Rechtsprechung
| VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 VwGO
Anforderungen an eine wasserrechtliche Duldungsanordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2012 - 2 S 26.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10
Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer …
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Die auf Unterlassung der Abrissarbeiten gerichtete Klage VG 10 K 40.10 hat die Kammer durch Urteil vom 16. März 2012 abgewiesen.Anderenfalls verbliebe dem obligatorisch berechtigten Nutzer einer dem wasserrechtlichen Regime unterworfenen Anlage keine Möglichkeit, Rechtsschutz gegen Maßnahmen etwa zur Beseitigung der seinem Nutzungsrecht unterliegenden Anlage zu erlangen, die sich gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 1 BWG gegen deren Eigentümer richten bzw. deren Eigentümer gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 2 BWG nicht zu ermitteln ist (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 16. März 2012 - VG 10 K 40.10 - siehe entsprechend zur baurechtlichen Duldungsanordnung auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - OVG 2 S 60.04/ OVG 2 L 54.04 -).
- BGH, 30.11.1966 - V ZR 199/63
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Den Gegensatz eines "vorübergehenden Zwecks" im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB bildet die positive Absicht, es bei Beendigung der vorgesehenen Grundstücksnutzung in das Eigentum des Grundstückseigentümers fallen zu lassen; maßgeblich für die Feststellung dieses Zwecks ist der Zeitpunkt der Verbindung mit dem Grundstück (vgl. dazu Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. November 1966 - V ZR 199/63 - zitiert nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2012 - 2 S 69.11
Beseitigungsanordnung; Steganlage; fehlende wasserbehördliche Genehmigung; …
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung besteht schon wegen der von der Anlage ausgehenden negativen Vorbildwirkung, die eine Ausweitung und Verfestigung der durch sie bewirkten Störung während der Dauer des Hauptsacheverfahrens befürchten lässt (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2012 - OVG 2 S 69.11 -, zitiert nach juris).
- VGH Baden-Württemberg, 05.01.2010 - 12 S 14/10
Zum Vermerk des Zustellers auf dem Umschlag eines zuzustellenden Schriftstücks
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Rn. 6 Das Landgericht Berlin entschied mit Beschluss vom 11. April 2011 (Geschäftsnummer: 12 S 14/10) im Verfahren über die Berufung der Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil des Amtsgerichts Spandau vom 12. Februar 2010 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO, der Bootssteg unterliege wegen des Vertrages vom 14. Dezember 1984 dem Nutzungsrecht des Antragstellers. - OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 M 1/98
Sofortiger Vollzug; Beseitigungsverfügung; Eingriff in Natur und Landschaft; …
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Bestandsschutz kann nur der Beseitigung eines bestehenden und genehmigten Steges entgegengehalten werden (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 M 1/98 - zitiert nach juris). - OVG Berlin, 04.09.2001 - 2 B 12.98
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Vielmehr räumt die Ermächtigung des § 62 a Abs. 3 BWG der Wasserbehörde - so wie hier der Tatbestand gegeben ist - ein intendiertes Ermessen ein, das schon bei formeller Illegalität in aller Regel die Beseitigung fordert und rechtfertigt (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 4. September 2001 - OVG 2 B 12.98 -). - OVG Berlin, 26.04.2005 - 2 S 60.04
Anforderungen an Teilbeseitigungsanordnung
Auszug aus VG Berlin, 16.03.2011 - 10 L 170.11
Anderenfalls verbliebe dem obligatorisch berechtigten Nutzer einer dem wasserrechtlichen Regime unterworfenen Anlage keine Möglichkeit, Rechtsschutz gegen Maßnahmen etwa zur Beseitigung der seinem Nutzungsrecht unterliegenden Anlage zu erlangen, die sich gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 1 BWG gegen deren Eigentümer richten bzw. deren Eigentümer gemäß § 62 a Abs. 3 Satz 2 BWG nicht zu ermitteln ist (vgl. dazu VG Berlin, Urteil vom 16. März 2012 - VG 10 K 40.10 - siehe entsprechend zur baurechtlichen Duldungsanordnung auch Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. April 2005 - OVG 2 S 60.04/ OVG 2 L 54.04 -).
- VG Berlin, 16.03.2012 - 10 K 40.10
Unterlassung der Fortsetzung bzw. Durchführung von Abrissarbeiten an einer …
Der unter dem 22. November 2011 eingelegte Widerspruch des Klägers gegen die nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Duldungsanordnung ist bislang nicht beschieden; seinen unter dem 25. Juni 2011 gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs hat die Kammer mit Beschluss vom 16. März 2012 abgelehnt (VG 10 L 170.11).Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakten VG 34 L 25.09, VG 10 L 42.10, VG 10 K 41.10 und VG 10 L 170.11, der hiesigen Streitakte sowie des Verwaltungsvorgangs des Beklagten verwiesen, der, soweit wesentlich, Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.
- VG Berlin, 15.08.2014 - 10 K 32.12
Von einem Speiselokal ausgehende Geruchsbelästigungen
Setzt eine Duldungsverfügung zum einen zunächst - woran es hier fehlt - eine rechtmäßige Grundverfügung voraus (vgl. für das Wasserrecht VG Berlin, Beschluss sowie Urteil vom 16. März 2012 - VG 10 L 170.11 und VG 10 K 40.10 -) dürfte es ferner fraglich sein, ob die Rechte von Mietern einer Gewerbewohnung aus diesem Mietverhältnis gegenüber dem von Art. 14 GG geschützten Eigentumsrecht der anderen Wohnungsinhaber, die sich hier gegen eine Abluftführung über Dach stellen, das stärkere Recht darstellt. - VG Berlin, 30.10.2018 - 10 L 302.18
Eilverfahren gegen eine Beseitigungsanordnung einer formell illegal errichteten …
Diese lässt eine Ausweitung und Verfestigung der durch sie bewirkten Störung während der Dauer des Verfahrens bezüglich der Genehmigung vom 14.08.2015 (OVG 11 N 56.18 ) befürchten (zur negativen Vorbildwirkung vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16.03.2011 - VG 10 L 170.11 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012 - OVG 2 S 69.11 - jeweils zitiert nach juris).
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