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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9538
OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03.OVG (https://dejure.org/2003,9538)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.11.2003 - 10 B 11432/03.OVG (https://dejure.org/2003,9538)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03.OVG (https://dejure.org/2003,9538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 55; ; AuslG § 56 Abs. 3 S. 2; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 56; ; AuslG § 71 Abs. 3; ; AuslG § 71; ; AsylVfG § ... 60; ; AsylVfG § 74 Abs. 1 S. 1; ; AsylVfG § 74 Abs. 1; ; AsylVfG § 80

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 80; AuslG § 56 Abs. 3 S. 2
    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft, Verhältnismäßigkeit, Mitwirkungspflichten, Passbeschaffung, Passersatzbeschaffung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Verpflichtung eines Ausländers zur ausschließlichen Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige; Bestimmung der entscheidungserheblichen Rechtsgrundlage bei asylrelevanten Maßnahmen; Öffentliches Interesse an ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2003 - 10 B 11243/03

    Duldung, Auflage, Wohnsitznahme, Unterbringung, Landesunterkunft, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
    Angesichts dieser grundsätzlichen Trennung zwischen der im Asylverfahrensgesetz geregelten, dem Bundesamt vorbehaltenen "Entscheidungsphase" und der im Ausländergesetz verbliebenen ausländerbehördlichen "Vollstreckungsphase" verbleibt schließlich auch kein Raum mehr, diese Duldung wie auch deren nähere Ausgestaltung durch entsprechende Auflagen als bloßen Annex der Asylentscheidung oder als Teil einer funktionalen Einheit mit dem Asylverfahren anzusehen und den asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen der §§ 11 und 74 ff AsylVfG zu unterstellen (ebenso hinsichtlich vergleichbarer Zuweisungsverfahren bereits der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 19. Januar 2001 - 11 B 12129/00.OVG -, dessen 7. Senat im Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 7 B 11319/01.OVG sowie der beschließende Senat selbst im Beschluss vom 22. September 2003 - 10 B 11243/03.OVG -) .

    Dabei versteht es sich allerdings von selbst, dass sowohl die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer derartigen zentralen Unterkunft als auch die ins Auge gefassten Maßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo diese keinen sinnvollen Bezug mehr zu dem aufgezeigten Verfahrenszweck aufweisen, in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. dazu für die Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000 die Beschlüsse bzw. das Urteil des 11. und des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 19. Januar 2001 - 11 B 12129/00.OVG - und vom 17. Oktober 2001 - 7 B 11319/01.OVG - bzw. vom 19. November 2002 - 7 A 10768/02.OVG - sowie des beschließenden Senates vom 23. September 2003 - 10 B 11243/03.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 7 B 11319/01

    D (A), Iraner, Duldung, Auflagen, Räumliche Beschränkung, Unterbringung, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
    Angesichts dieser grundsätzlichen Trennung zwischen der im Asylverfahrensgesetz geregelten, dem Bundesamt vorbehaltenen "Entscheidungsphase" und der im Ausländergesetz verbliebenen ausländerbehördlichen "Vollstreckungsphase" verbleibt schließlich auch kein Raum mehr, diese Duldung wie auch deren nähere Ausgestaltung durch entsprechende Auflagen als bloßen Annex der Asylentscheidung oder als Teil einer funktionalen Einheit mit dem Asylverfahren anzusehen und den asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen der §§ 11 und 74 ff AsylVfG zu unterstellen (ebenso hinsichtlich vergleichbarer Zuweisungsverfahren bereits der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 19. Januar 2001 - 11 B 12129/00.OVG -, dessen 7. Senat im Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 7 B 11319/01.OVG sowie der beschließende Senat selbst im Beschluss vom 22. September 2003 - 10 B 11243/03.OVG -) .

    Dabei versteht es sich allerdings von selbst, dass sowohl die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer derartigen zentralen Unterkunft als auch die ins Auge gefassten Maßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo diese keinen sinnvollen Bezug mehr zu dem aufgezeigten Verfahrenszweck aufweisen, in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. dazu für die Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000 die Beschlüsse bzw. das Urteil des 11. und des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 19. Januar 2001 - 11 B 12129/00.OVG - und vom 17. Oktober 2001 - 7 B 11319/01.OVG - bzw. vom 19. November 2002 - 7 A 10768/02.OVG - sowie des beschließenden Senates vom 23. September 2003 - 10 B 11243/03.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2002 - 7 A 10768/02

