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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4524
VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201 (https://dejure.org/2010,4524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2010 - 10 CE 10.1201 (https://dejure.org/2010,4524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201 (https://dejure.org/2010,4524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfassungsschutzbericht; Berichterstattung über islamischen Verein

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Verfassungsschutzbericht 2008: Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. vorläufig nicht zu beanstanden

  • recht-islam.de

    Erwähnung einer islamischen Gemeinschaft im Verfassungsschutzbericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verfassungsschutzbericht 2008: Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. vorläufig nicht zu beanstanden

  • antenne.de (Pressemeldung)

    Islamische Gemeinde zu Recht im Verfassungsschutzbericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besondere Eilbedürftigkeit eines vorläufigen Unterlassungsanspruchs bzgl. der Berichterstattung über einen islamischen Verein im Verfassungsschutzbericht; Art. 15 S. 1 und Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) als zulässige Schranken des ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 77
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
    Rn. 16 2.1 Grundlage des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs ist, nachdem ein solcher Anspruch weder im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz noch sonst spezialgesetzlich geregelt ist, die hier konkret betroffene Grundrechtsposition der Antragsteller aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 BVerwGE 131, 171 RdNr. 13).

    Rn. 17 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf das sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch der Antragsteller zu 1 als juristische Person bzw. Personenverband im Rahmen seines Aufgabenbereichs berufen kann (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 a.a.O. RdNr. 16), umfasst den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (std. Rspr. des BVerfG; vgl. z.B. Beschluss vom 14.7.2004 NJW 2004, 3619).

    Hierzu zählen auch das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sog. "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 a.a.O. RdNr. 16).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
    Ähnlich wie bei der Anwendung von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist hier ebenfalls erforderlich, aber auch ausreichend, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine derartige Annahme vorliegen (zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG vgl. BVerwG vom 2.12.2009 AuAS 2010, 125/126).

    Denn der genannten Entscheidung ist lediglich zu entnehmen, dass der hinsichtlich der Zugehörigkeit zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation hergeleitete personenbezogene Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG) im Einzelfall auch davon abhängen kann, ob die Organisation (konkret: die IGMG) bei einer Gesamtbetrachtung ihres Wirkens in Bezug auf die Verfolgung oder Unterstützung von gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteter Ziele als homogen oder aber als inhomogen zu bewerten ist (vgl. BVerwG vom 2.12.2009 a.a.O. S. 127).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
    Rn. 18 2.2 Die von den Antragstellern angegriffenen Äußerungen im Verfassungsschutzbericht 2008 sind als Grundrechtseingriffe zu bewerten, weil die Angaben tatsächlich geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der Antragsteller in der Öffentlichkeit auszuwirken, und ihnen gegenüber damit eine "negative (staatliche) Sanktion" bedeuten (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 BVerfGE 113, 63/77 f.).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
    Rn. 17 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf das sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch der Antragsteller zu 1 als juristische Person bzw. Personenverband im Rahmen seines Aufgabenbereichs berufen kann (…vgl. BVerwG vom 21.5.2008 a.a.O. RdNr. 16), umfasst den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (std. Rspr. des BVerfG; vgl. z.B. Beschluss vom 14.7.2004 NJW 2004, 3619).
  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
    Gleichwohl dürfen solche Erkenntnisse im Rahmen einer gerichtlichen Gesamtwürdigung aller Umstände berücksichtigt werden (std. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Urteil vom 25.3.2010 Az. 10 BV 09.1784 RdNr. 23 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Für die Einschätzung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit ist regelmäßig der aktuelle Verfassungsschutzbericht maßgeblich, weil der Verfassungsschutz im jeweils neuesten Bericht die Öffentlichkeit über die aktuellen Ergebnisse der Beobachtung der im Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen, ihrer Mitglieder und Unterstützer informiert (BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Mit dem tatbestandlichen Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte wird andererseits auch klargestellt, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 30).

    Denn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage (allein) aus grundrechtlich geschützten Positionen der Klägerin ableiten lässt (stRspr;… vgl. z.B. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21), steht der Klägerin nicht zu.

