Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.03.2025 - 10 B 14.24
Wasserrechtlicher Bescheid zur Grundwasserförderung
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 4 m. w. N.).Eine "aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem aktenwidrig - "ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).
Die Gerichte können sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gesichtspunkte beschränken, auf die es nach ihrem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2025 - 10 B 14.24 - juris Rn. 24 m. w. N.).
- BVerwG, 06.10.2022 - 7 C 4.21
Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Zulassung Rahmenbetriebsplan zur …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
In Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL ist anders als in Buchst. a und c im Hinblick auf das Störungsverbot nicht die Rede von "Exemplaren" oder "Eiern", sondern von Störung "dieser Arten" (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 33 m. w. N.).Ihren strengen Voraussetzungen würde eine Steuerungsfunktion zugewiesen, für die sie nach der Gesetzessystematik nicht gedacht sind und die sie nicht sachangemessen erfüllen können (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 33 f.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 zum Tötungsverbot).
- EuGH, 04.03.2021 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Rn. 11 Dieser Populationsbezug ist namentlich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. März 2021 - C-473/19 u. a. [ECLI:EU:C:2021:166], Föreningen Skydda Skogen - aufrecht zu erhalten.Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist zu einer schwedischen Regelung ergangen, die den Störungstatbestand nur dann als verwirklicht angesehen hat, wenn er sich negativ auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art in ganz Schweden auswirkt (vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 10. September 2020 - C-473/19 u. a. [ECLI:EU:C:2020:699], Föreningen Skydda Skogen - Rn. 112).
- BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12
Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung; …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 45; Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34).Gleichzeitig vermag die Beschwerde die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zum in Rede stehenden Zentralbegriff des günstigen Erhaltungszustands nicht in Zweifel zu ziehen, der in Art. 1 Buchst. e FFH-RL für die natürlichen Lebensräume und in Art. 1 Buchst. i FFH-RL für die geschützten Arten unterschiedlich definiert wird und daher nicht den Schluss zulässt, für beide wirke sich eine Verschlechterung oder ein Verlust von Habitatflächen in gleicher Weise aus (BVerwG, Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 35).
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Ihren strengen Voraussetzungen würde eine Steuerungsfunktion zugewiesen, für die sie nach der Gesetzessystematik nicht gedacht sind und die sie nicht sachangemessen erfüllen können (BVerwG…, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 33 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91 zum Tötungsverbot). - BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 45;… Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34). - BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 45;… Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34). - BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21
Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Auch der Sinn und Zweck der Regelung streiten dafür, eine Maßnahme, die dem Schutz der Tiere gilt, nicht unter ein Verbot zu stellen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2022 - 9 A 1.21 - BVerwGE 176, 94 Rn. 101). - BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Ist eine Population dazu in der Lage, sei es, dass sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität auf die verlorengehende Fläche nicht angewiesen ist, sei es, dass sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132 und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 - NVwZ-RR 2017, 768 Rn. 45;… Hinweisbeschluss vom 6. März 2014 - 9 C 6.12 - Buchholz 406.403 § 34 BNatSchG 2010 Nr. 8 Rn. 34). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG - …
Auszug aus BVerwG, 10.06.2025 - 10 B 16.24
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist zu einer schwedischen Regelung ergangen, die den Störungstatbestand nur dann als verwirklicht angesehen hat, wenn er sich negativ auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art in ganz Schweden auswirkt (vgl. Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 10. September 2020 - C-473/19 u. a. [ECLI:EU:C:2020:699], Föreningen Skydda Skogen - Rn. 112).
- BVerwG, 08.10.2025 - 9 A 2.24
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 26-Ost (Hamburg) …
Zudem setzen sie sich auch insoweit nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur populationsbezogenen Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle beim Störungsverbot unter Berücksichtigung des Unionsrechts auseinander (BVerwG…, Urteil vom 6. Oktober 2022 - 7 C 4.21 - BVerwGE 176, 313 Rn. 33 f.; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 118 und Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 10). - BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 (Anschlussstelle …
Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität nicht auf die verlorengehende Fläche angewiesen ist oder weil sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132…, vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.; Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2026 - 1 C 10027/25
Genehmigung für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet "Westerwald" außer Vollzug …
Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität nicht auf die verlorengehende Fläche angewiesen ist oder weil sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132…, vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.; Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 6). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2026 - 1 C 10023/25
Abendsegler; Abschaltalgorithmus; Abschaltung; Abschaltzeit; Abweichung; Ankunft; …
Ist eine Population dazu in der Lage, weil sie für ihren dauerhaften Bestand in der bisherigen Qualität und Quantität nicht auf die verlorengehende Fläche angewiesen ist oder weil sie auf andere Flächen ohne Qualitäts- und Quantitätseinbußen ausweichen kann, so bleibt ein günstiger Erhaltungszustand erhalten und ist demgemäß eine erhebliche Beeinträchtigung zu verneinen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 132…, vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 - BVerwGE 141, 171 Rn. 40 …und vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 u. a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 33, 45 f.; Beschluss vom 10. Juni 2025 - 10 B 16.24 - juris Rn. 6).
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