Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14333
BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06 (https://dejure.org/2006,14333)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2006 - 10 B 46.06 (https://dejure.org/2006,14333)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2006 - 10 B 46.06 (https://dejure.org/2006,14333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen einer möglichen Beteiligung der Bürger durch ein Ausschreibungsverfahren; Anforderungen an die Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache in der Revisionsschrift; Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Rn. 3 Es kann offen bleiben, ob das Vorbringen der Beschwerde zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache den Anforderungen entspricht, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines solchen Zulassungsgrundes stellt (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Denn abgesehen davon, dass das Beschwerdevorbringen insoweit den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines solchen Zulassungsgrundes nicht entspricht (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.), ist eine Divergenz jedenfalls nicht erkennbar.

    Danach erfordert die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Das Oberverwaltungsgericht hat den von der Beschwerde insoweit offenbar angesprochenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 2004 - X ZB 7/04 - (BGHZ 159, 186) ausdrücklich zitiert und ist ihm auch inhaltlich gefolgt, indem es zum Ergebnis gelangt ist, dass die Erteilung des Zuschlags bei der öffentlichen Ausschreibung an die obsiegende Firma mit den maßgebenden Vorschriften nicht zu vereinbaren war.
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Die Beschwerde legt weder dar, welchen Beweisantrag der Kläger gestellt hätte, noch inwieweit er - insbesondere angesichts der Befugnis des Gerichts, im Rahmen von § 287 ZPO auch von bereits beantragten Beweiserhebungen abzusehen (vgl. Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 S. 14) - geeignet gewesen wäre, seiner Klage zum Erfolg zu verhelfen.
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt im Übrigen nicht davor, dass das Gericht in der abschließenden Beratung eine zuvor geäußerte vorläufige Meinung ändert (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98

    Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenkalkulation; Mehrkosten durch Privatisierung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Denn auch sie stellt keine revisible Rechtsnorm dar, sondern besitzt allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften (Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f.).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision aber nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06
    Denn auch sie stellt keine revisible Rechtsnorm dar, sondern besitzt allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften (Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f.).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06

    Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke; …

    Diese Frage, die von der Beschwerde mit verschiedenen Detailfragen zur Anwendung der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete (DGVW - Arbeitsblatt 101, Februar 1995) und ihrem Verhältnis zu der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) verknüpft wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel sind (…vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 87, vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 9 und vom 24. August 2006 - BVerwG 10 B 46.06 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 25.04.2012 - 5 A 1514/11

    Hausanschlusskosten

    Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Rahmen der Kostenerstattung nach § 12 HessKAG, die die Kosten von nicht beitrags- bzw. gebührenfinanzierten Baumaßnahmen unmittelbar und in voller Höhe an den Grundstückseigentümer weitereicht (vgl. auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2006 - 6 A 10145/06 -, m.w.N., Juris; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24. August 2006 - 10 B 46/06 -, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht