Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung - Unterlassungsanspruch eines Vereins gegen Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2008 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Die Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 muss vorerst gestrichen werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Die Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 muss vorerst gestrichen werden
- internet-law.de (Kurzinformation)
Schlappe für bayerisches Innenministerium (aida)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung als "linksextremistisch" muss vorerst aus Verfassungsschutzbericht gestrichen werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bezeichnung von a.i.d.a. e.V. als linksextremistisch im Verfassungsschutzbericht 2008 muss vorerst gestrichen werden - Keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Annahme von verfassungsfeindlichen Bestrebungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- aida-archiv.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.10.2012)
A.i.d.a. vollständig rehabilitiert
Verfahrensgang
- VG München, 28.06.2010 - M 22 E 09.3373
- VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 62
- DÖV 2010, 1029
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830
Rn. 20 Die vom Antragsteller angegriffenen Äußerungen im Verfassungsschutzbericht 2008, der kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist, sondern der Abwehr besonderer Gefahren durch eine mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Behörde dient, sind als Grundrechtseingriffe zu bewerten, weil die Bezeichnung des Antragstellers als "linksextremistisch" tatsächlich geeignet ist, sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken, und ihm gegenüber damit eine "mittelbar belastende negative Sanktion" bedeutet (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 BVerfGE 113, 63/77 f.).Dass die Veröffentlichung in den Verfassungsschutzberichten eine grundsätzlich geeignete Vorkehrung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 a.a.O. S. 80).
Art. 15 Satz 1 BayVSG genügt bei diesem Normverständnis den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht angesichts der nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen an eine Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten stellt, während ein möglicher, nicht durch belegbare Tatsachen gestützter "bloßer Verdacht" eben nicht ausreicht (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 a.a.O. S. 76 und 81 ff.; BayVGH vom 16.7.2010 Az. 10 CE 10.1201).
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830
Rn. 18 Grundlage des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs ist, nachdem ein solcher Anspruch weder im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.4.1997, GVBl S. 70 - BayVSG) noch sonst spezialgesetzlich geregelt ist, die hier konkret betroffene Grundrechtsposition des Antragstellers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 BVerwGE 131, 171 RdNr. 13). - BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830
Rn. 19 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf das sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch der Antragsteller als juristische Person bzw. Personenverband im Rahmen seines Aufgabenbereichs berufen kann (…vgl. BVerwG vom 21.5.2008 a.a.O. RdNr. 16), umfasst den Schutz vor staatlichen Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (st. Rspr. des BVerfG; vgl. z.B. Beschluss vom 14.7.2004 NJW 2004, 3619). - VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
Verfassungsschutzbericht 2008: Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. …
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CE 10.1830
Art. 15 Satz 1 BayVSG genügt bei diesem Normverständnis den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht angesichts der nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen an eine Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten stellt, während ein möglicher, nicht durch belegbare Tatsachen gestützter "bloßer Verdacht" eben nicht ausreicht (…vgl. BVerfG vom 24.5.2005 a.a.O. S. 76 und 81 ff.; BayVGH vom 16.7.2010 Az. 10 CE 10.1201).
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2010 (10 CE 10.1830 - juris) lag insofern ein Sonderfall zugrunde, bei dem der dortige Antragsteller in einem Verfassungsschutzbericht in einer tabellarischen Übersicht unter dem Punkt "sonstige Linksextremisten" ohne jegliche weitere Erläuterung aufgelistet war.Denn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage (allein) aus grundrechtlich geschützten Positionen der Klägerin ableiten lässt (stRspr;… vgl. z.B. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16; B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21), steht der Klägerin nicht zu.
Diese Bewertungen setzen das Ansehen der Klägerin in der Öffentlichkeit herab und sind grundsätzlich geeignet, die politische und gesellschaftliche Isolierung (Warnfunktion) der als verfassungsfeindlich bezeichneten Gruppierung zu erreichen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 20; Murswiek, NVwZ 2004, 769/771 f.).
Soweit sich das Verwaltungsgericht für die Annahme einer sich unmittelbar aus Art. 15 Satz 1 BayVSG ergebenden Begründungspflicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2010 (10 CE 10.1830 - juris) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass dieser in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein Sonderfall zugrunde lag, bei dem der dortige Antragsteller in einem Verfassungsschutzbericht in einer tabellarischen Übersicht unter dem Punkt "sonstige Linksextremisten" ohne jegliche weitere Erläuterung aufgelistet war.
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Denn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch, der sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage (allein) aus grundrechtlich geschützten Positionen der Klägerin ableiten lässt (st. Rspr.;… vgl. z. B. BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… BayVGH, B. v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16; B. v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18;… SächsOVG, B. v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21), steht der Klägerin nicht zu.Diese Bewertungen setzen das Ansehen der Klägerin in der Öffentlichkeit herab und sind grundsätzlich geeignet, die politische und gesellschaftliche Isolierung (Warnfunktion) der als verfassungsfeindlich bezeichneten Gruppierung zu erreichen (vgl. BayVGH, B. v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 20; Murswiek, NVwZ 2004, 769/771 f.).
Soweit sich das Verwaltungsgericht für die Annahme einer sich unmittelbar aus Art. 15 Satz 1 BayVSG ergebenden Begründungspflicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2010 (10 CE 10.1830 - juris) bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass dieser in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein Sonderfall zugrunde lag, bei dem der dortige Antragsteller in einem Verfassungsschutzbericht in einer tabellarischen Übersicht unter dem Punkt "sonstige Linksextremisten" ohne jegliche weitere Erläuterung aufgelistet war.
- VG München, 01.07.2024 - M 30 K 22.4912
Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die …
Rn. 23 Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.12.2020 - 20 CE 20.3002 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - NVwZ-RR 2018, 354/355), dass der Klägerin ein sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleitender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (…st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21) in Bezug auf die Beobachtung und deren öffentliche Bekanntgabe durch den Beklagten zusteht, da die Klägerin von der Beobachtung und deren Bekanntgabe betroffen ist.
- VG München, 17.10.2014 - M 22 K 13.2076
Art. 15 BayVSG gilt auch für die verfassungsschutzbezogene Unterrichtung der …
Rn. 22 Die von der Klägerin angegriffenen Äußerungen und Pressemitteilungen, die kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit sind, sondern der Abwehr besonderer Gefahren durch mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Behörde dienen, sind als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der Klägerin in der Öffentlichkeit auszuwirken, und ihr gegenüber damit eine "mittelbar belastende negative Sanktion" erfolgt (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 BVerfGE 113, 63/77 f. - Junge Freiheit (JF); BayVGH vom 23.9.2010 a.a.O.).Für die Unterrichtung der Öffentlichkeit in Verfassungsschutzberichten nach Art. 15 BayVSG hat der BayVGH im Beschluss vom 23.9.2010, Az. 10 CE 10.1830 - a.i.d.a. Eilverfahren, ausgeführt, dass entsprechend der Funktion von Verfassungsschutzberichten, als hinreichende Informationsgrundlage für den Bürger bei seiner eigenständigen Entscheidungsbildung zu dienen, aber auch schon aufgrund des Wortlauts des Art. 15 Satz 1 BayVSG "ein negatives Werturteil über die Einstufung einer Gruppierung als extremistisch und verfassungsfeindlich im Verfassungsschutzbericht nicht auf Art. 15 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 BayVSG gestützt werden (könne), wenn die Öffentlichkeit in dem Bericht nicht auch über tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG unterrichtet wird" (so amtlicher Leitsatz des Beschlusses vom 23.9.2010 aaO., Unterstreichung nur hier).
Die nachträgliche Vorlage belegbarer Erkenntnisse im Verwaltungsstreitverfahren vermöge dieser Anforderung nicht gerecht zu werden, da nicht sichergestellt sei, dass in einem Gerichtsverfahren vorgetragene tatsächliche Anhaltspunkte der Öffentlichkeit in gleicher Weise zugänglich werden wie der Verfassungsschutzbericht selbst (BayVGH v. 23.9.2010 aaO.).
Dieser formelle Mangel kann durch das vom Beklagten nunmehr im Verfahren vorgelegte tatsächliche Material nicht geheilt werden (siehe BayVGH v. 23.9.2010 aaO.).
