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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16037
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Betrieb eines Windkraftrades

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschützende Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch eine optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage; Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch eine ...

Verfahrensgang

  • VG Münster - 2 L 1089/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Die Entscheidung, ob an der vom Senat bisher vertretenen Rechtsansicht zur dritt-schützenden Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes festzuhalten ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 - BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235), bleibt im baurechtlichen Nachbarstreit jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn die umstrittene Windkraftanlage bereits errichtet worden und es auf Grund einer nachträglichen Geräuschmessung hinreichend plausibel ist, dass der durch den genehmigten Betrieb der Anlage verursachte Lärm die zu Gunsten des Nachbarn einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.

    Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der "Windfarm" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235) an diesen bisher vertretenen Rechtsansichten der Bausenate festzuhalten ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Damit hat das Verfahren gerade die günstigere Schallausbreitung zur Nachtzeit im Blick (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.1.2004 - 22 B 1288/03 -).

    Auch aus den Vorschriften über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei kein nachbarliches Abwehrrecht herzuleiten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.1.2004 - 22 B 1288/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage; Immissionsrechtliche …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Der Senat neigt dazu, bei einem Mindestabstand von 300 m zwischen Windkraftanlage und Wohnnutzung keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der optisch bedrängenden Wirkung anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 -).

    Der Senat neigt dazu, jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 10 B 2088/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Die Entscheidung, ob an der vom Senat bisher vertretenen Rechtsansicht zur dritt-schützenden Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes festzuhalten ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 - BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235), bleibt im baurechtlichen Nachbarstreit jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn die umstrittene Windkraftanlage bereits errichtet worden und es auf Grund einer nachträglichen Geräuschmessung hinreichend plausibel ist, dass der durch den genehmigten Betrieb der Anlage verursachte Lärm die zu Gunsten des Nachbarn einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.

    Der Senat hat in der Vergangenheit entschieden, dass die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes über das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 19 BImSchG und die Vorschriften, die die Zuständigkeit für die Erteilung einer diesbezüglichen Genehmigung regeln, keinen Nachbarschutz vermitteln (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 -, m.w.N.).

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