs an ein früheres Akteneinsichtsgesuch zu erinnern (vgl. BVerwG, B.v. 10.10.1989 - 9 B 268.89 - BayVBl 1990, 317).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 22.07.1988 - 1 B 89.88

    Gaststätte - Erlaubnis - Mangelnde Betriebseigentümlichkeit - Tanzveranstaltung

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …

  • VG Regensburg, 10.06.2026 - RO 5 S 26.839

    Untersagung des über das Maß einer Schank- und Speisewirtschaft hinausgehenden …

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betrieb bei wertender Gesamtbetrachtung und seinem Gesamterscheinungsbild und seiner Angebotspalette her den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673 - juris Rn. 5;… HessVGH, B.v. 22.2.2012 - 3 A 1112/11.Z - juris Rn. 10).

    Charakteristisch für eine Diskothek ist die Darbietung von Musik sowie das Bieten der Möglichkeit zum Tanzen, das allerdings nicht zwingend im Vordergrund stehen muss (BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673 - juris Rn. 5; HessVGH Kassel, U.v. 29.5.1985 - 8 OE 60/83 - GewArch 1985, 300), und die durch eine entsprechend dimensionierte Musikanlage, eine Tanzfläche, eine mit der Musikanlage gekoppelte Lichtorgel, gegebenenfalls das Auftreten eines Disc-Jockeys, eine entsprechende Ausstattung mit Tischen und Stühlen sowie einen schnellen Wechsel der Besucher gekennzeichnet ist, die ganz überwiegend aus Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bestehen (…vgl. BayObLG, B.v. 22.12.1994 - 3 ObOWi 103/94 - juris Rn. 13;… VG Stuttgart, B.v. 16.5. 2008 - 4 K 1929/08 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 1 ZB 18.765

    Zwangsgeld gegen Gaststätte wegen Verstoßes gegen Auflage hinsichtlich der …

    Diese wurde im Übrigen mit dem rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. März 2015 (M 11 K 13.295, vgl. den Beschluss des Senats vom 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673) bestätigt.

    Rn. 8 Soweit die Klägerin vorträgt, dass die Rechtssache tatsächlich und rechtlich schwierig sei, da zu klären sei, ob der Betrieb bei der Gaststättenkontrolle tatsächlich als kerngebietstypische Vergnügungsstätte betrieben worden sei und welche Anforderungen an das Vorliegen einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte zu stellen seien, wird weder aufgezeigt, warum diese Fragen tatsächlich und rechtlich schwierig zu beantworten sind noch liegt die angenommene Schwierigkeit vor (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673).

  • VG München, 15.02.2018 - M 11 K 17.5651

    Fälligstellung eines Zwangsgelds sowie die Androhung eines erhöhten Zwangsgelds

    Rn. 11 Mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 3. August 2015 ließ die Klägerin beantragen, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2015 im Verfahren M 11 K 13.295 zuzulassen (1 ZB 15.1673).

    Rn. 21 Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 2017 ist der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung im Verfahren 1 ZB 15.1673 abgelehnt worden.

    Rn. 22 Mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 30. Oktober 2017 hat die Klägerin gegen den Beschluss vom 4. Oktober 2017 im Verfahren 1 ZB 15.1673 Anhörungsrüge erheben lassen (1 ZB 17.2199), die mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2017 zurückgewiesen worden ist.

  • OVG Hamburg, 06.11.2018 - 4 Bs 37/18

    Spielhallenrechtliche Weiterbetriebserlaubnis; Erfordernis der Vorlage einer …

    Denn das Störpotenzial einer Spielhalle dürfte nicht durch die Größe der Fläche als solche, sondern durch die Intensität der Nutzung der Fläche zum Aufstellen von Spielgeräten und den damit zu erwartenden Besucherzahlen und deren Begleiterscheinungen wie Parkverkehr bedingt sein (…vgl. Wahlhäuser, in Bönker/Bischo-pink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 4a Rn. 94; vgl. VGH München, Beschl. v. 4.10.2017, 1 ZB 15.1673, juris Rn. 5 zur "Lounge").
  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 180/18

