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Rechtsprechung
   BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2673
BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66 (https://dejure.org/1969,2673)
BSG, Entscheidung vom 24.06.1969 - 10 RV 282/66 (https://dejure.org/1969,2673)
BSG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 10 RV 282/66 (https://dejure.org/1969,2673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die Erteilung eines Zweitbescheides und eines Zugunstenbescheides - Überprüfung eines Erstbescheides durch eine Verwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 278
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Im gerichtlichen Verfahren ist bei der Nachprüfung der Rechtmäßigkeit solcher sogenannter "Ermessensentscheidungen" das Vorliegen der Voraussetzungen für das Ermessenshandeln in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in gleicher Weise zu überprüfen wie sonst bei anderen Vorschriften das Vorliegen von Tatbestandsmerkmalen auch (vgl. BSG vom 26.11.68 - 9 RV 610/66 -, vom 28.4.65 - 9 RV 470/62 -); nur das mit dem Bescheid ausgeübte Handlungsermessen kann - wie grundsätzlich jedes andere Ermessen nur auf einen Mißbrauch hin (§ 54 Abs. 2 SGG) überprüft werden.

    Kommt es daher, wie im vorliegenden Fall, darauf an, ob die Feststellung im Erstbescheid, daß der Wehrdienst des Beschädigten in tatsächlicher Beziehung nicht Bedingung (Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne) für dessen Gesundheitsstörung ist, zutrifft oder nicht, so muß dem Kläger, wie in jedem anderen Streit auch, in welchem sein Anspruch von der Erhärtung seiner Behauptung abhängig ist, in dem Streit um die Erteilung eines Zugunstenbescheides gemäß § 40 Abs. 1 VerwVG das Recht zustehen, einen Arzt gemäß § 109 SGG für die von ihm für die Unrichtigkeit des Erstbescheides rechtserheblich vorgetragene Behauptung zu benennen, daß die Feststellung über den Zusammenhang des Wehrdienstes mit den geltend gemachten Gesundheitsstörungen unrichtig gewesen ist (vgl. Urt. BSG vom 20.8.63 - 11 RV 430/61 - und vom 26.11.68 - 9 RV 610/66 -).

  • BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Für die Beurteilung darüber, ob ein Zweitbescheid oder ein Zugunstenbescheid vorliegt, lassen sich nicht ein für allemal geltende Merkmale aufstellen, vielmehr richtet sich diese Beurteilung stets nach den Umständen des Einzelfalles, wobei naturgemäß dem Inhalt des Bescheides selbst eine besondere Bedeutung beizumessen ist (vgl. BSG vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -).

    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.

  • BSG, 26.02.1965 - 9 RV 806/62
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Ist aber die Verwaltungsbehörde tatsächlich in eine Nachprüfung der Erstbescheide eingetreten - gleichgültig, ob sie dazu verpflichtet war oder aus welchem Grunde sie es getan hat -, so muß auch bei Nachprüfung des angefochtenen Bescheides durch das Gericht geprüft werden, ob die zur Unrichtigkeit des Erstbescheides getroffene Entscheidung der Verwaltungsbehörde zutrifft oder nicht (vgl. BSG vom 26.2.65 - 9 RV 806/62; s. auch BSG vom 20.8.63 - 8 RV 1005/62 und vom 20.8.63 - 8 RV 901/60).

    Dazu gehören in erster Linie die §§ 103 und 128 SGG (vgl. BSG vom 26.2.65 - 9 RV 806/62 -), aber auch in gleicher Weise § 109 SGG, der dem Versorgungsberechtigten ein besonderes Recht bei der Beweiserhebung zur Ermittlung von Tatsachen durch die Anhörung eines ärztlichen Sachverständigen gibt.

  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 430/61
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Kommt es daher, wie im vorliegenden Fall, darauf an, ob die Feststellung im Erstbescheid, daß der Wehrdienst des Beschädigten in tatsächlicher Beziehung nicht Bedingung (Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne) für dessen Gesundheitsstörung ist, zutrifft oder nicht, so muß dem Kläger, wie in jedem anderen Streit auch, in welchem sein Anspruch von der Erhärtung seiner Behauptung abhängig ist, in dem Streit um die Erteilung eines Zugunstenbescheides gemäß § 40 Abs. 1 VerwVG das Recht zustehen, einen Arzt gemäß § 109 SGG für die von ihm für die Unrichtigkeit des Erstbescheides rechtserheblich vorgetragene Behauptung zu benennen, daß die Feststellung über den Zusammenhang des Wehrdienstes mit den geltend gemachten Gesundheitsstörungen unrichtig gewesen ist (vgl. Urt. BSG vom 20.8.63 - 11 RV 430/61 - und vom 26.11.68 - 9 RV 610/66 -).

    Nach dieser Erklärung des 8. Senats befindet sich der erkennende Senat durchaus im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG und in keinem Gegensatz zu dem erwähnten Urteil des BSG, wenn er annimmt, daß auch im Verfahren über die Erteilung eines Zugunstenbescheides gemäß § 40 Abs. 1 VerwVG der § 109 SGG Anwendung findet und der benannte Arzt gutachtlich zu hören ist, sofern die Beweisfrage rechtserheblich ist (vgl. BSG vom 20.8.63 - 11 RV 430/61 - und vom 20.6.67 - 10 RV 972/65 -).

  • BSG, 28.04.1965 - 9 RV 470/62
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Im gerichtlichen Verfahren ist bei der Nachprüfung der Rechtmäßigkeit solcher sogenannter "Ermessensentscheidungen" das Vorliegen der Voraussetzungen für das Ermessenshandeln in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in gleicher Weise zu überprüfen wie sonst bei anderen Vorschriften das Vorliegen von Tatbestandsmerkmalen auch (vgl. BSG vom 26.11.68 - 9 RV 610/66 -, vom 28.4.65 - 9 RV 470/62 -); nur das mit dem Bescheid ausgeübte Handlungsermessen kann - wie grundsätzlich jedes andere Ermessen nur auf einen Mißbrauch hin (§ 54 Abs. 2 SGG) überprüft werden.
  • BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66

    Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines …

    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.
  • BSG, 13.10.1959 - 8 RV 49/57
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Auch wenn mit dem Zweitbescheid ebenso wie mit dem Erstbescheid der Anspruch des Beschädigten abgelehnt worden ist, handelt es sich um eine neue Regelung und einen neuen Verwaltungsakt, der wie der frühere Erstbescheid anfechtbar und nachprüfbar ist (vgl. BSG 10, 248 und BSG in BVBl 1963 S. 87).
  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 476/67
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.
  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 846/67
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.
  • BSG, 26.09.1968 - 8 RV 473/67
    Auszug aus BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66
    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.
  • BSG, 20.06.1967 - 10 RV 972/65
  • BSG, 20.08.1963 - 8 RV 901/60
  • BSG, 20.08.1963 - 8 RV 1005/62
  • BSG, 23.05.1969 - 10 RV 150/66
  • BSG, 29.10.1964 - 8 RV 789/62
  • BSG, 12.08.1966 - 10 RV 45/64
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …

    Diese Ansicht stehe im Widerspruch zu den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juni 1969 (BSGE 29, 278) und vom 22. Mai 1975 (…SozR 3900 § 40 Nr. 2), wonach Iediglich die Berichtigung zuungunsten des Berechtigten nach § 41 KOV-VfG davon abhängig sei, daß die tatsächliche und rechtliche Unrichtigkeit der früheren Entscheidung außer Zweifel stehe.

    Schon nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, die nunmehr in den §§ 18, 49 und 54 des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253) teilweise ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden haben, ist die Verwaltungsbehörde befugt, jederzeit eine neue Prüfung des Versorgungsrechtsverhältnisses vorzunehmen und einen neuen Bescheid zu erteilen, sofern hierdurch die in einem vorangegangenen Bescheid enthaltene Belastung des Betroffenen nicht erhöht wird, (BSGE 10, 248, 249; 18, 22, 25 ff.; 19, 146, 148; 29, 278, 280; BSG BVBl. 1970, 15).

    Zwar kann und muß aufgrund der durch § 24 KOV-VfG § 77 SGG statuierten Bindungswirkung davon ausgegangen werden, daß die davon erfaßte Entscheidung der Verwaltungsbehörde in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zutrifft (BSGE 29, 278, 283).

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 24. Juni 1969 (BSGE 29, 278, 283 = SozR VerwVG § 40 Nr. 12) und vom 22. Juni 1977 - 10 RV 67/76 - (zur Veröffentlichung bestimmt) (vgl. auch Beschluß vom 21. Januar 1976 -, 10 RH 7/75 - ) dargelegt hat, kann die bloße Behauptung eines Widerspruchs der früheren Entscheidung gegen das Gebot dem materiellen Gerechtigkeit nicht genügen, um nach dieser Richtung eine erneute Überprüfung und ein Tätigwerden der Verwaltung in Gang zu setzen.