    Mit dem tatbestandlichen Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte wird andererseits auch klargestellt, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 30).

  • BFH, 14.03.2018 - V R 36/16

    Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten …

    Rn. 29 b) In den Verfassungsschutzberichten des Bundes und eines Bundeslandes für 2009 und 2010 wurde der Kläger ausdrücklich als extremistisch bezeichnet, ohne dass er verwaltungsgerichtlich gegen diese Benennung vorgegangen ist (zum einstweiligen Rechtsschutz vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. Juli 2010 10 CE 10.1201, juris, Leitsatz in Die öffentliche Verwaltung 2012, 77).
  • VG München, 01.07.2024 - M 30 K 22.4912

    Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die …

    Rn. 23 Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.12.2020 - 20 CE 20.3002 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - NVwZ-RR 2018, 354/355), dass der Klägerin ein sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleitender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (…st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21) in Bezug auf die Beobachtung und deren öffentliche Bekanntgabe durch den Beklagten zusteht, da die Klägerin von der Beobachtung und deren Bekanntgabe betroffen ist.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Denn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage (allein) aus grundrechtlich geschützten Positionen der Klägerin ableiten lässt (st. Rspr.;… vgl. z. B. BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… B. v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B. v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21), steht der Klägerin nicht zu.

    Mit dem tatbestandlichen Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte wird andererseits auch klargestellt, dass bloße Vermutungen oder ein bloßer Verdacht nicht ausreichen, sondern konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis vorliegen müssen (vgl. BayVGH, B. v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 22;… BVerwG, U. v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 30).

  • VG München, 02.10.2014 - M 22 K 11.2221

    Verfassungsschutzberichte Bayern 2010, 2011, 2012 und 2013; Vereinigung ......; …

    Rn. 33 Nach zutreffender Auslegung des Art. 15 Satz 1 BayVSG insbesondere auch unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfassungsschutzberichts - Informationen der Öffentlichkeit über entsprechende Bestrebungen und gleichzeitiger (Vorfeld-)Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne einer wehrhaften Demokratie bei erkennbaren Gefahrenlagen - müssen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte (Anknüpfungstatsachen) für die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayVSG vorliegen, um eine Erwähnung bestimmter Organisationen oder Personen im Verfassungsschutzbericht zu rechtfertigen (so BayVGH, B. v. 16.7.2010, Az. 10 CE 10.1201 - Islamische Gemeinde ...).

    Ähnlich wie bei der Anwendung von § 11 Satz 1 Nr. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist hier ebenfalls erforderlich, aber auch ausreichend, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine derartige Annahme vorliegen (BayVGH v. 16.7.2010 aaO.).

    So verstanden genügt Art. 15 Satz 1 BayVSG den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht angesichts der nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen ("mittelbar belastende negative Sanktion") an eine Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten stellt, weil ein möglicher, nicht durch belegbare Tatsachen gestützter "bloßer Verdacht" eben nicht ausreicht (BayVGH v. 16.7.2010 aaO. unter Hinweis auf BVerfG v. 24.5.2005 aaO. S. 76 und 81 ff.).

    Die zur Rechtfertigung des Werturteils herangezogenen tatsächlichen Anhaltspunkte sind im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinreichend gewichtig (…vgl. zur Verhältnismäßigkeit einer Berichterstattung BVerfG v. 24.5.2005 aaO. S. 84; BayVGH v. 16.7.2010 aaO. Rn. 35; Art. 15 Satz 2 BayVSG).

  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische …

    Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.12.2020 - 20 CE 20.3002 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - NVwZ-RR 2018, 354/355;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 123 VwGO Rn. 107), dass der Antragstellerin ein sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleitender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (…st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21) in Bezug auf die Beobachtung durch den Antragsgegner und deren öffentliche Bekanntgabe sowie ein Anspruch auf Löschung der Pressemitteilung und auf Richtigstellung zusteht, da die Antragstellerin von der Beobachtung und der Bekanntgabe betroffen wird.
  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog. …

