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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09, 10 B 21.09, 10 PKH 15.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8618
BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09, 10 B 21.09, 10 PKH 15.09 (https://dejure.org/2010,8618)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2010 - 10 B 21.09, 10 B 21.09, 10 PKH 15.09 (https://dejure.org/2010,8618)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 10 B 21.09, 10 B 21.09, 10 PKH 15.09 (https://dejure.org/2010,8618)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung; rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Überprüfung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hinsichtlich einer Entscheidung im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Überprüfung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hinsichtlich einer Entscheidung im Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Steht aber fest, dass das Existenzminimum des Klägers gesichert ist, bedurfte es auch keiner Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europ.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden; nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass ein Gericht seine Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung entscheidungserheblichen Tatsachenstoffs verletzt hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Einzelfall festgestellt werden (vgl. etwa Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 1 B 107.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 274).
  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Ob das Gericht den ihm nach § 130a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 33 …und vom 8. August 2007 - BVerwG 10 B 74.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 10 B 74.07

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Ob das Gericht den ihm nach § 130a VwGO eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 33 und vom 8. August 2007 - BVerwG 10 B 74.07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.02.2007 - 1 B 15.07

    Erstreckung der Initiativpflicht eines Ausländers bei der Beschaffung von …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Rn. 6 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung von Voraussetzungen für den angefochtenen Widerruf geeignet gewesen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Februar 2007 - BVerwG 1 B 15.07 - juris Rn. 7 und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 19.10.1999 - 9 B 407.99

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Tatrichterliche …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber nach der ständigen Rechtsprechung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. etwa Beschluss vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 407.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Rn. 5 Zwar gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2010 - 10 B 21.09
    Rn. 6 Im Übrigen lässt die Beschwerde auch die erforderliche Darlegung vermissen, was der Kläger bei Erteilung des vermissten Hinweises noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung von Voraussetzungen für den angefochtenen Widerruf geeignet gewesen wäre (…vgl. hierzu Beschlüsse vom 20. Februar 2007 - BVerwG 1 B 15.07 - juris Rn. 7 und vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
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