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Rechtsprechung
   AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7992
AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07 (https://dejure.org/2008,7992)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 24.01.2008 - 10 C 156/07 (https://dejure.org/2008,7992)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 10 C 156/07 (https://dejure.org/2008,7992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Mietshaus: Auch Attrappe nicht erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mieter - Fehlende Eignung von Attrappen zur Identifizierung oder Abschreckung von randalierenden Mietern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Rechte des Mieters bei Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Hauseingangsbereich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1693
  • NZM 2008, 802
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07
    Rn. 13 aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Installation von Kameras, mit deren Hilfe eine gezielte Überwachung der Benutzer eines öffentlichen Zuganges zu einem Grundstück bewerkstelligt werden kann, oder auch das Anbringen von Videokameras im Eingangsbereich eines Miethauses, der von allen Mietern und Besuchern passiert werden muss, so dass ein Bewegungsprofil aller Nutzer des Gebäudes erstellt werden kann, einen Eingriff in das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der nur durch ganz überwiegende Interessen des den Zugang Überwachenden gerechtfertigt werden kann (BGH in NJW 1995, 1955 ff.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; Horst in NZM 2000, 937 ff.).

    Rn. 20 c) Der mit der Installation vom Videokameras oder Kameraattrappen im Hauseingangsbereich einhergehende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Rechtspositionen des Überwachenden nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden konnte (LG Berlin in GE 2005, 917 f.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; BGH in NJW 1995, 1955 ff.).

  • LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00

    Videoüberwachung

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07
    Rn. 13 aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Installation von Kameras, mit deren Hilfe eine gezielte Überwachung der Benutzer eines öffentlichen Zuganges zu einem Grundstück bewerkstelligt werden kann, oder auch das Anbringen von Videokameras im Eingangsbereich eines Miethauses, der von allen Mietern und Besuchern passiert werden muss, so dass ein Bewegungsprofil aller Nutzer des Gebäudes erstellt werden kann, einen Eingriff in das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der nur durch ganz überwiegende Interessen des den Zugang Überwachenden gerechtfertigt werden kann (BGH in NJW 1995, 1955 ff.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; Horst in NZM 2000, 937 ff.).

    Rn. 20 c) Der mit der Installation vom Videokameras oder Kameraattrappen im Hauseingangsbereich einhergehende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Rechtspositionen des Überwachenden nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden konnte (LG Berlin in GE 2005, 917 f.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; BGH in NJW 1995, 1955 ff.).

  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07
    Auch hierin liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (LG Berlin in GE 1991, 405; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067 f.; LG Braunschweig in NJW 1998, 2457 f.; LG Darmstand in NZM 2000, 360; AG Wedding in WuM 1998, 342 f.; Horst in NZM 2000, 937 f.).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07
    Auch hierin liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (LG Berlin in GE 1991, 405; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067 f.; LG Braunschweig in NJW 1998, 2457 f.; LG Darmstand in NZM 2000, 360; AG Wedding in WuM 1998, 342 f.; Horst in NZM 2000, 937 f.).
  • LG Braunschweig, 18.03.1998 - 12 S 23/97
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07
    Auch hierin liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (LG Berlin in GE 1991, 405; LG Bonn in NJW-RR 2005, 1067 f.; LG Braunschweig in NJW 1998, 2457 f.; LG Darmstand in NZM 2000, 360; AG Wedding in WuM 1998, 342 f.; Horst in NZM 2000, 937 f.).
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