Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.09.2010 - 10 CS 10.1224 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rücknahme des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Ehescheidung; Sicherung des Lebensunterhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2010 - 10 CS 10.1224
Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt (vgl. BVerwG vom 30.4.2009 InfAuslR 2009, 333).
- VGH Bayern, 17.06.2013 - 10 C 13.881
Mehrfache Verlängerung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Sicherung des …
Bei allen weiteren Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht muss grundsätzlich die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vorliegen (BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 10 CS 10.1224 - juris Rn. 14;… NdsOVG, B.v. 18.3.2010 - 8 ME 24/10 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VG München, 01.03.2011 - M 4 K 09.5758
Ausländerrecht; Kosovo; nachträgliche Befristung Aufenthaltserlaubnis; keine …
Ein Ausnahmefall ist nur gegeben, wenn besondere, bedeutsame atypische Umstände vorliegen oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 des Grundgesetzes -GG- oder Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention -EMRK- geboten ist (vgl. BayVGH vom 20.9.2010 - 10 CS 10.1224, juris). - VGH Bayern, 03.07.2013 - 10 ZB 11.1058
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt nicht gesichert
Bei allen weiteren Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht nach Ablauf des ersten Jahres muss grundsätzlich die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG vorliegen (BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 10 CS 10.1224 - juris Rn. 14;… NdsOVG, B.v. 18.3.2010 - 8 ME 24/10 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VG München, 07.06.2011 - M 4 K 11.1223
Ausländerrecht; Kein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; …
Ein Ausnahmefall ist nur gegeben, wenn besondere, bedeutsame atypische Umstände vorliegen oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 des Grundgesetzes -GG- oder Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention -EMRK- geboten ist (vgl. BayVGH vom 20.9.2010 - 10 CS 10.1224, juris; GK-AufenthG, Stand: November 2006, § 5 AufenthG RdNr. 23ff.). - VG Ansbach, 10.04.2014 - AN 5 K 14.00287
Kein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Lebensunterhalt …
Rn. 21 Ein das Abweichen von dieser Regelerteilungsvoraussetzung rechtfertigender Ausnahmefall ist nur gegeben, wenn besondere, bedeutsame atypische Umstände vorliegen oder die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 10 CS 10.1224 - juris).
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