Rechtsprechung
KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Dürfen private E-Mails veröffentlicht werden? - openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Zur Veröffentlichung von E-Mails - berlin.de
Speer ./. Springer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von E-Mails in Wiedergabe direkter oder indirekter Rede; Keine absolute Reichweite eines Persönlichkeitsrechts; Bestimmung eines Persönlichkeitsrechts unter Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von Informationen aus dem privaten Umfeld des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aktuelles zur Veröffentlichung von E-Mails
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Informationsinteresse der Allgemeinheit erstreckt sich nicht auf private Emails
- lto.de (Kurzinformation)
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
- lto.de (Kurzinformation)
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Politiker muss Veröffentlichung von privater E-Mail über uneheliches Kind nicht dulden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Veröffentlichung von E-Mails durch Axel Springer-Verlag
- bildblog.de (Pressebericht, 20.04.2011)
BILD: Die Speerspitze der Pressefreiheit
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 19.04.2011)
Speer gegen Springer: Etappensieg für Speer
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Veröffentlichung von privater E-Mail eines Politikers rechtsverletzend
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verkündungstermin im Veröffentlichungsstreit zwischen Speer und Springer
Besprechungen u.ä.
- medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)
Mit spitzem Speer gegen Presse-Veröffentlichung vertraulicher E-Mails
Sonstiges
- bildblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Kai Diekmanns Eindeutigkeiten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 570
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Über die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10-, juris), hat die Beklagte sich rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete. - LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17
Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17
Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris), hat die Beklagte missachtet und sich über die Belange des Klägers rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete. - OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …
Insbesondere hat sie selbst eine Verantwortung gegenüber der Person des Betroffenen, über dessen schützenswerte Belange sie sich nicht rücksichtslos hinwegsetzen darf (KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris).(2) Soweit zu den Aufgaben der Medien auch die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten (vgl. KG Berlin, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris) gehört, muss der Kläger auch unter diesem Aspekt die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten nicht dulden.
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18
Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief; KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320).Auch bei einer insoweit vorzunehmenden Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen überwiegt das Persönlichkeitsinteresse der Klägerin gemäß Art. 2 GG das Recht der Beklagten aus Art. 5 GG, auch unter Berücksichtigung eines öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
Insoweit liegt der zu beurteilende Sachverhalt auch anders, als in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit (Urt. v. 18.04.2011, - 10 U 149/10 - zit. nach juris). - LG Braunschweig, 05.10.2011 - 9 O 1956/11
Zur Haftung für das Setzen von Links auf rechtswidrige Drittangebote
Dies betrifft insbesondere die teilweise wörtliche Wiedergabe von E-Mails (dazu KG Berlin, Urteil vom 18.04.2011, Az. 10 U 149/10, Rz. 7, zitiert nach juris). - KG, 18.04.2011 - 10 U 162/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10). - KG, 18.04.2011 - 10 U 161/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10). - KG, 18.04.2011 - 10 U 163/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13
Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …