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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30342
OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24 (https://dejure.org/2024,30342)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.2024 - 10 LC 13/24 (https://dejure.org/2024,30342)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 2024 - 10 LC 13/24 (https://dejure.org/2024,30342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Niedersächsische Regelung des Mindestabstandes von Sportwettvermittlungsstellen zu Einrichtungen für Minderjährige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsgebot; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dienstleistungsfreiheit; Gewöhnungseffekt; Gleichbehandlungsgebot; Glücksspiel; Grundschule; Kinder- und Jugendschutz; unionsrechtliche Kohärenz; Mindestabstand; Sportwettvermittlungsstelle; Suchtgefahren; Suchtprävention; ...

  • rechtsportal.de

    Abstandsgebot; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dienstleistungsfreiheit; Gewöhnungseffekt; Gleichbehandlungsgebot; Glücksspiel; Grundschule; Kinder- und Jugendschutz; unionsrechtliche Kohärenz; Mindestabstand; Sportwettvermittlungsstelle; Suchtgefahren; Suchtprävention; ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Wettbüro - und die nahegelegene Grundschule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Mindestabstand zwischen Wettbüro und Grundschule nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Betriebserlaubnis einer Sportwettvermittlungsstelle in Grundschulnähe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Sportwettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschule - Abstandsregelung verfassungs- und unionsrechtlich unbedenklich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (31)

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22

    Antrag eines Wettvermittlers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Eine Abweichungsentscheidung wird dabei etwa umso näher liegen, je weniger wahrscheinlich es ist, dass Minderjährige, die die betreffende Schule besuchen, mit der streitgegenständlichen Wettvermittlungsstelle überhaupt konfrontiert werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23 bzgl. des Abstandes von Spielhallenstandorten zu geschützten Einrichtungen für Minderjährige).

    Dies käme etwa in Betracht, wenn sich zwischen der betreffenden Wettvermittlungsstelle und der zu berücksichtigenden geschützten Einrichtung natürliche Geländehindernisse oder andere örtliche Gegebenheiten wie etwa Bahnstrecken oder andere schwer zu überwindende Verkehrsschneisen befänden (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 23 zu § 7 Abs. 5 Satz 2 SächsGlüStVAG; VGH Bayern…, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 AGGlüStV).

    Die Einschätzung des Landesgesetzgebers, der Spielsucht müsse bei Minderjährigen über den Ausschluss ihres Zutritts hinaus in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Wettvermittlungsstellen und eines Anreizes des für sie verbotenen Glücksspiels entgegengewirkt werden, überschreitet nicht den ihm zustehenden, weiten Beurteilungsspielraum und ist nicht offensichtlich fehlerhaft (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 34; VGH Bayern, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris 40).

    Auch ist nicht jedes Kind für Sportwettenwerbung im selben Umfang und zu jeder Zeit in gleicher Weise empfänglich wie für stationäre Einrichtungen im schulischen Umfeld (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 36).

    Diese Grundsätze sind auf das streitgegenständliche Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen übertragbar (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, Beschluss vom juris Rn. 31; VGH Bayern…, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris Rn. 38).

    Wegen der sehr begrenzten Anzahl von Spielbanken (derzeit gibt es niedersachsenweit lediglich zehn derartige Einrichtungen) ist ihre Ungleichbehandlung zu gewerblichen Sportwettstätten bereits durch die sehr unterschiedliche Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten begründet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 10 bezüglich der unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 174, wonach die in Rede stehenden Typen der Spielstätten zudem ein anderes Gepräge aufweisen, da Spielhallen im Alltag verankert sind, während bei Spielbanken ein Abstand zum Alltag besteht; vgl. auch OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 40).

    Diese Glücksspielstätten unterliegen bedingt durch ihre historischen Besonderheiten und auf Grund ihrer Seltenheit im Alltag aus hinreichenden Sachgründen unterschiedlichen Regelungen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 42).

    Hier kann eine gegenläufige Glücksspielregulierung des Landes schon wegen der sehr geringen Anzahl der entsprechenden Spielbanken und Buchmacher-Örtlichkeiten nicht angenommen werden (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 40 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn 174 zur unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken); zur Erreichung der gesetzlichen Ziele bedarf es schon deshalb in diesem Bereich keiner Mindestabstandsregelung.

    Die Möglichkeiten und Anreize zum Glücksspiel sind daher in Wettvermittlungsstellen ungleich höher als in Gaststätten, in denen Spieler zudem anders als in Wettvermittlungsstellen einer größeren Sozialkontrolle durch nicht spielende Gäste unterliegen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 41; BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn 175 zum Verhältnis von Spielhallen zum Automatenspiel in Gaststätten), während Wettvermittlungsstellen in aller Regel ausschließlich von Personen aufgesucht werden, die selbst Sportwetten abschließen und die entsprechenden Sportereignisse verfolgen wollen und dementsprechend das Glücksspiel anderer Personen nicht kritisch beurteilen.

    Sie haben daher ein völlig anderes, alltägliches und weniger auf den Spieltrieb gerichtetes Erscheinungsbild als Wettvermittlungsstellen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Auch Kinder im Grundschulalter könnten selbstverständlich einem Gewöhnungseffekt ausgesetzt sein, wie dies das Bundesverwaltungsgericht bereits zu Spielhallen entschieden habe (BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 60).

    Ein Eingriff in die Berufsfreiheit erfordert eine kompetenzgemäß erlassene gesetzliche Grundlage, die durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet (ständige Rechtsprechung des BVerwG, beispielsweise Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 35 m. w. N.).

    Zur Einordnung der Eingriffsintensität sind die Auswirkungen der betreffenden Regelung auf die Berufsfreiheit in ihrem gesamten räumlichen Geltungsbereich zu betrachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 36).

    Die Durchsetzung der Mindestabstandsregelung von Wettvermittlungsstellen zu überwiegend von Kindern und Jugendlichen besuchten Einrichtungen führt ersichtlich nicht zu einer Erschöpfung der Standortkapazität für Wettvermittlungsstellen in Niedersachsen als dem gesamten Geltungsbereich der streitgegenständlichen Regelung und damit nicht zu einer faktischen Kontingentierung, deren Wirkung einer objektiven Berufswahlbeschränkung nahekäme (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 37 m.w.N.).

    Die einschlägigen Vorgaben, die sich für örtliche Beschränkungen der Zulässigkeit von Spielhallen aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, sind bereits höchstrichterlich geklärt (BVerfG…, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 171 ff.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 76 ff.).

    Aus ihm lässt sich weder ein Konsistenzgebot jenseits des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots noch ein sektorübergreifendes Gebot der Kohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen ableiten (BVerwG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 5; sowie Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 51).

    Nach der gebotenen Gesamtbetrachtung der rechtlichen Anforderungen (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn 78) hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Restriktionen auf die jeweilige Glücksspielart und deren individuelle Besonderheiten abgestimmt und dabei jeweils den Gesetzeszweck im Auge behalten.

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat insoweit folgt, hat in seiner Entscheidung zu § 11 Abs. 2 Satz 2 des in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrages, das den Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen oberhalb des Primarbereichs regelt, erneut offengelassen, ob und inwieweit das unionsrechtliche Kohärenzgebot außerhalb des Monopolsektors überhaupt anwendbar ist (BVerwG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, Rn. 6;… so auch Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 28.23 -, juris Rn. 5, sowie Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 85); es gebietet danach allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, Rn. 6; …sowie Beschluss vom 1.8.2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 17.12 -, juris Rn. 67; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 28.2.2019 - 11 LC 242/16 -, juris Rn. 91).

    Schon angesichts der vorliegenden gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem kohärenzspezifischen Prüfungsumfang im nicht-monopolisierten Bereich des Glücksspiels (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 51 unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 20.3.2009 - 1 BvR 2009 -, juris Rn. 17) bedarf es keiner Vorlage der von der Klägerin zu 2.) in ihrer Berufungsbegründung aufgeworfenen Frage,.

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 23 CS 22.2677

    Mindestabstandsgebot von 250 Metern zwischen Wettvermittlungsstellen und Schulen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Er wiederholt und vertieft sein Vorbringen zur Vereinbarkeit des § 8 Abs. 3 NGlüSpG mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben und wendet sich gegen die Übertragbarkeit des von den Klägerinnen mehrfach angeführten Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, veröffentlicht bei juris) auf die niedersächsische Rechtslage.

    Dies käme etwa in Betracht, wenn sich zwischen der betreffenden Wettvermittlungsstelle und der zu berücksichtigenden geschützten Einrichtung natürliche Geländehindernisse oder andere örtliche Gegebenheiten wie etwa Bahnstrecken oder andere schwer zu überwindende Verkehrsschneisen befänden (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 23 zu § 7 Abs. 5 Satz 2 SächsGlüStVAG; VGH Bayern, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 AGGlüStV).

    Die Einschätzung des Landesgesetzgebers, der Spielsucht müsse bei Minderjährigen über den Ausschluss ihres Zutritts hinaus in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung an das Vorhandensein von Wettvermittlungsstellen und eines Anreizes des für sie verbotenen Glücksspiels entgegengewirkt werden, überschreitet nicht den ihm zustehenden, weiten Beurteilungsspielraum und ist nicht offensichtlich fehlerhaft (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 34; VGH Bayern, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris 40).

