Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Zulassung der Berufung bzgl. einer abgewiesenen Klage gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung und der Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung; Qualifikation einer Bewertung einer Prüfung des § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Zulassung der Berufung bzgl. einer abgewiesenen Klage gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung und der Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung; Qualifikation einer Bewertung einer Prüfung des § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.03.2008 - 15 A 380.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Rn. 8 Soweit der Kläger versucht, seine Lösung auf der Grundlage des sogenannten neuen Verbraucherleitbildes als alternative Lösungsmöglichkeit zu präsentieren, und auf die geänderte Rechtsprechung des BGH hinweist (Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 -, NJW-RR 2000, 1490 "Orient-Teppichmuster"), sind seine Ausführungen nicht nachvollziehbar. - BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Ein Fehler bei der Entscheidung nach § 5 d Abs. 4 DRiG führt auch nicht ohne Weiteres dazu, dass die gesamte mündliche Prüfung wiederholt werden müsste, da sich die Korrektur von Prüfungsmängeln in der Regel auf die Teile der Prüfung zu beschränken hat, denen Prüfungsmängel anhaften, und die Entscheidung nach § 5 d Abs. 4 DRiG gegebenenfalls auch nachträglich auf der Grundlage des Prüfungsprotokolls, der erzielten Prüfungsnoten sowie des Zeugnisheftes getroffen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01 -, DVBl. 2002, 973, zitiert nach juris, Rn. 32…, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063, zitiert nach juris, Rn. 17). - BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02
Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Ein Fehler bei der Entscheidung nach § 5 d Abs. 4 DRiG führt auch nicht ohne Weiteres dazu, dass die gesamte mündliche Prüfung wiederholt werden müsste, da sich die Korrektur von Prüfungsmängeln in der Regel auf die Teile der Prüfung zu beschränken hat, denen Prüfungsmängel anhaften, und die Entscheidung nach § 5 d Abs. 4 DRiG gegebenenfalls auch nachträglich auf der Grundlage des Prüfungsprotokolls, der erzielten Prüfungsnoten sowie des Zeugnisheftes getroffen werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01 -, DVBl. 2002, 973, zitiert nach juris, Rn. 32, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 -, NJW 2003, 1063, zitiert nach juris, Rn. 17).
- BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97
Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Zwar stellt es eine Fachfrage dar, ob bei der Behandlung eines Rechtsproblems die Prüfung eines bestimmten gesetzlichen Tatbestands geboten oder nur vertretbar ist, mit der Folge, dass im letzteren Fall der Prüfling auch berechtigt ist, von der Prüfung abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 3658/06
Nachprüfbarkeit von berufsbezogenen Prüfungsentscheidungen; Voraussetzungen für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Hierzu gehören nicht nur die Endnoten, sondern der gesamte Inhalt der Einzelzeugnisse, die insgesamt nach Aussage, Gewicht und Stellenwert zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu ausführlich OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2008, - 14 A 3658/06 -, DÖV 2008, 608, zitiert nach juris, Rn. 65). - BGH, 12.02.1998 - I ZR 110/96
Die große deutsche Tages- und Wirtschaftszeitung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
In seinem Urteil vom 12. Februar 1998 (- I ZR 110/96 -, NJW 1998, 3349, 3350) hat der BGH hierzu unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung ausgeführt, dass in der Bezeichnung eines Unternehmens oder Titels als "groß" unter Verwendung des bestimmten Artikels und einer geografischen Bezugsgröße wiederholt die Behauptung einer Spitzenstellung für den betreffenden geografischen Raum gesehen worden sei. - OVG Hamburg, 17.07.2008 - 3 Bf 351/07
Streitwert einer auf die Notenverbesserung der bestandenen Staatsprüfung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Der Senat orientiert sich dabei nicht an Nr. 11.36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung Juli 2004, NVwZ 2004, 1327), weil es nicht um das Bestehen oder Nichtbestehen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung geht, sondern lediglich um eine Notenverbesserung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - OVG 12 L 13.07 - und Beschluss vom 19. Oktober 2006 - OVG 7 L 43.06 -, ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 Bf 351/07.Z - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2007 - 14 E 398/07 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 04.08.1997 - 6 B 44.97
