Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 DirektZahlVerpflV; § 11 MOG; § 48 WHG
Betriebsprämie; Cross-Compliance - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 04.05.2016 - 2 A 17/15
- OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67
Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Das Gesetz sei hier also überaus streng (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 -, juris Rn. 16;… Urteil vom 16.07.1965 - IV C 54.65 -, juris Rn. 18).Insbesondere lässt sich die Gefahr einer unsachgemäßen Handhabung solcher Stoffe nie vollständig ausschließen (vgl. auch insofern BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 -, juris Rn. 17).
- BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Das Gesetz sei hier also überaus streng (BVerwG…, Urteil vom 26.06.1970 - IV C 99.67 -, juris Rn. 16; Urteil vom 16.07.1965 - IV C 54.65 -, juris Rn. 18). - OVG Niedersachsen, 27.04.2016 - 10 LB 82/14
Begehung; CC-Verstoß; Dauergrünlandumbruch; Feststellung; mehrere Verstöße
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Rn. 23 Der mit der Verpflichtungsklage (vgl. Senatsurteil vom 27.4.2016 - 10 LB 82/14 -) zu verfolgende und nach der Zulassung im Berufungsverfahren allein noch streitige Anspruch des Klägers auf "Bewilligung" weiterer 3 % entsprechend 5.793,76 Euro nebst Zinsen ist gegeben, weil die Beklagte den dem Kläger zustehenden Bewilligungsbetrag für die Betriebs- und die Umverteilungsprämie 2014 rechtswidrig um diesen Betrag gekürzt hat.
- VG Würzburg, 26.02.2015 - W 3 K 14.29
Betriebsprämie; Cross-Compliance-Verstoß; Beweislast für Verstoß; Vorwürfe …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Werden danach die Mindestanforderungen nicht erfüllt und ist dies dem Betriebsinhaber anzulasten, so wird der Gesamtbetrag der Direktzahlungen, "der […] diesem Betriebsinhaber gewährt wurde oder zu gewähren ist", nach den Durchführungsbestimmungen gemäß Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 73/2009 gekürzt oder gestrichen (so auch VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2015 - W 3 K 14.29 -, juris Rn. 36 f.; VG Göttingen…, Urteil vom 22.01.2014 - 2 A 476/12 -, juris Rn. 37). - OLG Düsseldorf, 25.08.1986 - 5 Ss OWi 291/86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung für die Beurteilung nicht nur die Art des Stoffes, sondern auch die Art seiner Lagerung, die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.1986 - 5 Ss (OWi) 291/86 - 218/86 I -, ZfW 1987, 128, 130; OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.03.1990 - 1 Ss 7/90 -, NuR 1991, 41, 42). - VG Göttingen, 22.01.2014 - 2 A 476/12
Agrarförderung; Beihilfekürzung; Dauergrünland; Feststellungslast; NAU/BAU 2010; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Werden danach die Mindestanforderungen nicht erfüllt und ist dies dem Betriebsinhaber anzulasten, so wird der Gesamtbetrag der Direktzahlungen, "der […] diesem Betriebsinhaber gewährt wurde oder zu gewähren ist", nach den Durchführungsbestimmungen gemäß Art. 24 Verordnung (EG) Nr. 73/2009 gekürzt oder gestrichen (so auch VG Würzburg…, Urteil vom 26.02.2015 - W 3 K 14.29 -, juris Rn. 36 f.; VG Göttingen, Urteil vom 22.01.2014 - 2 A 476/12 -, juris Rn. 37). - OLG Zweibrücken, 09.03.1990 - 1 Ss 7/90
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung für die Beurteilung nicht nur die Art des Stoffes, sondern auch die Art seiner Lagerung, die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.1986 - 5 Ss (OWi) 291/86 - 218/86 I -, ZfW 1987, 128, 130; OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.03.1990 - 1 Ss 7/90 -, NuR 1991, 41, 42). - OVG Berlin, 03.07.1980 - 3 B 1.78
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 16/17
Die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung ist dabei von der Art des Stoffes und der Nähe des Austrittsortes zum Grundwasser abhängig (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 03.07.1980 - OVG 3 B 1/78 -, ZfW 1981, 115, 117 ff.).
- VG Braunschweig, 03.12.2024 - 8 A 472/24
Feststellungsfrist; Günstigkeitsprinzip; Nachteilige Veränderung der …
Kriterien für diese Abwägung sind u.a. wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass verunreinigende Stoffe in das Grundwasser gelangen können, die Art und Lagerung des Stoffes, die Nähe seines Austrittsortes zum Grundwasser, die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers (Anschluss Nds. OVG, U. v. 18.10.2017 10 LB 16/17 , juris).Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (Nds. OVG, Urteil v. 13.11.2017 - 10 LB 16/17 -, juris) müsse die Behörde vielmehr prüfen, wie groß die Gefahr einer nachteiligen Veränderung des Grundwassers auch aufgrund der Lage des Gärrestehaufens, der abgelagerten Menge, der Bodenbeschaffenheit sowie der Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers gewesen sei.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung können für die Frage, wann eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist, Parallelen zur Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 1 WHG gezogen werden (Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 30).
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 30) hat hierzu ausgeführt:.
Insbesondere lässt sich die Gefahr einer unsachgemäßen Handhabung solcher Stoffe nie vollständig ausschließen (Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 31 unter Verweis auf BVerwG, Urteil v. 26.06.1970 - IV C 99.67 -, juris Rn. 17).
Außerdem formuliert der Verordnungsgeber gem. § 4 Abs. 3 Satz 3, Abs. 5 bis 7 AgrarZahlVerpflV selbst Voraussetzungen, unter denen Festmist und Silagemieten außerhalb ortsfester Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden dürfen, ohne dass "in der Regel" eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen war (Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 31).
Die Besorgnis einer Grundwasserverunreinigung ist dabei von der Art des Stoffes und der Nähe des Austrittsortes zum Grundwasser abhängig (Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 32 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urteil v. 03.07.1980 - OVG 3 B 1/78 -, ZfW 1981, 115, 117 ff.).
Außerdem ist neben der Art des Stoffes auch entscheidend die Art seiner Lagerung, die Bodenbeschaffenheit sowie die Tiefe und Fließrichtung des Grundwassers (Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 32 m.w.N.):.
Auch wenn der Runderlass ausweislich der obergerichtlichen Rechtsprechung mangels Bindungswirkung keine weiteren Mindestanforderungen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand i.S.d. Art. 94 VO (EU) Nr. 1306/2013 festschreiben kann (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 37), so lässt sich daraus zumindest eine gewisse Tendenz ableiten, ob das entsprechende Verhalten auf nationaler Ebene der guten fachlichen Praxis entspricht oder nicht.
- VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19
Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen; …
Diese grundsätzliche Beweislastverteilung wird auch durch die Formulierung des Art. 91 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1306/2013 gestützt, wonach Voraussetzung der Kürzung ist, dass der Verstoß dem Begünstigten "anzulasten" ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 36;… Kammerurt. v. 16.8.2017 - 1 A 121/15 -, juris Rn. 29). - OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 151/21
Anbaudiversifizierung; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; …
- VG Gera, 17.12.2018 - 5 K 532/17
Kriterien bei Unerweislichkeit von Tatsachen; Beweislast für die Notwendigkeit …
Beweispflichtig für das Vorliegen eines Kürzungstatbestandes ist demnach der Beklagte (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 26. Februar 2015 - W 3 K 14.29 -, Rn. 36, juris; VG Leipzig…, Urteil vom 11. Juli 2013 - 5 K 64/12 -, Rn. 29, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 LB 16/17 -, Rn. 36, juris). - VG Braunschweig, 25.01.2024 - 6 A 142/21
Cross-Compliance; Günstigkeitsprinzip; Herbizid; Pflanzenschutzmittel; Vorsatz; …
Die als Verpflichtungsklage im Sinne von § 42 Abs. 1 Var. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (im Folgenden: VwGO) statthafte (vgl. zur Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage bspw. Nds. OVG, U. v. 18.10.2017 - 10 LB 16/17 -, juris Rn. 23;… VG Lüneburg, U. v. 12.1.2022 - 1 A 154/19 -, juris Rn. 41) und auch im Übrigen zulässige Klage ist begründet.
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