    Diese Grundsätze sind auf das streitgegenständliche Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen übertragbar (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, Beschluss vom juris Rn. 31; VGH Bayern, Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris Rn. 38).

    Anders als das bayerische Landesrecht, das der von den Klägerinnen mehrfach angeführten Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2023 (23 CS 22.2677) zu Grunde liegt, sieht § 13 Abs. 1 NSpielhG zudem bei der äußeren Gestaltung von Spielhallen ein umfassendes Werbungsverbot vor.

    Wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der von den Klägerinnen mehrfach zitierten Entscheidung (Beschluss vom 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 -, juris) ausgeführt hat, steht es den Mitgliedstaaten in Ermangelung einer unionsrechtlichen Harmonisierung im Glücksspielbereich grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und das von ihnen angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (…VGH Bayern, a.a.O., juris Rn. 30 unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 11.6.2015 - C-98/14, E-Stadtgton Hungary u.a., juris Rn. 56 m.w.N.).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Bei der streitgegenständlichen Mindestabstandsregelung geht es um den Schutz vor der Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Wettvermittlungsstellen in dem täglichen Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen durch die bloße Wahrnehmung (vgl. auch Sächsisches OVG…, Beschluss vom 12.8.2024 - 6 A 498/21 -, juris Rn. 10) und nicht etwa um das Ziel einer mindestens vorübergehenden "zeitlichen Abkühlung" nach dem Verlassen einer anderen Glücksspielstätte (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 135).

    Die einschlägigen Vorgaben, die sich für örtliche Beschränkungen der Zulässigkeit von Spielhallen aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben, sind bereits höchstrichterlich geklärt (BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 171 ff.; BVerwG…, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 76 ff.).

    Wegen der sehr begrenzten Anzahl von Spielbanken (derzeit gibt es niedersachsenweit lediglich zehn derartige Einrichtungen) ist ihre Ungleichbehandlung zu gewerblichen Sportwettstätten bereits durch die sehr unterschiedliche Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten begründet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 10 bezüglich der unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 174, wonach die in Rede stehenden Typen der Spielstätten zudem ein anderes Gepräge aufweisen, da Spielhallen im Alltag verankert sind, während bei Spielbanken ein Abstand zum Alltag besteht; vgl. auch OVG Sachsen…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 40).

    Hier kann eine gegenläufige Glücksspielregulierung des Landes schon wegen der sehr geringen Anzahl der entsprechenden Spielbanken und Buchmacher-Örtlichkeiten nicht angenommen werden (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 40 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn 174 zur unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken); zur Erreichung der gesetzlichen Ziele bedarf es schon deshalb in diesem Bereich keiner Mindestabstandsregelung.

    Die Möglichkeiten und Anreize zum Glücksspiel sind daher in Wettvermittlungsstellen ungleich höher als in Gaststätten, in denen Spieler zudem anders als in Wettvermittlungsstellen einer größeren Sozialkontrolle durch nicht spielende Gäste unterliegen (vgl. OVG Sachsen…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 41; BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn 175 zum Verhältnis von Spielhallen zum Automatenspiel in Gaststätten), während Wettvermittlungsstellen in aller Regel ausschließlich von Personen aufgesucht werden, die selbst Sportwetten abschließen und die entsprechenden Sportereignisse verfolgen wollen und dementsprechend das Glücksspiel anderer Personen nicht kritisch beurteilen.

  • BVerwG, 09.07.2024 - 8 B 46.23

    Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen oberhalb des Primarbereichs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Denn weder Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 12 Abs. 1 GG oder das Unionsrecht hindern den Gesetzgeber, für verschiedene Glücksspielformen verschiedene, den unterschiedlichen Zugangs- und Regulierungsmöglichkeiten Rechnung tragende Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz zu treffen, sofern diese - wie vorliegend - jeweils verhältnismäßig sind und - bei Anwendbarkeit der unionsrechtlichen Grundfreiheiten - das Kohärenzgebot in dem Sinne wahren, dass die jeweiligen Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 9 und 6 zur Frage einer möglichen Ungleichbehandlung zwischen terrestrischem und virtuellem Glücksspiel).

    Aus ihm lässt sich weder ein Konsistenzgebot jenseits des aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Glücksspielangebots noch ein sektorübergreifendes Gebot der Kohärenz glücksspielrechtlicher Regelungen ableiten (BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 5; …sowie Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 51).

