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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17498
VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22 (https://dejure.org/2022,17498)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2022 - 10 A 15/22 (https://dejure.org/2022,17498)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 10 A 15/22 (https://dejure.org/2022,17498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 VIG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 VIG, § 2 Abs 1 Nr 1 DNG, § 2 Abs 2 Nr 1 DNG, § 5 Abs 1 VIG
    Topf Secret - Herausgabe von lebensmittelrechtlichen Kontrollberichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • juris.de

    Topf Secret - Herausgabe von lebensmittelrechtlichen Kontrollberichten nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelbehörden müssen Kontrollberichte grundsätzlich herausgeben - Lebensmittelbehörden müssen Kontrollberichte grundsätzlich herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensmittelbehörden grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebensmittelrechtliche Kontrollen verpflichtet - Herausgabe gilt auch bei Antragstellung über Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17

    Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Insoweit wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, BVerwGE 166, 233-251, Rn. 41 - 51 und 53 verwiesen, dessen Gründen sich die Kammer vollumfänglich anschließt.

    Insofern kann ebenfalls vollumfänglich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 - verwiesen werden.

    Der Kläger ist antragsberechtigt, da es sich bei dem Auskunftsanspruch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG um ein "Jedermannsrecht" handelt (BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, Rn. 14, juris).

    Im Interesse einer zeitnahen Information muss die "nicht zulässige Abweichung" nicht durch Verwaltungsakt festgestellt worden sein (BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 -, Rn. 32, juris).

    Im Interesse eines möglichst ungehinderten Zugangs zu Verbraucherinformationen ist die Angabe des Unternehmens, soweit ein Betrieb in Rede steht, des Zeitraums, für den Auskunft begehrt wird, und der Art der Information ausreichend (BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, Rn. 19 mwN, juris).

    Wenn der Verbraucher mit der erlangten Information eine Kampagne unterstützen will, die sich gegen einen Betrieb richtet, ist eine solche Öffentlichkeitsarbeit, solange sie mit Mitteln des geistigen Meinungskampfes erfolgt und nicht auf der Grundlage falscher, verfälschter oder sonst wie manipulierter Informationen geführt wird, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 -, Rn. 22, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 2 ME 707/19 -, Rn. 14, juris; OVG Weimar…, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 EO 309/20 -, Rn. 26, juris).

    Um einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz nicht leerlaufen zu lassen, wird die informationspflichtige Stelle von der ihr in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VIG eingeräumten Möglichkeit, von der Anhörung des Dritten abzusehen, soweit es um die Weitergabe von Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG geht, nur dann Gebrauch machen dürfen, wenn für sie, z.B. aus vorangegangenen Anträgen auf Informationszugang, absehbar ist, dass der Dritte gegen die Weitergabe keine Einwände geltend machen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29/17 -, Rn. 52, juris).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    12 GG gewährt das Recht der freien Berufswahl und -ausübung und ist gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar, soweit sie - wie hier die Klägerin - eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 ).

    Die Grundrechtsbindung aus Art. 12 Abs. 1 GG besteht jedoch dann, wenn Normen, die zwar selbst die Berufstätigkeit nicht unmittelbar berühren, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - NVwZ 2007, 1168 ), die mittelbaren Folgen also kein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind.

    Dieses Grundrecht scheidet als Prüfmaßstab bereits deshalb aus, weil die Fragen nach dem Schutz von Marktteilnehmern im Wettbewerb von der sachlich spezielleren Norm des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 - BVerfGE 105, 252 ).

    Ferner ist die Behörde zur unverzüglichen Richtigstellung verpflichtet, wenn sich die zugänglich gemachten Informationen im Nachhinein als falsch oder die zugrunde liegenden Umstände als unrichtig wiedergegeben herausstellen, sofern der oder die Dritte dies beantragt oder dies zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls erforderlich ist (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 1 VIG; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. - BVerfGE 105, 252 zum aktiven staatlichen Informationshandeln).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Die amtliche Information der Öffentlichkeit kann in ihrer Zielsetzung und ihren mittelbar-faktischen Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent jedenfalls dann gleichkommen, wenn sie direkt auf die Marktbedingungen konkret individualisierter Unternehmen zielt, indem sie die Grundlagen der Entscheidungen am Markt zweckgerichtet beeinflusst und so die Markt- und Wettbewerbssituation zum wirtschaftlichen Nachteil der betroffenen Unternehmen verändert (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 26 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommen Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB in ihrer Zielgerichtetheit und Wirkung einem Eingriff in die Berufsfreiheit gleich (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 26 ff.).

    Soweit die Veröffentlichung für die Betroffenen negative Folgen entfaltet, ist der potentiell gewichtige Grundrechtseingriff zudem dadurch relativiert, dass die betroffenen Unternehmen negative Öffentlichkeitsinformationen durch rechtswidriges Verhalten selbst veranlasst haben (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 35 f.).

