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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,4798
VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384 (https://dejure.org/2024,4798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2024 - 10 CE 24.384 (https://dejure.org/2024,4798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2024 - 10 CE 24.384 (https://dejure.org/2024,4798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 6; EMRK Art. 8; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG 60a Abs. 2 S. 1
    Keine Aussetzung der Abschiebung der Abschiebung aus familiären Gründen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK, § 1684 Abs. 1 BGB
    Ausländerrecht: Zu den Schutzwirkungen des Art. 6 GG für die Kontaktanbahnung eines ausländischen Vaters zu seinem deutschen Kind | Kontaktanbahnung zum deutschen Kind; Alleinige elterliche Sorge der Mutter; Umgangsrecht des ausländischen Vaters; Schutzwirkungen des Art. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 2 ; GG Art. 6 ; EMRK Art. 8
    Beschwerde eines pakistanischen Staatsangehörigen in einem asylrechtlichen Verfahren gegen seine Abschiebung; Behauptung seiner Vatereigenschaft

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aussetzung der Abschiebung aufgrund einer Vater-Kind-Beziehung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 8 EMRK, § 1684 Abs. 1 BGB
    Ausländerrecht: Zu den Schutzwirkungen des Art. 6 GG für die Kontaktanbahnung eines ausländischen Vaters zu seinem deutschen Kind | Kontaktanbahnung zum deutschen Kind; Alleinige elterliche Sorge der Mutter; Umgangsrecht des ausländischen Vaters; Schutzwirkungen des Art. ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 10 B 13.1318

    Zurückgewiesene Berufung in ausländerrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Rn. 9 Zwar kann auch grundsätzlich für die Dauer der Durchsetzung eines Umgangsrechts vor den Familiengerichten und der Kontaktanbahnung dem ausländischen Vater eines deutschen Kindes zur effektiven Wahrung seiner Rechte aus Art. 8 EMRK eine Duldung erteilt werden (BayVGH, U.v. 6.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 40;… OVG Magdeburg, B.v. 7.12.2018 - 2 M 127/18 - juris Rn. 6 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann einem Ausländer auch zur Durchsetzung seines Umgangsrechts bis zum rechtskräftigen Abschluss eines familiengerichtlichen Verfahrens ein Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK zustehen (vgl. BayVGH, U.v. 26.09.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 40).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2018 - 2 M 127/18

    Abschiebung während eines umgangsrechtlichen Verfahrens; Duldungsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Rn. 9 Zwar kann auch grundsätzlich für die Dauer der Durchsetzung eines Umgangsrechts vor den Familiengerichten und der Kontaktanbahnung dem ausländischen Vater eines deutschen Kindes zur effektiven Wahrung seiner Rechte aus Art. 8 EMRK eine Duldung erteilt werden (…BayVGH, U.v. 6.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 40; OVG Magdeburg, B.v. 7.12.2018 - 2 M 127/18 - juris Rn. 6 ff.).

    Hierzu hat der Betroffene darzulegen, bis wann eine familiäre Lebensgemeinschaft bestanden habe und wieso sie unterbrochen worden sei bzw. aus welchen Gründen sie bisher nicht bestanden habe, weshalb sie gerade jetzt angesichts einer drohenden Abschiebung (wieder) hergestellt werden solle und woraus sich ein tragfähiger Ansatz für den Aufbau einer gelebten Vater-Kind-Beziehung ergeben solle (OVG Magdeburg, B.v. 7.12.2018 - 2 M 127/18 - juris Rn. 6 ff.).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Rn. 15 3. Auch eine - lediglich ausnahmsweise mögliche (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30;… BayVGH, B.v. 12.9.2022 - 10 CE 22.1925 - juris Rn. 4;… B.v. 6.12.2021 - 10 CE 21.2930 - juris Rn. 3 jew. m.w.N.) - Verfahrensduldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG kommt nicht in Betracht.
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, jedoch verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 und 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 22.1.2021 - 10 CE 20.3127 - Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Diese setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (…BayVGH, B.v. 14.2.2023 - 10 C 22.2379 - juris Rn. 3;… B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378, 10 C 22.2379 - juris Rn. 28;… VGH BW, B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15; B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Diese setzt voraus, dass die Aussetzung der Abschiebung geboten ist, weil zweifelsfrei ein (Rechts-)Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels besteht beziehungsweise - wenn der Ausländerbehörde in Bezug auf die Titelerteilung Ermessen eröffnet ist - keine tragfähigen Ermessensgesichtspunkte ersichtlich sind, die eine Ablehnung rechtfertigen könnten (…BayVGH, B.v. 14.2.2023 - 10 C 22.2379 - juris Rn. 3;… B.v. 1.12.2022 - 10 CE 22.2378, 10 C 22.2379 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 22.10.2020 - VGH 11 S 1812/20 - juris Rn. 15;… B.v. 2.3.2021 - VGH 11 S 120/21 - juris Rn. 16 jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 19 CE 21.2437

    Anforderungen an ärztliche Atteste zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Zum anderen muss eine Abschiebung auch dann unterbleiben, wenn sie - außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bedeutet; dies ist der Fall, wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass unmittelbar durch die Abschiebung als solche (unabhängig vom Zielstaat) sich der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne; vgl. zum ganzen zuletzt etwa BayVGH, B.v. 20.1.2022 - 19 CE 21.2437 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 28.11.2022 - 10 CE 22.2250, 10 C 22.2252 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Soweit der Antragsteller geltend macht, dass nach dem Behandlungs- und Vollzugsplan vom 5. Januar 2024 des S.-Klinikums bei Abschluss der Behandlung keine weiteren Straftaten zu befürchten seien und dass das Verwaltungsgericht nicht die positive Entwicklung und die damit verbundene positive Sozialprognose berücksichtigt habe, weist der Antragsgegner zu Recht darauf hin, dass bei Straftaten, die durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (…stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 - juris Rn. 7;… U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - 12 S 25.16

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung; Abschiebungshindernis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Vielmehr greifen die Schutzwirkungen mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht schon dann, wenn der Umgang des ausländischen Elternteils mit seinem Kind zur Verwirklichung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht (§ 1684 Abs. 1 BGB) in der Aufbauphase erst angebahnt wird (vgl. OVG BBg, B.v. 20.10.2016 - OVG 12 S 25.16 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384
    Soweit der Antragsteller geltend macht, dass nach dem Behandlungs- und Vollzugsplan vom 5. Januar 2024 des S.-Klinikums bei Abschluss der Behandlung keine weiteren Straftaten zu befürchten seien und dass das Verwaltungsgericht nicht die positive Entwicklung und die damit verbundene positive Sozialprognose berücksichtigt habe, weist der Antragsgegner zu Recht darauf hin, dass bei Straftaten, die durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 - juris Rn. 7;… U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73;… U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 12.09.2022 - 10 CE 22.1925

    Kein ein Anspruch auf Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet …

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 10 CE 22.2378

    Unbegründete Beschwerde gegen Versagung einer Duldung

  • VGH Bayern, 28.11.2022 - 10 CE 22.2250

    Abschiebungshindernis bzgl. Pakistan nicht glaubhaft gemacht

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2026 - 12 S 1777/26
    Rn. 11 aa) Auch wenn bei einem nicht bestehenden oder nicht gefestigten Umgang die Schutzwirkungen von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG sowie Art. 8 EMRK sowie Art. 7 GRCh zu einem Duldungsanspruch für die Durchführung eines bereits eingeleiteten familiengerichtlichen Verfahrens führen können (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.03.2024 - 10 CE 24.384 -, juris Rn. 9), kommt dem Antragsteller ein solcher Anspruch für das von ihm eingeleitete familiengerichtliche Verfahren nicht zu.
  • VG München, 20.11.2025 - M 27 K 24.2791

    Ausländerrecht, Ausweisung aufgrund Straftaten, Zahlreiche Verurteilungen, …

    Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, jedoch verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des den (weiteren) Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 10 CE 24.384 - juris Rn. 7).

    Hierzu hat der Betroffene darzulegen, bis wann eine familiäre Lebensgemeinschaft bestanden habe und wieso sie unterbrochen worden sei bzw. aus welchen Gründen sie bisher nicht bestanden habe, weshalb sie gerade jetzt angesichts einer drohenden Abschiebung wiederhergestellt werden solle und woraus sich ein tragfähiger Ansatz für den Aufbau einer gelebten Vater-Kind-Beziehung ergeben solle (BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 10 CE 24.384 - juris Rn. 9 f).

  • VG Düsseldorf, 04.03.2025 - 24 L 2703/24
    Rn. 17 Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 26. September 2024- 10 ZB 24.734 -, Rn. 10 f., juris, und vom 5. März 2024- 10 CE 24.384 -, Rn. 9 ff., juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 12. März 2024 - 17 B 212/24 - S. 2 f., n.v., und vom 31. Juli 2006 - 19 E 1356/05 -, Rn. 5 ff., juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 2 M 127/18 -, juris,Rn. 7 ff.; jeweils m.w.N.

    Rn. 31 Vgl. hierzu: Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. März 2024 - 10 CE 24.384 -, Rn. 9 - 11, juris.

  • VGH Bayern, 26.09.2024 - 10 ZB 24.734

    Türkischer Staatsangehöriger, Vater-Kind-Beziehung, Ordnungsgemäße Beschäftigung …

    Vor diesem Hintergrund ist es jedoch grundsätzlich ausreichend, dem Ausländer zur Durchsetzung seines Umgangsrechts bis zum rechtskräftigen Abschluss eines familiengerichtlichen Verfahrens eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK zu erteilen (BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 10 CE 24.384 - juris Rn. 9;… U.v. 6.9.2016 - 10 B 13.1318 - juris Rn. 40;… OVG LSA, B.v. 7.12.2018 - 2 M 127/18 - juris Rn. 6 ff.).
  • VG München, 15.05.2025 - M 27 K 24.5168

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung wegen Sexualdelikten

    Gleichwohl ist die Ausländerbehörde verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 10 CE 24.384 - juris Rn. 7).
  • VG München, 12.12.2024 - M 27 K 23.2238

    Ausweisung, Afghanischer Staatsangehöriger, Erhebliche Straffälligkeit, …

    Gleichwohl ist die Ausländerbehörde verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2024 - 10 CE 24.384 - juris Rn. 7).
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