- VG München, 02.10.2014 - M 22 K 11.2221
Verfassungsschutzberichte Bayern 2010, 2011, 2012 und 2013; Vereinigung ......; …
Rn. 29 Die von der Klägerin angegriffene Nennung in den streitgegenständlichen Verfassungsschutzberichten, die kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit sind, sondern der Abwehr besonderer Gefahren durch eine mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Behörde dienen, ist als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der Klägerin in der Öffentlichkeit auszuwirken, und ihr gegenüber damit eine "mittelbar belastende negative Sanktion" erfolgt (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 BVerfGE 113, 63/77 f. - Junge Freiheit (JF); BayVGH vom 23.9.2010 a.a.O.).In Ergänzung hierzu hat der BayVGH zum Merkmal der "tatsächlichen Anhaltspunkte" in Art. 15 Satz 1 BayVSG in einem späteren Beschluss vom 23.9.2010, Az. 10 CE 10.1830 - a.i.d.a. Eilverfahren, bestimmte formelle Anforderungen an das Merkmal der "tatsächlichen Anhaltspunkte" gestellt.
Entsprechend der Funktion von Verfassungsschutzberichten, als hinreichende Informationsgrundlage für den Bürger bei seiner eigenständigen Entscheidungsbildung zu dienen, aber auch schon aufgrund des Wortlauts des Art. 15 Satz 1 BayVSG könne "ein negatives Werturteil über die Einstufung einer Gruppierung als extremistisch und verfassungsfeindlich im Verfassungsschutzbericht nicht auf Art. 15 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 BayVSG gestützt werden, wenn die Öffentlichkeit in dem Bericht nicht auch über tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 BayVSG unterrichtet wird" (so amtlicher Leitsatz des Beschlusses vom 23.9.2010 aaO., Unterstreichung nur hier).
Die nachträgliche Vorlage belegbarer Erkenntnisse im Verwaltungsstreitverfahren vermöge dieser Anforderung nicht gerecht zu werden, da nicht sichergestellt sei, dass in einem Gerichtsverfahren vorgetragene tatsächliche Anhaltspunkte der Öffentlichkeit in gleicher Weise zugänglich werden wie der Verfassungsschutzbericht selbst (BayVGH v. 23.9.2010 aaO.).
- VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913
AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische …
Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen (…vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 A 6/13 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.12.2020 - 20 CE 20.3002 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - NVwZ-RR 2018, 354/355;… Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 123 VwGO Rn. 107), dass der Antragstellerin ein sich in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Rechtsgrundlage aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleitender öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (…st.Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16;… SächsOVG, B.v. 6.7.2012 - 5 B 172/12 - juris Rn. 21) in Bezug auf die Beobachtung durch den Antragsgegner und deren öffentliche Bekanntgabe sowie ein Anspruch auf Löschung der Pressemitteilung und auf Richtigstellung zusteht, da die Antragstellerin von der Beobachtung und der Bekanntgabe betroffen wird. - VG München, 28.10.2011 - M 22 E 11.3568
Vorläufiger Rechtsschutz
Dieser hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts München mit Beschluss vom 23. September 2010 (Az. 10 CE 10.1830) auf und verpflichtete die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den Verfassungsschutzbericht 2008 an Dritte nur mit folgenden Streichungen bzw. Schwärzungen herauszugeben sowie im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten: - Seite 205 letzter Absatz, 2. Zeile: das Wort "linksextremistischen", - Seite 209 Nr. 3: vollständig.Art. 15 Satz 1 BayVSG verlange entgegen der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2010 (Az. 10 CE 10.1830) nicht, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht nur vorlägen, sondern auch im Verfassungsschutzbericht selbst mitgeteilt würden.
Rn. 44 a) Da der vom Antragsteller vorliegend geltend gemachte Anspruch weder im Bayerischen Verfassungsschutzgesetz noch sonst spezialgesetzlich geregelt ist, kann sich ein solcher nur aus der konkret betroffenen Grundrechtsposition des Antragstellers, hier jedenfalls Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, ergeben (vgl. BVerwG vom 21.5.2008 BVerwGE 131, 171 RdNr. 13; BayVGH vom 23.9.2010 Az. 10 CE 10.1830).
