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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23306
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17 (https://dejure.org/2018,23306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2018 - 10 S 52.17 (https://dejure.org/2018,23306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 10 S 52.17 (https://dejure.org/2018,23306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 246 Abs 9 BauGB
    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber Nachbarn im unbeplanten Innenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 212a Abs 1 BauGB, § 246 Abs 9 BauGB, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a VwGO, § 146 VwGO
    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Neubau einer MUF - modulare Unterkunft für Flüchtlinge im Außenbereich; Außenbereichsinsel im Innenbereich; Gebot der Rücksichtnahme; Massivität des Baukörpers; erdrückende Wirkung; Abriegelung; Verschattung; Einsichtsmöglichkeiten

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 3, § 246 Abs. 9.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber Nachbarn im Innenbereich rücksichtslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 918
  • ZfBR 2018, 784
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Rücksichtnahmegebot gilt dabei nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander, sondern kommt über die Gebietsgrenzen hinweg auch Eigentümern zugute, deren Grundstücke im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 - juris Rn. 22;… Beschluss vom 15. Juni 2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rn. 9;… Broy-Bülow in: Wilke u.a., Bauordnung für Berlin, 6. Aufl. 2008, § 6 Rn. 66 m.w.N.).

    Gerade in Bezug auf diese Belange gilt, dass ein Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, unter dem Blickwinkel der Besonnung und etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme erwarten kann, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen bereits durch die Grenzabstandsvorschriften zuteil wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 22;… Beschluss vom 15. Juni 2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rn. 12).

    Auch der Eigentümer eines Grundstücks, das an der Grenze zum Außenbereich liegt, muss mit Veränderungen in der Umgebung rechnen, denn der Außenbereich ist ausweislich § 35 BauGB einer baulichen Nutzung nicht völlig entzogen und gerade an der Grenze zum Innenbereich sind Verschiebungen - ggf. auf der Grundlage einer Bauleitplanung - nicht auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Unzumutbare optisch "erdrückende" Wirkungen können sowohl von Innen- wie von Außenbereichsvorhaben ausgehen (vgl. Troidl, BauR 2008, 1829, 1835), so dass die von der Rechtsprechung zu § 34 Abs. 1 BauGB hierzu entwickelten Überlegungen (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 -, juris Rn. 33 ff. und Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, juris) auch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB Berücksichtigung finden können.

    Rn. 20 Die Wahrung der bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen schließt eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zwar nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, juris Rn. 17 f.), im Regelfall dürfte allerdings zumindest aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt sein (vgl. zu § 34 BauGB BVerwG…, Beschluss vom 11. Januar 1999 - BVerwG 4 B 128.98 -, juris Rn. 4).

    Die von der Beigeladenen vorgelegten "Visualisierungen" mögen eine beschönigende Darstellung enthalten und verdeutlichen im Übrigen durchaus den massiven Charakter des geplanten Neubaus, das Erscheinungsbild des Vorhabens ist aber mit dem Charakter einer gebietsfremden "Industrieanlage" nicht vergleichbar und steht auch nicht im krassen Widerspruch zu der weiteren Umgebungsbebauung, so dass der Fall auch nicht mit der von den Antragstellern zitierten Entscheidung über die Errichtung von Düngekalksilos (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 -, juris) vergleichbar ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2018 - 10 S 68.17

    Gebäudegleiche Wirkungen von Aufschüttungen und Abgrabungen; Verletzung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S. 8, vorgesehen für juris).

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückende Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem z.B. förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S.8, vorgesehen für juris; OVG NW…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 7 A 1251/15 -, juris Rn. 7).

    Eine bestimmte Dauer und Qualität der Tagesbeleuchtung eines Grundstücks wird im Übrigen baurechtlich ebenso wenig gewährleistet wie die Beibehaltung einer zuvor bestehenden Situation (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S. 10, vorgesehen für juris; OVG LSA…, Beschluss vom 24. November 2016 - 2 M 105.16 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15

    Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 - juris Rn. 22; Beschluss vom 15. Juni 2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rn. 9;… Broy-Bülow in: Wilke u.a., Bauordnung für Berlin, 6. Aufl. 2008, § 6 Rn. 66 m.w.N.).

