Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2008 - 10 CE 08.1263 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Betretenserlaubnis für Gerichtsverhandlung; Ermessen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123; VwGO § 91 Abs. 2; AufenthG § 11 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
D (A), Betretenserlaubnis, mündliche Verhandlung, Verwaltungsgericht, Feststellungsklage, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache, Antragsänderung, Sachdienlichkeit, Anwesenheitsrecht, zwingende ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 413/00
Ausnahme vom Versagungsgrund des AuslG 1990 § 7 Abs 2 Nr 2
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 10 CE 08.1263
Als ein zwingender Grund im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG wird eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei einem Gerichts- oder Behördentermin anerkannt (BayVGH vom 26.1.2000 InfAuslR 2000, 191; OVG Berlin vom 9.1.2001 InfAuslR 2001, 169;… zustimmend Wenger in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, RdNr. 11 zu § 11).
- OVG Thüringen, 02.12.2014 - 3 EO 757/14
Ausländerrechtliche Betretenserlaubnis zur Teilnahme an einer gerichtlichen …
Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG gewähren kein uneingeschränktes Recht, in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein und angehört zu werden (in Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 - juris Rdn 19 m. w. N.).Ein uneingeschränktes Recht, in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein und angehört zu werden, besteht - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezug auf anderweitige Rechtsprechung festgestellt - nicht (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 - juris Rdn. 19 m. w. N.).
Dies ist dann anzunehmen, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen des Ausländers angeordnet hat oder es in einem solchen Verfahren um für ihn existenzielle Fragen geht bzw. die Nichtteilnahme für ihn eine unbillige Härte bedeutet (OVG Bremen…, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 1 B 481/09 - juris Rdn. 3 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 - juris Rdn. 20).
- OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
Betretenserlaubnis für ausgewiesenen Ausländer; Wahrnehmung eines Gerichtstermins …
Soweit einzelne Oberverwaltungsgerichte die Auffassung vertreten, auch bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG stehe die Erteilung der Betretenserlaubnis grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörden, das sich nur auf Grund der Umstände im Einzelfall auf Null reduzieren könne (…NdsOVG, a. a. O., S. 417; BayVGH, B. v. 19.06.2008 - 10 CE 08.1263 - ), vermag der Senat dem nicht zu folgen. - VG Ansbach, 07.07.2008 - AN 16 K 07.30774
Asylantragsteller aus Kroatien: Verurteilung wegen versuchten Mordes rechtfertigt …
Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte - der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde am 13. Mai 2008 abgesetzt - keinen Erfolg (BayVGH, B. v. 19.6.2008, Az. 10 CE 08.1263).Ergänzend ist, wie bereits im Beschluss vom 18. Dezember 2008 ausgeführt wurde, im Hinblick auf den Vortrag der Klägers im gerichtlichen Verfahren lediglich anzufügen, dass nach Auffassung des Gerichts die Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 8 AufenthG vorliegen (vgl. dazu auch VG München, B. v. 5.5.2008, Az. M 9 E 08.1952; BayVGH, B. v. 19.6.2008, Az. 10 CE 08.1263).
- VG Berlin, 12.01.2021 - 24 L 347.20 Rn. 41 Als ein zwingender Grund kommt unter anderem eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei einem Gerichts- oder Behördentermin in Betracht (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen…, Beschluss vom 18.03.2010 - 1 B 45/10 -, juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 -, juris Rn. 20).
- VG München, 13.12.2016 - M 25 E 16.3704
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Berufsausbildung
Denn das einstweilige Rechtsschutzverfahren zielt nur auf eine vorläufige Regelung und dient nicht der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahme (…vgl. speziell zu § 123 VwGO: BVerwG, B.v. 27.1.1995 - 7 VR 16.94 -, juris Rn. 27;… OVG NW, B.v. 16.1.2013 - 13 B 1306/12 - juris Rn. 6;… OVG BB, B.v. 14.6.2012 - OVG 2 S. 36.12 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 19.6.2008 - 10 CE 08.1263 - Rn. 13). - VG München, 13.12.2016 - M 25 E 16.3709
Keine Ausbildungsduldung im laufenden Asylverfahren
Denn das einstweilige Rechtsschutzverfahren zielt nur auf eine vorläufige Regelung und dient nicht der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahme (…vgl. speziell zu § 123 VwGO: BVerwG, B.v. 27.1.1995 - 7 VR 16.94 -, juris Rn. 27;… OVG NW, B.v. 16.1.2013 - 13 B 1306/12 - juris Rn. 6;… OVG BB, B.v. 14.6.2012 - OVG 2 S. 36.12 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 19.6.2008 - 10 CE 08.1263 - Rn. 13). - VGH Bayern, 16.12.2008 - 19 C 08.3203
Prozesskostenhilfe
Das Verwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung vom 26. November 2008 zu Recht davon ausgegangen, dass im Falle des Klägers ein zwingender Grund im Sinne von § 11 Abs. 2 AufenthG vorliegt, der seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet erfordert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.1.2000 - 10 CE 99.3428 -, InfAuslR 2000, 191; Beschluss vom 19.6.2008 - 10 CE 08.1263 -, juris).
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