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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05 (10 B 11.05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12145
BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05 (10 B 11.05) (https://dejure.org/2005,12145)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 10 B 31.05 (10 B 11.05) (https://dejure.org/2005,12145)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 10 B 31.05 (10 B 11.05) (https://dejure.org/2005,12145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarer Beschluss einer Anhörungsrüge; Beiladungsfähigkeit des Finanzamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.03.2005 - 10 B 11.05

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss - Anfechtbarkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05
    Die "außerordentliche Beschwerde" der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 - wird verworfen.

    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05 ), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04 ) angegriffen hatten.

  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05
    Zwar ist das Finanzamt im Rechtsstreit um die Erteilung der Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich beiladungsfähig, da es einem von der Antragsgegnerin verschiedenen Rechtsträger angehört (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2002 - BVerwG 9 VR 11.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 142).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 6.05

    Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge - Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05
    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05 ), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04 ) angegriffen hatten.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 10 B 75.04
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05
    Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05 ), der seinerseits bereits den Rechtsbehelf der Antragsteller gegen einen ihre Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (BVerwG 10 B 6.05 ) verworfen hat, mit der sie wiederum ohne Erfolg die Verwerfung ihre außerordentliche Beschwerde gegen erfolglose außerordentliche Rechtsbehelfe zum Oberverwaltungsgericht durch Beschluss des Senats vom1. Februar 2005 (BVerwG 10 B 75.04 ) angegriffen hatten.
  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter; …

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h EStG …

    1. gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2006 - X B 39/06 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 -, c) den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 2006 - 1 K 350/05 (1 K 24/06) -, d) den Einspruchsbescheid des Finanzamts Lingen (Ems) vom 18. Oktober 2005 - 2824/04 und 1285/05 -, e) die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts Lingen (Ems) 2002 und 2003 2. a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 26. Juni 2006 - 1 A 180/06 -, b) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 27. April 2006 - 1 A 180/06 -, c) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2006 - BVerwG 10 KSt 5.05 (10 B 60.05 u.a.) -, d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05) -, e) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 2005 - BVerwG 10 B 11.05 (10 B 6.05) -, f) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - BVerwG 10 B 6.05 (10 B 75.04) -, g) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2005 - BVerwG 10 B 75.04 -, h) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2004 - 1 ME 301/04 -, i) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2004 - 14 PS 1/04 -,.
  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06

    Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von …

    Insbesondere handelt es sich bei der Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 2 EStG um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist ( BFH…, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587, und Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31/05 - BFH/NV 2006, Beil.

    Allerdings ist es in der Rechtsprechung inzwischen geklärt, dass Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 ESTG grundsätzlich Bindungswirkung entfalten und einen Grundlagenbescheid im Sinne der §§ 171 Abs. 10 und 175 Abs. 1 AO darstellen ( vgl. u. a. BFH…, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04 -, BFH/NV 2006, 284 = DB 2006, 2497, und BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005, a.a.O.;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 26. Aufl. 2007, § 7h RdNr. 5 ).

    Nicht abschließend geklärt ist jedoch der Umfang der Bindungswirkung ( vgl. BFH…, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587; FG Sachsen, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06-; Schmidt, a.a.O. ), insbesondere ist eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts ( im Beschluss vom 08.06.2005, a.a.O .) geeignet, den Eindruck zu erwecken, als bezöge sich die Bindungswirkung nur auf die Feststellungen nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG und nicht auch auf die von Satz 2 dieser Vorschrift und damit nicht auf die Angaben über die Zuschüsse und deren Höhe in der Bescheinigung ( i. Ü. auch Schmidt, a.a.O. ).

  • BVerwG, 14.07.2005 - 10 B 60.05

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats

    Die Gegenvorstellung der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 8. Juni 2005 in der Sache BVerwG 10 B 31.05 wird verworfen.

    Der Beschluss des Senats vom 8. Juni 2005 in der Sache BVerwG 10 B 31.05 erging auf eine "außerordentliche Beschwerde" gegen einen früheren Beschluss des Senats, der seinerseits bereits einen Rechtsbehelf gegen eine unzulässige Anhörungsrüge der Antragsteller verworfen hatte.

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05 (10 B 60.05

    Entscheidung des Berichterstatters als Einzelrichter über die Erinnerung gegen …

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.

    Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren: BVerwG - 14.07.2005 - AZ: BVerwG 10 B 60.05 BVerwG - 08.06.2005 - AZ: BVerwG 10 B 31.05 BVerwG - AZ: BVerwG 10 B 11.05 BVerwG - 24.02.2005 - AZ: BVerwG 10 B 6.05 BVerwG - 01.02.2005 - AZ: BVerwG 10 B 75.04.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen …

    Dies gilt insbesondere auch für Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, da es sich insoweit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art handelt, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31.05 -, BFH/NV 2006, Beil.
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