    Wegen der sehr begrenzten Anzahl von Spielbanken (derzeit gibt es niedersachsenweit lediglich zehn derartige Einrichtungen) ist ihre Ungleichbehandlung zu gewerblichen Sportwettstätten bereits durch die sehr unterschiedliche Verfügbarkeit der Spielmöglichkeiten begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 10 bezüglich der unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 174, wonach die in Rede stehenden Typen der Spielstätten zudem ein anderes Gepräge aufweisen, da Spielhallen im Alltag verankert sind, während bei Spielbanken ein Abstand zum Alltag besteht; vgl. auch OVG Sachsen…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 40).

    Hinsichtlich des virtuellen Spiels ist angesichts der zahlreichen im aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen (vgl. §§ 6a - 6f GlüStV 2021) weder vorgetragen noch ersichtlich, dass das dortige Schutzniveau jenes des terrestrischen Spiels in einem verfassungsrechtlich bedenklichen Maß unterschreitet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, juris Rn. 9; so auch die Klägerin zu 2.) im Schriftsatz vom 14.5.2023, S. 32, Bl. 347 R GA des Verfahrens 10 LC 13/24).

    Das Bundesverwaltungsgericht, dem der Senat insoweit folgt, hat in seiner Entscheidung zu § 11 Abs. 2 Satz 2 des in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrages, das den Mindestabstand von Spielhallen zu Schulen oberhalb des Primarbereichs regelt, erneut offengelassen, ob und inwieweit das unionsrechtliche Kohärenzgebot außerhalb des Monopolsektors überhaupt anwendbar ist (BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, Rn. 6;… so auch Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 28.23 -, juris Rn. 5, …sowie Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 85); es gebietet danach allenfalls, glücksspielrechtliche Regelungen zur Suchtprävention und zum Spielerschutz nicht durch eine gegenläufige Regulierung anderer Glücksspielbereiche mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise zu konterkarieren, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt (BVerwG, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 B 46.23 -, Rn. 6; …sowie Beschluss vom 1.8.2022 - 8 B 15.22 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 17.12 -, juris Rn. 67; vgl. auch Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 28.2.2019 - 11 LC 242/16 -, juris Rn. 91).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht sind höchstrichterlich als überragend wichtige Gemeinwohlziele anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., …sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22).

    Wie bereits ausgeführt, stellen die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht überragend wichtige Gemeinwohlziele dar, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., …sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22), die die durch die Mindestabstandsgebote verursachten Beeinträchtigungen in der wirtschaftlichen Betätigung der Sportwettenvermittler und -veranstalter überwiegen.

    Erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, juris) war der Gesetzgeber gehalten, den Bereich der Sportwetten neu zu regeln.

    Aus dieser Entscheidung ergab sich jedoch keine Pflicht zur Marktöffnung, das Bundesverfassungsgericht stellte vielmehr klar, dass ein staatliches Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar sei, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahr ausgerichtet sei (BVerfG, Urteil vom 28.2.2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 97 ff. und 120 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Denn Minderjährige halten sich auch dort, etwa auf Schulhöfen, auf (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 122; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 5.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 18 - 20), können die Wettvermittlungsstelle ggf. auch von näher als die Eingangstür liegenden Gebäudeteilen wahrnehmen und die in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 NGlüSpG genannten "Orte" bzw. "Einrichtungen" müssen ohnehin nicht zwingend über Gebäude mit (Haupt-)Eingängen verfügen.

    Im Hinblick auf die Unionsrechtswidrigkeit dieses Regelwerks (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 17.12 -, juris Rn. 37 ff. unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 8.9.2010 - C.316/07 u.a. -, juris) wurde mit der ersten Änderung des Glücksspielstaatsvertrags vom 15. Dezember 2011 mit § 10a GlüStV 2012 eine "Experimentierklausel" für Sportwetten geschaffen und der bis dahin unregulierte Bestand der privaten Wettvermittlungsstellen einem Erlaubnisverfahren unterstellt, um den entstandenen Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Sportwettmarkt unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten in geordnete Bahnen zu lenken (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 12.12.2023 - 1 B 19/23 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris 98).

