Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 4 - Bewirtschaftung des Grundwassers (§§ 46 - 49) |
(1) 1Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. 3Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. 4Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.
(2) 1Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. 2Das Gleiche gilt für das Befördern von Flüssigkeiten und Gasen durch Rohrleitungen. 3Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 48 WHG
102 Entscheidungen zu § 48 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 ZB 21.2359
Berufungszulassung (abgelehnt), Verpflichtungsklage, Entschädigung wegen ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11825/16
Baurecht, Wasserrecht
Zum selben Verfahren:
- VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16
Nebenbestimmung in Baugenehmigung; Auflage zur Errichtung und Unterhaltung eines ...
- VG Trier, 22.11.2016 - 5 K 2561/16
Bestimmung, Brandlast, Löschwasser, Löschwasserrückhaltebecken, Nebenbestimmung, ...
- VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2561/16
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20
Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16
Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies ...
Zum selben Verfahren:
- VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13
Eluat-Zuordnungswert; Nebenbestimmung; Inhaltsbestimmung; Abgrabung; Verfüllung; ...
- VG Aachen, 22.01.2016 - 7 K 2657/13
- VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus ...
- VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296
Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet
- VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14
Zum Prüfungsumfang eines Antrages nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO, bei dem im ...
Querverweise
Auf § 48 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 23 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 82 (Maßnahmenprogramm)
- Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103 (Bußgeldvorschriften)
- Wassergesetz (WasserG)
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 19 (Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG))