Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 48 NKWG,NI; § 46 NKWG,NI; Art. 28 Abs. 1 GG; Art. 38 Abs. 1 GG
Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der Stichwahl; Verletzung der Neutralitätspflicht im kommunalen Wahlkampf durch die sich zur Wiederwahl stellende Amtsinhaberin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungültigkeit der Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Bad Gandersheim sowie der Stichwahl; Verletzung der Neutralitätspflicht im kommunalen Wahlkampf durch die sich zur Wiederwahl stellende Amtsinhaberin
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim bestätigt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wahleinspruch bei Verletzung der Neutralitätspflicht im kommunalen Wahlkampf
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim bestätigt
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 28.02.2024 - 1 A 258/21
- OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1855
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (51)
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Unabhängig davon ist die Grenze der Betätigungsmöglichkeiten während des Wahlkampfs, in dem eine strikte staatliche bzw. kommunale Neutralitätspflicht gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26), jedenfalls dann überschritten, wenn - wie hier - die amtliche Stellung der Bürgermeisterin über selbst bestimmte Außentermine, für die es keine konkreten Anlässe gibt, in der Zeit unmittelbar vor dem Wahltermin zur Einflussnahme auf Wahlberechtigte ausgeübt wird.Maßgeblich bleibt nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr im Ergebnis, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis nicht nur unwesentlich beeinflusst hat (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 16, 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 39 f.).
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 36); ein Nachweis wird in aller Regel nicht geführt werden können, und ein diesbezügliches Erfordernis würde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Wahleinspruchs letztlich weitgehend leerlaufen lassen (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235).
Die Größe der Stimmendifferenz ist allerdings bei der Beurteilung der Möglichkeit eines (entscheidenden) Einflusses auf das Wahlergebnis mit zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 41).
Genau vor einer solchen, den Wählerwillen beeinflussenden Werbung für einen Wahlkandidaten durch staatliche oder kommunale Stellen - hier durch die sich zur Wiederwahl stellende Hauptverwaltungsbeamtin - soll die Freiheit der Wahl durch die Neutralitätspflicht im Wahlkampf (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26 f.) geschützt werden.
Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung zu seiner Wahlentscheidung finden können (BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 137; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Das Gebot der freien Wahl untersagt daher staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (…BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (BVerfG…, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 71; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (…BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.
Ferner hat der Beklagte ausgeführt, er habe nur zwei Entscheidungen des Senats (Az. 10 LC 203/07 und 10 LA 316/18) recherchieren können, in denen es um eine Direktwahl nach dem NKWG gegangen sei, und die Beigeladene habe vorliegend die Stichwahl deutlich gewonnen.
Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).
Zwar lag, worauf die Beigeladene hinweist, die Stimmendifferenz in einem anderen vom Senat zu entscheidenden Fall (Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -) bei lediglich 0, 9 %.
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Zudem kommt dem Verhalten und Äußerungen der Beigeladenen als amtierende Bürgermeisterin und damit in amtlicher Funktion ein besonderes Gewicht zu, und mit ihren Auftritten sind weitreichendere Einflussmöglichkeiten verbunden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 18 f.;… Steinmetz, Kommunalwahlrecht Niedersachsen, 5. Auflage 2021, S. 400).Unabhängig davon ist die Grenze der Betätigungsmöglichkeiten während des Wahlkampfs, in dem eine strikte staatliche bzw. kommunale Neutralitätspflicht gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26), jedenfalls dann überschritten, wenn - wie hier - die amtliche Stellung der Bürgermeisterin über selbst bestimmte Außentermine, für die es keine konkreten Anlässe gibt, in der Zeit unmittelbar vor dem Wahltermin zur Einflussnahme auf Wahlberechtigte ausgeübt wird.
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 36); ein Nachweis wird in aller Regel nicht geführt werden können, und ein diesbezügliches Erfordernis würde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Wahleinspruchs letztlich weitgehend leerlaufen lassen (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235).
Die Beeinflussung des Wahlergebnisses darf aber nicht ganz fernliegend oder nur theoretisch sein (BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
Genau vor einer solchen, den Wählerwillen beeinflussenden Werbung für einen Wahlkandidaten durch staatliche oder kommunale Stellen - hier durch die sich zur Wiederwahl stellende Hauptverwaltungsbeamtin - soll die Freiheit der Wahl durch die Neutralitätspflicht im Wahlkampf (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26 f.) geschützt werden.
Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung zu seiner Wahlentscheidung finden können (BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 137; BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Das Gebot der freien Wahl untersagt daher staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (…BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (BVerfG…, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 71; BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
So sind etwa die Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf überschritten, wenn er das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 18).
Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (…BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Wie jedoch ebenfalls bereits oben ausgeführt, ist die Stimmendifferenz nicht das allein maßgebende Kriterium für die Beurteilung, ob ein Wahlfehler entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 21), sondern lediglich bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung mit zu berücksichtigen, zumal nach den weiteren Ausführungen der Beigeladenen (S. 20 f. des Schriftsatzes vom 10.5.2024) in der von dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -) beurteilten Konstellation auch eine Stimmendifferenz von 8, 9 % einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht entgegengestanden haben soll.
- OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 10 LA 234/20
Buchführungsunterlagen; Cash-Flow; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.).Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 230, …und vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16; Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17;… vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 11).
Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.6.2022 - 14 LA 1/22 -, juris Rn. 7, …und vom 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, juris Rn. 3).
Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 3).
Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).
An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.5.2019 - 5 LA 236/17 -, juris Rn. 47;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.2.2020 - 11 LA 479/18 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.1.2020 - 10 ZB 19.2241 -, juris Rn. 13).
Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Rügen erhoben worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.4.2015 - 9 LA 201/13 - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22
Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Er hat dabei aber nicht dargelegt, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben er nunmehr rügt, hingewirkt zu haben oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO), welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden und inwieweit diese entscheidungserheblich gewesen wären (vgl. zu den Anforderungen einer Aufklärungsrüge Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 8 f.).Maßgeblich bleibt nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr im Ergebnis, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis nicht nur unwesentlich beeinflusst hat (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 16, 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 39 f.).
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 36); ein Nachweis wird in aller Regel nicht geführt werden können, und ein diesbezügliches Erfordernis würde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Wahleinspruchs letztlich weitgehend leerlaufen lassen (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235).
Allein ein knappes Wahlergebnis ersetzt dabei keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, der Rechtsverstoß habe möglicherweise zu einer wesentlichen Veränderung der Stimmanteile geführt (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 21).
Eine absolute Gewissheit der Auswirkung des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis ist demgegenüber nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19) und regelmäßig auch nicht zu erlangen.
Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (…- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.
Unabhängig davon ist für einen erfolgreichen Wahleinspruch aber gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr maßgeblich, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis mehr als nur unwesentlich beeinflusst hat und damit - wie oben bereits dargestellt -, ob nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Wahlfehler für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19 m. w. N.), wobei es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankommt und auch die Größe der Stimmendifferenz zu berücksichtigen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 80).
Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).
Wie jedoch ebenfalls bereits oben ausgeführt, ist die Stimmendifferenz nicht das allein maßgebende Kriterium für die Beurteilung, ob ein Wahlfehler entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 21), sondern lediglich bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung mit zu berücksichtigen, zumal nach den weiteren Ausführungen der Beigeladenen (S. 20 f. des Schriftsatzes vom 10.5.2024) in der von dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -) beurteilten Konstellation auch eine Stimmendifferenz von 8, 9 % einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses nicht entgegengestanden haben soll.
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Hieraus ergibt sich allerdings nicht, was Terminen für die Gespräche der Beigeladenen in den Dörfern zu einem früheren Zeitpunkt und insbesondere vor dem Zeitraum unmittelbar vor dem Wahltermin (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 75 f.) entgegengestanden hätte, zumal die Beigeladene die Gespräche ja gerade auch in diesem, vom Beklagten angeführten Zeitraum wahrgenommen hat.Selbst die Bekanntgabe sachlicher Informationen gegenüber den Bürgern kann, wenn sie ohne Anlass erfolgt, im nahen Vorfeld einer Wahl unzulässige Wahlwerbung darstellen, insbesondere, wenn sie gehäuft erfolgt (BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 76 f.).
Dabei können Auswirkungen solcher Veröffentlichungen von Informationen oder sonstiger werbewirksamer Verhaltensweisen auf das Wahlergebnis desto weniger ausgeschlossen werden, je näher sie an den Beginn der "heißen Phase" des Wahlkampfes heranrücken (BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 77).
So sehr vom Verhalten der staatlichen oder kommunalen Organe Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und ihr Tun selbst der Beurteilung durch den Wähler unterliegt, so sehr ist es diesen Organen in amtlicher Funktion verwehrt, darüber hinaus durch besondere Maßnahmen auf die Willensbildung des Volkes bzw. der Bürger bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht zu erhalten oder zu verändern (BVerwG…, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 23; BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49).
