Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; Beziehung zu den Töchtern und zur Verlobten; Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Duldung; Abschiebungshindernis und Abschiebungsverbot; Beziehung zu den Töchtern und zur Verlobten; Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Duldung wegen Vorliegens eines Abschiebungshindernisses bzgl. familiärer Bindungen zu den Töchtern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Rechtliche Schutzwirkungen zugunsten eines Elternteils entfalten diese Vorschriften nur dann, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen dem Elternteil und seinen Kindern besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehung erwarten lässt und auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09
Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Rn. 7 Der Kläger kann sich nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen, denn eine solche kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris). - VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731
Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Rn. 7 Der Kläger kann sich nicht auf eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK berufen, denn eine solche kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (…vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 10 B 09.731 - juris).
- VGH Bayern, 07.01.2015 - 10 C 14.895
Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung; rechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 2 ZPO sind nicht erfüllt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung zum für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr; vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2015 - 10 C 14.895 - Rn. 11) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. - VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 C 14.1930
Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Die Beklagte ist als Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG an die Entscheidung des Bundesamtes oder des Verwaltungsgerichts über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG gebunden (BayVGH, B.v. 3.2.1015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.05.2012 - 10 CE 12.778
Duldung; Verlöbnis; Termin zur Eheschließung nicht absehbar; keine Verwurzelung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1446
Rn. 4 Das Verlöbnis des Klägers vermittelt keinen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG, da ein Eheschließungstermin weder feststeht noch bestimmbar ist (stRspr; vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 10 CE 12.778 - juris Rn. 3;… B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.365 - juris Rn. 3).
- OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2025 - 6 MB 3/25
Ausweisung eines Ausländers; langjährige Verschleierung der Identität durch die …
Demgegenüber bringt das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf seinen Beschluss vom 29. März 2023 (…- 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) zum Ausdruck, dass es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einiger Obergerichte ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK eröffnendes Privatleben grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht zieht (…so BVerwG, Beschl. v. 01.03.2011 - 1 B 2.11 -, juris Rn. 5, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, Beschl. v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27 …und Beschl. v. 14.06.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 30; VGH München, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 C 15.1446 -, juris Rn. 7). - OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 5/25
Aufenthaltsrecht; Beschwerde; Beschwerdeausschluss; Widerspruchsbescheid; …
Demgegenüber bringt das Verwaltungsgericht mit dem Verweis auf seinen Beschluss vom 29. März 2023 (…- 11 B 43/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) zum Ausdruck, dass es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einiger Obergerichte ein den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 EMRK eröffnendes Privatleben grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht zieht (…so BVerwG, Beschl. v. 01.03.2011 - 1 B 2.11 -, juris Rn. 5, Urt. v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 -, juris Rn. 14;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20 -, juris Rn. 65, Beschl. v. 10.11.2017 - 13 ME 190/17 -, juris Rn. 27 …und Beschl. v. 14.06.2011 - 8 ME 325/10 -, juris Rn. 30; VGH München, Beschl. v. 11.08.2015 - 10 C 15.1446 -, juris Rn. 7). - VGH Bayern, 02.03.2016 - 10 CS 16.408
Umgangsrecht verschafft keinen Duldungsgrund, wenn keine Betreuungs- und …
Rn. 9 Demgegenüber hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, welche konkreten regelmäßig wiederkehrenden Betreuungs- und Erziehungsleistungen er im Rahmen der Ausübung seine Umgangsrechts erbracht hat, die die emotionale Basis für eine hinreichende Konstanz der Beziehungen zwischen Vater und Tochter bilden und deren künftiges Unterbleiben zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls führen könnte (st. Rspr. des Senats, z. B. BayVGH, B.v. 4.2.2016 - 10 CE 16.222 - ; B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 8).
- VG München, 16.03.2017 - M 6 S 16.51145
Keine faktische Außer-Kraft-Setzung der Dublin-Verordnung
Die jeweils zuständige Behörde ist lediglich verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die bestehenden familiären Bindungen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris). - VGH Bayern, 21.11.2016 - 10 CE 16.2047
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Abschiebung
Die hier geltend gemachten rechtlichen Schutzwirkungen zugunsten eines Elternteils entfalten diese Bestimmungen nur dann, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen dem Elternteil und seinem Kind besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehung erwarten lässt und auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (…BVerfG, B.v 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. BayVGH, B.v 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 24.08.2016 - 10 CE 16.1516
Prüfung von Abschiebungshindernissen durch die Ausländerbehörde
Die Antragsgegnerin ist als Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylG an die Entscheidung des Bundesamtes über das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Abschiebungsverbote gebunden (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 04.02.2016 - 10 CE 16.222
Keine Aussetzung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde wegen neuer …
Die vom Kläger geltend gemachten rechtlichen Schutzwirkungen zugunsten eines Elternteils entfalten diese Bestimmungen nur dann, wenn im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Verbundenheit zwischen dem Elternteil und seinem Kind besteht, die eine hinreichende Konstanz der Beziehung erwarten lässt und auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (…BVerfG, B. v 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14; st. Rspr. des Senats, vgl. z. B. BayVGH, B. v 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 26.10.2016 - 10 CE 16.1729
Kein Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr
Rn. 6 Soweit der Antragsteller in seiner Beschwerdebegründung erneut auf seine "besondere Schutzbedürftigkeit", die sich aus der "Ausweglosigkeit des Falles im Kosovo" ergebe, verweist und hierzu die familiäre Situation und seine Erkrankung darstellt, ist dem entgegenzuhalten, dass die Ausländerbehörde und ebenso das erkennende Gericht hinsichtlich solcher sog. zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse gemäß § 42 AsylG an die inzwischen bestandskräftige (negative) Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden sind (…vgl. BayVGH, B. v. 24.8.2016 - 10 CE 16.1516 - juris Rn. 13; BayVGH, B. v. 11.8.2015 - 10 C 15.1446 - juris Rn. 3;… BayVGH, B. v. 3.2.2015 - 10 C 14.1930 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1444
Prozesskostenhilfe; Ausweisung; Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines …
Diesbezüglich wird auf den Beschluss des Senats vom 11. August 2015 mit dem Aktenzeichen 10 C 15.1446 verwiesen. - VG Ansbach, 24.11.2015 - AN 14 K 15.50328
Abschiebung, Abschiebungshindernis, Asylantrag, Asylbewerber, Rechtsquellen, …
Zwar verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG enthaltene Wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die jeweils zuständige Behörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die bestehenden familiären Bindungen des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (…vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.08.2015 - 10 C 15.1446 - juris). - VG Schwerin, 23.06.2017 - 5 A 2265/16
Ghana: Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG …
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