Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 61 Abs. 2, § 80 AsylG, § 4 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3, § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, § 32 BeschV
Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Verhältnis zur Beschäftigungserlaubnis | Streitigkeit nach dem AsylG; Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers; Duldung zur Berufsausbildung - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 61 Abs. 2, § 80 AsylG, § 4 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3, § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, § 32 BeschV
Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Verhältnis zur Beschäftigungserlaubnis | Streitigkeit nach dem AsylG; Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers; Duldung zur Berufsausbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die Berufsausbildung eines Asylbewerbers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für die Berufsausbildung eines Asylbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 61 Abs. 2, § 80 AsylG, § 4 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3, § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG, § 32 BeschV
Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Verhältnis zur Beschäftigungserlaubnis | Streitigkeit nach dem AsylG; Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers; Duldung zur Berufsausbildung
Verfahrensgang
- VG München, 26.10.2016 - M 4 E 16.4408
- VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 3 S 73.16
Statthaftigkeit der Beschwerde bei Streitigkeiten um Erlaubnis zur Ausübung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342
Rn. 2 Bezüglich der auf § 61 Abs. 2 AsylG beruhenden Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist die Beschwerde - entgegen der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrungdurch das Verwaltungsgericht - unzulässig, da es sich um eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz im Sinn des § 80 AsylG handelt (BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CE 15.2038, 10 C 15.2039 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.9.2016 - OVG 3 S. 73.16, OVG 3 M 95.16 - juris). - VGH Bayern, 09.03.2016 - 10 C 16.324
Beschwerde ausgeschlossen nach § 80 AsylG
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342
Rn. 2 Bezüglich der auf § 61 Abs. 2 AsylG beruhenden Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist die Beschwerde - entgegen der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrungdurch das Verwaltungsgericht - unzulässig, da es sich um eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz im Sinn des § 80 AsylG handelt (BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CE 15.2038, 10 C 15.2039 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.9.2016 - OVG 3 S. 73.16, OVG 3 M 95.16 - juris). - VGH Bayern, 21.12.2015 - 10 CE 15.2038
Rechtsmittelbelehrung, Gerichtskosten, Statthaftigkeit, Ausländerrecht, VGH …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342
Rn. 2 Bezüglich der auf § 61 Abs. 2 AsylG beruhenden Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist die Beschwerde - entgegen der unzutreffenden Rechtsmittelbelehrungdurch das Verwaltungsgericht - unzulässig, da es sich um eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz im Sinn des § 80 AsylG handelt (BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 10 C 16.324 - juris; BayVGH, B.v. 21.12.2015 - 10 CE 15.2038, 10 C 15.2039 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.9.2016 - OVG 3 S. 73.16, OVG 3 M 95.16 - juris).
- VGH Hessen, 21.04.2017 - 3 B 826/17
Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis
Denn diese setzt die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 32 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung -BeschV- voraus (OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.12.2016 - 8 ME 184/16 -, Rn. 6, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.01.2017 - 10 CE 16.2342 -, Rn. 1 m.w.N., juris). - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 12 S 1275/24
Vorläufige Genehmigung der Beschäftigung während des Asylfolgeverfahrens
Rn. 15 Nichts anderes gilt, wenn der Eilrechtsschutzantrag - wie hier - gegen den Rechtsträger der für die Abschiebung zuständigen Behörde (dem gemäß § 8 AAZuVO landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe) gerichtet ist und das geltend gemachte Begehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis - wie vorliegend, s.u. - seine Anspruchsgrundlage im Aufenthaltsgesetz findet (offengelassen von OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27.08.2024 - 18 B 626/24 -, juris Rn. 86; anders bezüglich einer auf § 61 Abs. 2 AsylG beruhenden Ablehnung der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.01.2017 - 10 CE 16.2342 -, juris Rn. 2 zu § 80 AsylG a.F.). - VG Saarlouis, 18.05.2017 - 6 L 153/17
Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; syrischer Asylbewerber
Nach Auffassung der Kammer ist es in diesem Zusammenhang nicht darüber hinaus erforderlich, dass dem Auszubildenden die Aufnahme der Ausbildung - gewissermaßen als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG - durch eine gesonderte und selbständige, im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Beschäftigungserlaubnis ausdrücklich gestattet wird (so aber etwa OVG Lüneburg…, Beschluss vom 09.12.2016, 8 ME 184/16, juris, Rz. 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.01.2017, 10 CE 16.2342, juris, Rz. 7, …und Beschluss vom 15.12.2016, 19 CE 16.2025, juris, Rz. 14 f.; VG Freiburg…, Beschluss vom 11.10.2016, 4 K 3553/16, juris, Rz. 6).Zwar dürfen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit - hierzu zählt nach § 2 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 7 Abs. 2 SGB IV auch eine betriebliche Berufsausbildung - nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1 AufenthG) dazu berechtigt (vgl. insoweit auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.01.2017, 10 CE 16.2342, juris, Rz. 6).
- VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54
Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen …
Rn. 16 Die Bestimmungen über die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. Aufwendig ersetzen nicht die Beschäftigungserlaubnis; erst wenn im Rahmen einer Ermessensentscheidung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 3 Aufwendig i.A. § 32 Abs. 1 Satz 1 BeschV eine Beschäftigungserlaubnis erteilt ist, kann eine Ausbildung in rechtmäßiger Weise aufgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 19 CE 17.1079 - B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris Rn. 1 m.w.N.;… VGH BW, B.v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 - juris Rn. 14;… OVG Nds, B.v. 9.12.2016 - 8 ME 184/16 - juris Rn. 6). - VG Würzburg, 22.08.2017 - W 1 E 17.33120
Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung im laufenden Asylverfahren eines …
Aus § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG ergibt sich kein gebundener Rechtsanspruch auf eine qualifizierte Berufsausbildung bereits während eines Asylverfahrens (vgl. VG München, B.v. 26.10.2016 - M 4 E 16.4408, bestätigt durch BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - jeweils in juris).Dem steht auch hier nicht die Vorschrift des § 60a AufenthG entgegen, da diese - wie bereits ausgeführt - im vorliegend zu beurteilenden Verfahrensstadium eines laufenden Asylverfahrens nicht zu berücksichtigen ist (so auch VG München, B.v. 26.10.2016 - M 4 E 16.4408; bestätigt durch BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342; beide juris).
- VG Würzburg, 24.07.2017 - W 1 E 17.32820
Kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis mangels …
Aus § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine qualifizierte Berufsausbildung bereits während eines Asylverfahrens (vgl. VG München, B.v. 26.10.2016 - M 4 E 16.4408, bestätigt durch BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - jeweils in juris).Dem steht auch hier nicht die Vorschrift des § 60a AufenthG entgegen, da diese - wie bereits ausgeführt - im vorliegend zu beurteilenden Verfahrensstadium eines laufenden Asylverfahrens nicht zu berücksichtigen ist (so auch VG München, B.v. 26.10.2016 - M 4 E 16.4408; bestätigt durch BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342; beide juris).
- VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen …
Etwaige Fernziele wie die Verhinderung einer (weiteren) Verfestigung des Aufenthalts nach § 60a Abs. 2 Satz 4 und 5 AufenthG (sog. 3+2-Regelung) sind bei der Entscheidung über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ("Parallelverfahren", vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris) außer Betracht zu lassen - und verbieten sich nach Ansicht des Gerichts jedenfalls in Fällen wie dem Vorliegenden bereits deshalb, weil gerade die von der Ausländerbehörde erlaubte Einstiegsqualifizierung (Bl. 103 und 114 d. BA) den "Grundstein" für eine derartige Verfestigung gelegt hat. - OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17
Vorläufige Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zum Zweck der …
Rn. 11 c) Auch wenn die zitierte Entscheidung die Begründung der Ablehnung einer Beschäftigungserlaubnis mit einer fehlenden "Bleibeperspektive" in Frage stellt, kann in diesem Verfahren offen bleiben, ob sich der beschließende Senat dieser Rechtsprechung anschließt (andere Auffassung wohl VGH München, Beschl. v. 25.1.2017, 10 CE 16.2342, juris Rn. 7: "§ 60a Abs. 2 Satz 4 gewährt keinen Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis, sondern setzt eine solche voraus";… in diesem Sinne auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2016, 8 ME 184/16, juris Rn. 6). - VG München, 23.11.2022 - M 10 K 19.2794
Versagung einer Beschäftigungserlaubnis - Fortsetzungsfeststellungsklage
Rn. 18 1. Das Gericht entscheidet gem. § 76 Abs. 1 AsylG durch den Einzelrichter (vgl. zur Einordnung eines Antrags auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis als eine Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz: BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris Rn. 2 m.w.N.) und ohne mündliche Verhandlung, da die Beteiligten hierauf übereinstimmend verzichtet haben (§ 101 Abs. 2 VwGO).Gerichtskosten werden nach § 83b AsylG nicht erhoben, da es sich um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598
Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
Rn. 8 Es trifft zwar zu, dass gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 32 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BeschV ein Ausländer für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - darunter fällt auch eine Berufsausbildung - eine ausdrückliche Erlaubnis der Ausländerbehörde benötigt, die grundsätzlich im Ermessen der Behörde steht (…BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 10;… NdsOVG, B.v. 30.8.2018 - 13 ME 298/18 - juris Rn. 5) und dass eine Ausbildungsduldung nur erteilt werden kann, wenn (auch) eine Beschäftigungserlaubnis vorliegt oder erteilt wird (BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris Rn. 7 f.). - VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CE 17.1079
Ausbildungsduldung; zum zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen der …
- VG Würzburg, 04.02.2020 - W 10 K 18.31208
Unzulässige Klage wegen fehlendem Feststellungsinteresse
- VG München, 01.07.2020 - M 4 K 18.2329
Unzulässige u. unbegründete Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der …
- VG Würzburg, 29.01.2020 - W 10 K 19.30008
Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei Rechtsstreit über …
- VG Bayreuth, 10.08.2017 - B 6 E 17.32713
Kein Anspruch auf qualifizierte Berufsausbildung eines Asylbewerbers wegen …
- VG Würzburg, 26.07.2018 - W 7 E 18.824
Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Rahmen einer …
- VG Schleswig, 02.07.2018 - 11 B 77/18
Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht
- VG Würzburg, 05.04.2017 - W 5 E 17.31437
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Fehlens eines …
- VG München, 17.08.2021 - M 10 E 21.4197
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen einer …
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