    Gerade in Bezug auf diese Belange gilt, dass ein Grundeigentümer, der sich gegen die Verwirklichung eines Bauvorhabens auf dem Nachbargrundstück zur Wehr setzt, unter dem Blickwinkel der Besonnung und etwaiger Einsichtsmöglichkeiten grundsätzlich keine Rücksichtnahme erwarten kann, die über den Schutz hinausgeht, der diesen Interessen bereits durch die Grenzabstandsvorschriften zuteil wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 15. Juni 2016 - BVerwG 4 B 52.15 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Eine derartige Vorprägung fehlt für Außenbereichsgrundstücke (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 -, juris Rn. 22).

    Auch im Außenbereich kann eine aus anderen Gründen prinzipiell zulässige Bebauung im Einzelfall dennoch unzulässig sein, weil sie sich nicht mit der vorhandenen Bebauung verträgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 -, juris Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S. 8, vorgesehen für juris).

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückende Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem z.B. förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S.8, vorgesehen für juris; OVG NW…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 7 A 1251/15 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2012 - 10 S 39.11

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Dabei genügt es nicht, wenn ein Vorhaben die Situation für den Nachbarn nachteilig verändert, eine Rechtsverletzung ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn der Nachbar in städtebaulich relevanten Belangen unzumutbar beeinträchtigt ist (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 28 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S. 8, vorgesehen für juris).

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückende Wirkung wird etwa angenommen, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem z.B. förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Hinterhofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Februar 2012 - OVG 10 S 39.11 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, EA S.8, vorgesehen für juris; OVG NW…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 7 A 1251/15 -, juris Rn. 7).

  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Zudem wenden sich die Antragsteller damit der Sache nach gegen die Art der baulichen Nutzung durch das Vorhabengrundstück, ohne hinreichend darzulegen, warum die auf der Grundlage von § 246 Abs. 9 BauGB ermöglichte Nutzung des benachbarten Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen mit ihrer wohnähnlichen Struktur im konkreten Fall mit der Nutzung der Grundstücke der Antragsteller zu Wohnzwecken nicht vereinbar sein soll (vgl. dazu etwa OVG HH, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 -, juris Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Im innerstädtischen Bereich sind jedoch Einsichtsmöglichkeiten infolge einer - zulässigen - baulichen Ausnutzung von Nachbargrundstücken in der Regel hinzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 -, juris Rn. 5; OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - OVG 2 S 9.18 -, juris Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17

    Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bebauung der nicht überbaubaren …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17
    Rn. 27 Soweit die Antragsteller unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 27. März 2017 - 2 Bs 51/17 -, juris) eine Rücksichtlosigkeit des Vorhabens wegen der massiven Bebauung einer der Erholung dienenden Freifläche geltend machen, führt dies schon deshalb zu keiner anderen Beurteilung, weil die Fälle nicht vergleichbar sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 2 S 9.18

    Anforderungen an das baunachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen …

  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 26.17

    Lärmimmissionen im Außenbereich; Rücksichtnahmegebot und Zumutbarkeit

  • VGH Hessen, 22.02.2018 - 4 A 1837/17

    Baurecht - Flüchtlingsunterbringung im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2016 - 7 A 1251/15

    Gebot der Rücksichtnahme bei der Bebauung eines Grundstücks hinsichtlich …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.02.2008 - 2 S 75.07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidungsmaßstab; Auswirkungen der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2021 - 10 S 73.20

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für …

    Auch nach der Rechtsprechung des Senats stellt eine modulare Flüchtlingsunterkunft eine dem Gebietscharakter eines allgemeinen Wohngebiets nicht ohne Weiteres fremde bzw. mit einer Wohnnutzung vereinbare soziale Einrichtung mit wohnähnlichem Charakter dar (OVG Bln-Bbg, Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 28 …und vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 50).

    Rn. 29 In der Rechtsprechung wurden sogar Einrichtungen mit bis zu 700 Plätzen als wohnähnlich und mit dem Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets verträglich angesehen (Flüchtlingsunterbringung mit 700 Plätzen als Folgeunterbringung in einem allgemeinen Wohngebiet: HambOVG…, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 2 Bs 38/16 - juris Rn. 2 und Rn. 28;… Unterkunft für 492 Flüchtlinge angrenzend an ein festgesetztes allgemeines Wohngebiet: OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2019 - OVG 10 S 22.19 - juris Rn. 1; Unterkunft für ca. 250 Flüchtlinge im Außenbereich direkt angrenzend an Doppelhaus-Wohnbebauung: OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 1 ff.; Belegung mit 100 Personen: VGH BW…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 22).

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird etwa angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung das Nachbargrundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 20-21 m.w.N. …und vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 - juris Rn. 18).