    Angesichts dieser Umstände konnte schon ein Vertrauen des Inhabers bzw. Betreibers einer Wettvermittlungsstelle darauf, seinen - nach dem aufgezeigten nationalen geschriebenen Recht glücksspielrechtlich rechtwidrigen - Betrieb unverändert selbst in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Schulen fortführen zu können, nicht entstehen, zumal in § 1 Abs. 3 GlüStV 2012 bereits ausdrücklich das Ziel der Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes genannt wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris 102 ff.; OVG E-Stadt-Brandenburg…, Beschluss vom 29.3.2023 - OVG 1 S 11/23 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr wurde durch die Aussetzung des ohnehin zeitlich begrenzten Konzessionsverfahrens lediglich die absehbare Regulierung des Wettvermittlungsmarktes - letztlich zu Gunsten der Wettvermittlungsbetreiber - verzögert (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris 105;… OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom Beschluss vom 29.3.2023 - OVG 1 S 11/23 -, juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 1 S 11.23

    Glücksspielstaatsvertrag 2021 - Wettvermittlungsstelle - Sportwetten - Duldung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Angesichts dieser Umstände konnte schon ein Vertrauen des Inhabers bzw. Betreibers einer Wettvermittlungsstelle darauf, seinen - nach dem aufgezeigten nationalen geschriebenen Recht glücksspielrechtlich rechtwidrigen - Betrieb unverändert selbst in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Schulen fortführen zu können, nicht entstehen, zumal in § 1 Abs. 3 GlüStV 2012 bereits ausdrücklich das Ziel der Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes genannt wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris 102 ff.; OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29.3.2023 - OVG 1 S 11/23 -, juris Rn. 16).

    Vielmehr wurde durch die Aussetzung des ohnehin zeitlich begrenzten Konzessionsverfahrens lediglich die absehbare Regulierung des Wettvermittlungsmarktes - letztlich zu Gunsten der Wettvermittlungsbetreiber - verzögert (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.6.2022 - 4 B 1864/21 -, juris 105; OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom Beschluss vom 29.3.2023 - OVG 1 S 11/23 -, juris Rn. 16).

    Zwar sehen die Bestimmungen zum Onlineglücksspiel naturgemäß kein vergleichbares Abstandsgebot vor, der Glücksspielstaatsvertrag 2021 etabliert jedoch - wie ausgeführt - für die Kategorie des nicht stationären Spiels ein vollkommen eigenständiges bereichsspezifisches Regulierungssystem, das die Zwecke der Suchtprävention und des Spielerschutzes gleichermaßen verfolgt (vgl. OVG E-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 29.3.2023 - OVG 1 S 11/23 -, juris Rn. 15, …sowie Urteil vom 22.6.2022 - OVG 1 B 21.17 -, juris Rn. 68 ff.).

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Das bedeutet, dass dann, wenn eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurückwirkt, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahekommt, ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung dementsprechend an den Anforderungen an Berufswahlbeschränkungen zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 28 …sowie Beschluss vom 14.1.2015 - 1 BvR 931/12 -, juris Rn. 54).

    Die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht sind höchstrichterlich als überragend wichtige Gemeinwohlziele anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22).

    Wie bereits ausgeführt, stellen die Bekämpfung und auch die Prävention von Glücksspielsucht überragend wichtige Gemeinwohlziele dar, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 98 f., sowie Beschluss vom 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 22), die die durch die Mindestabstandsgebote verursachten Beeinträchtigungen in der wirtschaftlichen Betätigung der Sportwettenvermittler und -veranstalter überwiegen.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2024 - 10 LC 13/24
    Eine Abweichungsentscheidung wird dabei etwa umso näher liegen, je weniger wahrscheinlich es ist, dass Minderjährige, die die betreffende Schule besuchen, mit der streitgegenständlichen Wettvermittlungsstelle überhaupt konfrontiert werden (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 -, juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23 bzgl. des Abstandes von Spielhallenstandorten zu geschützten Einrichtungen für Minderjährige).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf Spielhallen gilt dies auch im Hinblick auf den Schutz von kleineren Kindern davor, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit den betreffenden Spielstätten konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können (BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Dem streitgegenständliche Mindestabstandsgebot des § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 NGlüSpG kommt keine enteignende Wirkung zu, da eine Enteignung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG eine staatliche Güterbeschaffung zugunsten der öffentlichen Hand oder eines sonst Enteignungsbegünstigten voraussetzt (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u. a. -, juris Rn. 246), die vorliegend nicht in Rede steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 25 zum Mindestabstandsgebot des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LGlüG Rheinland-Pfalz).