    Duldung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtung, Anfechtungsklage, isolierte …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger zur Verfolgung seines vorläufigen Rechtsschutzbegehrens entsprechend seiner in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklage und seines damit nach § 80 Abs. 5 VwGO verbundenen Aussetzungsantrages nicht zunächst erst gegen die genannte Verfügung der Antragsgegnerin hätte Widerspruch einlegen müssen, weil es sich bei der in Rede stehenden Auflage um eine selbständige Auflage zu der ihm erteilten Duldung handelt, die gegebenenfalls nicht der Regelung des § 71 Abs. 3 AuslG unterfällt, oder ob es eines solchen Widerspruches nach Maßgabe dieser Regelung nicht bedurfte, weil es sich insoweit lediglich um eine unselbständige Auflage handelt, mit der Folge dass alsdann in der Hauptsache gegebenenfalls eine Verpflichtungsklage zu seiner Duldung ohne diese Auflage zu erheben und damit verbunden ein Antrag nach § 123 VwGO zu stellen gewesen wäre (…vgl. dazu GK-AuslG, § 71 Rdnr. 15, Hailbronner, AuslR, § 71 Rdnr. 16 jeweils m.w.N. sowie Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. November 2002 - 7 A 10768/02.OVG).

    Dabei versteht es sich allerdings von selbst, dass sowohl die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer derartigen zentralen Unterkunft als auch die ins Auge gefassten Maßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo diese keinen sinnvollen Bezug mehr zu dem aufgezeigten Verfahrenszweck aufweisen, in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. dazu für die Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000 die Beschlüsse bzw. das Urteil des 11. und des 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 19. Januar 2001 - 11 B 12129/00.OVG - und vom 17. Oktober 2001 - 7 B 11319/01.OVG - bzw. vom 19. November 2002 - 7 A 10768/02.OVG - sowie des beschließenden Senates vom 23. September 2003 - 10 B 11243/03.OVG -).

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90

    Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
    Entsprechend dieser Rechtsgrundlage handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren nicht um eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz (vgl. BVerwG, NVwZ 1993, S. 276).
  • VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02

    Gegen die Duldung beigefügte Wohnsitzauflage gegen bhutanischen Staatsangehörigen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11432/03
    Soweit der Antragsteller demgegenüber auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist (InfAuslR 2003, S. 103), ergibt sich keine ihm günstigere Betrachtungsweise.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 223/06

    Widerruf einer Wohnsitzauflage

    Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die Wohnsitzauflage aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).

    Danach konnte die Ausländerbehörde in den Fällen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG - wie hier - weitere Auflagen anordnen, zu denen auch die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft zählte (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).

    Eine solche Wohnsitzauflage wurde auf der Grundlage des § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG jedenfalls dann für zulässig erachtet, wenn sie einen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, aufwies und nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartete, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslief oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig traf (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).

    Berücksichtigungsfähig ist insbesondere, ob die oben genannten Zulässigkeitsmerkmale inzwischen nicht mehr vorliegen, die Wohnsitzauflage also aufgrund des mittlerweile erfolgten Zeitablaufs und/oder zwischenzeitlich veränderter Umstände keinen sinnvollen Bezug zu einem zulässigen Verfahrenszweck, insbesondere dem der Identitätsfeststellung und Passbeschaffung, mehr aufweist, inzwischen in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausartet, nunmehr auf eine unzulässige Beugung des Willens hinausläuft oder den Betreffenden unverhältnismäßig trifft (vgl. OVG RP, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 - InfAuslR 2004, 255).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im …

    Dass hiermit zugleich die bisher bestehenden Möglichkeiten, nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 f. m.w.N.) auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 AVwV AufenthG) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG) eine Duldung mit einer Wohnsitzauflage zu erteilen, eingeschränkt werden sollen, ist für den Senat nicht ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2012 - 8 LA 149/12

    Anspruch auf Streichung der zu einer Duldung erteilten Wohnsitzauflage

    Rn. 15 Nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG kann die Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 AVwV AufenthG) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG) begründet werden (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2010 - 8 PA 257/10

    Zu den Voraussetzungen für die Anordnung der Wohnsitznahme in einer …

    Nach Beendigung des Asylverfahrens und der Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG kann die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 AufenthG (…vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 5.6.2007 - 24 CS 07.1014 -, juris Rn. 8; Nr. 46.1.4.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009, GMBl. S. 877) oder des § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 223/06 -, juris Rn. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255, 256 f. (zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG); Nr. 61.1.2 AVwV AufenthG ) begründet werden (…vgl. zu dem während des laufenden Asylverfahrens eröffneten Anwendungsbereich des § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG: Marx, AsylVfG, 7. Aufl., § 60 Rn. 1 ff. m.w.N.).