    Vielmehr wird er maßgeblich von der - im gerichtlichen Verfahren voll nachprüfbaren - Frage bestimmt, ob und inwieweit der Antrag des Berechtigten und ein eventuelles weiteres Vorbringen im Verwaltungsverfahren zur Begründung dieses Antrages konkrete Anhaltspunkte für eine Überprüfung der früheren Entscheidung bieten: Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, etwa weil das Vorbringen des Berechtigten unschlüssig oder unsubstantiiert ist, so ist zwar selbst in diesem Falle der Verwaltungsbehörde der Antritt in eine Nachprüfung des früheren Bescheides nicht verwehrt (vgl. BSGE 29, 278, 283).

    1969 (BSGE 29, 278, 282 = SozR VerwVG § 40 Nr. 12) und seither wiederholt (BSGE 35, 91, 93;… BSG SozR 1500 § 141 Nr. 2 und 3900 § 40 Nr. 2; Urteil vom 9. Februar 1977 - 10 RV 23/76 - ebenso 9. Senat in BSG BGBl. 1970, 15) ausgesprochen hat, hat die Ausübung des Ermessens zur Voraussetzung, daß die frühere Entscheidung von Anfang an unrichtig gewesen ist.

    Das Tatbestandsmerkmal der "Unrichtigkeit des Erstbescheides" unterliegt im Streitfalle wie jedes Tatbestandsmerkmal der vollen tatrichterlichen Nachprüfung (BSGE 29, 278, 284; Urteil vom 9. Februar 1977 - 10 RV 23/76 -).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1969 (BSGE 29, 278 = SozR VerwVG § 40 Nr. 12) ausgeführt hat, ist im Wortlaut des § 40 Abs. 1 KOV-VfG eine besondere Voraussetzung für die Ausübung des der Verwaltungsbehörde eingeräumten Handlungsermessens nicht zum Ausdruck gekommen.

    Über die Beweisanforderungen bezüglich des Begriffs der "Unrichtigkeit" als Voraussetzung und zugleich als einer der Faktoren zur Bestimmung der Grenzen der Ermessensausübung der Verwaltungsbehörde ist dem § 40 Abs. 1 KOV-VfG unmittelbar nichts zu entnehmen und kann ihm schön deswegen nichts entnommen werden, weil eine besondere Voraussetzung für die Ausübung des Handlungsermessens im Wortlaut der Vorschrift nicht zum Ausdruck gekommen ist (BSGE 29, 278, 282).

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß eine "Unrichtigkeit" dann vorliegt, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Anspruchs oder einer höheren Leistung nunmehr gegeben sind (vgl. BSGE 29, 278, 280).

  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 67/76

    Ärztliches Gutachten - Antrag auf Anhörung eines Arztes - Gleiches Beweisthema - …

    Die in das Fachwissen eines bestimmten Arztes gestellte Beweisfrage, ob eine frühere Entscheidung über die Ablehnung eines Versorgungsanspruchs aus medizinischen Gründen unrichtig iS KOVVfG § 40 Abs. 1 ist, ist nicht entscheidungserheblich und deswegen einem Antrag nach SGG § 109 Abs. 1 nicht zu entsprechen, wenn es die Verwaltungsbehörde ohne Fehlgebrauch des ihr zustehenden Handlungsermessens abgelehnt hat, in eine sachliche Überprüfung der früheren Entscheidung einzutreten, weil der Antrag auf Erteilung eines neuen Bescheides unschlüssig oder unsubstantiiert ist (Fortführung von BSG 24.06.1969 10 RV 282/66 = BSGE 29, 278 und BSG 28.09.1971 7 RU 66/70 = SozR Nr. 39 zu § 109 SGG).

    Zum anderen und vor allem ist erforderlich, daß die medizinische Beurteilung, die von dem nach § 109 Abs. 1 SGG benannten Arzt abgegeben werden soll, für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (BSGE 2, 255, 256; 29, 278, 284, 285;… BSG SozR SGG § 109 Nr. 25); ob dies der Fall ist, ist vom sachlich-rechtlichen Standpunkt des Berufungsgerichts aus zu beurteilen (…BSG SozR SGG § 109 Nrn 25, 26, 30).

    Hiermit befindet sich das LSG in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 24. Juni 1969 (BSGE 29, 278 = SozR VerwVG § 40 Nr. 12).

