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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16431
VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506 (https://dejure.org/2022,16431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.06.2022 - 10 CS 22.1506 (https://dejure.org/2022,16431)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2022 - 10 CS 22.1506 (https://dejure.org/2022,16431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 8; BayVersG Art. 15 Abs. 1
    Versammlungsrechtliche Beschränkungen vor dem Veranstaltungsort des G7-Gipfels 2022

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, Art. 8 GG, Art. 15 Abs. 1 BayVersG
    Versammlungsrecht: "Delegation" von 50 Teilnehmern eines Sternmarsches als Versammlung innerhalb des Sicherheitsbereichs für den G7-Gipfel 2022 | G7-Gipfel 2022; Versammlung innerhalb des "Sicherheitsbereichs 1"; Stationäre Kundgebung von 50 Teilnehmern ("Delegation"); ...

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, Art. 8 GG, Art. 15 Abs. 1 BayVersG
    Versammlungsrecht: "Delegation" von 50 Teilnehmern eines Sternmarsches als Versammlung innerhalb des Sicherheitsbereichs für den G7-Gipfel 2022 | G7-Gipfel 2022; Versammlung innerhalb des "Sicherheitsbereichs 1"; Stationäre Kundgebung von 50 Teilnehmern ("Delegation"); ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rn. 26 Denn dieser Begründungsansatz des Verwaltungsgerichts trägt der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über die Durchführung der Versammlung, also insbesondere über Zeitpunkt und Ort sowie die Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkungen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 23;… BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16;… BayVGH, zuletzt B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 17;… U.v. 8.3.2022 - 10 B 21.1694 - juris Rn. 56), nicht hinreichend Rechnung.

    Schützt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch die Absicht bzw. das Interesse des Veranstalters, gerade durch eine möglichst große Nähe zu dem symbolhaltigen Ort, hier des G7-Gipfels auf Schloss Elmau, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen (vgl. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 23 m.w.N.), ist bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer räumlichen bzw. örtlichen Beschränkung dieser Versammlung verfassungsrechtlich davon auszugehen und verbietet sich systematisch die (wohl) die Situation einer Verpflichtungsklage unterstellende (…s. dazu auch BA S. 6 Rn. 14) Frage, ob Art. 8 Abs. 1 GG einen (Rechts-) Anspruch auf eine bestimmte Art der Durchführung einer Kundgebung bzw. eine bestimmte Aufstellfläche (innerhalb des Sicherheitsbereichs) begründet.

    Insofern gebietet es insbesondere die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, geeignete und verhältnismäßige Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gäste und anderer betroffener Personen zu treffen (BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - BVerfGK 11, 298 - juris Rn. 29).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rn. 26 Denn dieser Begründungsansatz des Verwaltungsgerichts trägt der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über die Durchführung der Versammlung, also insbesondere über Zeitpunkt und Ort sowie die Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkungen (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 23; BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16;… BayVGH, zuletzt B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 17;… U.v. 8.3.2022 - 10 B 21.1694 - juris Rn. 56), nicht hinreichend Rechnung.

    Ihre Fernhaltung aus diesem Bereich stellt damit kein Vorgehen gegen Nichtstörer dar, das nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes gerechtfertigt wäre (vgl. etwa BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei die Unverletzlichkeit und den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen und Ehre des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und den Bestand der staatlichen Einrichtungen (BVerfG B. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - BVerfGE 69, 315).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Der Hinweis des Verwaltungsgerichts (…BA S. 10 Rn. 20) auf die Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, U.v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris) führt in dem Zusammenhang ebenfalls nicht weiter.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rechtsgüterkollisionen ist im Rahmen versammlungsrechtlicher Verfügungen durch Auflagen oder Modifikationen der Durchführung der Versammlung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 54, 63).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162

    Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rn. 26 Denn dieser Begründungsansatz des Verwaltungsgerichts trägt der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über die Durchführung der Versammlung, also insbesondere über Zeitpunkt und Ort sowie die Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkungen (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 23;… BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16; BayVGH, zuletzt B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 17;… U.v. 8.3.2022 - 10 B 21.1694 - juris Rn. 56), nicht hinreichend Rechnung.
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag bzgl der Versagung von Eilrechtsschutz gegen ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind daher nur zum Schutz gleichrangiger anderer Rechtsgüter und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfG, B.v. 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.03.2022 - 10 B 21.1694

    Augsburger Klimacamp als Versammlung eingestuft

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rn. 26 Denn dieser Begründungsansatz des Verwaltungsgerichts trägt der Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) und des Selbstbestimmungsrechts des Veranstalters über die Durchführung der Versammlung, also insbesondere über Zeitpunkt und Ort sowie die Vorkehrungen zur Erreichung der beabsichtigten Wirkungen (…stRspr, vgl. z.B. BVerfG, B.v. 6.6.2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 23;… BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16;… BayVGH, zuletzt B.v. 19.1.2022 - 10 CS 22.162 - juris Rn. 17; U.v. 8.3.2022 - 10 B 21.1694 - juris Rn. 56), nicht hinreichend Rechnung.
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Insofern und angesichts der überragenden Bedeutung der Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit der Gipfelteilnehmer, sonstiger Personen aber auch der Versammlungsteilnehmer selbst (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), stellte bereits die bloße Anwesenheit der nicht in die Sicherheits-, Notfall und Evakuierungskonzepte eingewiesenen Versammlungsteilnehmer im Sicherheitsbereich 1 eine hinreichend konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, selbst wenn von der Versammlung keine weiteren versammlungstypischen Gefahren ausgehen würden, denn mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens gilt nach allgemeinen sicherheitsrechtlichen Grundsätzen ein abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 10 CE 19.2234

    Mangels Rechtsschutzinteresses unzulässiger Antrag auf vorbeugenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2022 - 10 CS 22.1506
    Rn. 20 Ging es dem Antragsteller bei verständiger Würdigung seines Begehrens (s.o.) von Anfang an nicht darum, dass ihm eine ganz bestimmte Fläche auf oder an der Maut straße oder einem anderen Weg zugewiesen wird, ist - entgegen der Beschwerdeerwiderung des Antragsgegners - auch nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem Hinweis in der Beschwerdebegründung auf den in die Maut straße von Norden her einmündenden Weg ca. 200m südwestlich der festgesetzten Aufstellungsfläche als mögliche Aufstellungsfläche um eine im Beschwerdeverfahren unzulässige Antragsänderung (vgl. etwa BayVGH, B.v. 28.11.2019 - 10 CE 19.2234 - juris Rn. 8) handelt.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren wesentlich zu berücksichtigen (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).

    Erweist sich der angefochtene Bescheid als voraussichtlich rechtmäßig, besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kein überwiegendes Interesse (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).

  • BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des …

    Dieses Szenario wird von der Versammlungsbehörde unter Bezugnahme auf das Bundeskriminalamt gar als wahrscheinlich eingestuft (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juni 2022 - 10 CS 22.1506 -, Rn. 34) und wird auch vom Antragsteller nicht in Zweifel gezogen.
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23

    Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren wesentlich zu berücksichtigen (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).

    Erweist sich der angefochtene Bescheid als voraussichtlich rechtmäßig, besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kein überwiegendes Interesse (Sächsisches OVG…, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).

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