    Denn die Förderung der freiwilligen Erfüllung gesetzlicher Pflichten, hier der vollziehbaren Ausreisepflicht, ist ein legitimes Ziel der angeordneten Verpflichtung des Ausländers, seinen Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft zu nehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.11.2003, a.a.O.;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29.11.2007 -2 L 223/06 -, juris Rn. 33; Nr. 61.2 AVwV AufenthG).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2019 - 4 MB 16/19

    Erteilung einer Wohnsitzauflage aufgrund vollziehbarer Ausreisepflicht

    Es muss sich um einen "Schritt in die richtige Richtung" handeln (vgl. zur Wohnsitzauflage: OVG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, juris Rn. 11; allgemein: OVG B-Stadt…, Beschluss vom 19. März 2003 - 8 B 2567/02 -, juris Rn. 68;… Sachs, in: Sachs, GG, 8. Auflage 2018, Art. 20 Rn. 150;… Rachor/Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Auflage 2018, E Rn. 159;… Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Auflage 2016, Rn. 333).
  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen …

    Ebenso wie eine Maßnahme, die nur eine Minderung oder Einschränkung, nicht aber die Beseitigung einer Gefahr verfolgt, hinreichend geeignet ist, können auch mittelbare Maßnahmen geeignet sein, zur Zweckerreichung beizutragen und den Zweck zu fördern (vgl. zu einem Fall der Willensbeeinflussung durch Unterbringung, Beratung und Betreuung in einer zentralen Gemeinschaftsunterkunft OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255 = NVwZ 2004, Beilage Nr. 1 3, 21).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2004 - 2 L 128/04

    Duldung, Nebenbestimmungen, Auflösende Bedingung, Räumliche Beschränkung

    Eine "weitere" Einschränkung der räumlichen Wirkung ist dagegen nach - soweit ersichtlich - allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung durch § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG ermöglicht (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 10.11.2003 - 10 B 1143/02 -, InfAuslR 2004, 255;… Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage, § 56 Rdn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - 18 E 298/10

    Auslegung des Begriffs der hinreichenden Aussicht auf Erfolg i.R.d. Gewährung von …

    Rn. 11 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, InfAuslR 2004, 255 zu § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG.
  • VG Schleswig, 28.10.2021 - 1 B 114/21
    Denn die Förderung der freiwilligen Erfüllung gesetzlicher Pflichten, hier der vollziehbaren Ausreisepflicht, ist ein legitimes Ziel der angeordneten Verpflichtung, den Wohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft zu nehmen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, Rn. 6, juris; OVG Magdeburg…, Urteil vom 29. November 2007 - 2 L 223/06 -, Rn. 31, juris); OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 8 PA 257/10 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 3 M 29.14

    Erlöschen der Duldung bei Besitz eines zur Ausreise berechtigenden Dokumentes

    Nur diese Sach- und Rechtslage ist mit der in § 83 Abs. 2 AufenthG geregelten Versagung der Duldung vergleichbar (s. zur - bejahten - isolierten Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" und der Notwendigkeit eines Vorverfahrens OVG Münster…, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, [...] Rn. 6; vgl. auch OVG Berlin…, Beschluss vom 4. Juni 1998 - SN 66.98 -, [...] Rn. 6; zur bejahten isolierten Anfechtbarkeit einer Wohnsitzauflage und dem Erfordernis eines Vorverfahrens OVG Brandenburg…, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, [...] Rn. 39; OVG Koblenz, Beschluss vom 19. November 2003 - 10 B 11432/03 -, [...] Rn. 5; zur bejahten selbstständigen Anfechtbarkeit der Nebenbestimmung "Duldung erlischt mit der Bekanntgabe des Rückführungstermins" OVG Bremen…, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, [...] Rn. 8 ff.;… vgl. ferner Funke-Kaiser, in: GK- AufenthG , § 83 Rn. 8 ff.;… Hailbronner, in: Ausländerrecht, Kommentar, § 83 AufenthG Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2008 - 2 M 332/07

    D (A), Ausreiseeinrichtung, Duldung, Auflage, Wohnsitzauflage, Ermessen, …

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