  • BSG, 09.02.1971 - 10 RV 54/69
    und einem sogenannten "Zweitbescheid" Urteil des erkennenden Senats vom 240 Juni 4969 in BSG 29, 278)° Bedenken sind insoweit von den Beteiligten auch nicht erhobeno Wenn das LSG am Schluß seines Urteils den Bescheid vom 5° Mai 4966 auch unter dem Gesichtspunkt eines "Zweitbescheides" geprüft hat" so handelt es sich dabei ersichtlich um eine Hilfserwägung, die das LSG offenbar nur angestellt hat" um sein Urteil auch für den Fall "revisionssicher" zu machen, daß seine Beurteilung über die Rechtsnatur des Bescheides vom 5° Mai 4966 als Zugunstenbescheid nicht zutreffen sollte" Der Auffassung des LSG, daß bei der gerichtlichen Nachprüfung der mit das Bescheid v0m 5° Mai 4966 getroffenen "Ermessensentscheidung" für die Binholung weiterer Gutachten und demnach auch für die Einholung des von der Klägerin nach 5 409 SGG beantragten Gutachtens von Prof° Dro LC kein Raum sei, kann jedoch nicht gefolgt werden° Auch zu dieser Frage hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24° Juni 4969 (BSG 29" 278), die dem LSG allerdings bei der Fällung hier Urteils >.

    gegen, auf welches das LSG seine gegenteilige Ansicht stützen will° Wie aus der Entscheidung des erkennenden Senats 24° Juni 4969 (BSG 29, 278, insbesondere So' vom.

    nat die Auffassung vertritt, daß in einem Gerichtsverfahren über eine Zugunstenregelung nach 5 40 Abs° 4 VeerG Beweis erhoben werden kann, und zwar auch durch Einholungg eines Gutachtens nach 5 409 SGG° Somit findet auch im Verfahren über die Erteilung eines Zugunstenbescheides gemäß @ 40 Abs, 4 VeerG der 5 409 SGG Anwendung, so daß der vom Kläger benannte Arzt gutachtlich zu hören ist, sofern die Beweisfrage rechtserheblich ist (vglo BSG 29, 278, 285 mit weiteren Hinweisen)°.

  • BSG, 26.11.1975 - 10 RV 135/75

    Anspruch auf Gewährung der Waisenrente über das siebenundzwanzigste Lebensjahr …

    Der angefochtene Bescheid von 23. Februar 1973 über die Ablehnung eines Rechtsanspruchs ist daher ein ablehnender ("negativer") Zugunstenbescheid im Sinne des § 40 Abs. 1 VerwVG (vgl. BSG 29, 278).

    Die frühere Entscheidung des Beklagten vom 19. Januar 1970 über die Ablehnung eines Rechtsanspruchs auf Waisenrente nach vollendetem 27. Lebensjahr erweist sich demnach aus tatsächlichen und aus Rechtsgründen als unrichtig (vgl. BSG 29, 278, 282).

  • LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73

    Entscheidung zur Frage der Veranlassung zur Einholung eines medizinischen …

    Wird ein Zugunstenbescheid bezüglich eines Streitgegenstandes begehrt, über den gemäß § 141 Abs. 1 SGG rechtskräftig entschieden worden ist und lehnt die Versorgungsverwaltung ab, ohne zur Prüfung des - ungeschriebenen - Tatbestandsmerkmales "Unrichtigkeit" innerhalb des § 40 Abs. 1 VfG (KOV) verpflichtet zu sein, dann besteht keine Veranlassung zur Stattgabe eines Antrages nach § 109 Abs. 1 SGG, zumal wenn auch während des gerichtlichen Verfahrens beider Tatsacheninstanzen weder ein substantiierter Angriff gegen den bindenden Erstbescheid noch der Vortrag oder die Glaubhaftmachung neuer Tatsachen und Beweismittel erfolgt ist.Auseinandersetzung mit dem Fragenkomplex des Erlasses weiterer Bescheide bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 SGG; in Besonderheit mit der Entscheidung des LSG Hamburg in Breithaupt 1971, S. 168 ff., in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.6.1969 - Az.: 10 RV 282/66-, die darin verwertete Rechtsprechung des 8. Senats des BSG sowie in Fortführung der Gedankengänge des Urteils des BSG vom 30.8.1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).2.