Rn. 45 Die vom Antragsteller angegriffene Nennung im Verfassungsschutzbericht 2010, der kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist, sondern der Abwehr besonderer Gefahren durch eine mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Behörde dient, ist als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie geeignet ist, sich abträglich auf das Bild des Antragstellers in der Öffentlichkeit auszuwirken, und ihm gegenüber damit eine "mittelbar belastende negative Sanktion" bedeutet (vgl. BVerfG vom 24.5.2005 BVerfGE 113, 63/77 f.; BayVGH vom 23.9.2010 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 23.9.2010 a.a.O.) setzt die Befugnisnorm schon ihrem Wortlaut nach voraus, dass die tatsächlichen Anhaltspunkte nicht nur vorhanden sind, sondern auch mitgeteilt werden; eine Rechtfertigung ist also zunächst in formeller Hinsicht nur möglich, wenn die tatsächlichen Anhaltspunkte, auf die sich die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde stützt, auch im Verfassungsschutzbericht selbst genannt werden.
- VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 236/18
Rechtmäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die den Kläger …
In Ermangelung einer spezialgesetzlichen Grundlage leitet sich der von dem Kläger geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus seiner hier konkret betroffenen Grundrechtsposition aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ab (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07 -, BVerwGE 131, 171-186; VGH München, B. v. 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 -, juris).Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf das sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch der Kläger als juristische Person berufen kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07 -, BVerwGE 131, 171-186; VGH München, B. v. 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 -, juris), umfasst den Schutz vor staatlichen Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken.
Unmittelbarer Ausfluss dieses verfassungsrechtlichen Schutzanspruchs gegenüber (unzulässigen) Grundrechtseingriffen durch eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht ist ein entsprechender Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch (VGH München, B. v. 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 -, juris).
Die vom Kläger angegriffene Formulierung im Verfassungsschutzbericht, der kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit ist, sondern der Abwehr besonderer Gefahren durch eine mit besonderen Befugnissen ausgestattete Behörde dient, ist als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil die Einordnung des Klägers zur "gewaltorientierten linksextremistischen Szene" tatsächlich geeignet ist, sich abträglich auf das Bild des Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken und ihm gegenüber damit eine "mittelbar belastende negative Sanktion" bedeutet (vgl. BVerfG, B. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63-88;… BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 6 C 13/07 -, BVerwGE 131, 171-186; VGH München, B. v. 23.09.2010 - 10 CE 10.1830 -, juris).
- VG München, 27.07.2017 - M 22 E 17.1861
Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz aufgrund von …
Die Voraussetzungen des geltend gemachten und mit der Hauptsacheklage verfolgten öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs, der mangels spezialgesetzlicher Regelungen allein aus grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abzuleiten ist (…vgl. z.B. BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 13;… U.v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 - juris Rn. 22;… BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 10 CE 10.1201 - juris Rn. 16; B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 18), liegen nach Auffassung der Kammer nicht vor. - VGH Bayern, 06.07.2017 - 10 BV 16.1237
Voraussetzungen für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht
Gegen sie sprächen vor allem die Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die zum Begriff des "Verdachts solcher Bestrebungen" in § 3 Abs. 1 VSG NRW gemachten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, die auf die bayerische Rechtslage uneingeschränkt übertragbar seien, wovon wohl auch der Senat in früherer Rechtsprechung (B.v. 23.9.2010 - 10 CE 10.1830 - juris Rn. 24) ausgegangen sei. - VG München, 04.03.2015 - M 7 E 14.4965
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Bürgerbegehren
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2013 - 2 M 110/13
Einstufung einer Organisation als verfassungsfeindlich in einem …
- VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 15.795
Unkenntlichmachung der Eintragungen in den Verfassungsschutzberichten
- VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.4964
Kein Anspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens gegen Europäisches Zentrum für …
- VG Schwerin, 03.04.2013 - 1 B 843/12
Feine Sahne Fischfilet
- VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20
Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als …
- VG München, 19.04.2018 - M 30 K 16.3007
Erwähnung einer Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht
- VG München, 14.01.2016 - M 22 K 14.969
Verfassungsschutzrecht; Verfassungsschutzbericht 2012
- VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1663
... e.V. (...)
- VG München, 27.11.2019 - M 30 E 19.1368
Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für …
- VG München, 31.07.2023 - M 30 E 22.5140
Antrag auf einstweiligen Widerruf der Weitergabe einer behördlichen Warnung …
- VG München, 07.02.2014 - M 7 E 14.383
Einstweilige Anordnung; amtliche Verbreitung von Informationsmaterial; …
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