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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35941
OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19 (https://dejure.org/2024,35941)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2024 - 10 A 4.19 (https://dejure.org/2024,35941)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 (https://dejure.org/2024,35941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 1 VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 30 BNatSchG, § 18 NatSchAG BB, § 44 BNatSchG
    Bebauungsplan für eine Ortsumgehung; Abgrenzung von Planerforderlichkeit und Abwägungsgebot - Präklusionswirkung; Bewältigung naturschutzrechtlicher Konflikte

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    47 abs. 1 VwGO, 1 abs. 3; 9 Abs. 1 Nr. 10; 9 Abs. 1 Nr. 18 b; 10 abs. 2 satz 2; 214 abs. 3 Satz 1; 215 abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB, 30; 44 BNatSchG, 18 BbgNatSchAG, 4 LSGVO "Müggelsp... ree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet"
    Normenkontrollantrag, Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan zur Errichtung einer durch ein Landschaftsschutzgebiet führenden Umgehungsstraße, Teilstattgabe, Kostenteilung, Mittelbare Wirksamkeit naturschutzrechtlicher Verbotsvorschriften im Rahmen der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Planerforderlichkeit und Abwägungsgebot abzugrenzen?

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (24)

  • OVG Hamburg, 01.04.2020 - 2 Es 1/20

    Bebauungsplan Hamburg-Rahlstedt; Verletzung artenschutzrechtlicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Ist bereits im Zeitpunkt der Planaufstellung erkennbar, dass der Bebauungsplan wegen der sich aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Hindernisse zwangsläufig nicht vollziehbar ist, verfehlt er seinen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag und ist daher wegen Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam (zum Ganzen vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 12 f.; BVerwG…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 4 BN 19.11 -, juris Rn. 18; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rn. 52;… Blessing/Scharmer, Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren, 3. Aufl. 2022, Rn. 9, 25 ff., 353).

    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans ist dabei lediglich das Vorliegen einer objektiven Ausnahme- oder Befreiungslage, nicht aber schon die Ausnahme- oder Befreiungserteilung selbst, denn eine unmittelbare Beeinträchtigung der Schutzgüter tritt nicht bereits durch den Planerlass ein, sondern ist erst durch den späteren Vollzug des Bebauungsplans zu erwarten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rn. 53, 66;… vgl. Blessing/Scharmer, Der Artenschutz im Bebauungsplanverfahren, 3. Aufl. 2022, Rn. 353).

    Hierzu müssen konkrete, d. h. auf einzelne naturschutzrechtliche Verbotstatbestände und Schutzgüter bezogene Umstände dargelegt oder ersichtlich sein, die auch erkennen lassen, warum die im Plan festgelegten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen objektiv nicht geeignet sein können, um mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verletzung des jeweiligen Schutzguts auszuschließen bzw. auszugleichen (vgl. zum Maßstab der Glaubhaftmachung eines Artenschutzverstoßes im Rahmen von § 47 Abs. 5 VwGO: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rn. 56).

    Rn. 58 Wie der Bestand der geschützten Tiere zu bestimmen und die Wahrscheinlichkeit zu ermitteln ist, dass ein geschütztes Tier im Falle der Realisierung des Bebauungsplans durch die Genehmigung eines Vorhabens einem der Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG unterfällt, beurteilt sich nach außerrechtlichen, d. h. naturschutzfachlichen Kriterien (zum Ganzen Hamburgisches OVG, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 Es 1/20.N -, juris Rn. 53, 56 m.w.N).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 - juris Rn. 30 m.w.N).

    Rn. 85 Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn zusätzlich die planende Stelle nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan mit diesem eingeschränkten Inhalt beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30.96 -, juris Rn. 13 und 20 m.w.N.;… Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 20 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 65).

    Beschränkt sich die geltend gemachte Rechtsverletzung auf einen räumlichen Teil des Plangebiets oder auf bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan, ist mithin zu prüfen, ob eine Feststellung der Nichtigkeit gerade dieses Teils dem (hypothetischen) Willen der Gemeinde am besten entspricht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 6. November 2007 - 4 BN 44.07 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 13. April 2016, - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 65).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13

    Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. grundlegend BVerwG…, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, juris Rn. 29;… Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, juris Rn. 45; zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 111).

    Für die Kausalität für das Abwägungsergebnis genügt es, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 141 m.w.N.).

    Ein Mangel im Abwägungsergebnis führt unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel der Abwägung zur (Teil-)Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 145).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Dabei ist zu beachten, dass selbst ein einheitliches planerisches Konzept der Teilbarkeit eines Bebauungsplans nicht zwingend entgegensteht, wenn die Festsetzungen in den einzelnen Baugebieten jeweils für sich genommen zu einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung beitragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris Rn. 33 f.).

    Rn. 88 Zwar führt der Umstand, dass der Bebauungsplan nur partiell unwirksam ist, grundsätzlich nicht dazu, dass der Antrag mit entsprechender Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückgewiesen werden müsste, weil es einem Antragsteller in der Regel nicht zuzumuten ist, sicher einzuschätzen, ob der gerügte Abwägungsmangel zur Gesamt- oder nur zur Teilunwirksamkeit führt (BVerwG…, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 -, juris Rn. 27; Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 18. Mai 2021 - OVG 10 A 19.17 -, juris 118).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Ein Mangel im Abwägungsergebnis führt unabhängig vom Vorliegen weiterer Mängel der Abwägung zur (Teil-)Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 145).

    Das Abwägungsergebnis ist indes erst dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht; die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssten überschritten sein (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 14.03.2017 - 4 CN 3.16

    EuGH soll über die Zulässigkeit von Planerhaltungsvorschriften bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner - später gegenstandslos gewordenen - Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unter Wiedergabe der europarechtlichen Maßstäbe ausgeführt hat (Beschluss vom 14. März 2017 - 4 CN 3.16 - juris Rn. 24 m.w.N.), ist es vorbehaltlich unionsrechtlicher Vorgaben Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten der Rechtsbehelfe zu regeln, die den Schutz der aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen; diese dürfen dabei nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die der entsprechenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz) und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Rn. 85 Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn zusätzlich die planende Stelle nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan mit diesem eingeschränkten Inhalt beschlossen hätte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30.96 -, juris Rn. 13 und 20 m.w.N.; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 20 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 65).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Rn. 85 Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit des Plans, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn zusätzlich die planende Stelle nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan mit diesem eingeschränkten Inhalt beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 30.96 -, juris Rn. 13 und 20 m.w.N.;… Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 20 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 65).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Rn. 88 Zwar führt der Umstand, dass der Bebauungsplan nur partiell unwirksam ist, grundsätzlich nicht dazu, dass der Antrag mit entsprechender Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückgewiesen werden müsste, weil es einem Antragsteller in der Regel nicht zuzumuten ist, sicher einzuschätzen, ob der gerügte Abwägungsmangel zur Gesamt- oder nur zur Teilunwirksamkeit führt (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1991 - 4 NB 35.89 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 18. Mai 2021 - OVG 10 A 19.17 -, juris 118).
  • BVerwG, 16.12.2019 - 4 BN 16.19

    Amtsermittlung; Bebauungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang; Normenkontrolle; Rüge; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2024 - 10 A 4.19
    Schließlich sind diesbezüglich auch von dritten Personen keine rechtzeitigen Rügen erhoben worden, auf die sich der Antragsteller wegen der "inter omnes"-Wirkung solcher Rügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 BN 16.19 -, juris Rn. 9) berufen könnte.
  • BVerwG, 06.11.2007 - 4 BN 44.07
  • BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95

    Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2021 - 10 A 19.17

    Normenkontrollantrag von Bebauungsplanbetroffenen

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; …

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung …

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • OVG Hamburg, 27.04.2016 - 2 E 20/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, mit dem (u.a.) ein Sumpfwald-Biotop als …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2026 - 10 A 14.25

    Normenkontrollverfahren; Veränderungssperre; obligatorisch Nutzungsberechtigter; …

    Es folgt nach der ständigen Senatsrechtsprechung bereits aus dem Bestehen der Antragsbefugnis und ist im Übrigen nur zu verneinen, wenn die erstrebte Unwirksamerklärung für den Antragsteller bzw. hier die Antragstellerin ohne Nutzen wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 12. November 2024 - OVG 10 A 4.19 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2025 - 10 S 10.25

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; einstweiliger Rechtsschutz; …

    Es folgt nach der ständigen Senatsrechtsprechung bereits aus dem Bestehen der Antragsbefugnis und ist im Übrigen nur zu verneinen, wenn die erstrebte Unwirksamerklärung für den Antragsteller bzw. hier die Antragstellerin ohne Nutzen wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 12. November 2024 - OVG 10 A 4.19 -, juris Rn. 26 m.w.N.)., Das ist hier nicht der Fall, weil mit der begehrten Außervollzugsetzung der Veränderungssperre die Genehmigungsmöglichkeit der von der Antragstellerin erstrebten Anlagen als privilegierte Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB wieder aufleben würde.

    Ist bereits im Zeitpunkt der Planaufstellung erkennbar, dass der Bebauungsplan aus tatsächlichen oder Rechtsgründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehren wird, so verfehlt dieser seinen städtebaulichen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag und ist daher wegen Verletzung des § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam (vgl. zu naturschutzrechtlichen Verboten: BVerwG…, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, juris Rn. 12 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 -, juris Rn. 51 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 7.21

    Normenkontrollanträge gegen die Festsetzung des städtebaulichen …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 13.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs; …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 10 A 7.21

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2024 - 10 A 4.19 - juris Rn. 29 m.w.N.).
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