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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,536
BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05 (https://dejure.org/2005,536)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 10 B 34.05 (https://dejure.org/2005,536)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 (https://dejure.org/2005,536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 6
    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; Übernahme von Regelungen eines anderen Normgebers; Überprüfungspflicht des Satzungsgebers; Rechtsschutzgarantie; Ablehnung eines Sachverständigenbeweises.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a
    Ablehnung; Ablehnung eines Sachverständigenbeweises; Besteuerung; Beweis; Erhöhung; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Gefahr; Gefährlichkeit; Gemeinde; Gleichheitssatz; Hund; Hundesteuer; Hundesteuer; Kampfhund; Kuvasz; Land; Liste; Norm; Rasse; Rasselisten von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Hundesteuer: Orientierung der Kampfhundesteuer an Rasselisten; Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für gefährliche Hunde geltenden erhöhten Besteuerung von Hunden der Rasse Kuvasz mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Beschwerde ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme ordnungsrechtlicher Rasselisten in landesrechtliche Steuersatzung für Kampfhunde - Sachverständigengutachten zur Überprüfung des Gefährdungspotentials

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Kampfhunde

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Übernahme landesrechtlicher Regelungen in Hundesteuersatzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3656 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1325
  • DVBl 2005, 1597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    bb) Mit dieser Auffassung wird auch nicht - wie die Beschwerde meint - das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts immer wieder betonte Gebot in Frage gestellt, dass der Normgeber gehalten ist, insbesondere eine auf unsicherer Tatsachengrundlage erlassene Regelung gleichsam "unter Kontrolle zu halten", indem er sowohl die Auswirkungen der Regelung als auch den Erkenntnisfortschritt in tatsächlicher Hinsicht beobachtet und daraus gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen zieht (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 ).

    Es ist zwar anerkannt, dass dem kommunalen Satzungsgeber ein beträchtlicher Einschätzungs- und Prognosespielraum bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde zusteht (BVerfG, Urteil vom 16. März 2004, a.a.O., S. 157) und dass er hinsichtlich der Typisierungen und Pauschalierungen über eine "weitgehende Gestaltungsfreiheit" verfügt (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ).

    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zwischen der angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004, a.a.O., liegt nicht vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    bb) Mit dieser Auffassung wird auch nicht - wie die Beschwerde meint - das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts immer wieder betonte Gebot in Frage gestellt, dass der Normgeber gehalten ist, insbesondere eine auf unsicherer Tatsachengrundlage erlassene Regelung gleichsam "unter Kontrolle zu halten", indem er sowohl die Auswirkungen der Regelung als auch den Erkenntnisfortschritt in tatsächlicher Hinsicht beobachtet und daraus gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen zieht (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 ).

    Es ist zwar anerkannt, dass dem kommunalen Satzungsgeber ein beträchtlicher Einschätzungs- und Prognosespielraum bei der Auswahl der als abstrakt gefährlich eingeschätzten Hunde zusteht (BVerfG…, Urteil vom 16. März 2004, a.a.O., S. 157) und dass er hinsichtlich der Typisierungen und Pauschalierungen über eine "weitgehende Gestaltungsfreiheit" verfügt (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Denn im Grundsatz gebietet diese Rechtsschutzgarantie eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    bb) Mit dieser Auffassung wird auch nicht - wie die Beschwerde meint - das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts immer wieder betonte Gebot in Frage gestellt, dass der Normgeber gehalten ist, insbesondere eine auf unsicherer Tatsachengrundlage erlassene Regelung gleichsam "unter Kontrolle zu halten", indem er sowohl die Auswirkungen der Regelung als auch den Erkenntnisfortschritt in tatsächlicher Hinsicht beobachtet und daraus gegebenenfalls die erforderlichen Konsequenzen zieht (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 ; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 C 3.01 - BVerwGE 115, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Denn im Grundsatz gebietet diese Rechtsschutzgarantie eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Selbst wenn die andere Norm - was die Beschwerde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 (BVerwG 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347) geltend macht - etwa aus kompetenzrechtlichen Gründen nichtig sein sollte, wäre davon nicht notwendig die sachliche Richtigkeit der von diesem Normgeber getroffenen Auswahl der als mit besonderem Gefährdungspotenzial angenommenen Hunderassen und damit deren Verwertbarkeit für den kommunalen Satzungsgeber in Frage gestellt.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Dem Bundesverwaltungsgericht könnte sich daher in dem angestrebten Revisionsverfahren die auf der zitierten Annahme beruhende Rechtsfrage nicht stellen, da es als Revisionsgericht zur eigenen Tatsachenerhebung nicht berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598 zu einer gleich lautenden Grundsatzrüge sowie die dortigen ergänzenden Hinweise).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Zwar steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens etwa wegen bereits vorhandener Erkenntnismittel oder im Hinblick auf die sonst ausreichend bestehende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60;… Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69, S. 31, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Denn im Grundsatz gebietet diese Rechtsschutzgarantie eine umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 , Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 24.03 - BVerwGE 120, 227 ).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
    Zwar steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts (§ 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO in entsprechender Anwendung), die Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens etwa wegen bereits vorhandener Erkenntnismittel oder im Hinblick auf die sonst ausreichend bestehende eigene Sachkunde abzulehnen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69, S. 31, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Eine unterbliebene Beweiserhebung kann daher nur dann einen Verfahrensfehler begründen, wenn es um eine nach der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts entscheidungserhebliche Tatsache geht (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 - NVwZ 2005, 1325 ).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Eine unterbliebene Beweiserhebung kann daher nur dann einen Verfahrensfehler begründen, wenn es um eine nach der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts entscheidungserhebliche Tatsache geht (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 - NVwZ 2005, 1325 ).
  • VG Münster, 25.02.2009 - 9 K 1132/07

    Abwägungsdefizit bei der Aufnahme der Hunderasse Dogo Argentino in die Liste …

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 35.05 -, Juris; siehe auch Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, NVwZ 2005, 1325 = KStZ 2006, 32 ff.

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 und 10 B 35.05 - a.a.O.

    Rn. 41 Soweit der Satzungsgeber nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 28. Juli 2005 a.a.O.) die der übernommenen Regelung zugrundeliegenden Erkenntnisse und Tatsachen nicht notwendig selbst neu zu erheben und auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen braucht, sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sie offensichtlich falsch sind.

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 und 10 B 35.05 - a.a.O.

    Rn. 51 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2006 - 14 A 1819/03 -, NVwZ-RR 2007, 56 f.

    Rn. 53 - 10 B 34.05 -, a.a.O.; nachgehend OVG NRW, Urteil vom 22. Mai 2006 -14 A 1819/03 - betreffend die Hunderasse "Kuvasz" , NVwZ-RR 2007, 56 f.

    Rn. 59 Wenn sich der Gesetzgeber u. a. auf dieser Grundlage für die Aufnahme einer Rasseliste mit Einbeziehung der Hunderasse Dogo Argentino in das Landeshundegesetz entschieden hat, hat er damit - anders als bei der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 - a.a.O. (…vgl. dazu das nachgehende Urteil des OVG NRW vom 22. Mai 2006 -14 A 1819/03 - a.a.O.) behandelten Sachlage - eine Wertungsentscheidung auf tragfähiger Tatsachengrundlage getroffen.

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