Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Betreiben einer Deponie durch den Insolvenzverwalter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 2 KrWG
Betreiben einer Deponie durch den Insolvenzverwalter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung von Nachsorgepflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter unter Androhung von Zwangsgeldern
- datenbank.nwb.de
Betreiben einer Deponie durch den Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZI 2023, 726
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23
Sie geht dann nicht auf einen Insolvenzverwalter über, wenn er die Deponie nicht selbst betreibt, sondern sogleich nach Erhalt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis stilllegt (BVerwG…, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 Rn. 12 f., zur Gesamtvollstreckung und in Bezug auf § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759 Rn. 14).Ungeachtet dessen ist die Frage, wer im Einzelfall Betreiber ist, nicht allein nach formalen rechtlichen Gesichtspunkten, sondern unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Einzelfallumstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759 Rn. 15).
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23
Sie geht dann nicht auf einen Insolvenzverwalter über, wenn er die Deponie nicht selbst betreibt, sondern sogleich nach Erhalt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis stilllegt (BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 Rn. 12 f., zur Gesamtvollstreckung und in Bezug auf § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759 Rn. 14). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5). - BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23
In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5).
- OVG Saarland, 11.06.2026 - 2 A 33/25
Immissionsschutz - Insolvenzverwalter als letzter Betreiber einer Anlage - …
Da die Nachsorgepflichten an seine Betriebsführung anknüpften, stellten sie sich aus ordnungsrechtlicher Sicht als Verhaltenshaftung des Betreibers dar.[vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris, Rn. 12 f. mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 25/2006 Anm. 5; siehe auch das zugrundeliegende Urteil des OVG Sachsen vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, juris, Rn. 32, und bereits BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, Rn. 6][vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris, Rn. 12 f. mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 25/2006 Anm. 5; siehe auch das zugrundeliegende Urteil des OVG Sachsen vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, juris, Rn. 32, und bereits BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, Rn. 6] In einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Fortgeltung dieser Rechtsprechung für die nahezu identische Vorschrift des § 40 Abs. 2 KrWG bestätigt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2023 - 10 B 5/23 -, juris, Rn. 9, und Deppe-Hietel, jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 3][vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2023 - 10 B 5/23 -, juris, Rn. 9, und Deppe-Hietel, jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 3].
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