    Er verweist nicht nur auf das Urteil des 10. Senats des BSG vom 24. Juni 1969 (Az.: 10 RV 282/66) sowie auf die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG, wie sie darin zitiert und verwertet worden ist, sondern zusätzlich noch auf die Entscheidung vom 30. August 1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).

  • BSG, 21.05.1974 - 10 RV 441/73
    - abgelehnten - Zugunstenbescheid handelt zur grenzung zwischen Zugunstenbescheid und Zweitbescheid BSG 29, 278).

    frühere Entscheidung tatsächlich und rechtlich unrichtig ist" (vgl. BSG 29, 278, 282)" Seiner Verpflichtung, den früheren Bescheid auf seine tatsächliche und rechtliche Unrichtigkeit nachzuprüfen, ist das LSG nachgekommen" Dabei ist das LSG zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, daß eine solche Unrichtigkeit nicht vorliegt" Nach den Feststellungen des LSG sind die Erblindung und die dadurch bedingte Hilflosigkeit des Klägers allein auf den privaten Autounfall im Juni 1954 zurückzuführen° Der Zustand der Sohädigungsfolgen ist weder die ausschließliche noch die überwigende Ursache für die Hilflosigkeit des Klägers.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 3 SB 2024/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - wesentlicher …

    Hierunter fallen unter anderem die Nichtbeachtung oder fehlerhafte Ablehnung eines Antrags nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGG (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 109 Rn. 20, § 144 Rn. 32, 34;… Roller in Berchtold, SGG, 6. Auflage 2021, § 109 Rn. 34;… Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 144 [Stand: 21.11.2023] Rn. 42; BSG…, Urteil vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R, juris Rn. 26; BSG, Urteil vom 24.06.1969 - 10 RV 282/66, juris Rn. 18, 22; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 17.05.2018 - L 3 R 77/18, juris Rn. 21), die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 62 Rn. 11, § 144 Rn. 34;… Littmann in Berchtold, SGG, 6. Auflage 2021, § 62 Rn. 10;… Senger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 62 [Stand: 24.10.2023] Rn. 43) und die Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (…Burkiczak in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 105 [Stand: 15.12.2023], Rn. 13;… Roller in Berchtold, SGG, 6. Auflage 2021, § 105 Rn. 22; BSG…, Urteil vom 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R, juris Rn. 13, 14).
  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil …

    Das Tatbestandsmerkmal der "Unrichtigkeit des Erstbescheides" unterliegt dabei im Streitfall der vollen richterlichen Nachprüfung (BSGE 29, 278, 284;… BSG SozR 5100 5 55 Nr. 8).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 26/80

    Reisekosten - Begleitung zum Behandlungsort

    Das Tatbestandsmerkmal der Unrichtigkeit des Erstbescheides unterliegt dabei im Streitfall der vollen richterlichen Nachprüfung (vgl BSGE 29, 278, 284;… 45, 1 = SozR 3900 5 40 Nr. 9 S 24).
  • BSG, 14.06.1978 - 9 RV 52/77
    Sie ist damit unabdingbare Vorbedingung für eine mit der Klage erstrebte Berichtigung (BSGE 29, 278, 282 f uö).
  • BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73

    Anlagebedingtes Leiden - Ruhende Anlage - Schädigender Vorgang - Krankhaftes …

  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG - …

  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 69/73

    Anrechnung des Pauschbetrages auf die Erhöhung der Pflegezulage - Bei Erhöhung …

  • LSG Hessen, 13.04.1978 - L 6 J 155/77

    Berufsfördernde Maßnahme; Zweck und Dauer der Rehabilitation; Erhaltung der …

  • LSG Hessen, 11.06.1974 - L 4 V 939/73

    Einkommensverlust bei Berufsschadensausgleich

  • LSG Hessen, 21.07.1970 - L 8 V 894/68
  • BSG, 02.06.1970 - 10 RV 534/68

    Besondere gesetzliche Regelung - Kriegsopferrechtsnorm - Rückwirkende …

  • BSG, 25.04.1978 - 10 RV 55/77
  • BSG, 16.07.1971 - 10 RV 609/69
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 41/78

    Ablehnung einer Zugunstenentscheidung - Sachaufklärung bei Ermessensentscheidung …

  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 56/77
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.1976 - L 11 V 147/75
  • LSG Berlin, 06.02.1975 - L 11 V 128/73
  • BSG, 27.09.1973 - 10 RV 701/72
  • BSG, 09.02.1971 - 10 RV 87/69
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