    Zur Abgrenzung zwischen Studentenkneipe und Studententanzkeller

    Es ist jedoch anerkannt, dass beispielsweise Musik und Tanz der konkreten Betriebsart einer Gaststätte ein besonderes Gepräge geben können, so dass diese vom Grundtyp der Schank- und Speisewirtschaft abweichend als Vergnügungsstätte einzuordnen sein kann (…vgl. bspw. BVerwG, Beschl. v. 22.07.1988 - 1 B 89/88 , juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 04.10.2017 - 1 ZB 15.1673 , juris Rn. 5;… OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.10.2009 - 1 MB 16/09 , juris Rn. 36;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.10.1990 - 5 S 3063/89 , NVwZ-RR 1991, 405 ).
  • VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 3 S 18.00458

    Gustavstraße: Kein Baustopp für Grüner Baum

    Rn. 62 Zur Frage der Abgrenzung von Schank- und Speisewirtschaften zu Vergnügungsstätten führt der BayVGH in einer Entscheidung vom 4. Oktober 2017 - 1 ZB 15.1673 - juris Rn. 5 aus:.
  • VG Düsseldorf, 23.06.2020 - 9 K 8966/18

    Bebauungsplan, Ermittlungsdefizit, räumlicher Geltungsbereich, Vergnügungsstätte, …

    Rn. 71 Vgl. Mitschang/Rheidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 9 Rn. 189 m.w.N.; aus der Rechtsprechung etwa OVG NRW, Urteil vom 27. April 2006 - 7 A 1620/05 -, juris (…Rn. 65): "besondere Nutzungsart, bei der die kommerzielle Unterhaltung der Besucher durch entsprechende Dienstleistungen des Betreibers im Vordergrund steht"; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11 -, juris (…Rn. 11): [ein Gewerbebetrieb, der] "durch die kommerzielle Unterhaltung der Besucher geprägt wird und dabei in unterschiedlicher Ausprägung den Sexual-, Spiel- oder Geselligkeitstrieb anspricht"; BayVGH, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 1 ZB 15.1673 -, juris (…Rn. 5) "durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb gekennzeichnet".
  • VG Ansbach, 03.03.2020 - AN 3 K 17.02482

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Sanierung und Teilumnutzung eines …

    Rn. 78 Zur Frage der Abgrenzung von Schank- und Speisewirtschaften zu Vergnügungsstätten führt der BayVGH in einer Entscheidung vom 4. Oktober 2017 - 1 ZB 15.1673 - juris aus:.
  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187

    Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung

    Der Zulassungsbegründung lässt sich nicht entnehmen, was der Kläger innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (…vgl. BVerwG, B.v. 22.4.2003 - 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 = juris Rn. 6 zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 9 ZB 20.2770

    Erfolglose Zulassung der Berufung: Vorbescheid zu Gunsten eines Wettbüros, wenn …

    Abgesehen davon, dass die Frage nicht entscheidungserheblich ist, weil das Verwaltungsgericht maßgebend darauf abstellt, dass die Pilsbar "K …" nicht der Versorgung des Gebiets i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO dient, ist geklärt, dass die Abgrenzung nach dem Schwerpunkt des Betriebs im Einzelfall zu erfolgen hat (…vgl. BVerwG, B.v. 22.7.1988 - 1 B 89.88 - juris Rn. 4;… U.v. 20.8.1992 - 4 C 54.89 - juris Ls. 2 und Rn. 14; BayVGH, B.v. 4.10.2017 - 1 ZB 15.1673 - juris Rn. 5) und das Erscheinungsbild sowie eine wertende Gesamtbetrachtung maßgebend sind (…vgl. VGH BW, U.v. 9.11.2020 - 3 S. 2590 - juris Rn. 44;… OVG Bremen, B.v. 30.3.2021 - 1 LA 1809/18 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 04.07.2022 - 1 ZB 22.323

    Keine Berufungszulassung bei Klage gegen Androhung eines Zwangsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - 7 A 3809/19

    Ablehnung einer beantragten Nutzungsänderung einer Gaststätte wegen Ausschlusses …

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