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Der "Gesamteindruck des Prüflings" erfordert eine Berücksichtigung aller hierfür erheblichen Umstände (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1997 - 6 B 44.97 -, zitiert nach juris, Rn. 9). - KG, 26.05.2000 - 5 U 1389/00
Alleinstellungsberühmung durch Bewerbung einer Tageszeitung als "die Stimme …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Dieses hatte die Bewerbung einer Tageszeitung als "Die Stimme Berlins" nicht als Alleinstellungsberühmung gewertet, weil die Aussage sich zwar regional auf die Stadt Berlin beschränke, jedoch alles dafür spreche, dass der Verkehr wisse, dass auf dem Berliner Markt mehrere große Zeitungen nebeneinander existierten (Urteil vom 26. Mai 2000 - 5 U 1389/00 -, GRUR-RR 2001, 60 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 14 E 398/07
Streitwertbestimmung in einem prüfungsrechtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08
Der Senat orientiert sich dabei nicht an Nr. 11.36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung Juli 2004, NVwZ 2004, 1327), weil es nicht um das Bestehen oder Nichtbestehen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung geht, sondern lediglich um eine Notenverbesserung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2007 - OVG 12 L 13.07 - und Beschluss vom 19. Oktober 2006 - OVG 7 L 43.06 -, ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 Bf 351/07.Z - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2007 - 14 E 398/07 -, jeweils zitiert nach juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten …
Die Argumentation des Klägers zielt auf eine Fachfrage, nämlich inwieweit die Prüfer die Erörterung von Tatbestandsalternativen im Rahmen der §§ 253, 255 StGB erwarten dürfen, wenn ein Vermögensschaden verneint wird (vgl. zur Verletzung des Antwortspielraums des Prüflings in diesem Fall Beschluss des Senats vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16
Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung
Das gilt insbesondere für die Gewichtung verschiedener Aufgaben untereinander, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung oder die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 1997, a.a.O. Rn. 4 f. m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 -, juris Rn. 5). - VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat es genügen lassen, dass allein der Prüfungsausschussvorsitzende die Ausbildungszeugnisse nicht nur hinsichtlich der Noten, sondern in ihrem gesamten Inhalt zur Kenntnis nimmt, um das dadurch vermittelte Bild an die anderen Ausschussmitglieder weitergeben zu können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2009, OVG 10 N 50.08, juris Rn. 10).
- OVG Sachsen, 03.11.2021 - 5 A 345/21
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren; staatliche Pflichtfachprüfung; Besitz …
Denn es geht nicht um das Bestehen oder Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung, sondern lediglich um eine Notenverbesserung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Februar 1993 - 6 C 38/92 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30. November 2009 - 10 N 50.08 - OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Juli 2008 - 3 Bf 351/07.Z - OVG NRW, Beschl. v. 20. März 2007 - 14 E 398/07 -, jeweils juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
Anhebung der rechnerisch ermittelten Gesamtnote in der zweiten juristischen …
Zu dem Gesamteindruck gehören nicht nur die Endnoten, sondern der gesamte Inhalt der Einzelzeugnisse, die insgesamt nach Aussage, Gewicht und Stellenwert zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 - juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2018 - 6 N 23.18
Anforderungen an die Rügepflichten des Prüflings im gerichtlichen Verfahren; …
Daher greift der Auffangwert (vgl. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 - juris Rn. 13). - VG Mainz, 13.10.2010 - 3 K 64/10
Anhebung des rechnerischen Gesamtergebnisses in der Zweiten juristischen …
Rn. 34 Weil die von der Prüfungskommission zu treffende Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Abweichung von der rechnerischen Gesamtnote den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet, das Ergebnis prüfungsspezifischer Wertungen ist und daher nur einer eingeschränkten Kontrolle unterliegt, muss diese Einschätzung gerade auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der Chancengleichheit auf einer breiten Erkenntnisgrundlage beruhen, die der Prüfungskommission ein Gesamtbild vom Prüfling vermitteln kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 -, juris [Rdnr. 10]).
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