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Rechtsprechung
   VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47782
VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16 (https://dejure.org/2016,47782)
VG Stade, Entscheidung vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 (https://dejure.org/2016,47782)
VG Stade, Entscheidung vom 02. November 2016 - 10 A 2183/16 (https://dejure.org/2016,47782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 AsylG; § 3 Abs. 4 AsylG
    Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Syrien im Rahmen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Syrien im Rahmen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Insofern müsste der Kläger mit einer intensiveren Vernehmung rechnen, die mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auch mit dem Einsatz von Folter zum restlosen Auspressen aller vorhandenen Informationen verbunden wäre (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Dieser Maßstab knüpft an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, die bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"); dieser Maßstab ist kein anderer als der der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67, Rn. 32).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Dies ergibt sich schon aus der unionsrechtlichen Zielsetzung der Regelung (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015, C-472/13 - juris).
  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren; …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Erst für nach dem erfolglosen Abschluss des Erstverfahrens selbst geschaffene Nachfluchtgründe wird ein Missbrauch der Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes in der Regel vermutet (vgl. § 28 Abs. 2 AsylG; BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 10 C 27/07 -, BVerwGE 133, 31, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Solche sog. Nachfluchttatbestände müssen hiernach nicht auf einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung beruhen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Rn. 26 Ob Bedrohungen der vorgenannten Art und damit eine politische Verfolgung zu befürchten sind, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1990 - 9 C 14/89 -, BVerwGE 85, 12-24, Rn. 13, mwN.).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Diese Berichte sind bei der Bewertung der Lage für die Kammer von besonderer Bedeutung angesichts der Rolle, die dem UNHCR durch die Genfer Flüchtlingskonvention übertragen worden ist, die bei der Auslegung der unionsrechtlichen Asylvorschriften zu beachten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 2013 - C-528/11 -, juris, Rn. 44 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2016 - A 10 S 332/12

    Keine Gruppenverfolgung der Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Die allgemeinen Begleitumstände, z.B. eine Willkürpraxis, die Repressionsmethoden gegen bestimmte oppositionelle oder verwundbare Gruppen, sind hierbei allgemeine Prognosetatsachen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 2016 - A 10 S 332/12 -, Rn. 34, juris).
  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 9062/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland bei der Abschiebung eines …

    Auszug aus VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16
    Diese allgemeine Gefahr informatorischer Befragungen unter Einsatz von Gewalt knüpft aber nicht an persönliche Verfolgungsgründe im Sinne des §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3b Abs. 1 AsylG an (vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. vom 11. Oktober 2016, 2 K 9062/16.A - juris, Rn. 25).
  • VG Lüneburg, 30.01.2017 - 4 A 231/16

    Flüchtling; Homs; Reservist; Syrien; Wehrdienst

    Rn. 32 Dass für eine Person, die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr besteht, als Oppositioneller eingestuft zu werden, ergibt sich schon daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht: VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).

    Dass auch von der syrischen Armee solche Kriegsverbrechen, wie beispielsweise die gezielte Bombardierung von Wohngebieten, Krankenhäusern oder anderen zivilen Versorgungseinrichtungen oder auch die Folter von Kriegsgefangenen, begangen werden, steht aufgrund der allgemein zugänglichen täglichen Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Printmedien sowie der aktuellen Erkenntnismittel zur ausreichenden Überzeugung des Gerichts fest (ebenso: VG Freiburg, Urteil vom 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 - VG Osnabrück, Urteil vom 5.12.2016 - 7 A 35/16 - VG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2016 - 2 A 5162/16 - VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 - VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30474 -, zitiert jeweils nach juris).

