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| VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CS 10.1662 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Familiennachzug zur pflegebedürftigen Mutter; Sicherung des Lebensunterhalts; Durchführung des Visumverfahrens nicht unzumutbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88
Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption
Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2010 - 10 CS 10.1662
Das Wesen der Familie als Beistandsgemeinschaft, wie sie durch Art. 6 GG geschützt ist, wird nämlich auch durch die persönliche und direkte Lebenshilfe der Angehörigen geprägt (BVerfG vom 14.12.1989 FamRZ 1990, 363).
- OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 11 ME 72/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an sonstige Familienangehörigen eines …
Allerdings ist ein derartiger Nachzug nur zulässig, wenn neben den speziellen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG auch die allgemeinen Erfordernisse des § 5 AufenthG erfüllt sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67; Bay.VGH, Beschl. v. 23.9.2010 - 10 CS 10.1662 -, juris;… Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 36 AufenthG Rn. 11;… Hailbronner, AuslR, § 36 AufenthG Rn. 9). - VGH Bayern, 06.02.2012 - 19 CS 11.2613
Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhaltes, Nachzug, Elternteil, …
Darüber hinaus wäre nach den Stellenbeschreibungen die Beschäftigung auf ca. sechs bzw. fünf Monate befristet gewesen, so dass auch - prognostisch gesehen - nicht von einer (dauerhaften) Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BayVGH vom 23.9.2010 - 10 CS 10.1662 ; BVerwG vom 16.11.2010 - 1 C 211/09 RdNr. 15 ). - VG München, 05.07.2012 - M 12 K 12.2136
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; dreijährige Ehebestandszeit; …
Rn. 41 Der Lebensunterhalt des Ausländers muss nicht nur zu Beginn des Aufenthalts gesichert sein, sondern es bedarf vielmehr einer positiven Prognose, d.h. einer Einschätzung, ob der Ausländer auch in Zukunft den Lebensunterhalt auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten erbringen kann (vgl. BayVGH v. 23.9.2010 Az.: 10 CS 10.1662 ). - VGH Bayern, 05.10.2010 - 10 CS 10.1324
Familiennachzug zu ausländischem Ehemann; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Rn. 5 Der Lebensunterhalt des Ausländers muss nicht nur zu Beginn des Aufenthalts gesichert sein, sondern es bedarf vielmehr einer positiven Prognose, dass sein Lebensunterhalt in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG genannten gesichert ist (std. Rspr.; vgl. zuletzt BayVGH vom 23.9.2010 Az. 10 CS 10.1662 RdNr. 12). - VG München, 25.01.2011 - M 25 S 10.3949
Unzulässigkeit eines Antrags nach § 80 V VwGO gegen Ausweisung
Nach Nr. 2.3.3 VwV AufenthG ist überdies eine Prognoseentscheidung anzustellen, ob der Lebensunterhalt auf Dauer selbst gesichert werden kann (so auch zuletzt BayVGH v. 23.9.2010, 10 CS 10.1662 [juris] RdNr. 12; ständ. Rspr.; zu § 2 Abs. 3 AufenthG vgl. ferner BVerwG v. 26.8.2008, 1 C 32/07 [juris] RdNr. 19 ff. und v. 7.4.2009, 1 C 17/08 [juris], RdNr. 29).
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