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Rechtsprechung
   AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25783
AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08 (https://dejure.org/2009,25783)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 05.01.2009 - 10 C 1850/08 (https://dejure.org/2009,25783)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - 10 C 1850/08 (https://dejure.org/2009,25783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Schlichtungsverfahrens i.R.v. Nachbarschaftsstreitigkeiten; Anwendbarkeit des Schlichtungsgesetzes Baden Württembergs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Videokamera darf nicht Nachbarn mitüberwachen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Videoüberwachung einer Gemeinschaftsfläche

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 377
  • NZM 2009, 216
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08
    In diesem Bereich ist jede Überwachung mittels technischer Hilfsmittel verboten (vgl. BGH NJW 1995, 1955 [BGH 25.04.1995 - VI ZR 272/94] ).
  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08
    In der Rechtssprechung wird sogar vertreten, dass bereits das Anbringen von bloßen Kameraattrappen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können, weil ein sog. "Überwachungsdruck" erzeugt werde (so LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 [LG Bonn 16.11.2004 - 8 S 139/04] ; AG Aachen NZM 2004, 339 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • AG Aachen, 11.11.2003 - 10 C 386/03

    "Überwachung" eines Haustürbereichs mit einer Videokamera-Atrappe als Eingriff in …

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08
    In der Rechtssprechung wird sogar vertreten, dass bereits das Anbringen von bloßen Kameraattrappen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen können, weil ein sog. "Überwachungsdruck" erzeugt werde (so LG Bonn, NJW-RR 2005, 1067 [LG Bonn 16.11.2004 - 8 S 139/04] ; AG Aachen NZM 2004, 339 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur …

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08
    Die Überwachung eines gemeinsamen Zugangsweges zu benachbarten Grundstücken mittels einer Videokamera ist ohne die Einwilligung der benachbarten Benutzer des Weges ein unzulässiger Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht (so auch OLG Karlsruhe, WuM 2000, 128 [OLG Karlsruhe 12.08.1998 - 6 U 64/97] ; LG Berlin, NJW 1988, 346).
  • LG Berlin, 22.08.1986 - 8 O 197/85
    Auszug aus AG Nürtingen, 05.01.2009 - 10 C 1850/08
    Die Überwachung eines gemeinsamen Zugangsweges zu benachbarten Grundstücken mittels einer Videokamera ist ohne die Einwilligung der benachbarten Benutzer des Weges ein unzulässiger Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht (so auch OLG Karlsruhe, WuM 2000, 128 [OLG Karlsruhe 12.08.1998 - 6 U 64/97] ; LG Berlin, NJW 1988, 346).
  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (…vgl. dazu Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage i.R.d. Abwägung bejaht werden kann.
  • AG Dinslaken, 05.03.2015 - 34 C 47/14

    Videoüberwachung durch Dome-Kameras

    Rn. 18 Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - aaO; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 83 f.; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 f.) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann.
  • AG Aachen, 21.12.2016 - 115 C 554/15

    Anspruch auf Unterlassung der (vermeintlichen) Überwachung eines zu seinem …

    (vgl. hierzu AG Nürtingen, Urteil vom 05.01.2009 - 10 C 1850/08).
  • LG Wiesbaden, 17.02.2011 - 9 S 38/10

    Urteil wird in der Berufungsinstanz wegen evidenter Verletzung des § 308 Abs. 1 …

    Der Streitwert wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts vom 13.07.2010 für die erste und originär für die zweite Instanz gemäß § 3 ZPO auf jeweils 3.000,00 EUR festgesetzt (vgl. AG Nürtingen, Urteil vom 05.01.2009 zu 10 C 1850/08).
  • LG Osnabrück, 09.07.2019 - 4 S 116/19

    Installation schwenkbare Videoüberwachungskamera - Persönlichkeitsverletzung des …

    Bei der Installation von Anlagen der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss deshalb sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen (vgl. dazu BGH NJW 1995, 1955; OLG Karlsruhe, OLG-Report199983; AG Nürtingen, NJW-RR 2009, 377 = NZM 2009, 216 L) von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen der Abwägung bejaht werden kann (BGH, Urteil vom 16.3. 2010 - VI ZR 176/09 in NJW 2010, 1533, beck-online).
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