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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1647
OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11 (https://dejure.org/2012,1647)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2012 - 10 S 32.11 (https://dejure.org/2012,1647)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 10 S 32.11 (https://dejure.org/2012,1647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 BauO BB, § 2 Abs 2 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 37 Abs 1 VwVfG
    Bestimmtheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich baulicher Anlagen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 2 BauO BB, § 2 Abs 1 BauO BB, § 74 Abs 1 BauO BB, § 37 Abs 1 VwVfG
    Beseitigungsanordnung; Bestimmtheit; bauliche Anlage; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holzhütten und Wohnwagen sind bauliche Anlagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmtheit einer Abrissverfügung bei Beschränkung auf "die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und baulichen Anlagen" ohne nähere Konkretisierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 990
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11
    Das bedeutet, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335, juris Rz. 29; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - OVG 2 S 88.07 -).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11
    Soweit die Antragsteller das in diesem Zusammenhang unter anderem herangezogene Argument des Verwaltungsgerichts, dass für das Bauvorhaben im Außenbereich die Erschließung nicht ausreichend gesichert sei, weil es für die Zufahrt zu dem Grundstück keinen öffentlichen Weg und keine privatrechtlich gesicherte Zuwegung gebe, damit angreifen wollen, dass der Bescheid des Antragsgegners vom 14. März 2011 von einem bestehenden Notwegerecht ausgehe, hat diese Rüge schon deshalb keinen Erfolg, weil durch die bloße Duldung eines Notwegerechts nach § 917 BGB die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB nicht hinreichend rechtlich gesichert ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 -, BVerwGE 50, 282, juris).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11
    Nach allgemeinen Grundsätzen ist nämlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 476, juris Ls. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2012 - 10 S 32.11
    Durch den Begriff "hinreichend bestimmt" im Sinne von § 37 Abs. 1 VwVfG wird klargestellt, dass die Bestimmbarkeit des Regelungsinhalts der bauaufsichtlichen Verfügung genügt (vgl. OVG NW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, juris Rz. 8;… Stelkens/Bonk, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 37 Rz. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2019 - 10 A 6.13

    Normenkontrolle; Überplanung eines seit Ende der 60-iger Jahre bestehenden …

    Demnach hätten auch die Campingplätze als solche zeichnerisch dargestellt werden müssen, denn bei einem Campingplatz handelt es sich - auch für sich genommen - um eine bauliche Anlage, und zwar sowohl im planungsrechtlichen Sinne des § 29 BauGB (vgl. Otto, BauR 1978, 109, 110, dazu auch schon oben unter II.2.a.) als auch im bauordnungsrechtlichen Sinn (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BbgBO; s. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4).

    Zum einen folgt dies daraus, dass der Campingplatz im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BbgBO als solcher eine einheitliche bauliche Anlage darstellt, die aus sämtlichen auf dem Platz befindlichen baulichen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen besteht (vgl. bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4), so dass danach die beiden Campingplätze nicht nur in ihren Umrissen, sondern auch mit ihren einzelnen auf dem Platz befindlichen Anlagen und Einrichtungen darzustellen waren.

    Dementsprechend hat der erkennende Senat schon ausgesprochen, dass ortsfest genutzte Wohnwagen auf Campingplätzen als bauliche Anlage anzusehen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4).

  • VG Cottbus, 28.03.2017 - 3 L 494/16

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Aus ihrem gesamten Inhalt sowie aus den, den Beteiligten bekannten, näheren Umständen des Falles kann bei einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden, wie weit das auf dem Grundstück befindliche Material zu beräumen ist (vgl. im Einzelnen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 15 B 81 A.896 - Leitsatz 1, zitiert nach juris; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015, - 1 L 376.15 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2020 - 10 S 17.20

    Beseitigungsanordnung; Einfriedung im Außenbereich; Anordnung der sofortigen …

    Werden bauliche Anlagen, wozu auch Zäune und andere Einfriedungen gehören (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4), im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet oder geändert (formelle Illegalität), so kann die Bauaufsichtsbehörde die teilweise oder vollständige Beseitigung der baulichen Anlagen anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (materielle Illegalität).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 10 N 59.10

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zu dauerhaften …

    Zum anderen ist nach allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 473, juris Ls 1; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, BauR 2012, 990, juris Rn. 8, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 10 N 29.11 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12

    Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher; …

    Eine bauaufsichtliche Verfügung ist inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn der Inhalt der Anordnung klar ist, wobei es ausreicht, wenn dieser durch Auslegung unter Zugrundelegung des Empfängerhorizonts ermittelt werden kann (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 12.01.2017 - 3 K 1038/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Aus ihrem gesamten Inhalt sowie aus den, den Beteiligten bekannten, näheren Umständen des Falles kann bei einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden, welche Anlagen zu beseitigen sind (vgl. im Einzelnen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 15 B 81 A.896 - Leitsatz 1, zitiert nach juris; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015, - 1 L 376.15 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2014 - 10 N 111.11

    Beseitigungsanordnung - nachträgliche Rechtsänderung durch Inkrafttreten eines …

    Nach allgemeinen Grundsätzen kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung nämlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an (BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 -, NVwZ 1993, 476, juris Ls. 1; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 15. März 2013 - OVG 10 N 29.11 - Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, BauR 2012, 990 , juris Rn. 8 ;… Beschluss vom 20. Oktober 2006 - OVG 2 N 205.05 -, LKV 2007, 326, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 3 K 799/11

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Als aus Bauprodukten hergestellte Anlage, die mit dem Erdboden verbunden ist (vgl. § 2 Abs. 1 BbgBO) unterfällt der Weg den grundsätzlich genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen (zur Qualifikation als bauliche Anlage: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 - Rn. 4, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 30.01.2018 - 3 K 428/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Insbesondere ist sie entsprechend der Regelung in § 37 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Brandenburg (VwVfG Bbg) inhaltlich hinreichend bestimmt, da jeweils aus ihrem gesamten Inhalt sowie aus den näheren, den Beteiligten bekannten Umständen des Falles hinreichende Klarheit gewonnen werden kann, welche Anlagen zu beseitigen sind (vgl. im Einzelnen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 15 B 81 A.896 - Leitsatz 1, zitiert nach juris; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015, - 1 L 376.15 -).
  • VG Cottbus, 13.12.2016 - 3 K 1455/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Insbesondere sind sie entsprechend der Regelung in § 37 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Brandenburg (VwVfG Bbg) inhaltlich hinreichend bestimmt, da jeweils aus ihrem gesamten Inhalt sowie aus den den Beteiligten bekannten, näheren Umständen des Falles im Wege einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann, welche Anlagen zu beseitigen sind (vgl. im Einzelnen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2012 - OVG 10 S 32.11 -, juris Rn. 4 m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Dezember 1981 - 15 B 81 A.896 - Leitsatz 1, zitiert nach juris; VG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2015, - 1 L 376.15 -).
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