Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 4 - Bewirtschaftung des Grundwassers (§§ 46 - 49) |
(1) 1Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. 3Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. 4Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.
(2) 1Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen. 3Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 48 WHG
141 Entscheidungen zu § 48 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 20.08.2026 - 10 S 2127/25
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur ...
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau ...
- VGH Bayern, 21.08.2026 - 9 CS 26.791
Abgrabungsgenehmigung, Geplanter Sandabbau im Trockenverfahren, Eilantrag eines ...
- BVerwG, 07.07.2026 - 9 VR 13.26
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2025 - 22 D 136/24
Gefährdung eines privaten Trinkwasserbrunnens durch eine Beeinträchtigung des ...
- VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20
Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2025 - 22 D 145/24
Drittanfechtungsklage eines Grundstückeigentümers gegen die Erteilung einer ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2025 - 22 D 200/24
- VG Ansbach, 05.05.2020 - AN 9 S 20.00752
Wasserrechtliche Nutzungsuntersagung
- VGH Bayern, 16.04.2026 - 22 A 25.40080
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen, ergänzendes ...
Querverweise
Auf § 48 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 23 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 82 (Maßnahmenprogramm)
- Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103 (Bußgeldvorschriften)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 19 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG))