Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Wasserrechtlicher Bescheid zur Grundwasserförderung
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Art 267 Abs 3 AEUV, Art 4 Abs 1 Buchst b EGRL 60/2000, Anh V Nr 2.1.1 EGRL 60/2000, Anh V Nr 2.1.2 EGRL 60/2000, Art 6 FFHRL
Wasserrechtlicher Bescheid zur Grundwasserförderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13
- VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
- BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
- BVerwG, 04.06.2025 - 10 B 1.25
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (21)
- EuGH, 28.05.2020 - C-535/18
Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Es geht um die Auswirkungen ebendieser Grundwasserentnahme (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C: 2020:391] - Rn. 86: "Auswirkungen des fraglichen Projekts auf den Zustand der betroffenen Wasserkörper"; BVerwG…, Urteil vom 30. November 2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378 Rn. 35).Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgeführt (UA S. 30), dass sich aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (- C-535/18 -) kein anderer, strengerer Prüfungsmaßstab ergebe, sondern sich der Gerichtshof nur zu der Frage verhalte, ob die Prüfung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots vor Erteilung einer Genehmigung zu erfolgen habe und nicht im Gerichtsverfahren nachgeholt werden könne.
- BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15
Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Danach ist der allgemeine ordnungsrechtliche Maßstab anzulegen und es finden nicht etwa die strengeren Anforderungen des Habitatschutzrechts Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 480).Sie dürfen vielmehr Prioritäten festlegen nach Maßgabe der Wichtigkeit des Gebiets für die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines Lebensraumtyps oder einer Art und für die Kohärenz des Netzes "Natura 2000" sowie danach, inwieweit das Gebiet von Schädigung oder Zerstörung bedroht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 423 m. w. N.).
- BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21
Genehmigung Windenergieanlage
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Solche Verstöße gegen den Überzeugungsgrundsatz können als Verfahrensmängel gerügt werden (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 7 B 5.18 - juris Rn. 6 m. w. N. und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 44).Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25; Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 44 …und vom 30. Mai 2023 - 10 BN 2.23 - juris Rn. 7 f.).
- BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17
Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 8 f. …und vom 14. November 2024 - 5 B 55.24 - juris Rn. 3). - BVerwG, 17.02.1993 - 4 C 16.92
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung der Kostenentscheidung
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser mit seinem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7). - BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96
Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser mit seinem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7). - BVerwG, 14.11.2024 - 5 B 55.24
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (…stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 5 C 5.17 D - juris Rn. 8 f. und vom 14. November 2024 - 5 B 55.24 - juris Rn. 3). - EuGH, 01.07.2015 - C-461/13
Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Herleitung des maßgeblichen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs in der wasserrechtlichen Prüfung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] -) begründet. - BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15
Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass keine Verschlechterung eintritt, wenn die Geltung einer Erlaubnis zeitlich unmittelbar an eine vorangegangene Erlaubnis anknüpft und der Zustand des Gewässers bei gleichbleibenden Gewässerbenutzungen wie im vorliegenden Fall von Einleitungen unverändert ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25.15 - NVwZ 2018, 986 Rn. 49). - BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20
Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)
Auszug aus BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Es geht um die Auswirkungen ebendieser Grundwasserentnahme (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C: 2020:391] - Rn. 86: "Auswirkungen des fraglichen Projekts auf den Zustand der betroffenen Wasserkörper"; BVerwG, Urteil vom 30. November 2020 - 9 A 5.20 - BVerwGE 170, 378 Rn. 35). - BVerwG, 31.03.2023 - 4 A 10.21
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher erfolglos
- EuGH, 21.03.2024 - C-671/22
Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BVerwG, 16.12.2024 - 3 B 13.24
Einzelhaltung eines Pferdes ohne Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen
- BVerwG, 11.08.2020 - 3 BN 1.19
Streit um die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Anforderungen an die …
- BVerwG, 30.08.2018 - 7 B 5.18
Verfahrensfehler bei der Überzeugungsbildung; Informationszugang; Zugang zu Akten …
- BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11
Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose …
- BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …
- BVerwG, 08.11.2021 - 7 B 2.21
Verfahrensmangel; Nachbarklage wegen Geräuschimmissionen einer Windenergieanlage
- BVerwG, 30.05.2023 - 10 BN 2.23
Normenkontrolle gegen Festsetzung eines Wasserschutzgebiets
- BVerwG, 18.07.2024 - 7 B 29.23
Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den …
- BVerwG, 28.08.2024 - 8 B 9.24
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.e. Entschädigungsanspruchs …
- BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24 In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 4 m. w. N.).
Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
Die Gerichte können sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gesichtspunkte beschränken, auf die es nach ihrem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 24 m. w. N.).
- VGH Bayern, 03.07.2026 - 8 C 26.1255
Anhörungsrüge nach Entscheidung über (Rechtsweg-)Beschwerde, Verletzung des …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen ausdrücklich zu befassen (…BVerfG, B.v. 20.12.2024 - 1 BvR 1790/22 - juris Rn. 17) oder dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (…BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 11.3.2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 02.06.2026 - 8 ZB 26.967
Anhörungsrüge (erfolglos), erneuter (erfolgloser) Antrag auf Beiordnung eines …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Gründen ausdrücklich zu befassen (…vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2024 - 1 BvR 1790/22 - juris Rn. 17) oder dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (…vgl. BVerfG, B.v. 15.7.2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 11.3.2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 04.06.2025 - 10 B 1.25 Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2025 - BVerwG 10 B 14.24 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 21.07.2025 - 10 B 19.24
Atomrechtliche Kostentragungspflicht eines Drittantragsstellers
Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. August 2012 - 8 C 5.11 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 28 Rn. 25;… Beschlüsse vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - NVwZ 2022, 1634 Rn. 44…, vom 30. Mai 2023 - 10 BN 2.23 - juris Rn. 7 und vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 18). - BVerwG, 26.11.2025 - 4 BN 14.25
Zurückweisung der Beschwerde des Antragstellers gegen Nichtzulassung der Revision …
Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil diese mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 - juris Rn. 12 und vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 27 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2025 - 16 A 961/22
Entziehung der Fahrerlaubnis eines Inhabers wegen Nichteignung zum Führen von …
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - 16 A 3469/19 -, juris, Rn. 31 ff., jeweils m. w. N. - OVG Hamburg, 06.11.2025 - 1 E 12/22
Teilweise erfolgreiche Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau …
Eine Verschlechterung muss daher nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.2.2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1, juris Rn. 480;… Urt. v. 25.1.2024, 7 A 4.23, UPR 2024, 300, juris Rn. 40; Beschl. v. 11.3.2025, 10 B 14.24, juris Rn. 11). - BVerwG, 17.07.2025 - 10 B 22.24 In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 17.12.2025 - 7 B 3.25 Die Gerichte können sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gesichtspunkte beschränken, auf die es nach ihrem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 24 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2025 - 6 A 997/24
Rücknahme; Ernennung; Beamter auf Lebenszeit; Arglist; Offenbarungspflicht; …
- BVerwG, 17.07.2025 - 10 B 21.24
- VGH Bayern, 05.05.2026 - 8 ZB 26.763
Anhörungsrüge im Berufungszulassungsverfahren, Verletzung des rechtlichen Gehörs …
- VGH Bayern, 24.11.2025 - 8 ZB 25.1468
Berufungszulassung (abgelehnt), Folgenbeseitigungsanspruch des …
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