Die Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich im Wahlkampf neutral zu verhalten (BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 54).
Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 71; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Solche prozentual abweichenden Ergebnisse bei der Stimmabgabe sind bei dem vorliegenden Wahlfehler zweifelsohne möglich (vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 250 (19 bzw. 26 %)), zumal gilt: je näher ein werbewirksames Verhalten an den Wahltermin heranrückt, desto weniger können Auswirkungen auf das Wahlergebnis ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 77).
Soweit die Beigeladene pauschal behauptet, sie habe die Gespräche nicht genutzt, um Präsenz zu zeigen, sondern allein zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben, führt sie nicht weiter aus, welche dienstlichen Aufgaben dies gewesen sein sollten, die unbedingt in den Wochen unmittelbar vor dem anstehenden Wahltermin durch werbewirksame Gespräche über den Gartenzaun unter außer Acht lassen der im Wahlkampf gebotenen Zurückhaltung (vgl. BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 77;… vgl. dazu auch Blum in Blum / Meyer NKomVG, 6. Auflage 2022, § 80 Rn. 53) erfüllt hätten werden müssen.
- BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
So sehr vom Verhalten der staatlichen oder kommunalen Organe Wirkungen auf die Meinungs- und Willensbildung des Bürgers ausgehen und ihr Tun selbst der Beurteilung durch den Wähler unterliegt, so sehr ist es diesen Organen in amtlicher Funktion verwehrt, darüber hinaus durch besondere Maßnahmen auf die Willensbildung des Volkes bzw. der Bürger bei Wahlen einzuwirken, um dadurch Herrschaftsmacht zu erhalten oder zu verändern (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 23; BVerfG…, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49).Das Gebot der freien Wahl untersagt daher staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Urteile vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 24, …und vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Anders als nichtstaatliche bzw. nichtkommunale Dritte ist die vollziehende Gewalt dem Gebot der Freiheit der Wahl unterworfen (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit zu ihrer Gewährleistung verpflichtet (BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 5.6.2012 - 8 B 24.12 -, juris Rn. 12;… Senatsbeschluss vom 29.1.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).
Mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zum Bestandsschutz der Wahl unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 26. März 2008 (…- 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40), wonach die hohen Anforderungen für die Auswirkungen eines Rechtsverstoßes auf das Wählerverhalten für die Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen - wie die Bürgermeisterwahl - nicht gelten (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.), hat sich der Beklagte nicht ausreichend auseinandergesetzt.
Hinsichtlich der Frage der Relevanz von Wahlfehlern für Direktwahlen ist in der Rechtsprechung des Senats auch bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz des Bestandsschutzes gewählter Volksvertretungen und der daraus folgende strenge Maßstab (vgl. BVerfG…, Urteil vom 3.7.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 2/07 -, juris Rn. 135) nicht zu berücksichtigen sind (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8.4.2003 - 8 C 14.02 -, juris Rn. 19 f.).
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23
Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …
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Zum anderen führt er nicht aus, weshalb sich die Schwere des Wahlfehlers bzw. Rechtsverstoßes auf die Begründetheit des Wahleinspruchs des Klägers auswirken können sollte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann dies nach der Rechtsprechung des Senats angenommen werden, wenn nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Verstoß für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19, und Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 2.5.2019 - 1 S 581/19 -, juris Rn. 36); ein Nachweis wird in aller Regel nicht geführt werden können, und ein diesbezügliches Erfordernis würde die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Wahleinspruchs letztlich weitgehend leerlaufen lassen (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235).
Die Beeinflussung des Wahlergebnisses darf aber nicht ganz fernliegend oder nur theoretisch sein (BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 235; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) muss der Wähler in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung zu seiner Wahlentscheidung finden können (BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 137; BVerwG…, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 17;… Senatsurteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).
Solche prozentual abweichenden Ergebnisse bei der Stimmabgabe sind bei dem vorliegenden Wahlfehler zweifelsohne möglich (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 250 (19 bzw. 26 %)), zumal gilt: je näher ein werbewirksames Verhalten an den Wahltermin heranrückt, desto weniger können Auswirkungen auf das Wahlergebnis ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 77).
Weder aus seinen Ausführungen noch aus den Urteilsgründen geht hervor, dass es sich bei dem Verhalten der Beigeladenen um einen leichten Wahlfehler handeln würde, und auch nicht, dass eine nicht genügende Schwere eines Wahlfehlers der Ungültigerklärung einer Wahl überhaupt entgegenstehen könnte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).
- OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 10 LA 91/22
Entsorgungsautarkie; Fortsetzungsfeststellungsklage; rechtliches Gehör; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (…Senatsbeschluss vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 11).Die damit von dem Beklagten geltend gemachten Zweifel an der Richtigkeit der Erwägungen des Verwaltungsgerichts beziehen sich jedoch nicht auf das Ergebnis der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, so dass der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel nicht vorliegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 11).
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt der Zulassungsgrund "besonderer Schwierigkeiten" vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: August 2022, § 124 Rn. 28).
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz (vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873 -, BeckRS 2016, 53484, …und vom 14.2.2014 - 5 ZB 13.1559 -, NJW 2014, 1687, 1689 [BGH 06.03.2014 - 4 StR 553/13] Rn. 19) oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 32;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 4.7.2018 - 13 LA 247/17 -, juris Rn. 18…, vom 13.7.2017 - 8 LA 40/17 -, juris Rn. 26, …und vom 24.6.2009 - 4 LA 406/07 -, juris Rn. 15; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 05.02.2020 - 10 LA 108/18
Abtretung; Aufrechnung; Bestandsvergrößerung; Ermessen; Leistungsrichtlinie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14 und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 18.10.2019 - 9 LA 103/18 -, juris Rn. 42, …und vom 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 53).An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 21.5.2019 - 5 LA 236/17 -, juris Rn. 47;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (…Senatsbeschlüsse vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, und vom 5.2.2020 - 10 LA 108/18 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 4.2.2020 - 11 LA 479/18 -, juris Rn. 77; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 30.1.2020 - 10 ZB 19.2241 -, juris Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22
Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2024 - 10 LA 84/24
Zum anderen führt er nicht aus, weshalb sich die Schwere des Wahlfehlers bzw. Rechtsverstoßes auf die Begründetheit des Wahleinspruchs des Klägers auswirken können sollte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).Weder aus seinen Ausführungen noch aus den Urteilsgründen geht hervor, dass es sich bei dem Verhalten der Beigeladenen um einen leichten Wahlfehler handeln würde, und auch nicht, dass eine nicht genügende Schwere eines Wahlfehlers der Ungültigerklärung einer Wahl überhaupt entgegenstehen könnte (vgl. zur Unerheblichkeit der Schwere eines Wahlfehlers auch BVerfG…, Urteil vom 19.12.2023 - 2 BvC 4/23 -, juris Rn. 237, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 78).
Unabhängig davon ist für einen erfolgreichen Wahleinspruch aber gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG vielmehr maßgeblich, ob der Rechtsverstoß das Wahlergebnis mehr als nur unwesentlich beeinflusst hat und damit - wie oben bereits dargestellt -, ob nach der Lebenserfahrung eine konkrete Möglichkeit besteht, dass der in Frage stehende Wahlfehler für das Ergebnis der Wahl von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte (…Senatsbeschluss vom 21.7.2023 - 10 LA 113/22 -, juris Rn. 19 m. w. N.), wobei es auf die Gesamtumstände des Einzelfalls ankommt und auch die Größe der Stimmendifferenz zu berücksichtigen ist (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.1.2023 - 15 A 976/22 -, juris Rn. 80).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 7 LA 7/19
Luftverkehr; Platzrunde; Verkehrslandeplatz
- OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 10 LA 46/18
Betriebsinhaber; Betriebsprämie; Betriebsprämienregelung; Fläche; Grünland; …
- BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 13 LA 247/17
Pflicht einer Versandapotheke zur Vorratshaltung nach § 15 ApBetrO; Auslegung der …
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19
Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter; …
- OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08
Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen
- BVerwG, 05.06.2012 - 8 B 24.12
OVG-Urteil zur Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda aufgehoben
- BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07
Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen …
- OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15
Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche …
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
- BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15
Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …
- BGH, 06.03.2014 - 4 StR 553/13
Zustellung einer Entscheidung (erforderliche Anordnung durch den Vorsitzenden: …
- BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht
- BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15
Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung; …
- BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15
Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern
- OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23
Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift
- BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13
Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2020 - 11 LA 479/18
Ereigniswette; Live-Abschnittswetten; Live-Endergebniswette; Live-Wette; …
- BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70
Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen …
- BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22
Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit …
- OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20
Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges; …
- VGH Bayern, 14.02.2014 - 5 ZB 13.1559
Akteneinsicht im Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag
- OVG Niedersachsen, 24.06.2009 - 4 LA 406/07
Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden als …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18
Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag; …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17
Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung; …
- VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 ZB 19.2241
Rechtliche Bewertung eines Plakats mit der Aufschrift "Geld für die Oma statt für …
- OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18
Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung
- OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 5 LA 236/17
Versorgungsbezüge - Antrag auf Zulassung der Berufung
- OVG Niedersachsen, 15.01.2020 - 9 LA 155/18
Anstoßfunktion; Aushang; Aushangfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Hauptsatzung; …
- VGH Bayern, 13.10.2016 - 5 ZB 16.1873
Änderung des Familiennamens
- VG Lüneburg, 17.04.2002 - 5 A 181/01
Rechtmäßigkeit einer Wahlprüfungsentscheidung; Gründe für die Unzulässigkeit …
- BVerfG, 19.06.2008 - 2 BvC 2/07
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
- OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22
Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon
- OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11
Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als …
- OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 10 LA 37/22
Anfoderungen an die Darlegung eines Gehörsverstoßes aufgrund der Ablehnung von …
- OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 13 LA 56/22
Abschiebungsverbot, zielstaatsbezogenes; Asylgrund, materieller; …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 10 LA 355/18
(Streitwert, Zahlungsanspruch); Basisprämie; Zahlungsanspruch
- OVG Niedersachsen, 03.11.2025 - 10 LA 132/24
Telekommunikationslinie; Point Distribution; Verwaltungskosten; …
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Beschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.).Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 -, juris Rn. 230, …und vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 16; Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch Gaier, NVwZ 2011, 385, 388 ff.).
Es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führt (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Leitsatz und Rn. 9;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17;… vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 21.2.2023 - 10 LA 91/22 -, juris Rn. 11).
Zur Darlegung der ernstlichen Zweifel bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffs auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.;… Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 28.6.2022 - 14 LA 1/22 -, juris Rn. 7, …und vom 30.3.2022 - 13 LA 56/22 -, juris Rn. 3).
Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Gründe gestützt, kann ein Berufungszulassungsantrag nur dann Erfolg haben, wenn für jedes der die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts selbständig tragenden Begründungselemente ein Zulassungsgrund dargelegt worden ist und vorliegt (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.; vgl. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris Rn. 3).
Nach der Rechtsprechung des Senats liegt der Zulassungsgrund "besonderer Schwierigkeiten" vor, wenn die Entscheidung der Streitsache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich überdurchschnittliche, d. h. das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen wird (vgl. Beschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 54 m. w. N.; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.1.2020 - 7 LA 7/19 -, juris Rn. 15, …und vom 15.1.2020 - 9 LA 155/18 -, juris Rn. 41; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 -, juris Rn. 46) im Hinblick auf Fragen, die entscheidungserheblich sind (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 54; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 18.5.2018 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 20;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Februar 2025, § 124 Rn. 28).
Derartige Schwierigkeiten liegen insbesondere dann nicht vor, wenn sich die aufgeworfenen Rechtsfragen unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lassen (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrunds erfordert dementsprechend eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen sollen (Senatsbeschluss vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 54 m. w. N.).
Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 34, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.).
An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 34, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35 m. w. N., …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14).
Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die konkrete Auseinandersetzung mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35…, vom 19.5.2021 - 10 LA 205/20 -, juris Rn. 71, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Rügen erhoben worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35…, vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 28.09.2026 - 10 LA 77/25
Offensichtlicher Irrtum; Rechtsirrtum; Tatsachenirrtum; Offensichtlichkeit; ZILE; …
Eine Rechtssache ist nur dann grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich bislang noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich noch nicht geklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich ist und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 34, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.).An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 34, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.;… vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6.6.2018 - 2 BvR 350/18 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 18.15 -, juris Rn. 3 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).
Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegen, hat der Antragsteller die für fallübergreifend gehaltene Frage zu formulieren sowie zu begründen, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35, …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1.3.2016 - 5 BN 1.15 -, juris Rn. 2…, vom 17.2.2015 - 1 B 5 -, juris Rn. 3, …und vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, jeweils zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
Darzustellen ist weiter, dass die Frage entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35 m. w. N., …und vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14).
Dazu ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die konkrete Auseinandersetzung mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35…, vom 19.5.2021 - 10 LA 205/20 -, juris Rn. 71, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Rügen erhoben worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 16.9.2024 - 10 LA 84/24 -, juris Rn. 35…, vom 28.6.2022 - 10 LA 234/20 -, juris Rn. 14, …und vom 21.3.2019 - 10 LA 46/18 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
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