    Rn. 20 Mit dem Bundesfinanzhof geht die erkennende Kammer zunächst bereits davon aus, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht - hier dem des Freistaats Bayern nach Art. 26 i.V.m. Art. 3 Satz 1 BayVSG - als Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erwähnt und damit als verfassungsfeindlich (Art. 4 Satz 1 BayVSG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 BVerfSchG) gekennzeichnet sind, eine solche Erwähnung im Rechtsverkehr dann mit Tatbestandswirkung gegen sich gelten lassen müssen, solange und soweit - wie hier unstreitig für den Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 und auch seine vorhergehenden Ausgaben, namentlich die von der Beklagten herangezogene Fassung aus dem Jahr 2017, der Fall - hiergegen kein (verwaltungsgerichtlicher) Rechtsschutz verfolgt und durchgesetzt wird (vgl. BFH, U.v. 14.3.2018 - V R 36.16 - juris Rn 29, mit Anm. Heuermann DStR 2018, 960; Seer JZ 2019, 513, 515; zum Rechtsschutz gegen die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht Bayern vgl. beispielsweise BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris).
  • VG München, 27.07.2017 - M 22 E 17.1861

    Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz aufgrund von …

    Die Voraussetzungen des geltend gemachten und mit der Hauptsacheklage verfolgten öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs, der mangels spezialgesetzlicher Regelungen allein aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleiten ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18), liegen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
  • VG Berlin, 27.04.2026 - 1 L 787.25

    Verfassungsschutzbericht 2024: Verein Jüdische Stimme darf nicht als gesichert …

    Diesen tatsächlichen Wirkungen vermag eine regelmäßig erst nach der Veröffentlichung des nächsten Verfassungsschutzberichts erfolgende Hauptsachenentscheidung durch eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nennung im früheren Verfassungsschutzbericht nicht mehr effektiv zu begegnen (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 25.04.2018 - 1 L 515.17

    Verfassungsschutzbericht Berlin: Verfassungsschutz darf Moscheeverein erwähnen

    Dies ist bei einem Begehren, das auf die Unterlassung der Erwähnung in dem aktuellen Verfassungsschutzbericht gerichtet ist, regelmäßig der Fall (vgl. OVG Bautzen…, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 5 B 141/15, juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201, juris, Rn. 12 f.).

    Eine bei der Beschreibung von Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 VSG Bln im Verfassungsschutzbericht erwähnte Person muss nicht zwingend selbst und unmittelbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Juni 2015 - 22 K 6078/14, juris Rn. 74 ff.; VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201, juris Rn. 28 ff.; s.a. VG Dresden…, Beschluss vom 15. Januar 2016 - 6 L 1260/15, juris Rn. 22).

    unorganisierten Gruppe erwähnte Person ihrerseits und originär verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt (vgl. VG Düsseldorf…, Urteil vom 16. Juni 2016 - 22 K 6078/14, juris Rn. 74; VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201, juris Rn. 28 ff.) oder im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 VSG Bln für die Organisation oder organisierte Gruppe handelt, weil sie diese in ihren Bestrebungen nachdrücklich unterstützt.

  • VG München, 17.10.2014 - M 22 K 13.2076

    Art. 15 BayVSG gilt auch für die verfassungsschutzbezogene Unterrichtung der …

  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830

    Die Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im …

  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 10 BV 16.1237

    Voraussetzungen für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

  • VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1743

    Chancengleichheit, Religionsfreiheit, Verfassungsschutz, Bürgerrechtspartei, …

  • VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358

    Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem …

  • FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10

    Versagung der Gemeinnützigkeit eines religiösen Vereins wegen Benennung im …

  • VG Stuttgart, 21.07.2016 - 4 K 3671/15

    Islamismus; Unterlassung der Verbreitung einer Publikation eines Landesamts für …

  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär …

  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in …

  • VG München, 27.11.2019 - M 30 E 19.1368

    Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für …

  • VG Berlin, 29.10.2019 - 1 L 247.19
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 5 B 141/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Unterlassungsanspruch, Sächsische …

  • VG Weimar, 03.12.2014 - 8 K 981/12

    Bezeichnung eines Vereins als "rechtsextremistisch"

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