    Rn. 39 Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob Verfolgungsgrund im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG in dem Fall des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG stets die Kriegsdienstverweigerung als Ausdruck einer politischen Überzeugung ist, und Bestrafungen solcher Verweigerungs- und Desertionshandlungen tendenziell immer auch die Merkmale der Religion und/oder politischen Überzeugung tangieren (so etwa VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 39;… Treiber in: GK-AufenthG, Stand: 86. Lfg., Dezember 2016, § 60 Rn. 167 ff.; vgl. auch UNHCR, Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft gemäß dem Abkommen von 1951 und dem Protokoll von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Genf, September 1979, Ziffer 170, abrufbar unter http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/ dokumente/03_profil_begriffe/fluechtlinge/Handbuch.pdf) oder ob es zusätzlich einer Prüfung bedarf, ob die Verfolgung wegen Militärdienstverweigerung im Einzelfall an Verfolgungsgründe anknüpft (…so etwa Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Aufl., 2012, Kapitel 4 Rn. 149).

    Die illegale Ausreise wirkt sich vorliegend schon deshalb risikoerhöhend aus, weil sie den Kläger - und damit die von ihm im Übrigen verwirklichten Risikomerkmale - in den Fokus der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste bei der Prüfung rückt, ob der Betroffene in einer Verbindung zu Regimegegnern steht, dies umso mehr vor dem Hintergrund, als das syrische Regime die gegnerischen Bürgerkriegsparteien als vom Ausland gesteuert ansieht (vgl. auch VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass interner Schutz zwar nicht hinsichtlich der Gefährdungen nach § 4 AsylG, jedoch für Gefährdungen nach § 3 AsylG vorliegt, sind nicht erkennbar (ebenso VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 - VG Oldenburg, Urteil vom 4.1.2017 - 2 A 5738/16 -, zitiert jeweils nach juris; ebenso das österreichische Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 13. März 2015, Az. W227 2104997-1, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at).

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist; …

    Denn die Entziehung von der Wehrpflicht wird von Seiten des syrischen Regimes als illoyal wahrgenommen und der Wehrdienstpflichtige gerät in Verdacht, eine illoyale, oppositionelle politische Einstellung zu vertreten (so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, juris, Rn. 23 ff., insbesondere 72; vgl. auch VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris, Rn. 37 f., allerdings im Rahmen einer umfassenden Gesamtschau zusammen mit weiteren Risikofaktoren; VG Osnabrück…, Urteil vom 05.12.2016 - 7 A 35/16 -, juris, Rn. 111 ff.; VG Lüneburg…, Urteil vom 30.01.2017 - 4 A 231/16 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Braunschweig…, Urteil vom 08.02.2017 - 9 A 340/16 -, juris, Rn. 21 ff.).

    Außerdem ergibt sich für eine Person, die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr, als Oppositioneller eingestuft zu werden, daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).

  • VG Freiburg, 01.02.2017 - A 4 K 2903/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Syrer im wehrfähigen Alter

    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris, Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Ebenso kann offen bleiben, ob nicht bei Verweigerung der Teilnahme an einer bewaffneten völkerrechtswidrigen Auseinandersetzung dem Betreffenden vom Verfolger in aller Regel eine abweichende politische Gesinnung zugeschrieben und unterstellt wird, was gemäß § 3b Abs. 2 AsylG ausreichend ist, um einen Verfolgungsgrund zu bejahen (…vgl. dazu GK-AufenthR, 2016, § 60 Rn. 169; vgl. auch VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Vielmehr lassen die vorliegenden Auskünfte nur den Schluss zu, dass die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren nicht allein der auf rationalen Überlegungen fußenden Vollstreckung des syrischen Wehrstrafrechts dient, sondern dass es sich hierbei auch ganz maßgeblich um Verfolgung aufgrund der und Vergeltung der (unterstellten) regimekritischen politischen Überzeugung der Betreffenden handelt (so auch VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2016 - 2 A 5162/16 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2016 - 2 K 683/16.WI.A -, asyl.net;… ähnlich i.Erg.

    Sowohl das syrische Regime und regierungsnahe Kräfte als auch bewaffnete oppositionelle Gruppen, darunter der sog. Islamische Staat (IS) und die Al-Nusra-Front, verüben in den jeweils von ihnen beherrschten Gebieten in breitem Umfang Massaker an der Zivilbevölkerung und Angriffe auf Zivilpersonen, u.a. in Form von Mord, Geiselnahme, Folter, Zwangsverschleppung, sexueller Gewalt und Rekrutierung von Kindern (vgl. UNHCR-Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, 4. aktualisierte Fassung November 2015, S. 12 f.; zum Fehlen einer innerstaatlichen Fluchtalternative vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris; OVG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2016 - 2 A 5162 -, juris).

  • VG Freiburg, 07.04.2017 - A 4 K 2580/16

    Syrien, Militärdienst, Wehrdienstentziehung, Reservist, illegale Ausreise, …

    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris; Frz. Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Ebenso kann offen bleiben, ob nicht bei Verweigerung der Teilnahme an einer bewaffneten völkerrechtswidrigen Auseinandersetzung dem Betreffenden vom Verfolger in aller Regel eine abweichende politische Gesinnung zugeschrieben und unterstellt wird, was gemäß § 3b Abs. 2 AsylG ausreichend ist, um einen Verfolgungsgrund zu bejahen (…vgl. dazu GK-AufenthR, 2016, § 60 Rn. 169; vgl. auch VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Vielmehr lassen die vorliegenden Auskünfte nur den Schluss zu, dass die Verfolgung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren nicht allein der auf rationalen Überlegungen fußenden Vollstreckung des syrischen Wehrstrafrechts dient, sondern dass es sich hierbei auch ganz maßgeblich um Verfolgung aufgrund der und Vergeltung der (unterstellten) regimekritischen politischen Überzeugung der Betreffenden handelt (so auch Bayer. VGH, Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2016 - 2 A 5162/16 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 16.12.2016 - A 1 K 3898/16 -, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 27.09.2016 - 2 K 683/16.WI.A -, asyl.net;… ähnlich i.Erg.

    Sowohl das syrische Regime und regierungsnahe Kräfte als auch bewaffnete oppositionelle Gruppen, darunter der sog. Islamische Staat (IS) und die Al-Nusra-Front, verüben in den jeweils von ihnen beherrschten Gebieten in breitem Umfang Massaker an der Zivilbevölkerung und Angriffe auf Zivilpersonen, u.a. in Form von Mord, Geiselnahme, Folter, Zwangsverschleppung, sexueller Gewalt und Rekrutierung von Kindern (vgl. UNHCR-Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, 4. aktualisierte Fassung November 2015, S. 12 f.; zum Fehlen einer innerstaatlichen Fluchtalternative vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2016 - 3 K 7501/16.A -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris; OVG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2016 - 2 A 5162 -, juris).

  • VG Bremen, 27.04.2017 - 5 K 1228/16

    Asylrecht, Syrien - Asyl Syrien; Wehrdienstentziehung

    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Ebenso kann offen bleiben, ob nicht bei Verweigerung der Teilnahme an einer bewaffneten völkerrechtswidrigen Auseinandersetzung dem Betreffenden vom Verfolger in aller Regel eine abweichende politische Gesinnung zugeschrieben und unterstellt wird, was gemäß § 3b Abs. 2 AsylG ausreichend ist, um einen Verfolgungsgrund zu bejahen (vgl. auch VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Die Annahme, dass eine Person - 16 - eine bestimmte politische Meinung hat, oder eine bestimmte Konfliktpartei unterstützt, basiert in dem Konflikt oft nur auf wenig mehr als der physischen Anwesenheit dieser Person in einem bestimmten Gebiet oder ihrer Abstammung aus diesem Gebiet oder auf ihrem ethnischen oder religiösen Hintergrund oder ihrer Stammeszugehörigkeit (vgl. VG Stade, Urteil vom 02. November 2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

  • VG Lüneburg, 04.04.2017 - 4 A 324/16

    Syrien, Flüchtlingsanerkennung, Wehrdienstentziehung, illegale Ausreise, …

    Dass für eine Person, die sich dem Militärdienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr besteht, als Oppositioneller eingestuft zu werden, ergibt sich schon daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (vgl. VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris).

    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung darüber, ob Verfolgungsgrund im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG in dem Fall des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG stets die Kriegsdienstverweigerung als Ausdruck einer politischen Überzeugung ist und Bestrafungen solcher Verweigerungs- und Desertionshandlungen tendenziell immer auch die Merkmale der Religion und/oder politischen Überzeugung tangieren (so VG Stade, Urteil vom 211.2016 - 10 A 2183/16 -, m.w.N. juris) oder ob es zusätzlich einer Prüfung bedarf, ob die Verfolgung wegen Militärdienstverweigerung im Einzelfall an Verfolgungsgründe anknüpft (…so Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Aufl. 2012, Kapitel 4 Rn. 149).

    Die illegale Ausreise wirkt sich vorliegend schon deshalb risikoerhöhend aus, weil sie den Kläger und damit die von ihm im übrigen verwirklichten Risikomerkmale - in den Fokus der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste bei der Prüfung rückt, ob der Betroffene in einer Verbindung zu Regimegegnern steht, dies umso mehr vor dem Hintergrund, als das syrische Regime die gegnerischen Bürgerkriegsparteien als vom Ausland gesteuert ansieht (vgl. ebenso VG Stade, Urteil vom 2.11.2016 - 10 A 2183/16 ·, juris).

  • VG Köln, 28.02.2018 - 26 K 11797/17

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf …

    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris, Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Außerdem ergibt sich für eine Person , die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr, als Oppositioneller eingestuft zu werden, daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).".

  • VG Köln, 09.08.2017 - 26 K 6740/16
    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016               - 10 A 2183/16 -, juris, Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Außerdem ergibt sich für eine Person , die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr, als Oppositioneller eingestuft zu werden, daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).".

  • VG Köln, 20.06.2018 - 26 K 3050/16
    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris, Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Außerdem ergibt sich für eine Person, die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr, als Oppositioneller eingestuft zu werden, daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).".

  • VG Köln, 18.10.2017 - 26 K 9370/16
    Dass der Dienst in der syrischen Armee, zu dem der Kläger mobilisiert würde, mit dem Zwang zu wiederholt und systematisch vorgenommenen völkerrechtswidrigen Handlungen verbunden wäre, welche die Grundsätze der Menschlichkeit und des humanitären Völkerrechts missachten, ist wohl unbestritten (vgl. etwa VG Magdeburg, Urteil vom 12.10.2016 - 9 A 175/16 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2016 - A 5 K 1372/16 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 19.10.2016 - AN 9 K 16.30460 -, juris; VG Stade, Urteil vom 02.11.2016                   - 10 A 2183/16 -, juris, Cour nationale du droit d'asile, Urteil vom 25.05.2016 - 16000248 -).

    Außerdem ergibt sich für eine Person , die sich dem Militär- bzw. Reservedienst entzogen hat, eine deutlich erhöhte Gefahr, als Oppositioneller eingestuft zu werden, daraus, dass die Mobilisierung der syrischen Armee gerade der Bekämpfung der ("oppositionellen") Rebellengruppen dient (so zu Recht VG Stade, Urteil vom 02.11.2016 - 10 A 2183/16 -, juris Rn. 38).".

  • VG Köln, 09.08.2017 - 26 K 7253/16
  • VG Dresden, 01.03.2017 - 4 K 689/16

    Kein automatisches Recht auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische …

  • VG Freiburg, 14.08.2018 - A 13 K 50/17

    Syrien: § 3 Abs. 1 AsylG; 53-jährigem Reservisten droht bei Rückkehr Verfolgung …

  • VG Potsdam, 27.06.2022 - 12 K 2546/16
  • VG Potsdam, 14.09.2022 - 12 K 3258/16
  • VG Potsdam, 16.11.2022 - 12 K 1219/18

    Syrien: Flüchtlingsschutz wegen Desertion von der syrischen Armee bei Zwang zu …

  • VG Potsdam, 05.10.2022 - 12 K 3008/16
  • VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17

    Syrien: Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

  • VG Potsdam, 05.10.2022 - 12 K 1976/16
  • VG Potsdam, 08.12.2021 - 12 K 2469/16
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