  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22

    Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen

  • OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23

    Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, die den gesetzlichen Mindestabstand zu …

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

  • EuGH, 18.05.2021 - C-920/19

    Fluctus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …

  • BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18

    Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten; …

  • BVerwG, 17.11.2023 - 8 B 28.23

    Mindestabstand bei Spielhallen

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LC 242/16

    Bestimmmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Internetverbot; Kohärenz; Online-Casinospiele; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 1 B 21.17

    Verstöße von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG und …

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des …

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 8/24

    Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen; Abgestufte …

  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des …

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …

  • OVG Sachsen, 12.08.2024 - 6 A 498/21

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand zu Schulen

  • VG Berlin, 10.12.2024 - 4 K 372.22

    Glückspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen

    Derartige Mindestabstandsgebote sind nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen, wie sie in der vorzitierten Rechtsprechung zur unions- und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit entsprechender Abstandsregelungen zu Spielhallen entwickelt und geklärt worden sind (VG Berlin…, Beschluss vom 12. Januar 2023 - VG 4 L 314/22 - juris, Rn. 27 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. März 2023 - OVG 1 S 11/23 - juris, Rn. 11 f., 13; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15; ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 58 ff.; OVG Saarlouis…, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 B 19/23 - juris, Rn. 7 ff.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 - juris, Rn. 7 ff.; VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 38; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 6 B 62/22 - juris, Rn. 31;… VG Bremen, Urteile vom 19. September 2024 - 5 K 1949/23 - juris, Rn. 25 …und vom 23. Mai 2024 - 5 K 1358/23 - juris, Rn. 18; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 9. Juli 2024 - 6 K 1181/22 - juris, Rn. 52; VG Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 9. November 2023 - 10 K 2605/22 - juris, Rn. 46 ff.; VG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Juni 2023 - 3 K 3201/21 - juris, Rn. 109 ff.; inzwischen auch OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 52).

    Denn derjenige, dem die erforderliche Wettvermittlungserlaubnis an einem bestimmten Ort wegen der Nichteinhaltung der Abstandsregelung versagt wird, wird hierdurch weder an der Berufswahl noch daran gehindert, jederzeit an einem geeigneten Ort eine neue Wettvermittlungsstelle zu eröffnen (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 13. Juli 2023 - VG 4 K 501/22 - juris, Rn. 29; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 62; für Spielhallen: BVerwG…, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 - juris, Rn. 36 f.).

    Sie dient damit besonders wichtigen Gemeinwohlzielen, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. zu Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 133 ff., zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf Wettvermittlungsstellen: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 1 S 10/23 - juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 63).

    Dabei bezwecken die Regelungen eines Mindestabstands konkret, Kinder und Jugendliche vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots von Wettvermittlungsstellen in ihrem täglichen Lebensumfeld zu schützen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 63) und - wie nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GlüStV vorgesehen - das Gesamtangebot an Wettvermittlungsstellen zu reduzieren.

    Gerade bei besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen kann so ein Gewöhnungseffekt durch ein stets verfügbares Angebot vermieden werden (für Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - Rn. 152, juris; für Wettvermittlungsstellen: OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 63; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 511/22 - juris, Rn. 51; OVG Koblenz…, Beschluss vom 12. September 2023 - 6 B 10623/23 - juris, Rn. 9; VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 41).

    Auch sind nicht alle Kinder und Jugendlichen Sportwettwerbung im Internet oder in Sportstätten im gleichen Maße ausgesetzt wie Wettvermittlungsstellen in der Nähe von Schulen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 71; VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 44; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 6 B 62/22 - juris, Rn. 36; vgl. inzwischen auch OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 116).

    Diese Verringerung geht aber nicht so weit wie bei einem vollständigen Fehlen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 73; VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 44; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 6 B 62/22 - juris, Rn. 26; inzwischen ebenso: OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 120).

    Eine bereits eingetretene Gewöhnung wird durch eine Beschränkung des Zugangs nicht rückgängig gemacht (vgl. für Spielhallen: BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 154; auf dieser Grundlage für Wettvermittlungsstellen: OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 73; VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 44; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 6 B 62/22 - juris, Rn. 26; inzwischen auch OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 106).

    Dort haben Gerichte z.B. Mindestabstände zu Schulen - ganz überwiegend (mit Ausnahme von Bremen) sogar einschließlich Grundschulen - von 200 Meter Luftlinie (OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 74), von 250 Meter Luftlinie (VGH München…, Beschluss vom 21. März 2023 - 23 CS 22.2677 - juris, Rn. 47; OVG Bautzen…, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 6 B 62/22 - juris, Rn. 31), von 350 Meter Luftlinie (OVG Münster…, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 578/22 - juris, Rn. 15; VG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Juni 2023 - 3 K 3201/21 - juris, Rn. 124; inzwischen auch OVG Münster…, Urteil vom 6. November 2024 - 4 A 2279/22 - juris, Rn. 53 ff.) und sogar von 500 Meter Luftlinie (VG Bremen…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 5 K 1358/23 - juris, Rn. 23; VG Freiburg (Breisgau)…, Urteil vom 9. November 2023 - 10 K 2605/22 - juris, Rn. 44) als verhältnismäßig angesehen.