    Dass die Rechtsverstöße nicht notwendig mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden sind, steht dem nicht entgegen, weil auch der Schutz vor Täuschung und der Nichteinhaltung hygienischer Anforderungen und die Ermöglichung eigenverantwortlicher Konsumentscheidungen legitime Zwecke des Verbraucherschutzes sind (so auch BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 49 zu § 40 Abs. 1a LFGB).

  • VGH Bayern, 07.08.2020 - 5 CS 20.1302

    Publikation eines lebensmittelrechtlichen Kontrollberichts auf der Internetseite …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Gleichfalls unbeachtlich ist, ob die festgestellten nicht zulässigen Abweichungen zu weiteren Maßnahmen der Lebensmittelbehörde über die bloße Feststellung hinausgeführt haben (VGH München, Beschluss vom 7. August 2020 - 5 CS 20.1302 -, Rn. 15, juris).

    Datenschutzrechtliche Verstöße des Klägers oder der Plattform "Topf Secret" wären dem Beklagten nicht zuzurechnen (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. August 2020 - 5 CS 20.1302 -, Rn. 23, juris;… VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 11. März 2021 - W 8 K 19.358 -, Rn. 39, juris).

    Die lediglich abstrakte Möglichkeit einer rechtswidrigen privaten Weiterverwendung der Information reicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht aus, um darin bereits ein ihm zuzurechnendes Eingriffsäquivalent zu sehen, das einer gesonderten Rechtfertigung bedürfte (VGH München, Beschluss vom 7. August 2020 - 5 CS 20.1302 -, Rn. 28, juris).

  • BVerwG, 15.06.2015 - 7 B 22.14

    Verbraucherinformation; behördliche Richtigkeitsprüfung; Richtigstellung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - (…Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 12) ausgeführt hat, verschafft das aktive Informationsverhalten des Staates an alle Marktteilnehmer den übermittelten Informationen breite Beachtung und gesteigerte Wirkkraft auf das wettbewerbliche Verhalten der Marktteilnehmer.

    Diese Schutzvorkehrungen führen zu einem angemessenen, den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG gerecht werdenden Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse des Antragstellers und dem Schutzbedürfnis des von der Informationsgewährung betroffenen Unternehmens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 12).".

  • VG Weimar, 23.05.2019 - 8 E 423/19

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    In Abgrenzung zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VIG, unter welchen alle Daten die als Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz fallen, die jedoch auf allgemeine Informationen über Überwachungsmaßnahmen und sonstige Tätigkeiten beschränkt sind, betrifft § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG konkrete Kontrollmaßnahmen und mögliche Verstöße einzelner Betriebe (…vgl. Rossi in BeckOK InfoMedienR, VIG § 2 Rn. 32, 36. Edition, Stand: 1. Mai 2022, beck-online; VG Weimar, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19 -, Rn. 4, juris; zur Vorgängervorschrift: VG Wiesbaden…, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 K 910/11.WI -, Rn. 16, juris).

    Vielmehr gebietet es auch die gesetzliche Systematik, dass der informationspflichtigen Stelle nach dem Verbraucherinformationsgesetz keine Befugnisse dahingehend zukommen, die Weiterverwendungsabsicht des Antragstellers zu bewerten und daraus gar die Konsequenz zu ziehen, eine Auskunft zu verweigern (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 2687/19 -, Rn. 12, juris; VG München…, Beschluss vom 8. Juli 2019 - M 32 SN 19.1346 -, Rn. 63, juris; VG Weimar, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19 -, Rn. 23, juris).

  • OVG Thüringen, 26.01.2022 - 3 EO 309/20

    Verbraucherinformation; Topf Secret; Informationen über durchgeführte …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Wenn der Verbraucher mit der erlangten Information eine Kampagne unterstützen will, die sich gegen einen Betrieb richtet, ist eine solche Öffentlichkeitsarbeit, solange sie mit Mitteln des geistigen Meinungskampfes erfolgt und nicht auf der Grundlage falscher, verfälschter oder sonst wie manipulierter Informationen geführt wird, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. August 2019 - 7 C 29.17 -, Rn. 22, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 2 ME 707/19 -, Rn. 14, juris; OVG Weimar, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 EO 309/20 -, Rn. 26, juris).

    Eine Beschränkung auf eine Informationsvermittlung in dem Verhältnis von Verbraucher zur informationspflichtigen Stelle widerspräche darüber hinaus auch den Wertungen der deutschen und europäischen Grundrechte, die mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 11 Abs. 1 EU-Grundrechte-Charta (GRC) auf eine freie gesellschaftliche Debatte abzielen (zuletzt OVG Weimar, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 3 EO 309/20 -, Rn. 26 m.w.N., juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2687/19

    Verbraucherinformationsgesetz (VIG): Verbraucher können Auskunft über …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Vielmehr gebietet es auch die gesetzliche Systematik, dass der informationspflichtigen Stelle nach dem Verbraucherinformationsgesetz keine Befugnisse dahingehend zukommen, die Weiterverwendungsabsicht des Antragstellers zu bewerten und daraus gar die Konsequenz zu ziehen, eine Auskunft zu verweigern (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 2687/19 -, Rn. 12, juris; VG München…, Beschluss vom 8. Juli 2019 - M 32 SN 19.1346 -, Rn. 63, juris; VG Weimar…, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19 -, Rn. 23, juris).

