Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.03.2005 - 23 A 69.03
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2006 - 5 B 2.05
- BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07
Das würde voraussetzen, dass die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die angestrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angibt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).Die Rüge der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) greift nicht durch, weil sie sich darauf beschränkt, eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen durch die Vorinstanz geltend zu machen, was weder den Zulässigkeitsanforderungen für eine Grundsatz- noch denen für eine Divergenzrüge genügt (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).
- BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
Auszug aus BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07
Soweit die Beschwerde unter Bezugnahme auf die Maßstäbe, die sich aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG für jede Rechtsauslegung ableiten lassen, Verstöße gegen Bundesrecht rügt, fehlt es an einer Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen, deren Verletzung geltend gemacht wird, bisher keine Aussagen zu entnehmen sind, die eine bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts gewährleisten (vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306). - BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus BVerwG, 10.05.2007 - 10 B 10.07
Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, beurteilt sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. z.B. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 B 10.07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 04.04.2003 - 4 K 341/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 B 10.07
- BVerwG, 05.01.2009 - 9 B 54.08
- BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09
Wird zitiert von ... (9)
- VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17
Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell; …
Umdruck S. 6; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).Die Angabe der Bezugsmöglichkeit ist daher in der Rechtsprechung auch dann als hinreichend bestimmt angesehen worden, wenn der Bezugsinteressent etwa fehlende ergänzende Angaben in zumutbarer Weise, etwa durch Rückfrage unter der angegebenen Anschrift oder Telefonnummer, ermitteln kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 3 K 193/17
Wirksamkeit der Bekanntmachung eines Bebauungsplans im amtlichen …
Zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Satzung werde, so in der mündlichen Verhandlung, auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - hingewiesen.Rn. 19 Auch das von der Antragsgegnerin angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2008 (- OVG 10 B 10.07 -, juris Rn. 28; vgl. auch OVG Münster…, Urteil vom 6. Juni 1997, a. a. O.) führt zu keinem anderen Ergebnis.
- VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16
Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur …
Umdruck S. 6; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).Die Angabe der Bezugsmöglichkeit ist daher in der Rechtsprechung auch dann als hinreichend bestimmt angesehen worden, wenn der Bezugsinteressent etwa fehlende ergänzende Angaben in zumutbarer Weise, etwa durch Rückfrage unter der angegebenen Anschrift oder Telefonnummer, ermitteln kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 28).
- VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12
Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung
107 Dem liegt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde, wonach die Annahme einer Fertigstellung im Sinne von § 242 Abs. 9 S. 2 BauGB in jedem Fall ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung voraussetzt, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn, einer wenn auch primitiven Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -). - VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09
Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht
Erforderlich ist in jedem Fall ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z.B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer wenn auch primitiven Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 40; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, zur Veröffentlichung auf http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de vorgesehen). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 3 K 232/15
Baurechtliche Normenkontrolle-erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und Verkürzung …
- VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als …
In derartigen Fällen ist die Rückwirkungsanordnung unwirksam (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - juris Rn. 30). - VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 3 K 1358/17
Erschließungsbeitragsrecht; Straßenbaubeitragsrecht
Erforderlich ist in jedem Fall ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z.B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer wenn auch primitiven Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG…, Urteil vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, zitiert nach http://www.bverwg.de, Rn. 40; vgl. ferner dazu auch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2008 - OVG 10 B 10.07 - Urteil der Kammer vom 5. September 2012 - 3 K 456/09 -, http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de). - VG Schwerin, 06.03.2019 - 4 A 1828/16
Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung; städtisches Bekanntmachungsblatt
Dem kann auch nicht damit begegnet werden, dass einem Bezugsinteressenten nach der Rechtsprechung auferlegt wird, fehlende ergänzende Angaben gegebenenfalls selbst zu ermitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2008 - OVG 10 B 10/07 -, Rn. 28, zitiert nach juris; so auch: Urteil der 2. Kammer vom 17.01.2019 - a.a.O. - amtl.
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