    Unbeschadet dessen ist der Schutz der Verbraucher vor Spielsucht bereits als zwingender Grund des Allgemeininteresses im Unionsrecht anerkannt, der Beschränkungen von Glücksspieltätigkeiten rechtfertigen kann (vgl. nur EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2015 - C-98/14, Berlington Hungary - juris, Rn. 58 m.w.N.; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - juris, Rn. 124; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 94).

    Aus dieser Entscheidung lässt sich - jedenfalls in Zusammenschaut mit dem in diesem Zusammenhang zitierten Urteil (EuGH…, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14, Scotch Whisky Association - juris, Rn. 54) - keine Pflicht des Gesetzgebers zu einem positiven Nachweis ableiten, dass sich das verfolgte Ziel mit keiner anderen vorstellbaren Maßnahme unter den gleichen Bedingungen erreichen lasse (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 99; VGH Mannheim…, Urteil vom 2. September 2024 - 6 S 2034/22 - Rn. 26, juris; grundsätzlich: OVG Hamburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 4 Bs 105/22 - juris, Rn. 54).

    Es ist jedoch zulässig, dass die Regelungen für das Online-Glücksspiel anders ausgestaltet sind als die für den terrestrischen Bereich, solange sie ebenfalls dem Spielerschutz dienen (OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 103; für Spielhallen: OVG Bremen…, Beschluss vom 19. November 2024 - 1 B 203/24 - juris, Rn. 29).

    Vielmehr liegt es schlicht in der Natur der Sache, dass die Regulierung virtueller Glücksspiele ein anderes Konzept zum Minderjährigenschutz und zum Schutz der Spieler vor Spielsucht verfolgt als das für "terrestrische" Wettvermittlungsangebote (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 - juris, Rn. 103; OVG Hamburg…, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 Bs 226/18 - juris, Rn. 48).

  • OVG Saarland, 17.09.2026 - 1 A 45/25

    Mindestabstand zwischen Wettvermittlungsstellen und Einrichtungen, die …

    Im Zuge der Erteilung des Bauscheins vom 21. August 2012 wurde die glücksspielrechtliche Zulässigkeit der Wettvermittlungsstelle nicht geprüft (vgl. § 73 Abs. 1 LBO), so dass mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen ist, dass diese Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde kein Vertrauen darauf vermitteln konnte, dass das Wettbüro auch aus glücksspielrechtlicher Sicht Bestand haben werde.[so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 78, juris][so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 78, juris].

    Ein überwiegend schutzwürdiges Vertrauen des Inhabers einer Wettvermittlungsstelle darauf, seinen Betrieb unverändert selbst in unmittelbarer Nähe von (unter anderem) Suchtberatungsstellen und Schulen fortführen zu können, konnte nach alledem - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgehalten hat - auch angesichts des bereits in § 1 Nr. 3 GlüStV 2008 genannten Ziels der Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes nicht entstehen.[Senatsbeschl. v. 12.12.2023 - 1 B 19/23 - Rn. 17; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 76 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 130 ff., alle zit. nach juris; vgl. im Übrigen auch LT-Drs.

    16/2525 v. 2.12.2020, S. 16, wonach für private Wettvermittlungsstellen, da sie niemals erlaubt gewesen seien, kein Bestandsschutz nach Art. 14 GG anerkannt werde][Senatsbeschl. v. 12.12.2023 - 1 B 19/23 - Rn. 17; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 76 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 52; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 130 ff., alle zit. nach juris; vgl. im Übrigen auch LT-Drs.

    Die unterschiedlichen landesrechtlichen Schutzbestimmungen für das Glücksspiel in Gaststätten und Wettvermittlungsstellen rechtfertigen sich aber nach ganz überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ohne Weiteres auf Grund der erheblichen Beschränkung der Spielmöglichkeiten in Gaststätten, da dort maximal zwei Geldspielgeräte betrieben werden können (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SpielV) wie auch mit Blick auf Unterschiede im Gepräge der Spielorte.[so etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 100; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 186 ff.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 41, juris; zweifelnd, aber letztlich offenlassend: Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 81; alle zit. nach juris][so etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 100; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.11.2024 - 4 A 2279/22 - Rn. 186 ff.; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 41, juris; zweifelnd, aber letztlich offenlassend: Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.3.2023 - 23 CS 22.2677 - Rn. 81; alle zit. nach juris] Während Wettvermittlungsstellen in aller Regel hauptsächlich dem Glücksspiel dienen, liegt der Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit von Gaststätten nicht im Aufstellen und Bereithalten von Spielgeräten, sondern im entgeltlichen Anbieten von Speisen und Getränken.

