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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 30.01.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6212
BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2011,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2011 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2011,6212)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2011 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2011,6212)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wenn Abschiebungsstopp, dann richtig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Abschiebung wegen schlechter Lebensverhältnisse in Afghanistan?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).

    Rn. 9 Verfahrensrechtlich hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die dem Asylverfahrensgesetz zugrunde liegende Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime betont, die dafür streitet, möglichst alle Fragen, die sich typischerweise in einem Asylverfahren stellen, in einem Prozess abschließend zu klären und nicht weiteren Verfahren vorzubehalten (vgl. etwa Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Dies bedeutet im Verhältnis von unionsrechtlichem und nationalem Abschiebungsschutz, dass bei allgemeinen Gefahren ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nicht in Betracht kommt, solange die Zuerkennung von subsidiärem unionsrechtlichen Schutz nicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehung des neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsschutzes in das anhängige gerichtliche Verfahren durch einen der Verfahrensbeteiligten (so Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht hierfür an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 6. Mai 2008 anknüpft, verweist der Senat auf seine dieses Urteil aufhebende Entscheidung vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (…a.a.O.).

    Rn. 27 4. Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Damit hat es sowohl den Vorrang des unionsrechtlichen gegenüber dem nationalen Abschiebungsschutz (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 11) als auch die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Voraussetzungen für die verfassungskonforme Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in Fällen einer allgemeinen Gefahr verfehlt.

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Senat auf Folgendes hin: Falls eine gerichtliche Entscheidung, in der das Anwachsen des unionsrechtlich begründeten Abschiebungsschutzes in Übergangsfällen nicht berücksichtigt worden ist, rechtskräftig geworden ist, ist damit die Rechtshängigkeit dieses Teils des Streitgegenstandes entfallen (vgl. Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 ).

    Der Betroffene kann dieses unbeschieden gebliebene Begehren daher beim Bundesamt geltend machen (Urteil vom 22. März 1994 a.a.O. S. 275).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Rn. 27 4. Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt;… vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Das Berufungsgericht hat ebenfalls im Wesentlichen einzelne Risiken festgestellt und bewertet, sie aber nicht im Rahmen einer umfassenden Gesamtgefahrenprognose gewürdigt (vgl. hierzu Beschluss vom 25. Februar 2000 - BVerwG 9 B 77.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 31).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (…BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Denn das Asylverfahren ist auf eine alle Arten des Schutzes vor zielstaatsbezogenen Gefahren umfassende Entscheidung angelegt (vgl. Urteile vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 18 …und vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - Buchholz a.a.O. Nr. 82).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 20.10
    Dies leitet der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur gesetzlichen Erweiterung des Streitgegenstands der Asylklage um die Prüfung der Voraussetzungen des flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 (vgl. u.a. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 = DVBl 1992, 843) - aus folgenden verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Gründen her:.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Rn. 8 Mit Urteil vom 08.09.2011 - 10 C 20.10 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Senats vom 16.09.2009 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Dem Senat liegen des Weiteren die Akte des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in dem Verfahren A 11 K 521/06, die Akten des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren 10 C 20.10 sowie die Erkenntnisquellen, die den Beteiligten mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung bzw. in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt worden sind, vor.

  • VGH Bayern, 05.06.2012 - 13a ZB 12.30016

    Asylrecht Afghanistan; Konversion zum Christentum; bewaffneter Konflikt in der …

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 8.9.2011 BVerwG 10 C 20.10) habe im Falle eines alleinstehenden, arbeitsfähigen, jüngeren Afghanen ein Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
  • VGH Bayern, 01.06.2012 - 13a ZB 12.30021

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt in Bamian und Kabul; extreme …

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 8.9.2011 BVerwG 10 C 20.10) habe im Falle eines alleinstehenden, arbeitsfähigen, jüngeren Afghanen ein Verfahren zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1835
VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 10 C 20.10 (https://dejure.org/2020,1835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe; Löschung polizeilicher Daten (KAN und IGVP); Restverdacht

  • rechtsportal.de

    PAG Art. 62 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Löschung von im Bayerischen Kriminalaktennachweis (KAN) gespeicherten Eintragungen; Anspruch auf Löschung von im Integrationsverfahren Polizei (IGVP Vorgangsbearbeitung) gespeicherten Eintragungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Rn. 5; BayVGH, B.v. 5.1.2017 - 10 ZB 14.2603 - juris Rn. 13; Aulehner in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 10.11.2019, Art. 54 PAG Rn. 28 ff.; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 4. Aufl. 2014, Art. 38 PAG a.F. Rn. 33 ff.).
  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62

    Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis; Löschungsanspruch; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, ist ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn nach dem materiellen Recht bei einer Entscheidung in der Hauptsache im Laufe des Verfahrens eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach § …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • VGH Bayern, 22.01.2015 - 10 C 14.1797

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (BayVGH, B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris.
  • VGH Bayern, 17.06.2019 - 10 C 17.1793

    Löschung polizeilicher Daten - hier: abgelehnter Beschwerde gegen versagten …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10
    Da im vorliegenden Fall eine Verpflichtungsklage inmitten steht, bei der auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen ist, kommt es somit auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung an (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2019 - 10 C 17.1793 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der …

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 30.11.2022 - Au 8 K 22.1348

    Löschungsanspruch für personenbezogene Daten

    Diese tatbestandlichen Voraussetzungen des Löschungsanspruchs sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erfüllt, "wenn kein Straftatbestand erfüllt ist, der Betroffene nicht als Täter in Betracht kommt oder ihm ein Rechtsfertigungsgrund zur Seite steht" (BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; stRspr.;… Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 54 PAG Rn. 33).

    Rn. 22 Für die - wie vorliegend - Fälle des Freispruchs im strafgerichtlichen Verfahren ist ein fortbestehender Tatverdacht dann zu bejahen, wenn der Freispruch nicht wegen erwiesener Unschuld erfolgt, sondern wenn der Tatnachweis (vor Gericht) nicht mit hinreichender Sicherheit geführt werden kann (für die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO: BayVGH, B.v. 30.1.2020 a.a.O. Rn. 8).

    Denn der zur weiteren Speicherung ausreichende Tatverdacht bedarf nicht eines für die Anklageerhebung (bzw. Verurteilung) notwendigen hinreichenden Tatverdachts i.S.d. § 203 StPO (BayVGH, B.v. 30.1.2020 a.a.O. Rn. 8;… Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, Art. 54 PAG Rn. 34).

    Dieser dadurch begründete "Restverdacht" i.S.d. Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8;… Aulehner in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, Art. 54 Rn. 31) rechtfertigt die weitere Datenspeicherung der im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobenen personenbezogenen Daten.

  • VGH Bayern, 27.12.2022 - 10 ZB 21.1998

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit des geltend gemachten Zulassungsgrundes für …

    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats aufgrund der Einstellung des strafgerichtlichen Verfahrens das Fortbestehen eines Resttatverdachts bejaht (…vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - juris Rn. 8; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder …

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (…stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8;… B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 7, 8).
  • VGH Bayern, 29.08.2023 - 10 ZB 22.2650

    Klage auf Löschung von Daten im Kriminalaktennachweis

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO entsteht die Pflicht zur Löschung der Daten nur, wenn die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft wegen erwiesener Unschuld ergeht, im Übrigen ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein Restverdacht fortbesteht (vgl. BVerwG, U.v. 19.10.1982 - 1 C 114.79 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 22.1.2015 - 10 C 14.1797 - juris Rn. 16 m.w.N.; vgl. bereits zu Art. 38 Abs. 2 PAG a.F.: BayVGH, U.v. 4.3.1996 - 24 B 94.2020 - juris Rn. 29; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 6. Aufl. 2023, PAG Art. 54 Rn. 37 m.w.N.; vgl. i.Ü.
  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.4483

    Keine Löschung personenbezogener Daten beim Bayerischen Landeskriminalamt nach …

    Selbst bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist noch jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Löschung von personenbezogenen Daten in polizeilichen Datenbanksystemen

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383).
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 10 ZB 21.3222

    Kein Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten bei Restverdacht

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.07.2024 - 10 ZB 24.551

    Keine Löschung polizeilicher Daten bei bestehendem Restverdacht

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 13.10.2025 - 3 K 303/25

    Speicherung personenbezogener Daten in polizeilichen Datenbanken bei Restverdacht

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 10 C 20.10 -, juris Rn. 8 m. w. N.; VG Koblenz, Urteil vom 26. Juli 2021 - 3 K 138/21.KO -, n. v., S. 7 d. UA).
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