    Dies gilt vor allem in innerstädtischen Lagen (…OVG Bln-Bbg, Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 13 …und vom 5. Juni 2015 - OVG 10 S 11.15 - juris Rn. 10), in denen grundsätzlich z.B. mit dem Verlust freier Aussicht und dem Hinzukommen von Baulichkeiten mit Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück gerechnet werden muss (OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 26).

    Jede spätere Nutzungsänderung bedarf einer erneuten Genehmigung und beurteilt sich nach den dann geltenden baurechtlichen Bestimmungen (vgl. OVG Bln-Bbg, Senatsbeschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 14).

  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21

    Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in …

    Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass ein Vorhaben wegen seiner Ausmaße, seiner Baumasse oder seiner massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück in besonderer Weise unangemessen benachteiligt, wenn es diesem also förmlich "die Luft zum Atmen nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. eine "Gefängnishofsituation" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene Charakteristik wahrgenommen wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.07.2018 - OVG 10 S 52/17 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2024 - 10 S 18.24

    Lauf der Widerspruchsfrist gegen eine Baugenehmigung; Nachbarklage gegen …

    Auch insoweit stimmt das mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, nach der nicht nur die Höhe, sondern auch die Länge, die Grundfläche und die Lage des Baukörpers einen solchen Ausnahmefall begründen können (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 22).

    Indessen entspricht es der Rechtsprechung auch des erkennenden Senats, dass ein - wie hier - entlang der gesamten gartenseitigen Grundstücksgrenze verlaufender Neubau, der damit die Aussicht des Nachbarn von dessen Garten aus dominiert, noch nicht schon als solcher einen rücksichtslos "einmauernden" oder unmittelbar bedrängenden Charakter entfaltet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 22).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Fenster üblicherweise nur für vorübergehende, gelegentliche Ausblicke genutzt werden und es nicht um eine größere Anzahl höher gelegener Balkone geht, die ggf. anders zu beurteilen wären (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 25, …und Beschluss vom 22. Dezember 2020 - OVG 10 S 65/20 - juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 10 S 23.20

    Baugenehmigung für die Errichtung einer sog. modularen Unterkunft für …

    Unzumutbare optisch "erdrückende" Wirkungen könnten sowohl von Innen- wie von Außenbereichsvorhaben ausgehen, so dass die von der Rechtsprechung zu § 34 Abs. 1 BauGB hierzu entwickelten Überlegungen auch im Rahmen des § 35 Abs. 3 BauGB Berücksichtigung finden könnten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Wie sich aus den Sachverhaltsfeststellungen des Verwaltungsgerichts (EA S. 2) und dem Geoportal Berlin (www.stadtentwicklung.berlin.de/geoinformation/fis-broker/) ergibt, ist dies hier für den unbeplanten Bereich, der an das im Außenbereich liegende Vorhabengrundstück unmittelbar angrenzt und in dem auch das eingeschossig bebaute Grundstück des Antragstellers liegt, der Fall, weil im selben Karree in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorhabengrundstück in größerem Umfang eine drei- bis viergeschossige Bebauung vorhanden ist (K... allee 21, 21 A, 21 B, 21 C, 22, 22 A und 24; K... straße 69 und 69 A) und zudem das an das Grundstück des Antragstellers westlich angrenzende Grundstück (K... allee 27) zweigeschossig bebaut ist (zur Berücksichtigung der weiteren Bebauung in der Umgebung bei der Beurteilung der Länge, Höhe und Lage der Gebäude eines Vorhabens nach § 246 Abs. 9 BauGB vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 23).

    Insoweit verfängt auch die eher fernliegende Gleichsetzung der Balkone auf der Rückseite des geplanten Hauses 4 mit "Logenplätzen" nicht (…Beschwerdebegründung, a.a.O., S. 7), zumal im innerstädtischen Bereich Einsichtsmöglichkeiten infolge einer - zulässigen - baulichen Ausnutzung von Nachbargrundstücken in der Regel hinzunehmen sind und das Vorhaben den innerstädtisch gebotenen Abstand deutlich wahrt (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Danach bewertet der Senat das auf das eigene Wohngrundstück bezogene Interesse des Antragstellers in solchen Verfahren regelmäßig mit 3.750 EUR (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Tenor und Rn. 32;… zuletzt Beschluss vom 27. April 2021 - OVG 10 S 73/20 -, juris Tenor und Rn. 67).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Baugenehmigung, Wohngebäude; …

    Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Im innerstädtischen Bereich auch des Bezirkes Pankow sind jedoch Einsichtsmöglichkeiten infolge einer - zulässigen - baulichen Ausnutzung von Nachbargrundstücken in der Regel hinzunehmen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VG Berlin, 16.08.2024 - 19 L 153.24

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes: Funktionslosigkeit einer …

    In deren Rahmen sind der Gebietscharakter, die Vorprägung der Grundstücke in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit der Beteiligten zu würdigen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris).

    Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen ist in der Regel ein zuverlässiger Indikator dafür, dass der Nachbar nicht in seinen auch von der bauordnungsrechtlichen Festlegung von Abstandsflächen geschützten Rechten verletzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    In deren Rahmen sind der Gebietscharakter, die Vorprägung der Grundstücke in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sowie die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit der Beteiligten zu würdigen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris).

    Denn das Abstandsflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange seinerseits eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2020 - 10 S 65.20

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghouse auf einem Nachbargrundstück

    Eine unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne einer erdrückenden Wirkung wird etwa angenommen, wenn ein Vorhaben durch sein Ausmaß, seine Baumasse oder seine massive Gestaltung das Nachbargrundstück sozusagen "erdrückt", indem es beim Nachbarn zu einem Gefühl des "Eingemauertseins" bzw. zu einer "Hinterhofsituation" führt (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20-21; zu den Maßstäben für eine erdrückende Wirkung vgl. auch OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 27. November 2018 - OVG 10 S 57.17 -, juris Rn. 18).

    Der Senat hat eine abriegelnde, erdrückende Wirkung sogar bei einer aus zwei Häusern bestehenden modularen Flüchtlingsunterkunft mit Grundflächen von jeweils knapp 700 Quadratmetern verneint, die sich in einer Länge von 38, 4 Metern über die gesamte gartenseitige Grundstücksgrenze zu den Nachbarn hin erstreckte, weil das Vorhaben nur von einer Seite auf deren Grundstück einwirke und ca. sechs Meter Abstand von der Grundstücksgrenze einhalte (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 22).

  • VG Cottbus, 26.04.2023 - 3 K 823/19
    Dies gilt auch, wenn sich der Eigentümer eines im unbeplanten Innenbereich belegenen Grundstücks gegen ein Außenbereichsvorhaben wendet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 10 S 52.17 - juris, Rn. 12 ff.).

    Die einem Bauherrn erteilte Baugenehmigung mag es ihm zwar ermöglichen, den augenblicklichen Vorteil der örtlichen Lage am Rande des Außenbereichs auszunutzen; dies schützt ihn jedoch nicht vor einer Verschlechterung der Situation wie zum Beispiel dem Verlust der freien Aussicht (hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 10 S 52.17 - juris, Rn. 26 m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag von Dritten gegen die in einem benachbarten …

    Vielmehr erscheint es ausgeschlossen, dass sie hier jenseits der Wahrung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einer erdrückenden Wirkung einer nach dem Bebauungsplan zulässigen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern aufgrund der Anordnung, Ausmaße und Baumasse der Baukörper ausgesetzt sein könnten (vgl. zum bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20 f.).

    Diesbezüglich ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes aber im Regelfall bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen ausgeschlossen (s.o., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 4).

  • VG Berlin, 23.11.2023 - 19 L 225.23

    Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung: Geldendmachung öffentlich-rechtlicher …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2021 - 10 S 69.20

    Beschwerde; Baugenehmigung; Befreiung GFZ; Nachbarwiderspruch; Eckbebauung im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 10 N 56.20

    Sicherung eines ausreichenden Sozialabstands durch Abstandsflächen; Balkonanbau

  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

  • VG Potsdam, 07.12.2021 - 4 L 861/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2021 - 10 S 72.20

    Prüfung von nicht zum Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 10 S 41.17

    Baugenehmigung; Drittanfechtung; Denkmal; Umgebungsschutz; Dorfanger; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2025 - 10 S 37.24

    Nachbarstreit; Reihenhäuser neben Einfamilienhäuser; Rücksichtnahmegebot; …

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 4 K 573/19
  • VG Berlin, 05.12.2024 - 19 L 136.24

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Neubaus für einen Großhandel

  • VG Berlin, 08.09.2022 - 13 K 110.20

    Allgemeines Wohngebiet: Baugenehmigung für eine modulare Unterkunft für …

  • VG Ansbach, 27.11.2020 - AN 17 K 19.01399

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Maschinenhalle im Außenbereich

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