    Rn. 43 Dass das so etablierte Schutzniveau aus verfassungs- bzw. europarechtlicher Sicht schon im Grundsatz ungenügend wäre, macht die Zulassungsbegründung selbst nicht geltend.[kohärenzrechtliche Bedenken durch die Zulassung und Regulierung des Online-Glücksspiels ebenso verneinend etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 92; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 101; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 31.1.2024 - 1 LA 307/20 - Rn. 22; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.6.2026 - 6 S 1182/25 - Rn. 17 f.; alle zit. nach juris][kohärenzrechtliche Bedenken durch die Zulassung und Regulierung des Online-Glücksspiels ebenso verneinend etwa OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.11.2024 - 10 LC 13/24 - Rn. 92; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.2.2026 - 1 B 17/23 - Rn. 101; Sächsisches OVG, Beschl. v. 17.10.2022 - 6 B 62/22 - Rn. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 31.1.2024 - 1 LA 307/20 - Rn. 22; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.6.2026 - 6 S 1182/25 - Rn. 17 f.; alle zit. nach juris] Der zentrale Einwand der Rechtsmittelführerinnen, das Schutzkonzept des Online-Glücksspiels werde dadurch unterlaufen, dass das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat in der Praxis freigiebig und in einer den Anforderungen des § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV widersprechenden Weise erhöht werde, so dass es sich als inkohärent darstelle, wenn Wettvermittlungsstellen gleichzeitig ein physischer Mindestabstand zu (unter anderem) Suchtberatungsstellen und Schulen abverlangt werde, rechtfertigt die begehrte Zulassung der Berufung nicht.

  • VG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 K 168/23

    Rechtliche Rahmenbedingungen für Wettvermittlungsstellen: Aktuelle Entscheidungen …

    Rn. 120 vgl. hierzu im Kontext unterschiedlicher Abstandsregelungen für Bestandsspielhallen und Bestandswettvermittlungsstellen zu Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 511/22 -, juris Rn. 28; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 76 f. m.w.N.; vgl. im Kontext des Trennungsgebotes des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021: VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2024 - 3 K 4841/22 -, juris Rn. 180; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2024 - 3 K 8718/22 -, juris Rn. 170.

    Rn. 122 vgl. zu diesem Aspekt im Kontext unterschiedlicher Abstandsregelungen für Bestandsspielhallen und Bestandswettvermittlungsstellen zu Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 511/22 -, juris Rn. 20 ff., 26 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 88 ff., 104 f.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 76 f. m.w.N.; vgl. im Kontext des Trennungsgebotes des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021: VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2024 - 3 K 4841/22 -, juris Rn. 182; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2024 - 3 K 8718/22 -, juris Rn. 172.

  • VG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 K 8652/22
    Rn. 107 vgl. hierzu im Kontext unterschiedlicher Abstandsregelungen für Bestandsspielhallen und Bestandswettvermittlungsstellen zu Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 511/22 -, juris Rn. 28; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 76 f. m.w.N.; vgl. im Kontext des Trennungsgebotes des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021: VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2024 - 3 K 4841/22 -, juris Rn. 180; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2024 - 3 K 8718/22 -, juris Rn. 170.

    Rn. 109 vgl. zu diesem Aspekt im Kontext unterschiedlicher Abstandsregelungen für Bestandsspielhallen und Bestandswettvermittlungsstellen zu Schulen sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - 4 B 511/22 -, juris Rn. 20 ff., 26 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2022 - 4 B 1864/21 -, juris Rn. 88 ff., 104 f.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 5. November 2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 76 f. m.w.N.; vgl. im Kontext des Trennungsgebotes des § 21 Abs. 2 GlüStV 2021: VG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 2024 - 3 K 4841/22 -, juris Rn. 182; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2024 - 3 K 8718/22 -, juris Rn. 172.

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2026 - 10 ME 79/26

    Gestattung des Weiterbetriebs einer von einem Gewerbetreibenden betriebenen …

    Dieser weite Spielraum ist erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die vorgenommene Maßnahme abgeben können (vgl. Sächsisches OVG…, Beschluss vom 14.7.2025 - 6 A 253/22 -, juris Rn. 9 unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluss vom 9.9.2010 -, juris Rn. 10; Senatsurteil vom 5.11.2024 - 10 LC 13/24 -, juris Rn. 65 und 67, sowie Senatsbeschluss vom 18.6.2024 - 10 LA 10/24 -, juris Rn. 15).
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