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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13   

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https://dejure.org/2013,41629
LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13 (https://dejure.org/2013,41629)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13 (https://dejure.org/2013,41629)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 10 Sa 1230/13 (https://dejure.org/2013,41629)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 626 BGB
    § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Mitteilung von Missständen an einen Richter am Amtsgericht

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Mitteilung von Missständen am Arbeitsplatz an Außenstehende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine außerordentliche Kündigung wegen Mitteilung von Missstände in der Dienststelle

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Abmahnung wegen Whistleblowing

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Hierzu gehören insbesondere die Abmahnung (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, aber auch bereits BAG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, Änderungskündigung (BAG, Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79) und Versetzung bzw. Umsetzung (vgl. Pfeiffer § 1 KSchG, RN 177 in Fiebig/Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 2012).

    Wenn danach aufgrund eines Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geboten ist, entspricht es wiederum dem ultima-ratio-Prinzip, dass die fristgemäße Kündigung der fristlosen vorzuziehen ist, da ihr Eingriff verhältnismäßig weniger schwer wiegt (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 m.w.N.).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11; Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

    Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt etwa Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11; Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits von vornherein erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11).

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Ob dieses ein Fall des Whistleblowings im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 21. Juli 2011 - Rechtssache 28274/08) oder trotz der Tatsachenbehauptungen des Klägers ein Fall der Meinungsfreiheit ist (vgl. grundlegend zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 sowie Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 584/04, jeweils mit weiteren Nachweisen) kann dahinstehen.
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 m.w.N.).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 m.w.N.).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Ob dieses ein Fall des Whistleblowings im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 21. Juli 2011 - Rechtssache 28274/08) oder trotz der Tatsachenbehauptungen des Klägers ein Fall der Meinungsfreiheit ist (vgl. grundlegend zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 sowie Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 584/04, jeweils mit weiteren Nachweisen) kann dahinstehen.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Hierzu gehören insbesondere die Abmahnung (vgl. BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, aber auch bereits BAG, Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94, Änderungskündigung (BAG, Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79) und Versetzung bzw. Umsetzung (vgl. Pfeiffer § 1 KSchG, RN 177 in Fiebig/Gallner/Mestwerdt/Nägele, Kündigungsschutzrecht, 4. Auflage 2012).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Grundsätzlich dient eine Abmahnung der Objektivierung der (negativen) Prognose (BAG, Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    Ob dieses ein Fall des Whistleblowings im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 21. Juli 2011 - Rechtssache 28274/08) oder trotz der Tatsachenbehauptungen des Klägers ein Fall der Meinungsfreiheit ist (vgl. grundlegend zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Arbeitsverhältnis BAG, Urteil vom 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 sowie Urteil vom 24. November 2005 - 2 AZR 584/04, jeweils mit weiteren Nachweisen) kann dahinstehen.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 10 Sa 1230/13
    (vgl. bereits BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

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