    Darüber hinaus steht die Weiterverwendung bzw. Weitergabe der erlangten Information in alleiniger Verantwortung des Informationsempfängers, wobei dieser das geltende Recht zu beachten hat (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - 10 S 2687/19 -, LS Nr. 3 und Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    cc) Ungeachtet der Frage, ob die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, deren Verletzung die Revision rügt, das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb umfasst (etwa BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 - BVerfGE 123, 186 Rn. 218), gelten die obigen Erwägungen hier gleichermaßen.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr; …

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2022 - 10 A 15/22
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht …

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2020 - 2 ME 707/19

    Abweichung; Betriebshygiene; Futtermittel; Futtermittelüberwachung; Hygienische …

  • VG München, 08.07.2019 - M 32 SN 19.1346

    Mögliche Veröffentlichung im Internet durch Privatperson

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung; …

  • VG Aachen, 17.06.2020 - 8 L 250/20

    Anspruch eines Bürgers auf Herausgabe lebensmittelrechtlicher Kontrollberichte …

  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 5 CS 19.2150

    Beschwerde, Bescheid, Herausgabe, Amtsermittlungspflicht, Meinungsfreiheit, …

  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 10 S 3/21

    Abwehranspruch gegen die Erteilung von Informationen über im Betrieb von der …

  • VG Würzburg, 11.03.2021 - W 8 K 19.358

    Gerichtsbescheid, Klage gegen beabsichtigte Auskunft nach dem …

  • VG Wiesbaden, 12.07.2012 - 1 K 910/11

    Verbraucherinformationsgesetz

  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über …

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 4 O 13/21

    Vollstreckung aus einem, die Behörde zu Akteneinsicht verpflichtenden Urteil

  • VG Kassel, 15.05.2023 - 3 L 422/23

    Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    So ist sie insbesondere mit Art. 12 und Art. 14 GG sowie auch im Hinblick auf die ursprünglich zu § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Informationen vereinbar (…vgl. hierzu ausführlich: VG Gießen, Beschl. v. 18.06.2019 - 4 L 1902/19.GI -, Rn. 44 ff., juris m. w. N. und bestätigt durch: Hess. VGH, Beschl. v. 18.09.2020 - 8 B 1355/19 -, juris;… Thüringer OVG, Beschl. v. 16.02.2022 - 3 EO 305/20 -, Rn. 20 ff., juris, m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 13.07.2022 - 10 A 15/22 -, Rn. 30 ff., juris, m. w. N.;… VG C-Stadt, Beschl. v. 01.12.2022 - M 32 SN 22.5277 -, Rn. 24, juris, m. w. N.;… VG Bremen, Beschl. v. 01.11.2022 - 4 V 1688/22 -, Rn. 50, juris m. w. N.;… Bay. VGH, Beschl. v. 07.08.2020 - 5 CS 20.1302 -, Rn. 24, juris, m. w. N.).

    Weiterhin folgen aus der möglichen Weitergabe der Informationen an eine Internetplattform keine datenschutzrechtlichen Bedenken, da diese Weitergabe an einen privaten Dritten der Antragsgegnerin nicht zuzurechnen wäre (Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 13.07.2022 - 10 A 15/22 -, Rn. 57 ff., juris, m. w. N.).

    Auf die Frage, welche konkrete Normabweichung festgestellt worden ist, kommt es für das Bestehen des Auskunftsanspruchs nicht an (Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 13.07.2022 - 10 A 15/22 -, Rn. 48, juris, m. w. N.).

    In Abgrenzung zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VIG, unter welchen alle Daten die als Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz fallen, die jedoch auf allgemeine Informationen über Überwachungsmaßnahmen und sonstige Tätigkeiten beschränkt sind, betrifft § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG konkrete Kontrollmaßnahmen und mögliche Verstöße einzelner Betriebe (Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 13.07.2022 - 10 A 15/22 -, Rn. 49, juris, m. w. N.).

  • VG Schleswig, 14.12.2022 - 10 B 22/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - …

    Unter Berücksichtigung des bisherigen Vortrags des Antragsgegners - bei der Beigeladenen festgestellte Mängel fallen in den Anwendungsbereich des VIG - hätte die Antragstellerin beispielsweise einen Anspruch auf Einsicht in die entsprechenden Kontrollberichte des Antragsgegners über Kontrollen bei der Beigeladenen (vgl. zur Einsichtnahme in lebensmittelrechtliche Kontrollberichte Urteil der Kammer vom 13. Juli 2022 - 10 A 15/22 - juris).
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