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Rechtsprechung
   BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10327
BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97 (https://dejure.org/1998,10327)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1998 - 10 AZR 565/97 (https://dejure.org/1998,10327)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1998 - 10 AZR 565/97 (https://dejure.org/1998,10327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 134 157; BetrVG §§ 77 112
    Sozialplananspruch: Höhe - Berücksichtigung der bei Durchführung des Versorgungsausgleichs anlässlich einer Ehescheidung erlittenen Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB , sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, …

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
    Zu einer solchen Vertragsauslegung ist das Revisionsgericht berechtigt, weil das Berufungsgericht rechtsirrtümlich den Aufhebungsvertrag insoweit überhaupt nicht beachtet hat, damit auch eine Auslegung dieser einschlägigen Vertragsklausel nicht vorgenommen hat und die für die Auslegung dieser Vertragsbestimmung durch den Senat erforderlichen Tatsachen dadurch festgestellt sind, daß sie sich aus dem vorgelegten Aufhebungsvertrag und den beigefügten Anlagen ohne weiteres ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 67, 279 = AP Nr. 21 zu § 550 ZPO , m.w.N.).
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne nicht wie Verträge gemäß §§ 133, 157 BGB , sondern als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.; vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).
  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 354/92

    Sozialplanleistung und Versorgungsausgleich - Streit über die Höhe eines …

    Auszug aus BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 565/97
    Eine rechtliche Grundlage, nach der die Beklagte verpflichtet sein könnte, die auf Grund der persönlichen Verpflichtung des Klägers eintretende Verringerung der Sozialversicherungsrente durch eine Erhöhung der Ausgleichszahlungen zumindest bis zu dem Zeitpunkt auszugleichen, zu dem er wegen Erreichens der Altersgrenze ausgeschieden wäre, besteht nicht (so auch zur Kürzung eines Anpassungsgeldes für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus: BAG Urteil vom 28. April 1993 - 10 AZR 354/92 - n.v.).
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