Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Berufung auf das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG bei bestandkräftiger Feststellung des Nichtvorliegens eines unionsrechtlichen Abschiebungsverbots
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufung auf das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG bei bestandkräftiger Feststellung des Nichtvorliegens eines unionsrechtlichen Abschiebungsverbots
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.10.2011 - A 6 K 2392/11
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - A 11 S 3319/11
- BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12
Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat
Auszug aus BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Damit ist nicht hinreichend dargelegt, dass sich selbst bei Zugrundelegung der Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S. - (NVwZ 2011, 413) für einen anderen Anwendungsfall entwickelt hat, ein Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ergeben könnte (s.a. Beschluss vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 10 B 16.12 - zu vergleichbaren Rügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers).Die Frage der Berücksichtigung des Handelns nichtstaatlicher Akteure stellte sich zudem nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts zur Sicherheitslage in Kabul weder im Rahmen des § 60 Abs. 5 AufenthG noch im Rahmen des - hier nicht mehr streitgegenständlichen - § 60 Abs. 2 AufenthG (s.a. Beschluss vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 10 B 16.12 ).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Damit ist nicht hinreichend dargelegt, dass sich selbst bei Zugrundelegung der Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S. - (NVwZ 2011, 413) für einen anderen Anwendungsfall entwickelt hat, ein Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK ergeben könnte (s.a. Beschluss vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 10 B 16.12 - zu vergleichbaren Rügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers). - BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06
Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge
Auszug aus BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Ein Verfahrensverstoß kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48 m.w.N.) Für eine derart qualifizierte Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes lässt sich der Beschwerde nichts entnehmen. - BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90
Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Das ist nach der Rechtsprechung allerdings nicht nur dann der Fall, wenn dem Tenor der Entscheidung überhaupt keine Gründe beigegeben sind, sondern auch dann, wenn die Begründung völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31). - BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88
Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler
Auszug aus BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12
Der "grobe Formmangel" (vgl. Beschluss vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80) liegt mit anderen Worten immer dann vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen.
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Rn. 24 Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 (a.a.O. Rn. 9) ausgeführt hat, ist diese gefestigte Rechtsprechung durch das Urteil der Großen Kammer vom 21. Januar 2011 (…a.a.O.) im Verfahren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland nicht grundsätzlich revidiert worden.Rn. 25 Dass damit keine generelle Erstreckung des Schutzes nach Art. 3 EMRK auf zu gewährleistende Standards im Heimatstaat des Betroffenen einhergeht, ergibt sich auch aus nachfolgenden Urteilen des EGMR (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).
Mit dieser Formulierung bringt das Berufungsgericht lediglich seine Haltung zum Ausdruck, dass die rechtlichen "Hürden" des Bundesverwaltungsgerichts für die Annahme eines Abschiebungsverbots in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG seiner Auffassung nach zu hoch sind, und lässt in der Sache sein Bedauern erkennen, dass die oberste Landesbehörde für Afghanistan keinen generellen Abschiebestopp aus humanitären Gründen gemäß § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG angeordnet hat und das Gericht diese politische Entscheidung - unterhalb der hier nicht erreichten Grenze verfassungsrechtlich gebotenen Abschiebungsschutzes - nicht zu ersetzen vermag (Beschluss vom 25. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 5).
Selbst bei Zugrundelegung der - vom EGMR im Verfahren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland für einen gänzlich anderen Anwendungsfall entwickelten und in den Verfahren Sufi und Elmi gegen Vereinigtes Königreich auf eine ebenfalls andere Ausgangssituation im Herkunftsstaat übertragenen - abgesenkten und auf die Situation besonderer Verletzlichkeit und Schutzbedürftigkeit bezogenen Maßstäbe ergäbe sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zu den Verhältnissen in Kabul für den Kläger kein Abschiebungsverbot aus § 60 Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK (Beschluss vom 25. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 10).
Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Senats vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 10 B 16.12 und 10 B 20.12 - zu vergleichbaren Verfahrensrügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers.
Soweit die Revision geltend macht, das Berufungsgericht habe im Rahmen der Beurteilung einer extremen Gefahrenlage die medizinische Versorgungslage nicht hinreichend berücksichtigt, verkennt sie, dass diese nur bei akut behandlungsbedürftigen Vorerkrankungen oder in Fällen von Bedeutung ist, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (s.a. Beschluss vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 10 B 20.12 - Rn. 14).
- OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19
Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes …
Die medizinische Versorgungslage im Zielstaat ist in diesem Zusammenhang nur bei akut behandlungsbedürftigen Vorerkrankungen oder in solchen Fällen von Bedeutung, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2013, a.a.O., Rn. 39; Beschl. v. 25.10.2012, 10 B 20.12, juris Rn. 14). - VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 207.17
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus eines Afghanen; Abschiebungsverbot wegen …
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 - juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation
Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013, BVerwGE 146, 12 Rn. 39; Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 -, juris Rn. 14). - VG Berlin, 14.06.2017 - 16 K 219.17
Asylrecht: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Afghanistan
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 - juris Rn. 14). - OVG Sachsen, 20.11.2020 - 2 A 494/20
Georgien; Abschiebungsverbot; alleinerziehende erkrankte Frau; medizinische …
Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-) Versorgung besteht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013, BVerwGE 146, 12 Rn. 39; Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 -, juris Rn. 14). - VG Berlin, 04.03.2019 - 5 K 509.17
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 - juris Rn. 14). - VG Berlin, 04.03.2019 - 5 K 466.17
Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 - juris Rn. 14). - VG Berlin, 20.01.2020 - 5 K 454.17
Flüchtlingseigenschaft in Bezug auf Irak
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 - juris Rn. 14). - VG Magdeburg, 16.10.2019 - 4 A 248/18
Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak, Provinz Ninewa, Distrikt Sindjar
Ein fehlender Zugang zur medizinischen Versorgung, die akut nicht benötigt wird, kann das Vorliegen einer extremen Ausnahmesituation bzw. einer Extremgefahr nicht begründen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 25.10.2012 - 10 B 20.12 -, juris Rn. 14). - VG Berlin, 28.06.2017 - 16 K 204.17
Zuerkennung des Flüchtlingsstatus einer Afghanin
- VG Magdeburg, 10.01.2024 - 4 A 232/22
Kein Abschiebungsverbot für irakische Kurden wegen "interner Fluchtalternative" …
- VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen …
- OVG Sachsen, 02.07.2019 - 2 A 334/15
Asyl; Georgien; Nationale Bewegung; Georgischer Traum
- VG Berlin, 02.12.2021 - 23 K 174.20
Honduras: Keine Vorverfolgung; Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Bisexuellen …
- VG Berlin, 16.09.2021 - 23 K 347.21
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes
- VG Berlin, 16.09.2021 - 23 K 103.20
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbotes
- VG Berlin, 12.10.2018 - 6 K 514.17
Vietnam: § 60 Abs. 5 AufenthG, Einzelfall, Epilepsie behandelbar
- VG Magdeburg, 30.09.2025 - 4 A 62/25
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