Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 11 Abs. 1, 2 und 3 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Befristungsentscheidung bei generalpräventiver Ausweisung | Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Bestimmung der Fristlänge; Rechtsanspruch auf Befristung "auf Null" (hier verneint); Gefahrenprognose; Zu berücksichtigende Generalprävention ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 11 Abs. 1, 2 und 3 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Befristungsentscheidung bei generalpräventiver Ausweisung | Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Bestimmung der Fristlänge; Rechtsanspruch auf Befristung "auf Null" (hier verneint); Gefahrenprognose; Zu berücksichtigende Generalprävention ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf sofortige Festsetzung der gem. § 11 Abs. 2 u. 3 AufenthG zu bestimmenden Frist für das Einreise- u. Aufenthaltsverbot eines Ausländers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf sofortige Festsetzung der gem. § 11 Abs. 2 u. 3 AufenthG zu bestimmenden Frist für das Einreise- u. Aufenthaltsverbot eines Ausländers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 11 Abs. 1, 2 und 3 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Ausländerrecht: Befristungsentscheidung bei generalpräventiver Ausweisung | Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Bestimmung der Fristlänge; Rechtsanspruch auf Befristung "auf Null" (hier verneint); Gefahrenprognose; Zu berücksichtigende Generalprävention ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.01.2017 - Au 1 K 16.1127
- VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 B 14.1854
Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - Bestimmung der Länge der Frist
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Ebenfalls zutreffend ist die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass es bei einer (auch) aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung darauf ankommt, wie lange von ihr eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht, und dass die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierte Höchstfrist in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben insbesondere des Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen muss (…stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6 ff.).Rechtlich nicht zu beanstanden ist schließlich die Annahme des Erstgerichts, bei der vorzunehmenden Gefahrenprognose bestehe keine Bindung an die Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts; Entscheidungen der Strafgerichte nach § 57 StGB seien zwar von tatsächlichem Gewicht und stellten bei der ausländerrechtlichen Prognose ein wesentliches Indiz dar, von ihnen gehe aber weder eine Bindungswirkung noch eine Regelvermutung aus, selbst wenn - wie im vorliegenden Fall - zu ihrer Vorbereitung ein Sachverständigengutachten eingeholt worden sei (BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Rn. 5 Dahinstehen kann hier, ob die Befristungsentscheidung des Beklagten und die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei der angestellten Prognose zur Wiederholungsgefahr die erhebliche indizielle Bedeutung der Strafrestaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer hinreichend berücksichtigt und ihre davon abweichende Bewertung entsprechend substantiiert begründet haben (zu diesen Anforderungen vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21). - BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13
Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Ebenfalls zutreffend ist die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass es bei einer (auch) aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung darauf ankommt, wie lange von ihr eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht, und dass die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierte Höchstfrist in einem zweiten Schritt an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben insbesondere des Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen muss (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.3.2014 - 1 C 2.13 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 12.7.2016 - 10 B 14.1854 - juris Rn. 6 ff.). - VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung - …
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 10 C 17.260
Rn. 2 Die Rechtsverfolgung des Klägers, der nach zutreffender und im Beschwerdeverfahren von Klägerseite auch nicht beanstandeter Auslegung seines Klagebegehrens durch das Verwaltungsgericht (§ 88 VwGO) ausschließlich die schon im Verwaltungsverfahren beantragte Festsetzung der gemäß § 11 Abs. 2 und 3 AufenthG zu bestimmenden Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbots "auf Null", d.h. mit sofortiger Wirkung, begehrt, bietet zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.2.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 3 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
- VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434
Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im …
Rn. 10 2. Soweit sich das Klageverfahren auch ohne diesbezüglichen eigenen Antrag hilfsweise auf die behördliche Befristungsentscheidung im angegriffenen Bescheid bezieht (…vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2017 - 10 B 17.135 - juris Rn. 21), liegen dagegen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zum maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 10 C 17.260 - juris Rn. 2) vor. - VG München, 22.05.2019 - M 25 K 19.54
Ausweisung wegen Straffälligkeit (BtM-Delikte)
Bei einer (auch) aus generalspräventiven Zwecken verfügten Ausweisung kommt es darauf an, wie lange von dieser Ausweisung eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht (BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 10 C 17.260 - Rn. 4). - VG Ansbach, 09.01.2020 - AN 11 K 18.01420
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - Begehung von Straftaten
Rn. 40 Bei einer aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung bedarf es hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gemäß § 11 Abs. 2 und Abs. 3 AufenthG einer prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange von dieser Ausweisung eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 10 C 17.260 - juris, Rn. 4). - VG München, 27.03.2019 - M 25 K 16.3931
Ausweisung eines somalischen Asylbewerbers aufgrund strafrechtlicher Verurteilung …
Bei einer aus generalpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung bedarf es hinsichtlich der Dauer der Sperrfrist gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG einer prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange von dieser Ausweisung eine abschreckende Wirkung auf andere Ausländer ausgeht (BayVGH, B.v. 14.3.2017 - 10 C 17.260 - juris, Rn. 4).
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