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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72207
VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326 (https://dejure.org/2009,72207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2009 - 10 B 09.326 (https://dejure.org/2009,72207)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 (https://dejure.org/2009,72207)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr sich im Einzelfall auch daraus ergeben kann, dass der erkrankte Ausländer eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung tatsächlich nicht erlangen kann, z. B. wegen fehlender Betreuung durch eine Bezugsperson (vgl. BVerwG vom 29.10.2002 DVBl 2003, 463).

    Rn. 26 Da die Beseitigung des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit zu erwarten ist (§ 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG) bzw. Übergangsprobleme bei der Fortführung der Behandlung im Zielland bei der konkreten Durchführung der Abschiebung zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG vom 29.10.2002 a.a.O. RdNr. 10), kann dem Kläger keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt werden.

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Denn für die Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 Abs. 1 EMRK spielt es keine entscheidungserhebliche Rolle, ob der Ausländer hier geboren ist oder bereits in früher Kindheit in das Gastland gekommen ist (vgl. EGMR vom 5.7.2005 - Üner - DVBl 2006, 688).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Leitlinien zur Beurteilung, ob Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzt wird, wenn einem lange Zeit im Gastland lebenden Ausländer das Aufenthaltsrecht entzogen wird, in mehreren Entscheidungen dargestellt (z.B. vom 5.7.2005 a.a.O. und vom 23.6.2008 - Maslov II - InfAuslR 2008, 333).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Angesichts der vergleichsweise geringen sozialen Kontakte in Deutschland kommt dem grundlegenden staatlichen Interesse, nicht für den Lebensunterhalt von Ausländern aufkommen zu müssen (vgl. BVerwG vom 30.4.2009 NVwZ 2009, 1239 zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) entscheidende Bedeutung zu.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Er schützt das Privatleben als Gesamtheit der sozialen Bindungen, also der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entwicklung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. EGMR vom 18.10.2006 - Üner - NVwZ 2007, 1279;… BVerfG vom 10.8.2007 a.a.O.).
  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Leitlinien zur Beurteilung, ob Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzt wird, wenn einem lange Zeit im Gastland lebenden Ausländer das Aufenthaltsrecht entzogen wird, in mehreren Entscheidungen dargestellt (…z.B. vom 5.7.2005 a.a.O. und vom 23.6.2008 - Maslov II - InfAuslR 2008, 333).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Die folgenden Ausführungen beziehen sich sinngemäß auch auf den durch Art. 2 Abs. 1 GG vermittelten Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. dazu BVerfG vom 10.8.2007 NVwZ 2007, 1300).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Könnte die weitere Behandlung in Kroatien nicht fortgesetzt werden, läge insoweit ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vor (vgl. dazu BVerwG vom 17.10.2006 NVwZ 2007, 712).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Rn. 27 Eine rechtliche Unmöglichkeit im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ergibt sich auch nicht aus Art. 8 Abs. 1 EMRK (s. dazu grundsätzlich BVerwG vom 27.6.2006 BVerwGE 126, 192).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Rn. 29 Die Behauptung der Bevollmächtigten des Klägers, das Bundesverfassungsgericht habe in der Entscheidung vom 1. März 2004 (InfAuslR 2004, 280) die Ansicht vertreten, dass bei faktischen Inländern auf Straftaten und abweichendes Verhalten nur mit den herkömmlichen, strafrechtlichen und individualpsychologischen Maßnahmen im Bundesgebiet geantwortet werden solle, trifft nicht zu.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2009 - 10 B 09.326
    Aus langjährigem Aufenthalt allein entsteht noch keine schützenswerte Rechtsposition (vgl. EGMR vom 7.10.2004 - Dragan - NVwZ 2005, 1043).
  • EGMR, 15.01.2007 - 60654/00
  • VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09

    Ausreisepflicht in Deutschland geborener und aufgewachsener minderjähriger …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
  • VG München, 26.02.2014 - M 9 K 13.4762

    Faktischer Inländer; erhebliche Straftaten; Reiseunfähigkeit wegen …

    Auch bei einer akuten und ernsthaften Suizidgefahr liegt keine Reiseunfähigkeit vor, wenn je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignete Vorkehren getroffen werden um sicherzustellen, dass sich der Gesundheitszustand durch den Abschiebevorgang nicht wesentlich oder lebensbedrohlich verschlechtert (OVG Saarland, B.v. 21.9.2011 - 2 A 3/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 15.10.2010 - 18 A 2088/10 - BayVGH, U.v. 26.10.2009 - 10 B 09.326 - alle juris).
  • VG Koblenz, 18.04.2011 - 3 K 1016/10

    Zurechnung elterlichen Verhaltens bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für …

    In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Masslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).
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