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   OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10   

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https://dejure.org/2011,28101
OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10 (https://dejure.org/2011,28101)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2011 - 10 U 3150/10 (https://dejure.org/2011,28101)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2011 - 10 U 3150/10 (https://dejure.org/2011,28101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei fehlendem Verschulden des Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn infolge unachtsamen Spurwechsels beim Einfahren auf die Autobahn; Beweislast und Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "unabwendbares Ereignis" i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG; Unaufklärbarkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; ZPO § 286
    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn infolge unachtsamen Spurwechsels beim Einfahren auf die Autobahn; Beweislast und Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "unabwendbares Ereignis" i.S.d. § 17 Abs. 3 StVG; Unaufklärbarkeit des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (42)

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16

    Anspruch auf Schadensersatz - ein unabwendbares Ereignis

    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruft (OLG München, Urt. v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 -, juris mwN), hier also die Beklagten.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2021 - 2 O 6051/20

    Haftungsverteilung bei Kreuzungskollision und bei "rot" querendem Rettungswagen

    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruft (OLG Düsseldorf 9.4.2019 - 1 U 170/16; OLG Karlsruhe 10.9.2018 - 1 U 155/17; OLG München, Urt. v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 -, juris mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruft (OLG Düsseldorf 9.4.2019 - 1 U 170/16; OLG Karlsruhe 10.9.2018 - 1 U 155/17; OLG München, Urt. v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 -, juris mwN).
  • LG München I, 11.11.2016 - 17 O 3273/16

    Haftungsquote bei unaufklärbarer Verantwortlichkeit für einen Verkehrsunfall im

    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruht, wobei nur Umstände berücksichtigungsfähig sind, die zur Überzeugung des Gerichts feststehen, so dass die Unaufklärbarkeit zulasten desjenigen geht, der sich auf die Unabwendbarkeit beruft (vgl. OLG München, 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10).

    Dabei ist nicht nur entscheidend, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein "Idealfahrer" reagiert hat, sondern ob ein "Idealfahrer" überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre (vgl. OLG München, 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10).

    Klarzustellen ist dabei, dass auch insoweit nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die sich auf die Schadensentstehung tatsächlich ausgewirkt haben, wobei jede Partei die Umstände beweisen muss, die zu Ungunsten der Gegenpartei berücksichtigt werden sollen (vgl. OLG München, Urteil vom 12.08.2011, Az. 10 U 3150/10, m.w.N.).

  • OLG München, 30.04.2015 - 10 U 2283/14

    Zusammenstoß zwischen Mountainbike und Geländewagen

    d) Die Betriebsgefahr eines Personenkraftwagens, auch eines Geländewagens, ist im Allgemeinen mit 20 Prozent anzusetzen (etwa Senat, Urt. v. 14.08.2014 - 10 U 1189/14 [juris, Rn. 7]; v. 30.09.2011 - 10 U 2333/11 [juris, Rz. 5]; v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 [juris, Rz. 63]).
  • OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall an einer durch Verkehrszeichen

    Im Übrigen begründet, worauf die Beklagten zutreffend hingewiesen haben, nach ständiger Rechtsprechung das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers dann kein Verschulden, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgemäße unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (OLG München Urt. v. 12.8.2011, Az. 10 U 3150/10, juris, Rn. 78 m.w.N.; vgl. auch BGH VRS 10, 213; Burmann/ Heß/Jahnke/Janker a.a.O. § 1 Rn. 60).
  • AG Heidelberg, 31.05.2013 - 28 C 169/12

    Vorfahrtsverstoß Radfahrer und Verstoß Fahrzeugführer gegen Rechtsfahrgebot

    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer« verhalten haben (vgl. OLG München, Urt. Vom 12.08.2011, 10 U 3150/10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.02.2019 - 2 O 3466/17

    Verkehrsunfall - Linksabbieger mit entgegenkommendem Fahrzeug

  • LG Osnabrück, 23.08.2017 - 1 S 22/17

    Verkehrsunfall - Schadenseintritt durch Reaktion auf den Betrieb eines Fahrzeugs

  • LG Osnabrück, 13.12.2017 - 1 S 261/17

    Verkehrsunfall - Kollision an engen und unübersichtlichen Kreuzung

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