Rechtsprechung
LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - MTV Nr 10 Wach- und Sicherheitsgewerbe Bayern - Überraschungsentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unschlüssige Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt; Klageabweisung ohne gerichtlichen Hinweis bei Rüge der Unschlüssigkeit durch die Beklagte; unzulässiger Antrag auf Vernehmung eines Gewerkschaftssekretärs als Zeugen zu Auffassungen der ...
- Judicialis
GG Art. 103; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 373; ; MTV Nr. 10 vom 01.08.2006 für die gewerblichen Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbes in Bayern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unschlüssige Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsentgelt; Klageabweisung ohne gerichtlichen Hinweis bei Rüge der Unschlüssigkeit durch die Beklagte; unzulässiger Antrag auf Vernehmung eines Gewerkschaftssekretärs als Zeugen zu Auffassungen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 11.12.2007 - 32 Ca 12093/07
- LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
- BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 427/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 426/56
Tariffähigkeit von Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen - Tarifkonkurrenz
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Abgesehen davon, dass für die Tarifauslegung ohnehin nur ein übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien Bedeutung haben kann, so dass es auf die Auffassung einer Tarifvertragspartei zu einer Tarifnorm ohnehin nicht ankommen kann, wäre auch ein derartiger übereinstimmender Wille nur von Bedeutung, wenn dieser Wille im Text des Tarifvertrags auch erkennbar seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG vom 27.06.2002 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Musiker"; BAG vom 13.05.1998 - AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 23.02.1994 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG "Tarifverträge: Kirchen"). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Deshalb hat das Gericht auf Bedenken hinzuweisen und Gelegenheit zur Ergänzung des Sachvortrags zu geben, wenn es das Klagevorbringen nicht als schlüssig ansieht (vgl. BGH NJW 2007, 2416; BGH MDR 2004, 468). - BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; …
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Rügt aber der Gegner bereits den unzureichenden Sachvortrag zu einer anspruchsbegründenden Tatsache entfällt eine entsprechende Hinweispflicht des Gerichts gem. § 139 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581; BGH MDR 2007, 458;… Musielak/Stadler ZPO 6. Aufl. § 139 Rz. 6).
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Die Hinweispflicht dient vor allem der Verhinderung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BGH VersR 2007, 225) und besteht auch gegenüber der anwaltlich vertretenen Partei, wenn der Prozessbevollmächtigte der substantiierungspflichtigen Partei ersichtlich darauf vertraut, dass sein schriftlicher Vortrag ausreicht. - BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren …
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Beides ist unzulässig (vgl. BAG vom 22.02.1990 - AP Nr. 23 zu § 611 BGB "Arzt - Krankenhaus - Vertrag"; BGH NJW 2003, 2761). - BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97
Behauptung eines Schenkungsversprechens
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
a) Wer einen Anspruch geltend macht muss das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht nach seinem Sachvortrag feststellen lassen (vgl. BGH MDR 1999, 1371). - BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05
Umfang der richterlichen Hinweispflicht
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Rügt aber der Gegner bereits den unzureichenden Sachvortrag zu einer anspruchsbegründenden Tatsache entfällt eine entsprechende Hinweispflicht des Gerichts gem. § 139 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581; BGH MDR 2007, 458;… Musielak/Stadler ZPO 6. Aufl. § 139 Rz. 6). - BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87
Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum …
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Selbst wenn daher der Wortlaut von § 7 Abs. IV Abs. 1 MTV 10 und von § 8 Abs. 2 MTV 10 zweifelhaft wären, ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift regelmäßig eine vernünftige und gerechte Lösung gewollt (vgl. BAG vom 31.05.1994 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Banken"). - BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Abgesehen davon, dass für die Tarifauslegung ohnehin nur ein übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien Bedeutung haben kann, so dass es auf die Auffassung einer Tarifvertragspartei zu einer Tarifnorm ohnehin nicht ankommen kann, wäre auch ein derartiger übereinstimmender Wille nur von Bedeutung, wenn dieser Wille im Text des Tarifvertrags auch erkennbar seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BAG vom 27.06.2002 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Musiker"; BAG vom 13.05.1998 - AP Nr. 242 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 23.02.1994 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG "Tarifverträge: Kirchen"). - BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84
Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen - …
Auszug aus LAG München, 14.01.2009 - 10 Sa 449/08
Bereits dies ist unzulässig und darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BAG vom 13.06.1989 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB "Beschäftigungspflicht"; BAG vom 26.02.1985 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB "Konkurrenzklausel"). - BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …
- BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 427/09
Berechnung von Urlaubsentgelt im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Januar 2009 - 10 Sa 449/08 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, künstliche Befruchtung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 3 Abs. 1 EFZG, § 27 a SGB V
Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, künstliche Befruchtung - Wolters Kluwer
Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle der Hervorrufung der Arbeitsunfähigkeit durch eine künstliche Befruchtung
- LAG Düsseldorf
§ 3 Abs. 1 EFZG, § 27 a SGB V
Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, künstliche Befruchtung - rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 17.01.2008 - 1 Ca 1805/07
- LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.08.1986 - 5 AZR 607/85
Organspende - Organspender - Transplantation - Anspruch auf Lohnfortzahlung - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08
Um seiner Auffassung trotz fehlendem Verschuldensvorwurf Geltung verschaffen zu können, meint Müller-Roden unter Berufung auf eine zum Thema der entgeltfortzahlungsrechtlichen Behandlung von Organspenden ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 06.08.1986 - 5 AZR 607/85 - = NJW 1987, 1508) auf den sozialen Schutzzweck der Vorschrift zurückgreifen zu können (…Müller-Roden, a. a. O., S. 131).Das gelte jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer wegen des Lohnausfalls ein Anspruch gegen den Versicherungsträger zustehe, der für die Heilbehandlung des Organempfängers aufzukommen habe (BAG vom 06.08.1986 - 5 AZR 607/85 = EzA § 1 LohnFG Nr. 81 = NJW 1987, 1508 unter I der Entscheidungsgründe).
Die Antwort auf all diese Fragen gibt die von Müller-Roden zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: "Wenn das Gesetz dem Arbeitgeber auferlegt, im Krankheitsfall den Lohn fortzuzahlen, so bedeutet dies, dass der Arbeitgeber das allgemeine Krankheitsrisiko seiner Arbeitnehmer tragen soll" (BAG vom 06.08.1986 - 5 AZR 607/85 a.a.O.) Zweifellos belastet schon diese gesetzgeberische Grundentscheidung den Arbeitgeber mit Kosten, die prinzipiell auch von der Solidargemeinschaft getragen werden könnten.
- ArbG Essen, 17.01.2008 - 1 Ca 1805/07
Entgeltfortzahlung, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Unfruchtbarkeit, künstliche …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.01.2008 - Az.: 1 Ca 1805/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 17.01.2008 - 1 Ca 1805/07 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97
Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.06.2008 - 10 Sa 449/08
Unzweifelhaft ist die Fortpflanzungsfähigkeit für (Ehe-) Partner, die sich in Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechtes gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, eine biologisch notwendige Körperfunktion (vgl. BGH vom 12.11.1997 - IV ZR 58/97 = NJW 1998, 824 unter 2. b der Entscheidungsgründe sowie die umfänglichen Nachweise des erstinstanzlichen Urteils zu Rspr. und Lit.).
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16
In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn
Die dort vorgenommenen Wertentscheidungen seien auf das Recht der Entgeltfortzahlung zu übertragen (NK-GA/Sievers § 3 EFZG Rn. 39; Vogelsang Entgeltfortzahlung Rn. 80;… Schmitt EFZG und AAG 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 80, 82; HWK/Schliemann 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 69; wohl auch Düwell NZA 2009, 759, 761; LAG Düsseldorf 13. Juni 2008 - 10 Sa 449/08 - zu II 1 b aa der Gründe; bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 27a SGB V bereits die Krankheit/Arbeitsunfähigkeit ausschließend: Worzalla/Süllwald Kommentar zur Entgeltfortzahlung 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 12; Feichtinger/Malkmus Entgeltfortzahlungsrecht 2. Aufl. § 3 EFZG Rn. 191) . - LAG Schleswig-Holstein, 07.01.2016 - 4 Sa 323/15
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: künstliche Befruchtung
(Gagel in juris PR - ArbR 5/2009 Anmerkung 5 zu LAG Düsseldorf vom 13.06.2008 - 10 Sa 449/08 -).(LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2008 - 10 Sa 449/08 -, zitiert nach juris Rn 35).